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Alles klar, danke dir. Da es nicht um mich geht werde ich es so weitergeben
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Ich bin schon gerade dabei, meine Steuererklärung vorzubereiten und ich bin jetzt schon bei ~9.500 Euro Erstattung und der große Klumpen "Altersvorsorge" kommt ja erst Kann dieses Jahr gar nicht schnell genug gehen...
Heiraten war ne top Entscheidung
//Fakedit: Studentin mit Verlustvortrag zu heiraten war noch eine viel bessere Entscheidung!
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| Zitat von Mad_Melone
Ich bin schon gerade dabei, meine Steuererklärung vorzubereiten und ich bin jetzt schon bei ~9.500 Euro Erstattung und der große Klumpen "Altersvorsorge" kommt ja erst Kann dieses Jahr gar nicht schnell genug gehen...
Heiraten war ne top Entscheidung
//Fakedit: Studentin mit Verlustvortrag zu heiraten war noch eine viel bessere Entscheidung!
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Ich bin auch gespannt, Frau in unbezahlter Elternzeit weil verlängert, dazu im September geheiratet. Ich fange auch gleich mal an..
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Ist das mit dem Verlustvortrag immer noch auf Zweitausbildungen begrenzt? Kann ich das noch rückwirkend machen? Hab dieses Jahr noch studiert
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Rein gesetzlich ist es das, es gibt aber ein anhängiges Verfahren vor dem BVerfG
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| Zitat von Mad_Melone
Ich bin schon gerade dabei, meine Steuererklärung vorzubereiten und ich bin jetzt schon bei ~9.500 Euro Erstattung und der große Klumpen "Altersvorsorge" kommt ja erst Kann dieses Jahr gar nicht schnell genug gehen...
Heiraten war ne top Entscheidung
//Fakedit: Studentin mit Verlustvortrag zu heiraten war noch eine viel bessere Entscheidung!
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Glückwunsch zur Hochzeit!
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Ich glaube, ich bin zu dumm Elster zu bedienen: ich habe eine Dienstreise ohne Übernachtungs- und andere Nebenkosten, aber mein Arbeitgeber zahlt nicht die vollen Pauschbeträge als Tagegeld, also würde ich die Differenz gerne absetzen. Ich kann in Elster aber keine Reise ohne Übernachtungs- und andere Nebenkosten anlegen, weil im Prüfungsschritt dann eine Beschwerde über die fehlenden Kosten kommt. Soll ich mir jetzt irgendwelche Fantasiezahlen überlegen, und die als "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" angeben?
¤: Anscheinend darf man sich nicht die Summe der *kosten berechnen lassen, denn dann steht richtigerweise 0,00 im entsprechenden Feld. 0,00 ist aber anscheinend niemals ein gültiger Eintrag (selbst wenn er richtig ist). Also Inhalt des Feldes wieder löschen, und alles scheint gut.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [CSF]Omega am 29.12.2016 17:28]
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| Zitat von Mad_Melone
//Fakedit: Studentin mit Verlustvortrag zu heiraten war noch eine viel bessere Entscheidung!
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ganz im Gegenteil
Ne Millionärin zu heiraten wäre ne gute Entscheidung gewesen - ganz unabhängig von der Steuer
Trotzdem Gratulation
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Kann ich eigentlich Zeug für die Schule (von unserer Tochter) von der Steuer absetzen? Und die Kleine geht ja noch in den Kindergarten, was ist da mit Essensgeld usw.
Das wär früher in der Pauschale drin, aber jetzt nach Aufwand.
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Eher Schulbücher.
Aber danke, ich lese mich mal da durch.
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Man bekommt ja immer diese grünen Steuerformulare zugeschickt zum Ausfüllen.
Da ich vorher schon loslegen will:
Kann ich die auch einfach Ausdrucken?
Elster ist keine Option.
Danköö =)
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Du kannst auch einfach beim Finanzamt vorbeifahren und dir welche abholen
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Kennt sich jemand der anwesenden Steuer-Menschen mit dem BewG aus?
Ich suche etwas dazu, dass ab einem Bodenrichtwert über 250 ¤ statt des Vergleichswertverfahrens nur noch das Sachwertverfahren angewendet werden darf...Ist mir bisher noch nie begegnet und ich suche eine Rechtsquelle dafür.
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Ich warte jetzt seit 7 Monaten...
E-Street... No retreat, no surrender
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Danke!
Ich meine mich zu erinnern, das man Vorder- und Rückseite bedrucken muss.
Muss ich mal nachlesen.
Oder weiss das jemand?
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Soll heute gerade nicht mehr gemacht werden, da einige Finanzämter die Dinger eh einscannen und die Werte dann übernehmen können
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Danke nochmals Mad Melone.
Habe noch eine Frage:
Ich war 2016 in einer Transfergesellschaft. Zeitlich ging die eigentlich ein Jahr: Februar 2016 bis Januar 2017.
Im August 2016 habe ich aber einen neuen Job angefangen und konnte somit 6 Monate vor Ende der Transfergesellschaft schon bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Dies wird von der Transfergesellschaft mit einer Sprinterprämie belohnt die ich nun im Januar 2017 ausbezahlt bekomme.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2016 der TG steht die Prämie nicht drauf.
Wird die dann 2018 kommen für das Jahr 2017 oder muss ich die jetzt schon berücksichtigen und es kommt noch eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit der
Sprinterprämie?
Ich habe dazu 2 Entgeltabrechnungen bekommen:
1. Für den Monat 07/2016, im Monat 01/2017, Lohnsteuerklasse 6.
2. Für den Monat 01/2017, im Monat 01/2017, Lohnsteuerklasse 1.
Kommt mir auch seltsam vor mit den 2 Lohnsteuerklassen. Bei den Abzügen kommen einem die Tränen.
Bin unverheiratet und habe keine Kinder und sonst immer Klasse 1.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 25.01.2017 19:48]
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Da du eine Einkommensteuererklärung abgibst mildert sich das "Brett" Steuerklasse 6 ja nachträglich noch wieder ab.
Entscheidend wird in diesem Fall sein, wann genau die Zahlung aus der Transfergesellschaft an dich gezahlt worden ist.
Wenn wirklich eine korrigierte Abrechnung 07/2016 an dich gegangen ist müsste eigentlich auch eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Abrechnungen im Januar muss man zwischen Zufluss - und Entstehungsprinzip unterscheiden.
Je nachdem wann gezahlt worden sind ist die steuerliche Behandlung tatsächlich erst 2017. Siehe hierzu auch Dreiwochenfrist
Tldr: kommt drauf an, wie die lohnabrechungsstelle es gemacht hat.
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Bei uns entflammte gestern eine hitzige Diskussion, die nach rechtsempfinden und nicht rechtssprechung geführt wurde.
Ein Student hat 2016 sein Studium fertig und arbeitet für die üblichen 40k Jahresgehalt seit Dezember. Davor die üblichen Vorstellungsgespräche, bei der ein paar Kilometer zusammen kamen.
Die eine Seite meint, es lohne keine Steuererklärung. Die andere meint, man bekäme die komplette Lohnsteuer zurück. Ja was denn nun?
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Die Lohnsteuer wird anhand einer Jahrestabelle berücksichtigt. Es wird beim Abzug also unterstellt, dass diese Einkünfte das ganze Jahr vorgelegen haben und somit die Lohnsteuer "passt"
Tut sie natürlich bei weitem nicht und so gibt es eine Erstattung. Im Falle von Arbeitsbeginn im Dezember sollte die ganze Lohnsteuer erstattet werden (vorausgesetzt keine weiteren Einkünfte)
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| Zitat von Switchie
Die Lohnsteuer wird anhand einer Jahrestabelle berücksichtigt. Es wird beim Abzug also unterstellt, dass diese Einkünfte das ganze Jahr vorgelegen haben und somit die Lohnsteuer "passt"
Tut sie natürlich bei weitem nicht und so gibt es eine Erstattung. Im Falle von Arbeitsbeginn im Dezember sollte die ganze Lohnsteuer erstattet werden (vorausgesetzt keine weiteren Einkünfte)
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Student mit 450 EUR Job. Zählt das mit ins Einkommen? Wird ja keine Lohnsteuer entrichtet.
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Minijobs werden pauschal versteuert und müssen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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Kaum geht man mal früher ins Bett nimmt einem Switchie die ganze Arbeit weg
Zum Studenten noch: Sofern es sich nicht um die Erstausbildung (Zweitausbildung kann auch ein Master-Studiengang, sofern nicht direkt konsekutiv, sein) handelt, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung gemacht werden, weil dann für die 11 Monate Studium im Regelfall recht hohe Werbungskosten geltend gemacht werden können, die auch noch ins Folgejahr vorgetragen werden können und dort als Verlustvortrag die Steuerlast vermindern
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als diplomer ist man natürlich außen vor
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Echt doof, dass ich das nicht wusste und aus meinem Masterstudium steuertechnisch zu wenig raus geholt habe.
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| Zitat von Atello
Bei uns entflammte gestern eine hitzige Diskussion, die nach rechtsempfinden und nicht rechtssprechung geführt wurde.
Ein Student hat 2016 sein Studium fertig und arbeitet für die üblichen 40k Jahresgehalt seit Dezember. Davor die üblichen Vorstellungsgespräche, bei der ein paar Kilometer zusammen kamen.
Die eine Seite meint, es lohne keine Steuererklärung. Die andere meint, man bekäme die komplette Lohnsteuer zurück. Ja was denn nun?
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Bei mir: Studium 2015 fertig, ab September '15 gearbeitet, Lohnsteuer komplett zurück bekommen.
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Ich hoffe mal die Frage ist recht banal. Ich schaue gerade, was man von einer Nebenkostenabrechnung (lol, zur Miete) absetzen kann und blicke da jetzt nur bedingt durch:
1. Da die Abrechnung Mitte des Jahres kommt und sich immer auf einen Abrechnungszeitraum zweier Jahre (hier 2015 und 2016 bezieht) und im Grunde fortlaufende Kosten enthält, kann man diese schlicht für das Steuerjahr 2016 angeben?
2. Abzugsfähige Posten müssten Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Beschäftigung sein, die auch individuell in der Abrechnung enthalten sind. Soweit so gut. Weiterhin müssten aber - so dachte ich - auch Handwerkerleistungen abzugsfähig sein. Diese sind aber nicht individuell aufgeschlüsselt sondern für das gesamte Objekt (etliche Wohneinheiten, kein Plan wieviele) ausgewiesen. Darunter Posten wie Schornsteinfeger und Immissionsmessung, Wartung der Heizungsanlage, Wartung der Gaszähler.
Wie verhält es sich mit den drei letztgenannten? Wie komme ich da auf individuelle Werte? Mir ist nicht mal klar, wo diese für das Objekt berechneten, zu verteilenden Gesamtkosten am Ende in der individuellen Aufstellung einwirken
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Die Frage war sicher schon unzählige Male hier: Kann ich für die ESt-Erklärung 2015 auch WISO 2017 nehmen? Oder geht das immer nur für das letzte Steuerjahr?
Bin ein bisschen spät dran mit 2015...
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Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |