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Was ist an Einbehalten des Fahrzeugs sinnvoll?
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts. Forderung der Einbehaltung ist mMn nur eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Peniskuh
| Zitat von Immortalized
Achso, dachte an sowas: hat Kohle, kommt länger in den Knast, das Bonzenschwein
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Was?
Also das Pot ist ja linksversifft, aber doch nicht so.
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Einkommensabhängige Tagessätze sind bei allen Strafen nur angebracht und das einkassieren und einbehalten vom Werkzeug (egal welche Preisklasse) bei krassen Verkehrsverstößen halte ich ebenso für sinnvoll. Das Mittel Führerscheinentzug sollte auch deutlich nachgeschärft werden, wir sind da bisher echt sehr lasch unterwegs meiner Meinung nach.
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Das ist ja auch richtig, ging mir nur um das "länger Knast"
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| Zitat von caschta
Was ist an Einbehalten des Fahrzeugs sinnvoll?
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts. Forderung der Einbehaltung ist mMn nur eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze.
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Aus Gründen bin ich dagegen, noch mehr Führerscheinkontrollen durchführen zu lassen.
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| Zitat von caschta
Was ist an Einbehalten des Fahrzeugs sinnvoll?
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts. Forderung der Einbehaltung ist mMn nur eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze.
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Die Werkzeuge werden nicht nur einbehalten sondern bleiben beim Staat. Was der damit macht (Versteigern, selber nutzen, verschrotten) ist prinzipiell egal.
Krasse Geschichten wie Alkoholfahrten/Drogenfahrten (ab Grenze XY), die ganze illegale Straßenrennen Scheiße und sonstiger harter Tobak wie Fahrerflucht wo es Tote gab etc. Schein und Werkzeug weg.
Bei allem anderen je nach Einkommen blechen und Schein länger weg als es derzeit der Fall ist. Die Strafen sind bei uns wirklich lachhaft niedrig.
Über 70km/h zu schnell außerorts 2 Punkte, 600¤ und 3 Monate Schein weg.
Aber innerorts da wirds drakonisch, kostet dann nämlich 680¤!!!
Wow wie hart, not.
Abstandsstrafen auch ebenso witzlos niedrig.
Als der Faktor der auf der AB vor allem schnell mal zu Massenunfällen führt.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von Gutholz
| Zitat von Immortalized
Wer da nicht fährt, weil sein Streetrace 3000 Carbonrad das nicht aushält, soll sich halt nicht beschweren.
| | Darum geht es nicht, der Belag dieses Weges ist doch sichtbar ok.
Mir ist das wumpe ob ich da auf der Straße radeln darf oder nicht. Für schnellere Radler freut es mich wenn sie für paar km nicht dauernd die Straßenseite wechseln müssen (je nachdem wo der Cityplaner den Weg hingeklickt hat) aber eigentlich betrifft mich das nicht.
Was aber dum ist, ist dass diese Wege häufig keine oder völlig beknackte Auffahrten haben. zB fährt man innerorts rechts und muss dann irgendwie irgendwo über die Straße auf den "Rad"weg links.
Keine Ahnung ob das so ein Trick ist ala "lolo da brauchen wir keine Auffahrten/Verkehrsinsel/etc, die Radler können sich ja am Ortsende an den Straßenrand stellen oder schon vorher wechseln und die Bordsteinkanten hochheben, und dann 500m als Geisterfahrer schieben/fahren. Weil lol: actuelly ist das gar kein Radweg sondern nur ein Fussweg. Und irgendwelche Mindestbreiten sind für Fusswege ja auch anders und weil es ein Fussweg ist darf der in der nächsten Stadt auch nahtlos in den schmalen Bürgersteig übergehen."
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Dann musst du halt den Geheimtrick" Fahrrad schieben" anwenden, aber Achtung, der Trick ist scheinbar zu geheim.
| | Nö, muss ich nicht. Darf ja auf der Straße fahren.
Ist halt manchen kleinen/alten usw Menschen nicht so geheuer. Ist halt einfach schlechte Infrastruktur sowas zu bauen.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von caschta
Was ist an Einbehalten des Fahrzeugs sinnvoll?
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts. Forderung der Einbehaltung ist mMn nur eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze.
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Die Werkzeuge werden nicht nur einbehalten sondern bleiben beim Staat. Was der damit macht (Versteigern, selber nutzen, verschrotten) ist prinzipiell egal.
Krasse Geschichten wie Alkoholfahrten/Drogenfahrten (ab Grenze XY), die ganze illegale Straßenrennen Scheiße und sonstiger harter Tobak wie Fahrerflucht wo es Tote gab etc. Schein und Werkzeug weg.
Bei allem anderen je nach Einkommen blechen und Schein länger weg als es derzeit der Fall ist. Die Strafen sind bei uns wirklich lachhaft niedrig.
Über 70km/h zu schnell außerorts 2 Punkte, 600¤ und 3 Monate Schein weg.
Aber innerorts da wirds drakonisch, kostet dann nämlich 680¤!!!
Wow wie hart, not.
Abstandsstrafen auch ebenso witzlos niedrig.
Als der Faktor der auf der AB vor allem schnell mal zu Massenunfällen führt.
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Vor allem am Verdienst/Vermögen festmachen das ganze.
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Steht in der Mitte drin mit Einkommen.
Dann lacht Karl Heinz Fluglotsenpraktikant nicht mehr weil er nur 120¤ für 35km/h zu schnell sondern vielleicht 1200¤ blechen musste.
1 Monat Führerschein weg mit den derzeitigen Möglichkeiten des "Aussuchen" eines Zeitraums ist halt auch selten eine wirklich harte Strafe für Leute in guten Jobs und mit Rechtschutzversicherung. Rechtschutz und erfahrene Anwälte machen da viel möglich.
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| Zitat von caschta
aber zu sagen "aja dem geht es eh gut genug - komm nehmen wir dem einfach das Spielzeug weg" ist argumentativ halt Banane.
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"Lieblingsspielzeug" war in diesem Fall übrigens zitiert aus dem BeckOK StGB/Kulhanek, 41. Ed. 1.2.2019, StGB § 315f Rn. 2.
Ich meinte das eher als Alternative (nur in extremen Fällen) zur einkommensabhängigen Strafe für die, die bei der Angabe des Einkommens einfach massiv bescheißen.
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| Zitat von caschta
Was ist an Einbehalten des Fahrzeugs sinnvoll?
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts. Forderung der Einbehaltung ist mMn nur eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze.
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Genau, denn das Fahrzeug springt ohne Führerschein nicht an.
Spaß beiseite, der Spiegel-Artikel suggeriert, dass es sich hier um eine besondere Folge bei KfZ-Straftaten handelt - was so nicht stimmt. Ja, § 315f StGB ordnet an, dass die Fahrzeuge eingezogen werden können. Aber ob es diese Norm wirklich gebraucht hätte, darf bezweifelt werden.
Denn auch ohne die durften Tatmittel schon vorher nach § 74 StGB eingezogen werden. Einzig der besondere Verweis auf § 74a StGB war notwendig. Damit können Fahrzeuge eingezogen werden, die anderen Personen als den Tätern gehören ("Papas Auto" als Klischee).
Die Einziehung ist in diesen Fällen eine Nebenstrafe und damit auch Teil der Strafe. Daher soll sie genau das bewirken: bestrafen. So wie der Führerscheinentzug eben auch. Würdest du also auch behaupten, dass Geld- oder Freiheitsstrafen eine Kapitulation vor der Missachtung der Gesetze sind? Der Führerscheinentzug?
Einziehung findet tagtäglich in Deutschlands Gerichten statt. Wenn einem Einbrecher das Werkzeug entzogen wird, dann weint dem hier auch niemand eine Träne nach.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 17.04.2019 11:55]
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| Zitat von Smoking44*
Geil, dann darf es halt nie mehr... irgendwelche Änderungen geben. Ist ja aufwändig..
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Hab ich nie behaupten wollen, lediglich den Aufwand zur Realisation aufgezeigt.
| Zitat von caschta
Ohne Führerschein bringt das Fahrzeug doch garnichts.
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Lel.
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| Zitat von Gutholz
| Zitat von Immortalized
| Zitat von Gutholz
| Zitat von Immortalized
Wer da nicht fährt, weil sein Streetrace 3000 Carbonrad das nicht aushält, soll sich halt nicht beschweren.
| | Darum geht es nicht, der Belag dieses Weges ist doch sichtbar ok.
Mir ist das wumpe ob ich da auf der Straße radeln darf oder nicht. Für schnellere Radler freut es mich wenn sie für paar km nicht dauernd die Straßenseite wechseln müssen (je nachdem wo der Cityplaner den Weg hingeklickt hat) aber eigentlich betrifft mich das nicht.
Was aber dum ist, ist dass diese Wege häufig keine oder völlig beknackte Auffahrten haben. zB fährt man innerorts rechts und muss dann irgendwie irgendwo über die Straße auf den "Rad"weg links.
Keine Ahnung ob das so ein Trick ist ala "lolo da brauchen wir keine Auffahrten/Verkehrsinsel/etc, die Radler können sich ja am Ortsende an den Straßenrand stellen oder schon vorher wechseln und die Bordsteinkanten hochheben, und dann 500m als Geisterfahrer schieben/fahren. Weil lol: actuelly ist das gar kein Radweg sondern nur ein Fussweg. Und irgendwelche Mindestbreiten sind für Fusswege ja auch anders und weil es ein Fussweg ist darf der in der nächsten Stadt auch nahtlos in den schmalen Bürgersteig übergehen."
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Dann musst du halt den Geheimtrick" Fahrrad schieben" anwenden, aber Achtung, der Trick ist scheinbar zu geheim.
| | Nö, muss ich nicht. Darf ja auf der Straße fahren.
Ist halt manchen kleinen/alten usw Menschen nicht so geheuer. Ist halt einfach schlechte Infrastruktur sowas zu bauen.
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Der Trick ist, etwas zu tun, ohne es zu müssen. Wie gesagt: streng geheim
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die frage ist doch, warum sollten geringverdiener nicht auch teuere strafen zahlen? das ist doch das grundsatzproblem bei euch, dass es einfach niemanden juckt weils eh nix kostet.
ich wurde letztens auf der deutschen autobahn geblitzt.
war jetzt nur 7km/h, aber die 10¤ habe ich gerne bezahlt obwohl ich nicht wirklich müsste.
wären in der schweiz (immer noch günstige) 60 chf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 17.04.2019 14:12]
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Jo, die Bußgelder hier sind ein Witz. Könnte man gern anheben, und zwar auf so knackige Levels wie um Deutschland rum.
JA LOL GELDMACHEREI!
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Da bin ich sogar bei euch. Den Führerscheinentzug später einsetzten lassen, dafür die Geldstrafen höher. Habe bei jedem Geschwindigkeitsverstoß bisher gedacht "lol das ist ja ein Witz" statt "oh, das ist scheisse"
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| Zitat von Immortalized
Da bin ich sogar bei euch. Den Führerscheinentzug später einsetzten lassen, dafür die Geldstrafen höher. Habe bei jedem Geschwindigkeitsverstoß bisher gedacht "lol das ist ja ein Witz" statt "oh, das ist scheisse"
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So ist es.
Selbst mal Monat ohne Schein geht easy, wenn der Anwalt das sauber in die Urlaubszeit legt. Aber wenn das richtig kostet und man schneller mal 2-x Monate Fußgänger ist, lässt man einiges sein.
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Oder man fährt einfach nicht so schnell dass man den Lappen abgeben muss. Wenns einen das erste mal erwischt muss man über 40 zu schnell sein damit der Lappen weg kommt. Ist jetzt nicht übertrieben imho.
/e: Oder mehr als 30 innerorts. Passt schon, wer mit 80 durch die Stadt bollert kann auch mal ne Weile zu Fuß gehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 17.04.2019 16:12]
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140 ist einmal Gaspedal anhauchen beim Überholen. Dafür dann einen Monat Führerscheinentzug scheint mir hart genug, wenn nicht sogar übertrieben. Nicht jeder lebt in seinem Innenstadtkarree und kann auf das Auto verzichten.
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Ich weiß, hier prallen wieder Welten aufeinander, aber einfach mal nicht auf ner Landstraße mit 140 überholen ist keine Option? Gerade wenn man auf die Karre angewiesen ist sollte man doch vernünftig fahren, bzw. sowas nicht riskieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 17.04.2019 16:15]
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Ein Freund von mir hat 3 Tage nach seiner Führerscheinprüfung besoffen vom Club Freunde nach Hause bringen wollen. Dabei von der Fahrbahn abgekommen und auffem Feld überschlagen.
Danach war der Führerschein erstmal weg + MPU und all den Kram.
Gesoffen und gefahren ist er dann trotzdem später wieder.
Wurd angehalten mit 2 Promille und dann war der Führerschein wieder weg + MPU.
Trotzdem hat er seinen Führerschein wiederbekommen, das verstehe ich manchmal nicht.
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| Zitat von Immortalized
140 ist einmal Gaspedal anhauchen beim Überholen. Dafür dann einen Monat Führerscheinentzug scheint mir hart genug, wenn nicht sogar übertrieben. Nicht jeder lebt in seinem Innenstadtkarree und kann auf das Auto verzichten.
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Also ich verstehe die Motivation, das bei einer gerade Überlandstrecke mit weiter Sicht zu machen, gut, aber so zu bagatellisieren ist doch einfach nur quatsch.
Man fährt nicht unbewusst mal 40 km/h zu schnell. Und wenn du an Stellen überholst, bei denen du auf 140 km/h beschleunigen musst, gehört dir tatsächlich der Führerschein abgenommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 17.04.2019 16:17]
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Ich verstehe das, vor allem beim alkoholisierten Fahren, auch nicht. Man darf aber nicht vergessen, wie essentiell wichtig ein Führerschein für manche sein kann.
Ein permanenter Führerscheinentzug ist schlimmer als ein Vorstrafenregister, vor allem bei der Berufswahl.
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Ist schon klar dass das für manche schlimm ist. Aber es gibt ne ganze einfache Möglichkeit da Probleme zu vermeiden: Einfach nicht zu schnell fahren. Oder wenigstens nicht mehr als 20 zu schnell.
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| Zitat von statixx
Oder man fährt einfach nicht so schnell dass man den Lappen abgeben muss. Wenns einen das erste mal erwischt muss man über 40 zu schnell sein damit der Lappen weg kommt. Ist jetzt nicht übertrieben imho.
/e: Oder mehr als 30 innerorts. Passt schon, wer mit 80 durch die Stadt bollert kann auch mal ne Weile zu Fuß gehen.
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Oder 2mal in Folge zu schnell gewesen mit Punkten heißt auch Schein weg.
Und 140 ist auf vielen Landstraßen schon "interessant" innerorts über 80km/h mal fix ist einfach halt Schein weg zurecht.
@Fly bei dem Thema 2mal passiert, Führerschein weg für x Jahre und dann nur noch gegen regelmäßige Kontrollen der Leber/Blutwerte auf Kosten des Typen, wiederzuerlangen. Imho.
@Immo wer wiederholt betrunken fährt hat einfach nichts im Straßenverkehr verloren.
Ebenso wer dauerhaft zu schnell fährt muss dann eben mit längerem Entzug des Scheins rechnen. Also lässt man es, wenn der Job dran hängt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 17.04.2019 16:21]
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| Zitat von Che Guevara
@Fly bei dem Thema 2mal passiert, Führerschein weg für x Jahre und dann nur noch gegen regelmäßige Kontrollen der Leber/Blutwerte auf Kosten des Typen, wiederzuerlangen. Imho.
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Ich weiss leider nicht wie das ist. Ich weiss nur das er immernoch viel und oft trinkt. Also kann er ja nicht wirklich kontrolliert werden.
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| Zitat von [A-51SS] fly
| Zitat von Che Guevara
@Fly bei dem Thema 2mal passiert, Führerschein weg für x Jahre und dann nur noch gegen regelmäßige Kontrollen der Leber/Blutwerte auf Kosten des Typen, wiederzuerlangen. Imho.
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Ich weiss leider nicht wie das ist. Ich weiss nur das er immernoch viel und oft trinkt. Also kann er ja nicht wirklich kontrolliert werden.
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Ich meine jemand der 2mal den Schein für sowas abgeben musste, dem den Schein erstmal x Jahre zu nehmen. Dann muss er mit regelmäßigen Kontrollen belegen das er nicht mehr regelmäßig trinkt, oder halt diese Alk Tester in den Karren können dann schon was.
Gilt auch für andere Drogen btw.
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| Zitat von Immortalized
140 ist einmal Gaspedal anhauchen beim Überholen. Dafür dann einen Monat Führerscheinentzug scheint mir hart genug, wenn nicht sogar übertrieben. Nicht jeder lebt in seinem Innenstadtkarree und kann auf das Auto verzichten.
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| Zitat von Immortalized
Dann musst du halt den Geheimtrick" Nicht zu schnell fahren" anwenden, aber Achtung, der Trick ist scheinbar zu geheim.
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Ich sage ja nur, dass ich die existierenden Führerscheinentzugsschwellen für niedrig genug halte. Bitte weitergehen
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| Zitat von Immortalized
Ich sage ja nur, dass ich die existierenden Führerscheinentzugsschwellen für niedrig genug halte. Bitte weitergehen
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Hab ich verstanden und würde die Bußgelder hoch und die Schwelle um 10 km/h runtersetzen.
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mich haben die bu... hat die polizei heute angehalten weil ich zu langsam gefahren bin.
60 bei 100.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |