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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Aktien-Thread II ( Gewinne laufen lassen, Verluste begrenzen )
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Lohnsteuerkarte

Arctic
Teile bitte auf jeden Fall die Antwort mit, da ich mir aktuell noch unsicher bin wo ich meine nächste Steuererklärung einreichen muss.
18.01.2017 22:35:46  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html

Erstattung musst du selber beantragen, die Anrechnung auf die deutsche AbgSt sollte automatisch erfolgen. Wie so oft ist die Antwort zum konkreten Quellensteuersatz allerdings auch von der konkreten Dividendenzahlung abhängig.

Und Lohnsteuerkarte: was hat das mit dem Ort der Einreichung der Steuererklärung zu tun? Oder verstehe ich da einfach was falsch?
19.01.2017 11:58:32  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ich glaube er ist Grenzgänger Augenzwinkern
19.01.2017 12:03:59  Zum letzten Beitrag
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Lohnsteuerkarte

Arctic
 
Zitat von Switchie

Ich glaube er ist Grenzgänger Augenzwinkern


Korrekt. Aktuell im Einsatz in Belgien, aber wenn alles gut geht noch vor Mitte des Jahres wieder in der Heimat.
19.01.2017 13:36:19  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Frage
Bin gerade dabei mich mal in das ganze Thema Börse und Aktienhandel einzulesen und stehe nun vor der Frage, bei welcher Bank ich denn ein Depot eröffnen sollte.

Bei welchen Banken hat denn das p0t seine Depots?

Da ich mein Girokonto schon bei der Sparkasse habe, war das auch meine erste Anlaufstelle.
Die haben für Studenten dieses Angebot.

Alternative wären ja Direktbanken oder irgendwelche Discounterbroker, aber die sind wahrscheinlich mit mehr Startaufwand verbunden oder?
25.01.2017 12:53:24  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Ich bin beim SBroker. Ist okay, sind aber nicht die billigsten. ETFs kannste da eigentlich nur von Deka oder Comstage kaufen, für alles andere berechnen die dir ~ 2% Gebühr.

Orderentgelt für Aktien sind oft so ca. 10¤, daher lohnen sich Käufe unter 1000¤ auch nur bedingt (finde ich).

Ich bin insgesamt zufrieden genug, um mir nicht den Stress zu machen woanders hin zu wechseln.

Kumpel ist bei OnVista, dort gibt es sog. Freebuys wenn man genug Geld auf dem Verechnungskonto rumfliegen hat. Das ist relativ interessant für später weil man sich eben das Orderentgelt spart, aber als Student hat man halt nicht die Kohle um das zu nutzen.

Wenn du ETFs machen möchtest ist Flatex wohl die beliebteste Wahl.

Also mit dem SBroker machst du IMHO nix falsch, aber es geht vllt auch besser.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hödyr am 25.01.2017 13:48]
25.01.2017 13:47:23  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
Ich habe mein Giro auch bei der Sparkasse, aber weil das halt eine klassische Bank ist, gibt's da generell höhere Gebühren auf fast alles und für manche Dinge musst du Termine machen, die bei Direktbanken auch online gingen.
Aus diesem Grund hab ich mein Depot bei einer Direktbank (Comdirect), da bekommst du oftmals ein kostenloses Giro, Tagesgeldkonto, Aktiendepot und Kreditkarte.
Bei der Sparkasse bin ich auch nur noch aus Gewohnheit, weil mein Konto da kostenlos ist, weil die denken, dass ich immernoch Student bin. Sobald die Kontogebühren haben wollen, bin ich da weg.

Der Startaufwand ist minimal. Du meldest dich an, bekommst einen etwas Post, musst einmal das PostID Verfahren machen, bekommst nochmal einen Haufen Post und los gehts.
25.01.2017 13:50:29  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Hab mich auch gerade bei FlatEX angemeldet. Die machen sogar Online Validierung, brauch man kein PostID Verfahren mehr.
25.01.2017 14:40:28  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
DiBa, keine Gebühren ab 500 Euro Ordersumme.
25.01.2017 14:48:47  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
...
Alles klar, dann werde ich mir FlatEx mal anschauen.

Danke!
25.01.2017 14:57:29  Zum letzten Beitrag
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terkel

Russe BF
 
Zitat von hypnotica

Der Startaufwand ist minimal. Du meldest dich an, bekommst einen etwas Post, musst einmal das PostID Verfahren machen, bekommst nochmal einen Haufen Post und los gehts.


Meinst du die Eröffnung vom Girokonto oder die vom Depot?
Ich hab da nämlich alles per Webcam gemacht.
Perso und ein Blatt Papier mit meiner Unterschrift in die Kamera gehalten.
Dazu muss man nicht mal ne Hose anhaben
25.01.2017 18:18:40  Zum letzten Beitrag
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[nAc]Unicron

droog
Noch mal ne konkrete Frage zu ETFs.

Ich habe
ETF110
http://www.finanzen.net/etf/ComStage_MSCI_World_TRN_UCITS_ETF
A0RPWH
http://www.finanzen.net/etf/iShares_Core_MSCI_World_UCITS_ETF_Acc
A1XB5U
http://www.finanzen.net/etf/db_x-trackers_MSCI_World_Index_UCITS_ETF_DR_1C

Aufgelegt in Lux / IRL in USD und thesaurierend.
Nach dem was ich hier gelesen hab eher Steuerhässlich, oder?
05.02.2017 10:34:49  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
Der zweite und dritte haben Aussschüttungen -> ja steuerhässlich.

Der erste hatte zumindest in der letzten Besteuerungsgrundlage keine Ausschüttungen, wäre demnach also nicht hässlich. Das mag sich aber ändern.

Jedenfalls soweit ich das jetzt fix eingesehen habe.

Randnotiz: Der erste is'n Swap - falls das für dich relevant sein sollte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 05.02.2017 10:44]
05.02.2017 10:42:43  Zum letzten Beitrag
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[nAc]Unicron

droog
Danke, da muss ich doch mal meine Steuerberater fragen, wie die das letztes Jahr behandelt haben.
05.02.2017 22:07:38  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
...
Berater freuen sich enorm, wenn jemand den Klugscheißer raushängen lässt und seine Arbeit infrage stellt mit halbwissen aus einem Internetforum.

Solange die Steuerbescheinigungen eingereicht worden sind wird das jeder korrekt hinbekommen. Oder er ist scheiße.
06.02.2017 13:06:26  Zum letzten Beitrag
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[nAc]Unicron

droog
Das ist mir scheißegal ob die sie freuen oder nicht. Die verdienen gutes Geld und da ist eine Nachfrage nur legitim.
06.02.2017 23:07:58  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
...
Ich möchte, bevor ich einen "größeren" Betrag langfristig und passiv in ETFs investiere, mit ein wenig aktivem Investment anfangen, damit ich schon mal das Feeling bekomme.

Muss jetzt nichts exotisches sein, am besten irgendwelche DAX30 Unternehmen.
In welche Aktien investiert denn das p0t gerade aktiv?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 07.02.2017 10:50]
07.02.2017 10:50:27  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
 
Zitat von G-Shocker

Ich möchte, bevor ich einen "größeren" Betrag langfristig und passiv in ETFs investiere, mit ein wenig aktivem Investment anfangen, damit ich schon mal das Feeling bekomme.

Muss jetzt nichts exotisches sein, am besten irgendwelche DAX30 Unternehmen.
In welche Aktien investiert denn das p0t gerade aktiv?


Wat?

Ich fänd es logischer erstmal 1-2 Jahre passiv in ETF-Sparpläne zu investieren,
um "ein Feeling dafür zu bekommen" und dann irgendwann danach Stockpicking zu betreiben...
Mit wenig Einsatz einzelne Aktien zu kaufen ist imo so ziemlich das Ineffektivste was es gibt.
07.02.2017 11:30:59  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
 
Zitat von Switchie

Berater freuen sich enorm, wenn jemand den Klugscheißer raushängen lässt und seine Arbeit infrage stellt mit halbwissen aus einem Internetforum.


Er hat doch lediglich geschrieben, dass er dort nachfragen wollte ob ETF X steuereinfach oder -hässlich ist.
Was hat das mit Internetforen und Klugscheissen zu tun?
07.02.2017 11:32:47  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Was soll steuerhässlich eigentlich sein? Insbesondere wenn es ja offensichtlich um Ausschütter geht
07.02.2017 15:43:28  Zum letzten Beitrag
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BulletTime

Arctic
Frage
Noob Frage:
Ich will mein Depot auflösen.
Muss ich jetzt mit meinem Freistellungsauftrag ernsthaft folgendes machen?
Ist-Situation: Girokonto 801¤, Depot 75¤ (Dürfte in Summe gar nicht über 801¤ sein, oder? peinlich/erstaunt)
Depotauflösung: Girokonto 0¤, Depot 801¤
Wenn aufgelöst: Girokonto 801¤, Depot 0¤

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich da einfach Zahlen hin und her schieben muss. Kann das Finanzamt nicht zentral alles was über 801¤ geht versteuern, statt hier mit Zahlen jonglieren zu müssen?
14.02.2017 16:01:08  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
Es geht nur um deinen Gewinn. Aktien gekauft für 20 Euro, jetzt Depotwert 30 Euro = 10 Euro Gewinn.
14.02.2017 17:22:26  Zum letzten Beitrag
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BulletTime

Arctic
Ah ok. Bei entsprechendem Gewinn bleibt das hin und herschieben des Freistellungsauftrag aber nicht aus, oder?
14.02.2017 18:25:15  Zum letzten Beitrag
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Cubic

Leet
Die Kapitalertragsteuer wird erst fällig, wenn du den Gewinn realisierst.

D.h. wenn dein Depot über 10 Jahre von 1.000 ¤ auf 10.000 ¤ angewachsen ist, wird die Kapitalertragsteuer erst fällig, wenn du diesen Gewinn realisierst, d.h. deine Aktienbeteiligungen verkaufst.

Zweitens kannst du bei eigentlich jeder Bank einen Freistellungsauftrag stellen und die regeln das dann für dich. Beispiel: Dein Depot wächst in einem Jahr von 1.000 auf 1.200 ¤ und dann verkaufst du die Aktien. Die Bank berücksichtigt dann automatisch deinen Freistellungsauftrag und führt keine Kapitalertragsteuern ab, was sie normalerweise tun würde.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Cubic am 14.02.2017 19:43]
14.02.2017 19:39:48  Zum letzten Beitrag
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BulletTime

Arctic
Vielleicht sollte ich dazu erwähnen, dass mein Konto und mein Depot bei unterschiedlichen Banken liegen peinlich/erstaunt
Und die Bank mit dem Depot will natürlich, dass ich vorher den Freistellungsauftrag auf das maximum erhöhe, was ja auch Sinn macht. Das jonglieren mit diesem Freibetrag bei unterschiedlichen Instituten kommt nur etwas komisch vor. Oder ich verstehe irgendwas nicht Breites Grinsen
14.02.2017 21:08:06  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
Du kannst dir den nicht ausgeschöpften Freibetrag auch einfach in der Steuererklärung zurückholen oder nicht?
14.02.2017 21:11:17  Zum letzten Beitrag
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NotOnTour

Deutscher BF
 
Zitat von Cubic

D.h. wenn dein Depot über 10 Jahre...


Halbwissen incoming: Wertpapiere die seit/vor 2009 im Bestand sind sind beim Verkauf steuerfrei.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NotOnTour am 14.02.2017 22:31]
14.02.2017 22:30:37  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
 
Zitat von BulletTime

Noob Frage:
Ich will mein Depot auflösen.
Muss ich jetzt mit meinem Freistellungsauftrag ernsthaft folgendes machen?
Ist-Situation: Girokonto 801¤, Depot 75¤ (Dürfte in Summe gar nicht über 801¤ sein, oder? peinlich/erstaunt)
Depotauflösung: Girokonto 0¤, Depot 801¤
Wenn aufgelöst: Girokonto 801¤, Depot 0¤

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich da einfach Zahlen hin und her schieben muss. Kann das Finanzamt nicht zentral alles was über 801¤ geht versteuern, statt hier mit Zahlen jonglieren zu müssen?


Warum brauchst du fürs Girokonto einen Freistellungsauftrag?! Welche Megazinsen bekommst du darauf bzw. welche Megabeträge bunkerst du da?
15.02.2017 3:33:59  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von BulletTime

Vielleicht sollte ich dazu erwähnen, dass mein Konto und mein Depot bei unterschiedlichen Banken liegen peinlich/erstaunt
Und die Bank mit dem Depot will natürlich, dass ich vorher den Freistellungsauftrag auf das maximum erhöhe, was ja auch Sinn macht. Das jonglieren mit diesem Freibetrag bei unterschiedlichen Instituten kommt nur etwas komisch vor. Oder ich verstehe irgendwas nicht Breites Grinsen


Viertelwissen: Es ist erstmal nicht sonderlich tragisch, bei mehreren Instituten Freistellungsaufträge zu setzen, die in Summe 801¤ überschreiten, da das FA seinerseits auch nur auf die in Anspruch genommene Summe schaut. Solange die insgesamt nicht 801¤ überschreitet gibts auch keinen Ärger. Wenn du aber tatsächlich Gefahr läufst, in den Bereich von >801¤ (remember: nur aus Zinsen, Aktiengewinnen o.Ä.) zu kommen, bist du eh ein Fall für einen richtigen Steuerberater statt für einen pot-Thread. Augenzwinkern

Sollte aus dem einmaligen Realisieren von Gewinnen (z.B. wegen Depotauflösung) eine Summe von >801¤ entstehen, dann passiert das ja nur bei einem einzelnen Institut, das den Rest oberhalb deines dort gesetzten Freistellungsauftrags dann normal versteuert. Dann ist die Summe halt voll und du musst gucken, dass kein anderes Institut noch was für dich freistellt.

Quelle: Habe selbst foobar mit mehreren Konten gehabt und das als Quintessenz meiner Nachfragen dazu mitgenommen. Hoffe, das ist mir gelungen, sonst bitte schlagen.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 15.02.2017 9:42]
15.02.2017 9:32:38  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ok, mal eine Zusammenfassung:

Du hast bereits richtig gesagt, dass du einen FSA (Freistellungsauftrag) von EUR 801 hast. Dieser soll quasi sicherstellen, dass der gleich hohe Sparer-Pauschbetrag als Werbungskostenpauschbetrag (analog den EUR 1.000 bei deinen Lohneinkünften) bereits auf Bankebene berücksichtigt wird.

Eine einzelne Bank hat allerdings keine Möglichkeit zu checken, ob du insgesamt bereits einen zu hohen FSA eingemeldet hast, m.a.W.: wenn du vier Bankverbindungen hast, dann kannst du problemlos vier Mal den gesamten Betrag einmelden, ohne dass eine der Banken merken würde, dass du den Betrag mehrfach einmeldest.

Da du grundsätzlich nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung über deine Kapitalerträge abzugeben ("Anlage KAP") wäre das ein schönes Steuerschlupfloch. Allerdings geben die Banken jährlich zum März des Folgejahres die sogenannte FSA-K-Meldung ab, in der jede Bank für jeden Steuerpflichtigen via seiner Steuer-ID angibt, wie viel FSA bei ihr in Anspruch genommen wurde. Die Finanzämter (genauer: das Bundeszentralamt für Steuern) prüft, ob dies mehr als EUR 801 pro Person waren - falls ja, dann wird es eine entsprechende Kontrollmitteilung an dein Finanzamt geben, das eine Erklärung der Kapitalerträge (und voraussichtlich Nachversteuerung) vornehmen wird.

Sofern du nun mit dem FSA "jongliert" hast und trotzdem bei einer Bank Steuern gezahlt hast, da die Erträge über den dort eingemeldeten FSA hinausgegangen sind, bei einer anderen Bank aber noch nicht ausgeschöpften FSA hast (bzw. anders: wenn die Gesamtsumme des in Anspruch genommenen FSA über alle Banken unter EUR 801 liegt), dann kannst du dir dies in der Veranlagung zurückholen. Hierzu musst du eine Anlage KAP ausfüllen, in der du die Steuerbescheinigungen aller deiner Banken sowie ggfs. zusätzlich die bei ausländischen Banken erzielten Erträge angibst. Ist eigentlich kinderleicht, da die Steuerbescheinigungen der Banken regelmäßig einen Hinweis enthalten, in welche Zeile der Anlage KAP eine bestimmte Zahl einzutragen ist.

@NotOnTour hat natürlich recht, wenn er darauf hinweist, dass Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, grundsätzlich unter den Bestandsschutz fallen, d.h. eine Veräußerung daraus stellt keinen Kapitalertrag sondern einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft dar, das nicht der Kapitalertragsteuer unterliegt und nach Ablauf der sogenannten "Spekulationsfrist" von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf auch nicht steuerbar ist. Diese Regel findet seit 2009 daher auf Wertpapiere daher regelmäßig keine Anwendung mehr, aber z.B. auf physisches Gold (Krügerand-Münzen, Barren,...) aber z.B. auch auf die bekannten Xetra-Goldzertifikate.

@1-2-3 gerade für das Girokonto macht ein entsprechender FSA Sinn, da man ansonsten eventuell für einen sehr geringen Betrag in die Veranlagung gehen müsste oder die Kapitalertragsteuer abschreiben muss.

Quelle: ich habe für die Hälfte der Banken in Deutschland die Jahressteuerbescheinigung entworfen
15.02.2017 10:40:29  Zum letzten Beitrag
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