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usw.
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Tach,
mal eine kleine Frage an die Rechtsexperten. Und zwar folgendes:
Letzten Samstag flatterte bei uns wie jede woche der Prospekt der Firma Marktkauf ins Haus in dem unter anderem folgendes mit dem Zusatz, Solange der Vorrat reicht, angeboten wird:
http://www.marktkauf.de/SiteAssistant.php/3-0-kw38_smirnoff
als ich heute in den laden kam, waren noch 15 dieser flaschen zu haben.
Meine Frage:
Gilt das Angebot nun als Lockvogelangebot um die Leute in den Laden zu kriegen (ich glaub man muss bei so billig angeboten immer so viel im Laden haben dass es für 1 Tag reicht) oder sind sie mit dem oben genannten Zusatz auf der sicheren Seite?
So far
€: ja ich weiß, smirnoff schmeckt scheisse.. hätten wir das geklärt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Buzweed am 15.09.2003 16:28]
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...es hat sich um ein freibleibendes Angebot.
Das heisst, den Artikel gibt es..solange eben der Vorrat reicht.
Normalerweise ist der Anbietende an sein Angebot gebunden.
Mit dem Zusatz sichert sich der Anbietende rechtlich in die Richtung ab, dass der Kunde nicht Aushändigung der Ware verlangen kann wenn sie nicht mehr da ist.
Fettich.
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verdammt schade, wo das doch so billig is
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Da gabs doch mal so ein Gerichtsurteil, worauf die Verbraucherzentralen so abgegangen sind. Ich bin mir dabei nicht sicher, ob das Insis Antwort nicht etwas einschränkt!?
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omg ich hab ne ankündigung geschrieben
wenn sich rausstellt welcher mod sich da verklickt hat
insi is aber verkaufsleiter der sollte das wissen
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| Zitat von Insaniac
...es hat sich um ein freibleibendes Angebot.
Das heisst, den Artikel gibt es..solange eben der Vorrat reicht.
Normalerweise ist der Anbietende an sein Angebot gebunden.
Mit dem Zusatz sichert sich der Anbietende rechtlich in die Richtung ab, dass der Kunde nicht Aushändigung der Ware verlangen kann wenn sie nicht mehr da ist.
Fettich. | |
he da, Jurist..
war das diese komische invitatio ad offerendum?
*an BGB schein erinner*
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Wenn sie so einen Artikel werben, ihn aber gar nicht vorrätig haben, dann machen die sich strafbar...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 15.09.2003 17:22]
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auch wenn ich nicht verstehen will, wieso das eine Ankündigung sein soll, so denke ich auch, das eben eine bestimmte Menge von dem Zeug da war.
Und wenn die eben weg ist, haste halt Pech gehabt.
So einfach ist das.
Natürlich muss der Laden eine bestimmte Menge davon haben, aber nachdem nichts mehr da ist, hast du eben Pech
Früher kommen
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Wenn ich mich nivht stark irre, gab es mal einen größeren Rechtsstriet um ein ähnliches Angebot...
Ich meine, Du kannst nur etwas tun, wenn sie den Artikel bewerben ihn aber nicht anbieten können oder sowas...
Eigentlich ist es ja auch nen bisschen merkwürdig, daß ich dann theoretisch eine große Werbeanzeige schalten könnte und dann nur einen Artikel auf Lager habe und der Rest der Kunden bekommt nichts.
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Ähh kleine Frage:
Wieso ist dieser Thread unter Ankündigung gepinnt?
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Die Welt ist schlecht,das Leben schön!
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Weil BB langsam alt wird
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ein thread über billigen smirnoff ist so wichtig dass er ganz oben angenagelt wird \o/
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| Zitat von -=silence=-es47
Weil BB langsam alt wird | |
Das ist grade mal 7 Monate alt
Zumindest ist es noch schneller als das UBB
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Warum der Thread als Ankündigung in der Übersicht zu finden ist, ist mir Rätsel haft. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Bug handelt.
M3
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| Zitat von angegebener Marktkauf-Website
* Diese Artikel sind nicht in unseren dixi-Häusern erhältlich.
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dixi-häuser sind bei uns Baustellentoiletten, oder verwechsele ich da was
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Also nach schweizer recht sind Inserate und Werbeprospekte immer unverbindlich, dh. sie können schreiben was sie wollen Mit dem Solange Vorrat sind sie eh auf der sicheren seite ...
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jawohl, kann ich nur bestätigen
In der Schweiz zählen Inserate und Werbungen nie verbindlich
d.h. jemand könnte werbung machen, dass es in seinem laden bei einem kauf von einem smirnoff 100 liter freibier gibt, und man könnte nichts dagegen machen.
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| Zitat von Raider
Wenn ich mich nivht stark irre, gab es mal einen größeren Rechtsstriet um ein ähnliches Angebot...
Ich meine, Du kannst nur etwas tun, wenn sie den Artikel bewerben ihn aber nicht anbieten können oder sowas...
Eigentlich ist es ja auch nen bisschen merkwürdig, daß ich dann theoretisch eine große Werbeanzeige schalten könnte und dann nur einen Artikel auf Lager habe und der Rest der Kunden bekommt nichts. | |
also soeinen thread gabs schonmal vor einigen monaten, ergebnis war, dass seit der BGB änderung vom 1.1.02 die Verkäufer sonderangebote in ausreichender Menge vorrätig haben müssen, richtwert ist dabei "genug für ~3Tage..."
(ohne gewähr)
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| Zitat von -Nummelin-
jawohl, kann ich nur bestätigen
In der Schweiz zählen Inserate und Werbungen nie verbindlich
d.h. jemand könnte werbung machen, dass es in seinem laden bei einem kauf von einem smirnoff 100 liter freibier gibt, und man könnte nichts dagegen machen. | |
welch zufall
naja, preislisten sind unverbindlich und dergleichen gemäss OR art7 Abschnitt 2, also kann man sagen dass das smirnoff 0.01 Rappen kostet, aber zu sagen dass es 100 liter freibier dazu gibt ist absichtliche täuschung, allerdings wiederrum nichtig weil es ausserhalb des glaubbaren liegt
argh und ich hab über den shit ne rechtsprüfung morgen, wuaaaahh
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| Zitat von www.mdr.de
Oberlandesgericht Düsseldorf:
Aktionsware muss für mindestens drei Tage reichen
Als Aktionsware beworbene Artikel müssen in so großer Zahl vorhanden sein, dass der Vorrat für mindestens drei Tage ausreicht. Dies habe das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband erstrittenen Urteil entschieden, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Das Urteil der Richter gelte auch für Angebote, die nicht im eigentlichen Sinn zum ständigen Angebot eines Händlers gehörten.
Die Düsseldorfer Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem die Lebensmittelkette Plus einen Computermonitor mit Aktionspreisen beworben hatte. Das Gericht entschied den Angaben zufolge, dass auch solche branchenfremden Waren am ersten Geltungstag oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit mindestens zwei Tage später noch zur Verfügung stehen müssten. Das Gericht ging den Angaben zufolge von dem Grundsatz aus, \"dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit dem Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können.\" Die Verbraucher würden erwarten, dass die angebotenen Waren in allen Filialen greifbar vorrätig seien. Es müsse also dafür gesorgt werden, dass die Aktionswaren in ausreichender Menge zu Verkaufsbeginn zur Verfügung stünden. Den Hinweis der Handelskette, dass die Aktionsartikel nur vorübergehend im Verkauf seien, erachteten die Richter den Angaben zufolge als nicht ausreichend. \"Wettbewerbswidrig ist das Verhalten schon deshalb, weil sich der Werbende durch das Anlocken mit irreführenden Angaben einen wettbewerblichen Vorsprung verschafft\", hieß es weiter. Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass sie Anbieter, die durch irreführende Werbung Verbraucher anlockten, ohne die beworbene Aktionsware vorrätig zu haben, zur Unterlassung auffordern könnten. Betroffene Unternehmen erhielten eine Abmahnung und müssten eine Erklärung abgeben, dass sie in Zukunft derartige wettbewerbswidrige Handlungen unterließen.
(AZ: OLG Düsseldorf 20 U 130/01)
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Hatte das vor ein paar Monaten gepostet. Da wollte sich noch jemand einen Kühlschrank bei WalMart sichern. Der hat sich das ausgedruckt und dem Filialleiter damit unter der Nase rumgefuchtelt. Der hat ihm dann noch so ein Teil extra geordert.
Ich denke mal bei 15 Flaschen Smirnoff erreichst du so langsam aber die Grenze der \'Haushaltsüblichen Mengen\'. Supermärkte sind nicht verpflichtet größere Mengen abzugeben. Naja, probieren kann nicht schaden.
Weiss noch jemand, wer sich den Kühlschrank gesichert hatte? Weiss nicht mehr wie der hieß.
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| Zitat von currywurst_the_2nd
| Zitat von -Nummelin-
jawohl, kann ich nur bestätigen
In der Schweiz zählen Inserate und Werbungen nie verbindlich
d.h. jemand könnte werbung machen, dass es in seinem laden bei einem kauf von einem smirnoff 100 liter freibier gibt, und man könnte nichts dagegen machen. | |
welch zufall
naja, preislisten sind unverbindlich und dergleichen gemäss OR art7 Abschnitt 2, also kann man sagen dass das smirnoff 0.01 Rappen kostet, aber zu sagen dass es 100 liter freibier dazu gibt ist absichtliche täuschung, allerdings wiederrum nichtig weil es ausserhalb des glaubbaren liegt
argh und ich hab über den shit ne rechtsprüfung morgen, wuaaaahh | |
hab donnerstag auch ne rechtskunde prüfung
ich drück dir die daumen!
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| Zitat von -Nummelin-
| Zitat von currywurst_the_2nd
| Zitat von -Nummelin-
jawohl, kann ich nur bestätigen
In der Schweiz zählen Inserate und Werbungen nie verbindlich
d.h. jemand könnte werbung machen, dass es in seinem laden bei einem kauf von einem smirnoff 100 liter freibier gibt, und man könnte nichts dagegen machen. | |
welch zufall
naja, preislisten sind unverbindlich und dergleichen gemäss OR art7 Abschnitt 2, also kann man sagen dass das smirnoff 0.01 Rappen kostet, aber zu sagen dass es 100 liter freibier dazu gibt ist absichtliche täuschung, allerdings wiederrum nichtig weil es ausserhalb des glaubbaren liegt
argh und ich hab über den shit ne rechtsprüfung morgen, wuaaaahh | |
hab donnerstag auch ne rechtskunde prüfung
ich drück dir die daumen! | |
mittwoch: buchhaltungsprüfung.
Transitorische Konten, Stille Reserven, Immobilienkonten das kann ja heiter werden
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| Zitat von -=[UMC|woodstock]=-
| Zitat von angegebener Marktkauf-Website
* Diese Artikel sind nicht in unseren dixi-Häusern erhältlich.
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dixi-häuser sind bei uns Baustellentoiletten, oder verwechsele ich da was | |
Ja. Es gibt auch Warenhäuser (grösstenteils im nordeutschen Raum zu finden) mit dem Namen DIXI. Die gehören zum AVA Konzern (genau wie Martkauf).
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Thema: Lockvogelangebote ( usw. ) |