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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread VIII ( Trust me, I'm a lawyer )
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-rantanplan-

-rantanplan-
Trust me, I
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

willkommmen bei der neuesten Ergänzungslieferung zum Juristen-Sammelthread.

Folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen sind nach wie vor zu beachten:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr Augenzwinkern), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.

(3) Allerdings dient es sicher gerade durch den praktischen Bezug der juristischen Übung, wenn hier abstrakt und anonymisiert über den einen oder anderen real existierenden Fall diskutiert wird. Augenzwinkern
Dabei gibt es keinen Anspruch auf Richtigkeit, und man kann jedem nur raten, sich über sein juristisches Problem bei einem zugelassenen Anwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie.

(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeine Teilnahmebedingungen.




Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*



Mit freundlicher kollegialer Empfehlung
gez. -rantanplan-
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 11.08.2006 12:34]
11.08.2006 12:30:01  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von tomat3

 
Zitat von webLOAD
Schreib doch mal dem Tommy ne nette Mail.






Das ist NICHT witzig!

Das war nicht witzig gemeint.

Der Tommy ist doch im Internetrecht einer der führenden.
11.08.2006 13:21:53  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
hatte es auf mich bezogen, da hier ja vor einiger zeit ne abmahnung von adidas wegen adicolor.de eingetrudelt ist.
11.08.2006 13:25:15  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Tomat3
hatte es auf mich bezogen, da hier ja vor einiger zeit ne abmahnung von adidas wegen adicolor.de eingetrudelt ist.

Ich wollte schoen1 mit dem Post helfen.
Nicht ihn ins Verderben lenken. :P
11.08.2006 13:27:26  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
*walks away whisstlin'*
11.08.2006 15:31:41  Zum letzten Beitrag
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x87

AUP x87 08.02.2010
Was wird mir dabei Vorgeworfen? Welche Drogen?

12.08.2006 13:18:15  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
solltest du doch am besten wissen oder?
12.08.2006 13:22:58  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
...
Normalerweise wird doch, um sich mit Strafbefehlen zu brüsten, n eigener Thread erstellt.
Aber: Herzlichen Glückwunsch!
BtMG Verstöße machen sich immer gut aufm Führungszeugnis
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schoen1 am 12.08.2006 13:30]
12.08.2006 13:30:09  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Vielleicht wird er ja auch nur befragt, und kriegt auf die Finger, weil es zu wenig war, oder so.

Aber hier gibts keine juristische Beratung. Tschö.
12.08.2006 13:41:39  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von smoo
und kriegt auf die Finger, weil es zu wenig war



Rauchen Sie niemals Köpfe mit weniger als einem Gramm Material, die Rauchentwicklung ist sonst suboptimal



Wenn man nur abgebügelt wird, wird man afaik aber nicht geladen, sondern kriegt n Brief von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Unbedeutsamkeit eingestellt wurde. Er wird ja zumindest als Beschuldigter geladen.
12.08.2006 13:45:22  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Wenn du als Beschuldigter vernommen wirst ist der Vorgang "in der Regel" noch nicht bei der StA oder ?
12.08.2006 13:50:51  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Im letzten Thread hat mir leider keiner geantwortet:

Wenn mein Fitnessstudio mich vor Ende der Vertragslaufzeit rauswirft, weil ich gegen die Auflagen verstoßen habe, hat der Betreiber dann ein Anrecht auf das noch ausstehende Geld (sprich Monatsbeitrag mal ausstehende Monate)? Darf er so eine Klausel, also für diesen Fall, in den Vertrag übernehmen?
12.08.2006 14:04:48  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Guck halt im Vertrag? Da wird der Fall mit Sicherheit geregelt sein. Und wenn die Klausel drin ist, zitier sie mal Wort für Wort, damit man dazu wat sagen kann
12.08.2006 14:06:18  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Hab den Vertrag gefunden, steht nichts derartiges drin.

Kurz: Hab ich was zu zahlen, wenn ich rausgeworfen werde? Für den Betreiber entsteht ja ein Gewinnausfall, mit dem er eigentlich kalkuliert hat. Oder hat er den zu tragen, wenn er das Vertragsverhältnis vorzeitig auflöst?
12.08.2006 14:15:04  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Ich hätte mal zwei kurze Fragen an diejenigen, die schon etwas länger Jura studieren:

1. Was versteht ihr unter "sachlicher Rechtfertigung", optimalerweise sogar mit Quellen (BGH o.ä.)?

2. Wie ist rechtlich der Term "degressive Rente" einzuordnen? konkret: Ist ein Abfall der Zusatzrente innerhalb von einem Jahr um 60% und im nächsten Jahr auf Null noch degressiv? Kann man das noch als Minderung bezeichnen?

Ich bearbeite grade ne Akte aus dem Versicherungsrecht, hat was mit Überschußbeteiligungen etc zu tun (vorher nie gehört, geschweige denn rechtliches Wissen dazu gehabt). Die beiden Fragen oben sind quasi die Knackpunrkte im Fall, über Tipps wäre ich also sehr dankbar
12.08.2006 14:36:17  Zum letzten Beitrag
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-Nummelin-

AUP -Nummelin- 21.11.2008
Hi
Angenommen man dringt in ein Schulhaus ein, macht die Bilderrähmen kaputt und verunreinigt das Gebäude so, das ein Schaden von etwa 2000€ zusammen kommt.

Was davon übernimmt die Haftpflichtversicherung? übernimmt sie überhaupt was? der schaden war mehr oder weniger mutwillig
Diejenige Person ist 16
danke schon im vorraus

edit: diese Person bat mich um Rat weil er verzweifelt ist.. er hat das mit 3 kumpels gemacht und naja während der Aktion war es sehr spassig für ihn... aber jetz halt umso weniger Augenzwinkern

Er selber verdient natürlich noch nichts... Wenn er jetzt kein geld hat, können die Eltern direkt von ihm haftbar gemacht werden? also kann die Rechnung direkt auf die Eltern übetragen werden oder effektiv nur auf ihn?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Nummelin- am 13.08.2006 15:03]
13.08.2006 14:56:17  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Ich glaube/hoffe jawohl, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorsätzlich herbeigeführte Schäden ersetzt.
13.08.2006 14:59:55  Zum letzten Beitrag
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-Nummelin-

AUP -Nummelin- 21.11.2008
ich denke eben auch nicht, dass da die haftpflicht zahlen wird..

aber ich wollte halt mal nachfragen..
sonst würde mich eben interessieren wie das mit den kosten geregelt werden kann? ob da die eltern dafür aufkommen müssen oder ob sie auch blocken können.
13.08.2006 18:11:18  Zum letzten Beitrag
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x87

AUP x87 08.02.2010
Was genau sind überhaupt "sonstige Betäubungsmittel"?
13.08.2006 22:00:06  Zum letzten Beitrag
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Schlaggi

Phoenix
verschmitzt lachen
 
Zitat von x87
Was genau sind überhaupt "sonstige Betäubungsmittel"?




Hey x87, ich hab gehört zu kannst mir was besorgen`?
13.08.2006 22:24:18  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
yeah, ab morgen gehts verschärft los mit pauken für die Schwerpunktsklausur. Insgesamt sollte das schaffbar sein. Ich bin ja mal gespannt Breites Grinsen
13.08.2006 22:25:21  Zum letzten Beitrag
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x87

AUP x87 08.02.2010
 
Zitat von Schlaggi
 
Zitat von x87
Was genau sind überhaupt "sonstige Betäubungsmittel"?




Hey x87, ich hab gehört zu kannst mir was besorgen`?



Wenn ich nur wüsste was
13.08.2006 22:26:12  Zum letzten Beitrag
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Ibanez

Arctic
 
Zitat von -Nummelin-
ich denke eben auch nicht, dass da die haftpflicht zahlen wird..

aber ich wollte halt mal nachfragen..
sonst würde mich eben interessieren wie das mit den kosten geregelt werden kann? ob da die eltern dafür aufkommen müssen oder ob sie auch blocken können.


http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung#Ausschl.C3.BCsse
Ich denke wikipedia ist in solchen fällen korrekt.
13.08.2006 22:34:28  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von Rincewind
yeah, ab morgen gehts verschärft los mit pauken für die Schwerpunktsklausur. Insgesamt sollte das schaffbar sein. Ich bin ja mal gespannt Breites Grinsen

wann habtn ihr semesterferien? meine klasuruen liegen schon etwas zurück -.-
13.08.2006 23:36:50  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich sitze gerade an meiner ÖffRechts-Hausarbeit, Thema: Vertrauensfrage

Die Zulässigkeit habe ich noch relativ gut geprüft bekommen (Fraktion in Prozessstandschaft für das Gesamtparlament ), aber die Begründetheit stellt mich vor große Probleme. Einheitliche Schemata scheint es ja nicht zu geben, und ich weiß nicht so recht, womit ich anfangen soll.
Ich dachte mir, dass ich erst mal die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 68 GG prüfe und dann das Problem mit der "materiellen Auflösungslage" anspreche.

Kann man das so machen, oder gibt es doch ein Schema, an das ich mich halten muss? Oder kennt hier jemand einen guten Einführungstext zur Begründetheitsprüfung? Am besten wäre natürlich was aus der JuS.

Staatsorga nervt mich jetzt schon. Bei Strafrecht isses simpel, man hat das Schema, klappert die verschiedenen Punkte ab, und minimiert damit schon mal die Möglichkeit, wichtige Probleme zu vergessen


ek
15.08.2006 17:28:20  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Ibanez
 
Zitat von -Nummelin-
ich denke eben auch nicht, dass da die haftpflicht zahlen wird..

aber ich wollte halt mal nachfragen..
sonst würde mich eben interessieren wie das mit den kosten geregelt werden kann? ob da die eltern dafür aufkommen müssen oder ob sie auch blocken können.


http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung#Ausschl.C3.BCsse
Ich denke wikipedia ist in solchen fällen korrekt.


Ist sie in dem Fall, steht aber auch im Gesetz Augenzwinkern - die Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall mit absoluter Sicherheit nicht in die Regulierung eintreten.

Bei einem 16jährigen ein Aufsichtspflichtverschulden der Eltern nachzuweisen kann man vergessen, die haften auch sicherlich nicht.

Er soll sich nicht anstellen, zu seinen Taten stehen und sich mit der Schule über Wiedergutmachungsmöglichkeiten unterhalten.
15.08.2006 18:17:46  Zum letzten Beitrag
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Bieber

Leet
Hallo

Ich fange zum neuen Semester mit Jura an und wollte fragen, ob es sich empfiehlt vorab schon Einsteigerliteratur zu lesen.

z.B:
Jura - erfolgreich studieren von Christoph Gramm
und
Einführung in das Recht von Reinhold Zippelius

oder ist der Start ins Studium auch so machbar?

Danke!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bieber am 15.08.2006 18:53]
15.08.2006 18:52:25  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich hab mal nen schönen Aufsatz von Roxin geschickt bekommen, zum Studium im Allgemeinen Breites Grinsen Wahnsinnig toller Aufsatz, auch wenn Roxin manchmal ein bißchen zu stark raushängen lässt, dass er "der beste überhaupt in allem" ist Breites Grinsen

Falls ich den Aufsatz nochmal finde, schick ich ihn dir, ansonten, keine Ahnung, ich hab vor dem Studium nix (juramäßiges) gelesen.

e. Hier isser Breites Grinsen
http://www.jurawelt.com/download/aufsaetze/roxin.pdf

Wirst Roxin eh noch kennen lernen Breites Grinsen


ek
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 15.08.2006 19:05]
15.08.2006 19:01:37  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
Eine echte Empfehlung ist

Einführung in das juristische Lernen. Unternehmen Jurastudium

von Fritjof Haft!

Ich habe es leider eher im forangeschrittenen Studium gelesen, hätte es aber ruhig zu Beginn meines Studiums machen sollen. M.E. das beste Einführungsbuch und wegen der direkten Herangehensweise an die Probleme bei der Studienorganisation nahezu eine Pflichtlektüre. Unter anderem schildert er auch Gespräche aus dem mdl. Examen aus der Sicht eines Prüfers, das ist etwas praxisnäher und zeigt einem Studenten schneller, wofür er eigentlich lernt und worauf man hinsteuern sollte.
15.08.2006 20:00:30  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Ja, auf Haft haben alle unsere Profs geschimpft.






Crutschie ... always a CT
15.08.2006 20:21:56  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread VIII ( Trust me, I'm a lawyer )
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