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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, Artikel 12
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-rantanplan-

-rantanplan-
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

die 12. Auflage des Juristen-pOT-KommentarsSammelthreads bringt wie immer ........ keine Neuerungen.

Folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen sind nach wie vor zu beachten:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr fröhlich), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung zu speziellen echten Fällen!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen, und das nicht ohne Grund.

(3) Abstrakt und anonymisiert kann natürlich diskutiert werden, aber bitte nie vergessen: Bei ernsten Sachen ist es zwingend notwendig, sich von einer zugelassenen Stelle, sprich einem Rechtsanwalt, der Verbraucherberatung, dem Mieterschutzbund etc. beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
http://bundesrecht.juris.de
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD,
Wulfgar,
webLOAD.

(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.


§ 4. Schlussvorschriften

(1) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen und im Übrigen unberührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine solche rechtswirksame Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten Erfolg rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Satz 1 und 2 gelten auch von einer Abrede, vermöge derer das Erfordernis der Schriftform aufgehoben, modifiziert oder umgangen werden soll. Nebenabreden sind nicht getroffen.




--------------------------

Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*



--------------------------



So, ich habe da einen grandiosen Fall, Streitwert ist *hust* adäquat, wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten durch eine Bank - genauer gesagt eine öffentliche Sparkasse (die haben Zweitschriften von Kontobelegen an Nichtberechtigte herausgegeben und vorgestern zu Protokoll vor dem LG gegeben, dass sie sowas generell nicht dokumentieren würden.............. (!)). Dummerweise haben wir aber wegen ewigem Hin und Her ohne anwaltliche Beteiligung ein rechtlich ganz knackiges Verjährungsproblem.

Ich habe ferner eine Berufsanfängerin in meiner Kanzlei rumlaufen. Sie braucht noch ein wenig Schliff, Kampferfahrung und Gelegenheit, sich zu beweisen.

Würdet ihr, wohl wissend dass das eigentlich zu hart ist, sie es aber schaffen kann (und dass ihr auch noch eingreifen könnt) die junge Kollegin ins kalte Wasser schmeißen, auf dass sie richtig schwimmen lernt? Hm...
28.06.2008 21:57:08  Zum letzten Beitrag
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zimi

AUP zimi 23.01.2010
Also es geht um Folgendes:

Habe ein Anschreiben bekommen:


 


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Ausüben von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Sie haben am 09.05.2008 gegen 00:20 Uhr in Dortmund, XXX, durch den überlauten Betrieb eines Tonwiedergabegerätes die Nachtruhe der Anwohner gestört.

Angewendete Vorschriften:

§§ 9 Abs. 1,17 Abs. 1 d Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG) vom 18.03.1975 (GV. NW. S. 232/SGV. NW. 7129), in der zur Zeit gültigen Fassung

Beweismittel: Ihre Angaben.
Zeuge(n): POK Rollmann, POK'in Gerring

Wegen dieser Ordnugnswidrigkeit(en) wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt (§§ 65,66 OWiG) in Höhe von: 200,00 ¤




Zur Erklärung:

An besagtem Abend war die Polizei bei uns (mir und Mitbewohner). Ja es war laut. Die Polizei hat gesagt wir sollen leiser machen - haben wir direkt getan und sogar die Wohnung verlassen. Wir wurden weiterhin gefragt, ob wir irgendwelche Flaschen vom Balkon geschmissen hätten. Personalien aufgenommen.

Kurze Zeit später gabs nen Brief wir sollten uns wegen Sachbeschädigung äußern. Haben wir gemacht. Wir haben natürlich keine Flaschen geschmissen. Im Gespräch mit dem Polizeibeamten haben mein Mitbewohner und ich unabhängig voneinander zugegeben, dass es an diesem Abend etwas lauter bei uns war, wir sicherlich auch etwas getrunken hatten, aber definitiv keine Flaschen geschmissen hätten.
Davon wurden wir dann auch kurze Zeit später "freigesprochen".

Nun kam halt dieser Brief und ich frage mich, ob das alles so i.O. ist?
Ich kenne mich ehrlich gesagt kaum aus, aber ich finde ein Bußgeld von 200,- einfach so ehrlich gesagt ziemlich krass... Uns wurde ja auch nichtmal angedroht, dass man uns das Wiedergabegerät abnimmt oder so...

Also wenn sich nen angehender Jurist hier mal zu äußern könnte wäre das sehr nett..
29.06.2008 15:41:02  Zum letzten Beitrag
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gloerk

AUP gloerk 29.06.2008
Breites Grinsen versuch nr. 3
29.06.2008 15:43:59  Zum letzten Beitrag
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Mr.B.Butcher

AUP Mr.B.Butcher 07.04.2008
...
diesmal bekommst du sicher eine antwort! Breites Grinsen
29.06.2008 15:45:18  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
verschmitzt lachen
Keine Rechtsberatung!
29.06.2008 15:45:49  Zum letzten Beitrag
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Godoelk

godoelk
froehlich grinsen
Stellen wir uns mal vor, Person X hätte ein Schreiben bekommen, in dem ihr 200¤ Bußgeld, wegen nächtlicher Ruhestörung...
29.06.2008 15:49:33  Zum letzten Beitrag
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plastic.jesus

Leet
Ein/Eine Auszubildender/Auszubildende A wird von ihrem Arbeitgeber ohne vorherige Ankündigung wegen krankheitsbedingter, aber ärztlich dokumentierter, Fehltage abgemahnt.

a) Ist diese Abmahnung berechtigt?
b) Welche Konsequenzen können aus dieser Abmahnung entstehen?
c) Welche Gesetzesstellen sind zu berücksichtigen?
d) Wie sollte das weitere Vorgehen für A aussehen?
30.06.2008 12:54:06  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
a) Nein, solange die AU nicht widerlegt ist - das gibt's so gut wie nie, ist aber denkbar. Für die Richtigkeit eines (zumindest eines inländischen) ärztlichen Attests streitet nämlich die Vermutung der Richtigkeit.

Ausnahme: Wenn die Abmahnung nicht wegen der Fehlzeiten, sondern wegen verspäteter Meldung oder Vorlage der Bescheinigung erfolgt, das ist was anderes.

b) Normalerweise keine, rechtlich - aber das Verhältnis wird belastet. Zusätzlich könnte der Arbeitgeber den Azubi zum Vertrauensarzt schicken, aber das kann er auch so tun.

c) Überwiegend Rechtsprechung, ansonsten insbesondere § 5 EFZG.

d) Gegendarstellung zu den Personalakten geben, Rechtsschutzversicherung abschließen oder der Gewerkschaft beitreten. Man kann auch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte klagen, aber das ist fast immer ein grober taktischer Fehler, weil der Arbeitgeber in einem späteren Kündigungsschutzprozess auch die Richtigkeit von einschlägigen Abmahnungen zu beweisen hat. Führt man vorher einen Prozess auf Entfernung, hat man also nichts zu gewinnen, sondern nur zu verlieren. Ganz selten kann es erforderlich sein, auf diese Weise Beweise zu sichern, im Öffentlichen Dienst kann es noch laufbahnmäßige Konsequenzen geben wenn man die Abmahnung nicht entfernen lässt, ist etwas zu kompliziert um es hier darzustellen, und für Azubis wohl nicht relevant.
30.06.2008 13:23:41  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Weiß eigentlich jemand, wie man Korrekturassisten werden kann?

Ich weiß, das Dekanat wird morgen befragt. Aber vorher informieren schadet ja nicht... Augenzwinkern
30.06.2008 15:40:22  Zum letzten Beitrag
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elky

Arctic
Indem man z.B. auf eine Stellenausschreibung antwortet?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von elky am 30.06.2008 16:05]
30.06.2008 16:05:02  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Sowas gibt's hier leider nicht. Nun gut, frag ich morgen halt mal im Dekanat nach.
30.06.2008 19:47:17  Zum letzten Beitrag
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insanctus

AUP insanctus 29.02.2008
 
Rechtsdienstleistung statt Rechtsberatung

Zum 1. Juli tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Es löst das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Danach durfte die "Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten" generell nur ein Volljurist erledigen. Das neue Gesetz macht es möglich, dass sogenannte rechtliche Nebenleistungen, Angelegenheiten, die keine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordern, auch von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten nun auch zum Baurecht beraten oder Energieberater Verträge für ihre Kunden abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ausdrücklich auch unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt. Eine Erleichterung für die Arbeit karitativer und sozialer Einrichtungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums (Siehe Linkbox).



Heißt das ab sofort kann man sich dieses "hier gibts keine Rechtsberatung" in Foren sparen? Breites Grinsen
01.07.2008 9:05:32  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von insanctus

 
Rechtsdienstleistung statt Rechtsberatung

Zum 1. Juli tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Es löst das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Danach durfte die "Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten" generell nur ein Volljurist erledigen. Das neue Gesetz macht es möglich, dass sogenannte rechtliche Nebenleistungen, Angelegenheiten, die keine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordern, auch von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten nun auch zum Baurecht beraten oder Energieberater Verträge für ihre Kunden abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ausdrücklich auch unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt. Eine Erleichterung für die Arbeit karitativer und sozialer Einrichtungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums (Siehe Linkbox).



Heißt das ab sofort kann man sich dieses "hier gibts keine Rechtsberatung" in Foren sparen? Breites Grinsen



heißt das es gibt demnächst noch ein paar arbeitslose Anwälte mehr? peinlich/erstaunt
01.07.2008 9:32:51  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hab mich heute für meine Studienarbeit angemeldet, hoffentlich krieg ichn Platz. traurig
01.07.2008 10:22:54  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
träume sind schäume!


man wieso brauchen die eigentlich immer über nen Monat für ne popelige Klausurkorrektur?
01.07.2008 10:39:42  Zum letzten Beitrag
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elky

Arctic
Hier sind es im Durchschnitt deutlich mehr, 2-2,5 Monate darf man für ZP-Klausuren schon warten.
01.07.2008 10:42:33  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
ja hie rauch.

nervt mich trotzdem
01.07.2008 10:51:26  Zum letzten Beitrag
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Wampor

Leet
 
Zitat von zimi

Also es geht um Folgendes:
...


Warum nimmst du den Hinweis mit dem Anonymisieren nicht ernst? Du willst doch eine Antwort, oder? Augenzwinkern
01.07.2008 10:55:01  Zum letzten Beitrag
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Entilzha

Marine NaSe
 
Zitat von elky

Hier sind es im Durchschnitt deutlich mehr, 2-2,5 Monate darf man für ZP-Klausuren schon warten.



Elky, du studierst ja offensichtlich in Münster:

Stimmt es, dass man dort im Hauptstudium keine Übungen mehr bestehen muss?
Und wenn ja, womit schlägt man sich in Münster dann im Hauptstudium rum?
01.07.2008 10:59:14  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
In MS machst du 3-4 Semester mit Semesterabschlussklausuren und Hausarbeiten, dann hast du deine Zwischenprüfung. Dann kommen 2 Semester Schwerpunktbereich mit 6 oder 7 SAK und einer Seminararbeit. Und dann kommt schon das Rep.
01.07.2008 11:14:57  Zum letzten Beitrag
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insanctus

AUP insanctus 29.02.2008
...
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von insanctus

 
Rechtsdienstleistung statt Rechtsberatung

Zum 1. Juli tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Es löst das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Danach durfte die "Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten" generell nur ein Volljurist erledigen. Das neue Gesetz macht es möglich, dass sogenannte rechtliche Nebenleistungen, Angelegenheiten, die keine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordern, auch von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten nun auch zum Baurecht beraten oder Energieberater Verträge für ihre Kunden abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ausdrücklich auch unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt. Eine Erleichterung für die Arbeit karitativer und sozialer Einrichtungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums (Siehe Linkbox).



Heißt das ab sofort kann man sich dieses "hier gibts keine Rechtsberatung" in Foren sparen? Breites Grinsen



heißt das es gibt demnächst noch ein paar arbeitslose Anwälte mehr? peinlich/erstaunt



Aber ich finds faszinierend das unser schneller unbürokratischer Staat nur 73 Jahre gebraucht hat um ein Gesetz abzulösen, welches dazu gedacht war, jüdischen Anwälten das praktizieren zu verbieten
01.07.2008 12:06:50  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
...
Dieses Argument finde ich immer so albern. Klar, das erste RBerG war von den Nazis zu dem Zweck, dass Juden keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, erlassen worden.
Aber nach dem Ende des Krieges diente das Gesetz ja dazu, den Bürger vor unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. Was meines Erachtens ein durchaus erstrebenswertes Ziel zum Schutze des Gemeinwohls darstellt. Man muss sich doch nur mal vor Augen führen wieviel dilettantisches Gewäsch unqualifizierte Leute bei rechtlichen Fragen von sich geben. Es ist nunmal so, dass rechtliche Fragen nicht aus der Lamäng beantwortet werden können. Und da greift dann der alte Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ich würde mich ja auch nicht nach meinen StEx auf die Straße stellen wollen und Leuten ihr Auto reparieren wollen oder ein Haus bauen wollen.
Ich bin mal gespannt wie diese Lockerung des RBerG in der Praxis funktioneirt. So allgemeine Beratungen mögen ja noch funktionieren, aber sobald es verzwickt wird werden wahrscheinlich viele überfordert sein.
01.07.2008 14:54:52  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
Amen.
01.07.2008 15:32:21  Zum letzten Beitrag
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elky

Arctic
Zu diesem Thema ist auch die Entstehung und die Entwicklung dieses Gesetzes auch sehr informativ.
Schade, dass die historische Ausbildung im Grundstudium fast überhaupt nicht stattfindet.
01.07.2008 16:19:11  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von insanctus

 
Rechtsdienstleistung statt Rechtsberatung

Zum 1. Juli tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Es löst das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Danach durfte die "Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten" generell nur ein Volljurist erledigen. Das neue Gesetz macht es möglich, dass sogenannte rechtliche Nebenleistungen, Angelegenheiten, die keine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordern, auch von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten nun auch zum Baurecht beraten oder Energieberater Verträge für ihre Kunden abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ausdrücklich auch unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt. Eine Erleichterung für die Arbeit karitativer und sozialer Einrichtungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums (Siehe Linkbox).



Heißt das ab sofort kann man sich dieses "hier gibts keine Rechtsberatung" in Foren sparen? Breites Grinsen





Probiers mal. Breites Grinsen





Crutschie ... always a CT
01.07.2008 16:27:25  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
so, das interessiert mich ja jetzt doch mit der Zulassungsstelle: Wenn ein kleines Kennzeichen eingetragen ist, müssen die das akzeptieren, oder kann verlangt werden dass man Löcher in irgendwelche Autoteile bohrt und Kabel für die Kennzeichenbeleuchtung legt?
01.07.2008 18:24:28  Zum letzten Beitrag
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insanctus

AUP insanctus 29.02.2008
 
Zitat von webLOAD

Dieses Argument finde ich immer so albern. Klar, das erste RBerG war von den Nazis zu dem Zweck, dass Juden keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, erlassen worden.
Aber nach dem Ende des Krieges diente das Gesetz ja dazu, den Bürger vor unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. Was meines Erachtens ein durchaus erstrebenswertes Ziel zum Schutze des Gemeinwohls darstellt. Man muss sich doch nur mal vor Augen führen wieviel dilettantisches Gewäsch unqualifizierte Leute bei rechtlichen Fragen von sich geben. Es ist nunmal so, dass rechtliche Fragen nicht aus der Lamäng beantwortet werden können. Und da greift dann der alte Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ich würde mich ja auch nicht nach meinen StEx auf die Straße stellen wollen und Leuten ihr Auto reparieren wollen oder ein Haus bauen wollen.
Ich bin mal gespannt wie diese Lockerung des RBerG in der Praxis funktioneirt. So allgemeine Beratungen mögen ja noch funktionieren, aber sobald es verzwickt wird werden wahrscheinlich viele überfordert sein.



Ääh na und? Das gibts doch in allen Branchen, warum sollte gerade bei Anwälten ne Ausnahme gemacht werden? Gut, evtl. weil man sich dadurch seine Pfründe sichern will, wen wunderts, wenn die Hälfte der Parlamentarier dem ehrlosen Handwerk des Rechtanwalts nachgeht.

Ist aber nur eine Ansichtssache von einem außerhalb. Ihr seht das bestimmt gaaaanz anders Breites Grinsen
01.07.2008 18:58:46  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
wo ist das Problem, das man den Beruf gelernt haben muss bevor man drin arbeiten darf ist doch fast überall so (gewesen). Mach dich mal ohne Meisterbrief selbstständig...
Und nein, das ist nix anderes.
01.07.2008 19:08:43  Zum letzten Beitrag
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Iceman3000

Iceman3000
person x kauft privat bei person y, übers internet(mündliche abmachung), ein "Teil A". person x freut sich darüber, dass person y das "Teil A" weit unter wert verkauft. beim transport wird das "Teil A" durch eine spedition beschädigt. person x("geschädigter") ärgert sich und möchte die reparaturkosten des schadens an "Teil A" ersetzt haben. es wird eine schadensanzeige ausgefüllt und die reparaturkosten in form eines kostenvoranschlag beigefügt.
spedition meldet sich nicht. person y(auftraggeber) setzt sich mit spedition in verbindung. person y gibt auf anfrage des verhandelten preises bei spedition den weitaus höheren reparaturpreis an. ein dokument fehlt - spedition möchte bestätigung/nachweis des gebrauchtwaren-kaufpreises haben(kontoauszug o.ä.).
person x wird von person y benachrichtigt.

person x steckt nun in folgender lage:
-die überweisung/der beleg liegt weitaus unter dem genannten preis von person y
-die überweisung ist unklar, im betreff steht bezeichnung von "Teil A" und "Teil B", da person y person x ein weiteres "Teil B" geschenkt hat. person x musste für "Teil B" jedoch versandkosten bezahlen, die in der selben überweisung enthalten sind(alles mündlich vereinbart).
-person x befürchtet nun, überhaupt kein geld zu bekommen, weil spedition bei nennen des korrekten preises betrug vermutet.
-person x kann sich mit rückerstattetem kaufpreis "Teil A" höchstwahrscheinlich kein zweites mal in der selben preisklasse kaufen, da glücksfall.
-person x fragt sich ob speditionen generell nur kaufpreis, und nicht die beschädigung der ware bezahlen müssen(achtung, muss nicht beantwortet werden, wegen der rechtsberatungsgeschichte).

ausschnitt aus der AGB der spedition:
 
[...]
Nimmt der Verkäufer reklamierte und zurückgesandte Ware an, reklamiert aber seinerseits, dass es sich nicht um die ursprünglich an den Käufer gesandte Ware handelt oder aber die Ware zwischenzeitlich beschädigt oder zerstört worden ist, wird dem Verkäufer auf eidesstattliche Versicherung des voranstehenden Sachverhalts hin der Kaufpreis ebenfalls weitergeleitet.[...]

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Iceman3000 am 01.07.2008 19:24]
01.07.2008 19:21:04  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,563317,00.html

Rentner erschießt fliehende Einbrecher und bleibt straffrei.

Da schüttelts einen irgendwie.
01.07.2008 20:25:25  Zum letzten Beitrag
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06.12.2009 19:14:30 Teh Wizard of Aiz hat diesen Thread geschlossen.

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