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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
 
Zitat von TylerDurdan

Wie lange dauert es eigentlich, bis man diesen Kack-Brief bekommt, wenn man sich bei Elster registriert? Gibt es da Erfahrungswerte?



da ich jetzt erst das thema hatte: auf der FA HP steht man soll sich melden, wenn nach 14 tagen noch kein brief eingeflattert ist.


 
Zitat von Switchie

Das FA wird nur eine Lohnsteuerbescheinigung haben, die ältere ist dann vermutlich storniert worden.

Ob darin auch die Betriebsstätten des AG übermittelt werden entzieht sich meiner Kenntnis.



Es gibt keine "ältere" beide sind komplett identisch (1.1-31.12 20xx) nur verschiedene anschriften des AG auf der lohnsteuerbescheinigung.
Aber wenns zu konkret ist, alles klar Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 09.03.2017 16:55]
09.03.2017 16:52:26  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Auf den Bescheinigungen steht ein Datum, an welchen die Daten an das Finanzamt gesendet worden sind. Das meinte ich mit "ältere"
09.03.2017 17:16:23  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von TylerDurdan

Genau das. Ich hab mich Montag oder Dienstag registriert und bisher halt gähnende Leere im Briefkasten.




Das ist keine Automatik, da sitzt noch ein Beamter zwischen... und wenn der nur den Brief in den Umschlag steckt dauert es halt mal 5 Werktage. Breites Grinsen
09.03.2017 17:17:18  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
...
Im Jahr 2017 zu erwartende Entscheidungen des BVerfG mit Steuerbezug

Ganz klar zu nennen hier:

 
Erhöhung der Biersteuer: Ist § 2 Abs. 2 BierStG 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar? (BVerfG-Az. 2 BvL 4/11, 2 BvL 5/11; Vorinstanz: BFH, Beschluss vom 15.02.2011 - VII R 44/09, s. hierzu NWB-Nachricht vom 20.04.2011 sowie Korn in NWB 34/2013 S. 2696).

10.03.2017 8:20:17  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Switchie

Im Jahr 2017 zu erwartende Entscheidungen des BVerfG mit Steuerbezug

Ganz klar zu nennen hier:

 
Erhöhung der Biersteuer: Ist § 2 Abs. 2 BierStG 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar? (BVerfG-Az. 2 BvL 4/11, 2 BvL 5/11; Vorinstanz: BFH, Beschluss vom 15.02.2011 - VII R 44/09, s. hierzu NWB-Nachricht vom 20.04.2011 sowie Korn in NWB 34/2013 S. 2696).




Hat jemand dazu Hintergrundinfos? Breites Grinsen
10.03.2017 12:42:58  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
II. Sachverhalt

[4] Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter in dem mit Beschluss vom 1. Oktober 2006 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen einer als Kommanditgesellschaft betriebenen Privatbrauerei (KG), deren Gesamtjahreserzeugung im Jahr 2004 bei 14 646, 07 hl lag.

[5] Auf die in der Steuererklärung gemäß § 8 Abs. 1 BierStG 1993 für den Monat Januar 2004 von der KG angegebenen Biermengen wandte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt  HZA -) die ermäßigten Steuersätze gemäß § 2 Abs. 2 BierstG 1993 i. d. F. des Art. 15 HBeglG 2004 an, wodurch die Sätze um 12 % angehoben worden waren. Den hiergegen eingelegten Einspruch wies das HZA zurück



[6] Hiergegen richtet sich die Revision des Klägers, mit der er die Verletzung von Bundesrecht rügt. Er ist der Ansicht, dass § 2 Abs. 2 BierstG 1993 i. d. F. des Art. 15 HBeglG 2004 gegen formelles und materielles Verfassungsrecht verstößt. Die Norm gehe auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurück, der außerhalb des vom Bundesrat beschlossenen Anrufungsbegehrens liege und deshalb die Kompetenzen des Ausschusses überschreite. Die Anregung zur Erhöhung der ermäßigten Biersteuersätze sei lediglich Teil des von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der damaligen Ministerpräsidenten der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und Peer Steinbrück, erarbeiteten Programms "Subventionsabbau im Konsens" gewesen (Koch/Steinbrück-Papier), das von Bundestag und Bundesrat zuvor nicht beraten worden sei. Wegen fehlender Überleitungsvorschriften habe sich die KG zudem nicht auf die Erhöhung der Steuersätze einstellen können, weshalb die Norm wegen des darin liegenden Verstoßes gegen das Rechtsstaatsgebot auch materiell verfassungswidrig sei.
10.03.2017 14:22:22  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
froehlich grinsen
Also Steuererhöhungen gut und recht - aber beim Bier hört jeglicher Spaß auf!

Lt. der Liste wird es damit wohl dieses Jahr endgültig nichts mit einer Entscheidung zur Erstausbildung/-studium.
Auch die (ganz interessante) Problematik "Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften" habe ich jetzt nicht finden können.


_______________


Other News: Koalition einigt sich, GWG-Grenze auf 800 ¤ anzuheben
Geplant mit Wirkung zum 01.01.2018. Nachdem sich der Wert seit über 50 Jahren nicht verändert hat, wird es auch mal Zeit eine größere Anhebung durchzusetzen Hässlon
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 10.03.2017 17:18]
10.03.2017 17:18:25  Zum letzten Beitrag
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Kirschbonbon

Guerilla
Bzgl. der 3-Monatsfrist für auswärtige Tätigkeiten:

Nach §9 (4a) EStG können mehr Aufwendungen für eine auswärtige Tätigkeit ja nur für die ersten 3 Monate dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach einer 4 wöchigen Unterbrechung neu.

Wie ist diese Vorschrift denn zu sehen, wenn man nicht volle 5 Tage pro Woche wäre, sondern regelmäßig nur 3 Tage die Woche und die anderen 2 Tage der Woche ist man an seiner ersten Tätigkeitsstätte?


Der Fall dürfte in der Praxis ja relativ häufig anzutreffen sein. Gibt es hier schon Auslegungsentscheidungen o.ä.?
12.03.2017 13:32:24  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=27855

 



Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Februar 2013 III R 94/10 entschieden.

12.03.2017 13:40:57  Zum letzten Beitrag
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Kirschbonbon

Guerilla
...
 
Zitat von Switchie

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=27855

 



Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Februar 2013 III R 94/10 entschieden.





Das ging ja schnell. Danke
12.03.2017 13:49:20  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Was tun bei erhaltener Mahnung + Säumniszuschlag, wenn bereits vor Erhalt selbiger gezahlt wurde? peinlich/erstaunt

Ignorieren oder anrufen und abklären? Auf dem Ding selbst steht natürlich nichts in die Richtung, dass die Mahnung dann gegenstandslos werden würde!
31.03.2017 18:57:44  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Anrufen und abklären - in 95% der Fälle ist das damit erledigt (und der Anruf wäre überflüssig gewesen) - aber willst du wirklich die anderen 5% reaktionslos auf dich nehmen?
31.03.2017 19:00:45  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Mad_Melone

aber willst du wirklich die anderen 5% reaktionslos auf dich nehmen?


Klar.

31.03.2017 19:03:45  Zum letzten Beitrag
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Bolzplatz

tf2_medic.png
Folgende Frage:
Wenn man im März 2017 einen Bonus bekommt (für Leistungen aus 2016) und man gleichzeitig noch eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung dazu bekommt (Sondermeldung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für den Zeitraum 01.01.16-31.12.16), ist diese Summe dann in der Steuererklärung für 2016 zu berücksichtigen (ich habe noch keine gemacht) oder dann in 2018 für die Steuererklärung 2017?
Wahrscheinlich trivial, aber irgendwie verwirrt mich das gerade.
Danke
06.04.2017 9:48:58  Zum letzten Beitrag
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Bolzplatz

tf2_medic.png
Niemand? traurig
07.04.2017 14:01:12  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Schau halt in die lohnabrechnung Mata halt...
07.04.2017 15:39:18  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
"btw. warte ich immernoch auf die Registrierungsbestätigung von elster.de , sind jetzt 5 Wochen =("

Nach komplettem Löschen des Kontos und neu anlegen hat die Registrierung nun endlich geklappt.
Mal sehen wie lange es dauert bis ich Post bekomme zum Belegabruf.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 21.04.2017 19:12]
07.04.2017 17:08:48  Zum letzten Beitrag
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[CSF]Omega

Arctic
Kann ich in ElsterOnline die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand irgendwie kürzen? Beispielsweise wenn ich auf Konferenzen war, in denen Mittags- oder Abendessen im Konferenzbeitrag, also in den Reisenebenkosten, enthalten sind. Ich muss das sowohl für Reisen im In-, als auch für Reisen im Ausland machen. Die einzige Möglichkeit bezahlte Mahlzeiten anzugeben, habe ich im Zusammenhang mit Übernachtungskosten gefunden.
08.04.2017 15:36:48  Zum letzten Beitrag
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Natanael

AUP Natanael 12.04.2008
Sagt mal Leute, nur mal so schnell als Beispiel. Wenn das Jahresbrutto ~28k sind und diese ~28K im durch die BErechnung auf ~22k als zu berechnendes EInkommen festgelegt werden...dann kann die Erstattung doch nicht nur ~100¤ oder?

¤dit: Ehh...ich blick da nicht durch. Soller selber wen drüber gucken lassen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Natanael am 08.04.2017 23:48]
08.04.2017 23:28:57  Zum letzten Beitrag
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Bolzplatz

tf2_medic.png
 
Zitat von Switchie

Schau halt in die lohnabrechnung Mata halt...


Das ist eine Abrechung aus März2017, aber gleichzeitig ist o.g. Bescheinigung mit dabei gewesen, die das für 2016 ausweist, daher die Frage, was mim gilt Mata halt...
09.04.2017 7:13:07  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Natanael

Sagt mal Leute, nur mal so schnell als Beispiel. Wenn das Jahresbrutto ~28k sind und diese ~28K im durch die BErechnung auf ~22k als zu berechnendes EInkommen festgelegt werden...dann kann die Erstattung doch nicht nur ~100¤ oder?

¤dit: Ehh...ich blick da nicht durch. Soller selber wen drüber gucken lassen



Doch, das kann im Einzelfall hinkommen.

Lt. Lohnsteuerrechner BMF beträgt Lohnsteuer+SolZ bei 28.000 BruttoArbL für das Jahr 2016 ca. 3.571¤ (+270¤ KiSt), wenn man Stkl I, Sozvers. "normal", Kirche zB Bayern und sonst alles "normal" unterstellt.

Die zu zahlende Einkommensteuer+SolZ nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung und Veranlagung beträgt bei einem zu versteuernden Einkommen von 22.500¤ 3.423 ¤
-> Es ergibt sich eine Erstattung weniger als 150¤ + ein paar Euro KiSt.
Hintergrund ist halt, dass viele absetzbare Sachen wie Vorsorgeaufwendungen und der Pauschbetrag für Werbungskosten von 1000¤ schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Und das gerade ersteres (KV/PV/RV!) auch einen Batzen Geld ausmacht, siehst du ja auch auf deinem Gehaltszettel, sofern du "normaler" ArbN bist Augenzwinkern
09.04.2017 8:25:56  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von [CSF]Omega

Kann ich in ElsterOnline die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand irgendwie kürzen? Beispielsweise wenn ich auf Konferenzen war, in denen Mittags- oder Abendessen im Konferenzbeitrag, also in den Reisenebenkosten, enthalten sind. Ich muss das sowohl für Reisen im In-, als auch für Reisen im Ausland machen. Die einzige Möglichkeit bezahlte Mahlzeiten anzugeben, habe ich im Zusammenhang mit Übernachtungskosten gefunden.



Zeilen 55/56 der Anlage N?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 09.04.2017 8:36]
09.04.2017 8:36:39  Zum letzten Beitrag
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[CSF]Omega

Arctic
Das heißt ich muss die Rechnung selber machen und in der Steuererklärung nur die Summen angeben, kann das aber nicht den einzelnen Reisen direkt zuordnen? Was wiederum heißt, dass das Finanzamt diese Rechnung wahrscheinlich sehen will, und ich die Aufstellung ausdrucken und abschicken muss; papierlos ginge das dann nicht traurig
09.04.2017 10:20:49  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja.
09.04.2017 10:23:29  Zum letzten Beitrag
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skoda_forman

X-Mas Arctic
Gerade Steuererklärung bekommen, bekomme nicht mal die Hälfte von dem, was Elster ausgerechnet hat.
Warum wird mir nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG was vom Krankenkassebeitrag abgerechnet? Das ist doch Heckmeck, ich arbeite und zahle ein, und weil ich das mache können die mir von meiner Einzahlung noch was abziehen? Behinderte Scheiße.
Meine sonstigen Vorsorgeaufwände (PKW-Versicherungen) wurden komplett und ohne Erklärung ausgelassen. Die kann man doch noch absetzen, oder nicht?
EDIT: Google sagt, ist nach wie vor absetzbar. Ich ruf da morgen mal an...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von skoda_forman am 09.04.2017 11:30]
09.04.2017 11:23:17  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von [CSF]Omega

Das heißt ich muss die Rechnung selber machen und in der Steuererklärung nur die Summen angeben, kann das aber nicht den einzelnen Reisen direkt zuordnen? Was wiederum heißt, dass das Finanzamt diese Rechnung wahrscheinlich sehen will, und ich die Aufstellung ausdrucken und abschicken muss; papierlos ginge das dann nicht traurig



Kannst ja in Excel pro Reise machen und dann automatisch eine Summe erfassen...
Ob das Finanzamt diese Ermittlung sehen will oder es ohne Aufstellung als plausibel beurteilt wird, kann naturgemäß niemand sagen. Kann also durchaus sein, dass sie das sehen wollen und ggfs. anfordern, wenn es nicht mitgeschickt wird.
09.04.2017 12:11:07  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von skoda_forman

[...]
Warum wird mir nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG was vom Krankenkassebeitrag abgerechnet? Das ist doch Heckmeck, ich arbeite und zahle ein, und weil ich das mache können die mir von meiner Einzahlung noch was abziehen? Behinderte Scheiße.
Meine sonstigen Vorsorgeaufwände (PKW-Versicherungen) wurden komplett und ohne Erklärung ausgelassen. Die kann man doch noch absetzen, oder nicht?
EDIT: Google sagt, ist nach wie vor absetzbar. Ich ruf da morgen mal an...



Weil ein Teil der Kosten dafür eingezahlt wird, dass man im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld hat.
Ein solches Krankengeld unterliegt aber im Bezugsfall nicht der Einkommensteuer.
Dafür werden typisiert eben 4% zugrunde gelegt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 09.04.2017 12:16]
09.04.2017 12:13:30  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Bolzplatz

 
Zitat von Switchie

Schau halt in die lohnabrechnung Mata halt...


Das ist eine Abrechung aus März2017, aber gleichzeitig ist o.g. Bescheinigung mit dabei gewesen, die das für 2016 ausweist, daher die Frage, was mim gilt Mata halt...




Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuerpflicht können manchmal auseinander fallen.

In der Lohnabrechnung wird man erkennen können, ob die Bonuszahlung in diesem Monat der Lohnsteuer unterworfen worden ist oder eine Rückrechnung auf 2016 vorgenommen wurde. Daran erkennt man, wann das steuerliche Berücksichtigung findet.


 
Zitat von skoda_forman


Meine sonstigen Vorsorgeaufwände (PKW-Versicherungen) wurden komplett und ohne Erklärung ausgelassen. Die kann man doch noch absetzen, oder nicht?
EDIT: Google sagt, ist nach wie vor absetzbar. Ich ruf da morgen mal an...



Ich tippe mal eher darauf, dass du einige relevante Dinge nicht eingetragen hast, sonst würde sich nicht eine so große Abweichung ergeben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind bis zu 1.900 ¤ abestzbar, aber nur wenn diese Grenze nicht schon durch Beiträge zur KV/PV überschritten worden sind. Ergo haben Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen bei den allerwenigsten eine Auswirkung.
11.04.2017 8:10:44  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Endlich ist die Steuererklärung für 2016 fertig. Ehegattensplitting bringt nichts und Werbungskosten habe ich unterhalb des Pauschbetrages. Trotzdem gibt es eine fette Rückzahlung. peinlich/erstaunt

Wenn ich die Gesamtsumme der Kirchensteuer sehe erwarte ich Weihnachten und Ostern eine Bank mit Sitzheizung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 18.04.2017 19:58]
18.04.2017 19:57:45  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Nadoll.. jetzt hab ich meinem Beitrag oben editiert..




AUP KBKlöpse 04.08.2015

"btw. warte ich immernoch auf die Registrierungsbestätigung von elster.de , sind jetzt 5 Wochen =("

Nach komplettem Löschen des Kontos und neu anlegen hat die Registrierung nun endlich geklappt.
Mal sehen wie lange es dauert bis ich Post bekomme zum Belegabruf.
21.04.2017 19:14:26  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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