3DS cs tf2 bf2 j-ops
Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite powered by 3Dsupply.de Weltkulturerbe - T-Shirt Heisenberg - T-Shirt Grün Tentakel - T-Shirt
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Atomsk, Godric, Rufus, Sharku, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, Art.14 ( Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" )
« erste « vorherige 1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 ... 51 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
 
Zitat von smoo

‎"Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor Ablauf der Begründungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf wieder erwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen." BGH v. 05.03.1970 - VII ZB 2/70 = VersR 1970, 441

Breites Grinsen



Breites Grinsen

Auch nicht schlecht:

Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter betätigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen. (BAG DB 2002, 1561)
09.09.2011 11:28:02 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
   
-rantanplan-

rantanplan
Die Anwaltshaftungsrechtsprechung des BGH nimmt teilweise sehr skurrile Züge an.

Gab vor Jahren mal eine Entscheidung im Anwaltsblatt, da hatte ein Anwalt eine Frist nicht eingehalten, weil ihm ein neueres BGH-Urteil nicht bekannt war, wonach diese Frist auch auf den für ihn fraglichen Sachverhalt anwendbar war, in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Fragt mich nicht mehr welche Frist das war, aber ich glaube es ging um eine materielle Ausschlussfrist.

Jedenfalls schrieb der Senat sinngemäß in all seiner Weisheit, dass der Umstand, dass diese Entscheidung im fraglichen Zeitpunkt noch nicht veröffentlich gewesen war (!!), den Anwalt nicht entlaste (!?), denn er hätte "in Erfahrung bringen können" (was haben die geraucht?) und damit wissen müssen (!!!) oder zumindest können (naja...), dass diese Frage seinerzeit beim BGH Gegenstand eines Verfahrens gewesen sei (stimmt, mach ich den ganzen Tag, beim BGH anfragen was sie grade vorliegen haben und wo die Knackpunkte der jeweiligen Fälle sind), und er habe deshalb auch mit einer Änderung der Rechtsprechung rechnen müssen (o rly?), ausserdem habe er bei "richtiger Anwendung des Rechts aufgrund eigener Fachkenntnis" selbst zu diesem Schluss kommen müssen (äh, ja, entgegen der bis dahin ergangenen Rechtsprechung, verstehe).

Ein Kollege hat diese Entscheidung mit der seitdem hier zum geflügelten Wort gewordenen Reaktion bedacht: "Richter sind eben eine soziale Randgruppe."
09.09.2011 12:19:41 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
verschmitzt lachen
Echt mal.. der BGH sollte vielleicht einen E-Mail-Verteiler einrichten. Jeden Tag um 00:01 Uhr kommt dann eine Rundmail vom BGH mit der Tagesagenda.

Wird ja wohl nicht so schwer sein.
09.09.2011 12:31:41 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das ist ja nur lächerlich. Breites Grinsen
09.09.2011 13:27:53 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Wie lang habt ihr denn in der Regel so auf die Korrektur eurer Semesterabschlussklausuren gewartet bzw. wie lange wartet ihr?
12.09.2011 17:40:37 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Skygee

xmas female arctic
hi,

mal eine frage wegen fahrlässigkeit, bzw. fahrlässiger tötung.

A vermietet einen luxuswagen. (z.b. einen R8)
B ist 18 jahre alt und besitzt die fahrerlaubnis B (normaler PKW führerschein)

B will von A einen R8 fahren.
A gibt ihm den wagen.
B bringt sich bei einem verkehrsunfall um.

kann man A wegen fahrlässiger tötung anklagen?

lg
sky
13.09.2011 21:38:04 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
Hat hier einer grundsätzlich Interesse an Rep-Unterlagen von Hemmer aus 2011? Natürlich vollständig. Falls hier wer jemanden kennt -> PM. Ansonsten landen sie auf ebay.
13.09.2011 21:41:26 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webLOAD
 
Zitat von Waltraud

Hat hier einer grundsätzlich Interesse an Rep-Unterlagen von Hemmer aus 2011? Natürlich vollständig. Falls hier wer jemanden kennt -> PM. Ansonsten landen sie auf ebay.


Du hast noch ein 2. Examen vor dir, denk dran...
13.09.2011 21:42:03 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Waltraud

Hat hier einer grundsätzlich Interesse an Rep-Unterlagen von Hemmer aus 2011? Natürlich vollständig. Falls hier wer jemanden kennt -> PM. Ansonsten landen sie auf ebay.


Du hast noch ein 2. Examen vor dir, denk dran...



Ja, ist aber hier anders. Augenzwinkern

Wollte mich mit einer AG aufs Examen vorbereiten und habe zur Abrundung Rep-Unterlagen privat abgekauft. Meine AG kommt aber überhaupt nicht in Tritt (wir haben uns bis jetzt noch nicht getroffen, um einen AG-Plan aufzustellen, während sogar die kommerziellen Reps schon längst angefangen haben). Bevor ich jetzt jede Woche den AG-Leuten hinterherrennen und in den Arsch treten muss, hab ich mich entschlossen, im nächsten Frühjahr selbst bei Hemmer ein Rep zu besuchen.

Darum brauche ich diese Unterlagen hier nicht mehr, da ich ja selbst bald aktuellere Unterlagen erhalte.
13.09.2011 21:50:55 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Herr Ingenieur

AUP Herr Ingenieur 18.10.2009
 
Zitat von Skygee

hi,

mal eine frage wegen fahrlässigkeit, bzw. fahrlässiger tötung.

A vermietet einen luxuswagen. (z.b. einen R8)
B ist 18 jahre alt und besitzt die fahrerlaubnis B (normaler PKW führerschein)

B will von A einen R8 fahren.
A gibt ihm den wagen.
B bringt sich bei einem verkehrsunfall um.

kann man A wegen fahrlässiger tötung anklagen?

lg
sky



Pillepalle
13.09.2011 21:52:20 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Skygee

xmas female arctic
 
Zitat von Herr Ingenieur

 
Zitat von Skygee

hi,

mal eine frage wegen fahrlässigkeit, bzw. fahrlässiger tötung.

A vermietet einen luxuswagen. (z.b. einen R8)
B ist 18 jahre alt und besitzt die fahrerlaubnis B (normaler PKW führerschein)

B will von A einen R8 fahren.
A gibt ihm den wagen.
B bringt sich bei einem verkehrsunfall um.

kann man A wegen fahrlässiger tötung anklagen?

lg
sky



Pillepalle



ja 0 ahnung.
theoretisch darf B ja fahren.
gibt ja keine ps beschränkung bei pkw
13.09.2011 21:59:22 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Skygee

 
Zitat von Herr Ingenieur

 
Zitat von Skygee

hi,

mal eine frage wegen fahrlässigkeit, bzw. fahrlässiger tötung.

A vermietet einen luxuswagen. (z.b. einen R8)
B ist 18 jahre alt und besitzt die fahrerlaubnis B (normaler PKW führerschein)

B will von A einen R8 fahren.
A gibt ihm den wagen.
B bringt sich bei einem verkehrsunfall um.

kann man A wegen fahrlässiger tötung anklagen?

lg
sky



Pillepalle



ja 0 ahnung.
theoretisch darf B ja fahren.
gibt ja keine ps beschränkung bei pkw



und wieso sollte es dann Probleme geben?
13.09.2011 22:04:05 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Herr Ingenieur

AUP Herr Ingenieur 18.10.2009
 
Zitat von Skygee

 
Zitat von Herr Ingenieur

 
Zitat von Skygee

hi,

mal eine frage wegen fahrlässigkeit, bzw. fahrlässiger tötung.

A vermietet einen luxuswagen. (z.b. einen R8)
B ist 18 jahre alt und besitzt die fahrerlaubnis B (normaler PKW führerschein)

B will von A einen R8 fahren.
A gibt ihm den wagen.
B bringt sich bei einem verkehrsunfall um.

kann man A wegen fahrlässiger tötung anklagen?

lg
sky



Pillepalle



ja 0 ahnung.
theoretisch darf B ja fahren.
gibt ja keine ps beschränkung bei pkw



Also auch wenn du juristisch nicht so begabt ist, solltest du dich einfach mal fragen: Was soll der A gemacht haben, was man als fahrlässige Tötung auslegen könnte?
Dass er sein Auto verliehen hat? Wenn ich dir meine Schere leihe, weil du eine Ente ausschneiden möchtest und du so doof bist, dass du damit stolperst und dir das Hirn ausstichst, habe ich dich dann fahrlässig getötet?
13.09.2011 22:12:41 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Skygee

xmas female arctic
ich war der meinung, da sollte es keine probleme geben.

anders wäre es jetzt z.b. beim motorrad, wegen der 34ps regelung und ner maschine mit 94 ps.

nur verschiedene haben unabhängig voneinander gesagt, da sollte man aufpassen.
wie gesagt, ich war mir dessen relativ sicher, aber fragen kostet nichts Augenzwinkern
13.09.2011 22:14:44 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Herr Ingenieur

AUP Herr Ingenieur 18.10.2009
 
Zitat von Skygee


anders wäre es jetzt z.b. beim motorrad, wegen der 34ps regelung und ner maschine mit 94 ps.




Nö. Ich darf dir verleihen was ich möchte - du darfst es nur nicht fahren.

Mein lieber 18-jähriger Freund, wenn es dich tatsächlich interessiert, überfliege zumindest mal kurz alle Artikel zu Fahrlässigkeit und Tötung bei wikipedia.
13.09.2011 22:18:05 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

rantanplan
Der strafrechtliche Vorwurf von Fahrlässigkeit setzt zunächst einmal eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung voraus. Die Kausalität wird erst viel später geprüft (und gegebenenfalls begrenzt).

Also, welche ihm obliegende Sorgfaltspflicht soll A verletzt haben - man darf generell keine Sportwagen an Fahranfänger verleihen? Steht wo? Ende der Prüfung.
13.09.2011 22:24:27 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Die Assel

Guerilla
böse gucken
A erzählt B, C habe A vergewaltigt. Von B darauf angesprochen, widerspricht C nicht. A zeigt C an und nennt B sowie D & E als Zeugen, denen ähnliches widerfahren mit C widerfahren ist, ohne dass es zur Anzeige kam. C widerspricht, Anzeige wird eingestellt weil die Beweise nicht ausreichend sind. Was geht?
13.09.2011 22:44:00 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

Russe BF
Aussage gegen Aussage? Wenn die Aussagen von A, D und E beim Richter nicht die Zweifel an der Schuld von C ausräumen können, würde es gar auf einen Freispruch rauslaufen (und somit würde jede Möglichkeit, denn Fall wiederaufzurollen, verfallen). Auf welcher Grundlage willst du denn ermitteln, bei sowas? Die Taten sind ja offenbar nicht frisch passiert. Und wenn C einigermaßen schlau ist, wird er der Polizei sowieso ohne anwaltlichen Rat gar nichts sagen, und mit anwaltlichem Rat höchstens, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Und dann?


Das ist der Preis unserer freiheitlichen Staates: Eher rennt ein Verbrecher frei rum, als dass ein Unschuldiger einfährt - so weit zumindest die Theorie.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 13.09.2011 22:48]
13.09.2011 22:47:30 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Die Assel

Guerilla
...
Ich hatte ja ein wenig auf B gehofft, und darauf dass sich das mit dem schwierigen Stand des Vergewaltigungopfers mit der Zeit verbessert hätte. Pustekuchen, wa. Zum kotzen.
/bzw. was wäre, wenn D früher ne Anzeige gestellt hätte? Wärs dann bei A vielleicht erfolgreich gewesen? Und wie siehts für eine eventuelle F, die in Zukunft Anzeige erstattet, ohne mit zerissenen Klamotten und Sperma am Körper bei der Wache aufzukreuzen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Die Assel am 13.09.2011 23:09]
13.09.2011 23:06:18 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
B ist halt auch nur Zeuge vom Hörensagen :/.
D & E haben bei der Sache mit A halt gar nix zu suchen und so sind wir bei... A gegen C. Aber trotzdem komisch, evtl. neue Strafanzeige anderswo?
13.09.2011 23:08:35 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

Russe BF
Was willste machen? Hierzulande muss man dir deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld. Und das ist auch ganz gut so, denn überleg dir mal: Beweis mal, dass du jemanden nicht vergewaltigt hast.

Der Punkt ist (wie smoo schreibt), du hast keinen einzigen "richtigen" Zeugen. Du hast im Grunde drei mutmaßliche Geschädigte (einen pro Fall) und einen mutmaßlichen Schädiger. Und sonst nichts. So doof das klingt: Die einzige Möglichkeit, sicherzugehen, wäre wohl, blutend und mit Sperma im Körper in der Wache aufzuschlagen. Oder zumindest die Spuren ärztlich feststellen zu lassen, unmittelbar nach der Tat.
13.09.2011 23:18:40 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Pfeil
Anderes wäre ja auch tragisch. Tun sich 2 zusammen die einen Dritten nicht mögen und lügen die Polizei an.
13.09.2011 23:20:26 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

Russe BF
Müssten ja, wenn du das Beispiel auf die Spitze treibst, nichtmal zwei sein. Und wenn zwei sich zusammentun und das wirklich ausgefeilt durchziehen, sitzt auch in unserem System schnell ein Unschuldiger.
13.09.2011 23:21:35 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mc.smurf

tf2_soldier.png
Aber kommt es bei so nem relativ schweren Vorwurf nicht meistens erstmal zu einem Gerichtsverfahren? Da muss die Staatsanwaltschaft das ganze ja als ziemlich aussichtslos in einem Prozess ansehen wenn man das Verfahren eingestellt wird (oder wurde erst gar kein Verfahren eröffnet)?
13.09.2011 23:24:54 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Die Assel

Guerilla
Was mit dem Täter is, kA, der Rest wurde vernommen, war aber nicht im Gerichtsaal. Das nennt sich dann wohl eingestellt, oder?
13.09.2011 23:32:12 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
   
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Vermeintlicher Täter.






Crutschie ... always a CT
14.09.2011 17:11:01 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Badmintonspieler

Leet
Eine Frage zur Blutprobenentnahme für Drogentests: Vor Kurzem wurde hier ein Link zu einem Artikel in Lawblog gepostet. Darin stand, dass solche Entnahmen von einem Richter genehmigt werden müssen, bevor sie ausgeführt werden. Ich habe mich mal mit einem Kommilitonen darüber unterhalten, der Jura studiert und ein Praktikum bei der Polizei gemacht hat. Er hat gemeint, dass man in BaWü so eine richterliche Anordnung nicht bräuchte. Dies wurde durch eine Art Verordnung (?) geregelt. Irrt er sich?
14.09.2011 18:45:57 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

rantanplan
Noch irrt er sich prinzipiell, § 81a II StPO.

Dass Gefahr im Verzug von der Polizei so gut wie immer angenommen wird und häufig nicht einmal mehr der Versuch unternommen wird eine richterliche Anordnung zu bekommen ist die andere Seite, es gibt nämlich keinerlei Sanktionen, sprich Verwertungsverbot. Würde mich nicht wundern, wenn es dazu eine Dienstanweisung in diese Richtung gäbe...
14.09.2011 19:51:21 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Die Assel

Guerilla
missmutig gucken
 
Zitat von Crutschie

Vermeintlicher Täter.


Wenn ich nich B wär hätt ichs vielleicht so geschrieben.
14.09.2011 20:00:52 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

Russe BF
Dann schreib meinetwegen "mutmaßlich".
15.09.2011 7:43:47 Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristenthread, Art.14 ( Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" )
« erste « vorherige 1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 ... 51 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
25.01.2013 02:12:51 Rufus hat diesen Thread geschlossen.

mods.de | | tech | blog | T-Shirt Shop


powered by 3Dsupply.de Weltkulturerbe - T-Shirt Heisenberg - T-Shirt Grün Tentakel - T-Shirt