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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread IX ( Denny Crane! Lock and load! )
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Denny Crane! Lock and load!
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

willkommmen bei der neuesten Ergänzungslieferung zum Juristen-Sammelthread.

Folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen sind nach wie vor zu beachten:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr Augenzwinkern), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.

(3) Allerdings dient es sicher gerade durch den praktischen Bezug der juristischen Übung, wenn hier abstrakt und anonymisiert über den einen oder anderen real existierenden Fall diskutiert wird. Augenzwinkern
Dabei gibt es keinen Anspruch auf Richtigkeit, und man kann jedem nur raten, sich über sein juristisches Problem bei einem zugelassenen Anwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan.
(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeine Teilnahmebedingungen.




Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*




Von meiner Seite kaus kann ich nur berichten, dass mein Rep-Jahreskurs in 3 Monaten vorbei ist und sich allmählich ein leichtes Anspannungsgefühl breit macht.
18.01.2007 18:35:15  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Übrigens: Meine Boston Legal S01 ist heute geliefert worden
18.01.2007 18:39:13  Zum letzten Beitrag
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webload
 
Zitat von Rincewind

Übrigens: Meine Boston Legal S01 ist heute geliefert worden

Hast du bei Blah bestellt? Wie lange hats gedauert?
18.01.2007 18:42:28  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
also mein vater schickt mir jetzt mal ne nummer von der versicherung.

ist das ganze nicht irgendwie lächerlich? wegen einer stoßstange? ich verstehs ja, dass er es dann neu lackieren will, wenners schon net zahlen muss, aber leihwagen? wie lang braucht denn eine werkstatt bitte dafür, dass der fürn paar tage dann nen leihwagen will?! kann ja nich so ewig dauern den scheiß auszubessern?
18.01.2007 19:15:03  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Rincewind

Übrigens: Meine Boston Legal S01 ist heute geliefert worden

Hast du bei Blah bestellt? Wie lange hats gedauert?


11. bestellt, heute gekommen.
18.01.2007 19:41:57  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

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Na dann wird da mal ganz schnell geordert.

Denny Crane.
18.01.2007 19:45:00  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Shit, heute eine Pflichtverteidigung abbekommen, einen von ein paar 17jährigen, die gemeint haben, einen Klassenkameraden mit vorgehaltenem Messer um 3 Zigaretten angehen zu müssen und deshalb jetzt wegen Schwerem Raub vor dem JSchöffG stehen /o\
18.01.2007 20:12:19  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von -rantanplan-

Shit, heute eine Pflichtverteidigung abbekommen, einen von ein paar 17jährigen, die gemeint haben, einen Klassenkameraden mit vorgehaltenem Messer um 3 Zigaretten angehen zu müssen und deshalb jetzt wegen Schwerem Raub vor dem JSchöffG stehen /o\

Naja, es hätte schlimmer können.
Stell dir vor, du wärst in MeckPomm. Breites Grinsen
18.01.2007 20:15:10  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Du meinst: Höchststrafe? Breites Grinsen
18.01.2007 20:17:01  Zum letzten Beitrag
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makaveli_is_glorious

AUP makaveli_is_glorious 07.07.2014
Ich kenn' nen idiotischen Hauptschüler (vom Hörensagen), der wegen Alkoholvergiftung vom Sportinternat geflogen ist, dann seinen Hauptschulabschluss gemacht hat, nebenbei Tütenpacker im Kaufland war. Gehört übrigens der sogenannten oberen Bevölkerungsschicht an. Naja vor ner Woche überfallt er total bekifft ein Taxi, sticht dem Fahrer in die Hand und wird mit 5g feinstem Mariuhana erwischt. Ist glaub ich 18. Sitzt jetzt in U-Haft.

Irgendwelche Ideen was er bekommt, meine Damen und Herren Geschworenen?
18.01.2007 20:25:13  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Oha, haaaaaaaaaallo § 316a.

/Sofern der Taxifahrer am Verkehr teilnahm, und sei es nur indem er die Bremse betätigen musste. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 18.01.2007 20:52]
18.01.2007 20:52:20  Zum letzten Beitrag
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makaveli_is_glorious

AUP makaveli_is_glorious 07.07.2014
Das weiss ich nicht genau, aber wenn man ein Taxifahrer mit dem Messer bedroht muss der ja angehalten haben, ergo hat er nicht am Verkehr teilgenommen. Handelt es sich dann nicht um Köperverletzung und Raub, sowie Drogenbesitz?

€: Andernfalls saß er ja im Auto also am Steuer. Eine verzwickte Situation, die nur durch das unglaubliche, unerschöpfliche Wissen lösen lässt, wie es sich hier im pOT findet.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von makaveli_is_glorious am 18.01.2007 21:13]
18.01.2007 21:11:04  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

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Zitat von makaveli_is_glorious

Das weiss ich nicht genau, aber wenn man ein Taxifahrer mit dem Messer bedroht muss der ja angehalten haben, ergo hat er nicht am Verkehr teilgenommen. Handelt es sich dann nicht um Köperverletzung und Raub, sowie Drogenbesitz?

Nein.

Teilnahme am Verkehr iSd § 316a ist entweder Fahrzeug in Bewegung setzten, in Bewegung halten, oder mit dem Betrieb des Fahrzeugs/mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist.

Das wird wohl schon bejaht wenn das Auto steht und er die Bremse treten muss.
Jedoch nicht, wenn der Motor ausgestellt ist.

Also: Tatfrage.
18.01.2007 21:18:26  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
betruebt gucken
Lebensnaher Sachverhalt - er hat den Fahrer mit dem Messer zum anhalten gezwungen - und fällig.


Was passiert eigentlich, wenn man sich in ner grossen Übung die Schreiberei erspart und alle Fragen und ca. 100 Probleme nach 3min gelöst hat, indem man zu Beginn Vertragsschluss verneint?! Soll nicht so gut sein, oder?






Crutschie ... always a CT
18.01.2007 21:47:17  Zum letzten Beitrag
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Kampfkarnickel

Kampfkarnickel
Nachdem ich es zuerst fälschlicher Weise in den Erklär postete:


Am 03.01.2007 - 16:27:35 habe ich im Kabel1 Shop etwas bestellt, genauer gesagt eine DVD-Box. Transportkosten in der Höhe von 4,95€ übernehme ich auch.
Die Bestellung ist bis heute nicht eingetroffen. Den Bestellstatus kann ich auch nicht überprüfen, weil ich bis dato noch keinen Account dort hatte. Ich habe schon mehrere E-Mails mit der E-Mailadresse des nun registrierten Accounts und mit einer weiteren E-Mailadresse abgeschickt. Ungefähr 2-3 Stück peinlich/erstaunt. Natürlich werde ich einfach ignoriert und bekomme keine Antwort.
Also: Was tun?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfkarnickel am 18.01.2007 22:11]
18.01.2007 22:10:58  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
böse gucken
Grmbl.

Ich krieg hier noch nen Anfall. Jetzt hab ich bei C.H.Beck nen Leerordner für den Schönfelder bestellt - ketzt ist der nur 86mm breit. Soll ich jetzt die Hälfte der Gesetze raustun oder was? Scheissdreck ist das.




Crutschie ... always a CT
20.01.2007 10:10:09  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Ich habe mal wieder Probleme beim Gutachtenstil traurig

Zum Beispiel beim §823I BGB habe ich im Schema einen Unterpunkt der lautet "durch eine Handlung, die dem Anspruchsgegner zuzurechnen ist". Wie prüfe ich das nun? Geprüft werden muss ja Handlung und Kausalität. Könnte ich diesen Schritt auch getrennt prüfen? Also erst Handlung (Voraussetzung/Definition/Subsumtion/Ergebnis) und danach Kausalität (Voraussetzung/Definition/Subsumtion/Ergebnis)?

Wie müsste der Prüfungspunkt im Aufbau aussehen wenn ich das in einem Punkt prüfe? Voraussetzung/Definition Handlung/ Subsumtion/ Definition Kausalität/ Subsumtion/ Ergebnis ? Oder Voraussetzung/ Definition Handlung/ Definition Kausalität/ Subsumtion Handlung/ Subsumtion Kausalität/ Ergebnis ? Oder ganz anders? Wäre nett wenn mir das mal jmd. sagen könnte ...
20.01.2007 10:59:24  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
 
Zitat von Kampfkarnickel

Nachdem ich es zuerst fälschlicher Weise in den Erklär postete:


Am 03.01.2007 - 16:27:35 habe ich im Kabel1 Shop etwas bestellt, genauer gesagt eine DVD-Box. Transportkosten in der Höhe von 4,95€ übernehme ich auch.
Die Bestellung ist bis heute nicht eingetroffen. Den Bestellstatus kann ich auch nicht überprüfen, weil ich bis dato noch keinen Account dort hatte. Ich habe schon mehrere E-Mails mit der E-Mailadresse des nun registrierten Accounts und mit einer weiteren E-Mailadresse abgeschickt. Ungefähr 2-3 Stück peinlich/erstaunt. Natürlich werde ich einfach ignoriert und bekomme keine Antwort.
Also: Was tun?




Hört sich so an, als hättest du per Vorauskasse bestellt. Das wäre natürlich blöd.

Ich hab ebenfalls am 3.1. eine Box geordert mit prompter Bestätigung per mail. Natürlich kam bei mir auch noch nichts an. Natürlich wurde meine E-Mail ignoriert. Ich hab mir dort allerdings keinen Account gemacht (und werde dies auch in Zukunft nicht tun) und wollte per Bankeinzug bezahlen. Bisher wurde jedoch noch nichts abgezogen und ich rechne auch nicht damit, dass jemals irgendwas abgezogen wird, weil wohl nie etwas ankommen wird.

Tja, was tun? Wenn bis Anfang Februar nix passiert ist, vergess ich die ganze Sache. Schade eigentlich, war ein gutes Angebot. Und wenn ich mir zwischendurch die DVDs, die ich haben wollte, schon selbst gekauft habe und das Paket trotzdem noch ankommt, schick ichs halt zurück oder verweigere die Annahme.


/e...grad nochmal gemailt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aarkvard am 20.01.2007 14:27]
20.01.2007 14:20:17  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Shanon

Ich habe mal wieder Probleme beim Gutachtenstil traurig

Zum Beispiel beim §823I BGB habe ich im Schema einen Unterpunkt der lautet "durch eine Handlung, die dem Anspruchsgegner zuzurechnen ist". Wie prüfe ich das nun? Geprüft werden muss ja Handlung und Kausalität. Könnte ich diesen Schritt auch getrennt prüfen? Also erst Handlung (Voraussetzung/Definition/Subsumtion/Ergebnis) und danach Kausalität (Voraussetzung/Definition/Subsumtion/Ergebnis)?

Wie müsste der Prüfungspunkt im Aufbau aussehen wenn ich das in einem Punkt prüfe? Voraussetzung/Definition Handlung/ Subsumtion/ Definition Kausalität/ Subsumtion/ Ergebnis ? Oder Voraussetzung/ Definition Handlung/ Definition Kausalität/ Subsumtion Handlung/ Subsumtion Kausalität/ Ergebnis ? Oder ganz anders? Wäre nett wenn mir das mal jmd. sagen könnte ...


I) Anwendbarkeit (beachte § 993 I aE)
II) Rechtsgutsverletzung
III) Handlung des Schädigers
IV) Haftungsbegründende Kausalität
--- 1) Äquivalenztheorie (conditio sine qua non)
--- 2) Adäquanztheorie
--- 3)Lehre vom Schutzzweck der Norm
V) Rechtswidrigkeit
VI) Verschulden
VII) Schaden
VIII) Haftungsausfüllende Kausalität
--- 1) Äquivalenztheorie (conditio sine qua non)
--- 2) Adäquanztheorie
--- 3)Lehre vom Schutzzweck der Norm
IX) Erstattungsfähigkeit, §§ 249ff (insb § 254)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 20.01.2007 14:26]
20.01.2007 14:25:47  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Danke! Also sollte ich die Punkte lieber einzeln prüfen. Könnte man auch 2 Punkte zusammenprüfen? Bei unseren Schemata sind nämlich öfter 2 Punkte zusammengefasst (z.B. bei der Prüfung des §826 "durch eine zurechenbare sittenwidrige Handlung"). Wüsste jetzt nämlich nicht wie man bei der Prüfung von 2 Punkten auf einmal die korrekte Form einhält ...
20.01.2007 15:05:21  Zum letzten Beitrag
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Kampfkarnickel

Kampfkarnickel
 
Zitat von Aarkvard

 
Zitat von Kampfkarnickel

Nachdem ich es zuerst fälschlicher Weise in den Erklär postete:


Am 03.01.2007 - 16:27:35 habe ich im Kabel1 Shop etwas bestellt, genauer gesagt eine DVD-Box. Transportkosten in der Höhe von 4,95€ übernehme ich auch.
Die Bestellung ist bis heute nicht eingetroffen. Den Bestellstatus kann ich auch nicht überprüfen, weil ich bis dato noch keinen Account dort hatte. Ich habe schon mehrere E-Mails mit der E-Mailadresse des nun registrierten Accounts und mit einer weiteren E-Mailadresse abgeschickt. Ungefähr 2-3 Stück peinlich/erstaunt. Natürlich werde ich einfach ignoriert und bekomme keine Antwort.
Also: Was tun?




Hört sich so an, als hättest du per Vorauskasse bestellt. Das wäre natürlich blöd.

Ich hab ebenfalls am 3.1. eine Box geordert mit prompter Bestätigung per mail. Natürlich kam bei mir auch noch nichts an. Natürlich wurde meine E-Mail ignoriert. Ich hab mir dort allerdings keinen Account gemacht (und werde dies auch in Zukunft nicht tun) und wollte per Bankeinzug bezahlen. Bisher wurde jedoch noch nichts abgezogen und ich rechne auch nicht damit, dass jemals irgendwas abgezogen wird, weil wohl nie etwas ankommen wird.

Tja, was tun? Wenn bis Anfang Februar nix passiert ist, vergess ich die ganze Sache. Schade eigentlich, war ein gutes Angebot. Und wenn ich mir zwischendurch die DVDs, die ich haben wollte, schon selbst gekauft habe und das Paket trotzdem noch ankommt, schick ichs halt zurück oder verweigere die Annahme.


/e...grad nochmal gemailt



Als ich hier gepostet habe, habe ich gleichzeitig nochmal eine etwas unfreundlichere E-Mail geschickt. Ich bekam sofort eine Antwort und es wurden schon mal 3 DVDs zu mir geschickt, die heute auch ankamen. Die anderen sollen in den nächsten 14 Tagen kommen.
Evtl probierste das auch ;D
20.01.2007 15:24:18  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
 
Zitat von lcefeldt

 
Zitat von eX-blood

hy.

also folgendes (wichtig!):

bin heute nachmittag mit meinem auto (fiat cinquecento) einer sehr _netten_ dame vor mir drauf gefahren. nix schlimmes. bei mir nur der blinker und bei denen hab ich links die (lackierte) stoßstange angekrackst.

ham nummern ausgetauscht Augenzwinkern und naja, ihr mann hat mich heute angerufen wie wir das denn machen. die gehen morgen mit dem wagen in die werkstatt, und der hat schon gemeint, er ist auf den wagen angewiesen. soll ich dann etwa auch noch nen leihwagen zahlen?!?!?!?!

es sind wirklich nur 3 kratzer im lack die nicht mal auffallen. gibt es da nicht irgendne gesetzes grundlage, dass er dann machen muss, wenn er mal nicht auf sein auto angewießen ist? wenn die werkstatt zum neulackieren ewig brauchen, habe ich echt keinen bock den leihwagen auch noch zu blechen, das werden ja dann nen paar tausend eusen, für NIX!

brauch unbedingt hilfe traurig bin student und hab kein geld...




klar musst du den Leihwagen zahlen.
kosten so um die 25€ am Tag.





so, also. ich wollte hier nur schreiben, weil ichs jetzt weiß.

ich muss natürlich _nicht_ den leihwagen bezahlen, da das fahrzeug trotz schaden noch fahrtüchtig ist!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eX-blood am 20.01.2007 18:52]
20.01.2007 15:37:18  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
 
Zitat von Kampfkarnickel

 
Zitat von Aarkvard

 
Zitat von Kampfkarnickel






Als ich hier gepostet habe, habe ich gleichzeitig nochmal eine etwas unfreundlichere E-Mail geschickt. Ich bekam sofort eine Antwort und es wurden schon mal 3 DVDs zu mir geschickt, die heute auch ankamen. Die anderen sollen in den nächsten 14 Tagen kommen.
Evtl probierste das auch ;D




Also direkt unfreundlich wurde ich noch nicht, habe aber erwähnt, dass ich schon einmal keine Antwort erhalten habe und ob das Ganze überhaupt noch stattfinden wird. Eine gewisse Unzufriedenheit sollte da rauszulesen gewesen sein Augenzwinkern. Da jetzt Wochenende ist, werd ich mich aber wohl noch etwas gedulden müssen.

War da jetzt nu auch die tolle Box dabei (auf die ich auch gern verzichten könnte Augenzwinkern)?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aarkvard am 20.01.2007 15:56]
20.01.2007 15:55:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Shanon

Danke! Also sollte ich die Punkte lieber einzeln prüfen. Könnte man auch 2 Punkte zusammenprüfen? Bei unseren Schemata sind nämlich öfter 2 Punkte zusammengefasst (z.B. bei der Prüfung des §826 "durch eine zurechenbare sittenwidrige Handlung"). Wüsste jetzt nämlich nicht wie man bei der Prüfung von 2 Punkten auf einmal die korrekte Form einhält ...


Wenn ein Komplex sichtlich erfüllt oder auch deutlich nicht erfüllt ist, lässt man ihn komplett weg oder erwähnt ihn allenfalls in wenigen Worten.

-> Die Rechtswidrigkeit ist indiziert. An der Schuld bestehen keine Zweifel.
20.01.2007 16:05:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Und mir ist gerade aufgefallen, dass webload alle meine Tippfehler aus dem vorhergehenden Thread übernommen hat Breites Grinsen
20.01.2007 16:08:58  Zum letzten Beitrag
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Kampfkarnickel

Kampfkarnickel
 
Zitat von Aarkvard

 
Zitat von Kampfkarnickel

 
Zitat von Aarkvard

 
Zitat von Kampfkarnickel






Als ich hier gepostet habe, habe ich gleichzeitig nochmal eine etwas unfreundlichere E-Mail geschickt. Ich bekam sofort eine Antwort und es wurden schon mal 3 DVDs zu mir geschickt, die heute auch ankamen. Die anderen sollen in den nächsten 14 Tagen kommen.
Evtl probierste das auch ;D




Also direkt unfreundlich wurde ich noch nicht, habe aber erwähnt, dass ich schon einmal keine Antwort erhalten habe und ob das Ganze überhaupt noch stattfinden wird. Eine gewisse Unzufriedenheit sollte da rauszulesen gewesen sein Augenzwinkern. Da jetzt Wochenende ist, werd ich mich aber wohl noch etwas gedulden müssen.

War da jetzt nu auch die tolle Box dabei (auf die ich auch gern verzichten könnte Augenzwinkern)?



Box war dabei

Unfreundlich wurde ich auch nicht, war schlecht formuliert :/. Nur etwas von wegen Kundenfreundlichkeit, blablub "Unverschämtheit, immer noch keine Antwort" im Betreff und so.
Versuch mit dem Betreff Aufmerksamkeit zu bekommen. Dann wird die Email schon beantwortet Augenzwinkern
20.01.2007 16:13:25  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von -rantanplan-

Und mir ist gerade aufgefallen, dass webload alle meine Tippfehler aus dem vorhergehenden Thread übernommen hat Breites Grinsen

Das ist ja auch immanent bei Strg+C/Strg+V.
20.01.2007 16:31:02  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Ich will nicht mehr... mir geht's auffen Sack

BTW, was is Boston Legal und wo kann ich das schaun?
20.01.2007 17:07:08  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von schietegal

Ich will nicht mehr... mir geht's auffen Sack

BTW, was is Boston Legal und wo kann ich das schaun?


VOX. Mittwochs. 22:05-23:00

Denny Crane.
20.01.2007 18:52:22  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Vorlesung Grundzüge des Familienrechts, Schlüsselgewalt:

II. Verfügungsgeschäfte
h.M.: § 1357 BGB enthält keinen besonderen Übereignungstatbestand
=> §§ 929 ff. BGB (Erwerb „für den, den es angeht“Augenzwinkern

Kann mir das „für den, den es angeht“ mal jemand erklären bzw. kurz klar machen? Ich finde den Leitspruch im Lehrbuch (Schwab) nicht wieder, und mehr steht im Vorlesungsskript nicht. Ganz klar wird mir das mit dem Leitspruch nämlich nicht. Wirkt 929 jetzt eben nur für die handelnde Person oder nach der Schlüsselgewalt für beide?
21.01.2007 16:35:43  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread IX ( Denny Crane! Lock and load! )
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02.05.2007 18:49:59 [G]Tobit hat diesen Thread geschlossen.

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