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Busse dürfen auf einer Land/Bundesstraße eh nur 80 fahren, oder?
Auf jeden Fall stabiler Move vom Bussohn. Vom Autofahrer der dahinter de facto "blind" überholt, ganz zu schweigen.
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| Zitat von Vincent
ihr seid beide stoned und der fahrlehrer hat recht?
ohne witz, da gibts nichts zu diskutieren. jemand muss auf seine vorfahrt verzichten. und auf einen verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem anderen verständigt hat.
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Wenn grün geradeaus fahren würde, dürfte gelb doch auch erst fahren wenn grün vorbei ist und rot fahren konnte.
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| Zitat von m0h4
Wenn grün geradeaus fahren würde, dürfte gelb doch auch erst fahren wenn grün vorbei ist und rot fahren konnte.
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Ja, aber grün will links abbiegen und muss daher gelb Vorfahrt gewähren.
Und so dreht es sich im Kreis.
Sowas blickt ihr nicht und wollt Tempolimitbefürworter oder Leute mit Schulterblickfaulheit aufs Fahrrad verbannen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Wiesenherr am 21.09.2017 23:11]
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Doch klar, aber wie Moni sagt, einfach der "rechteste" und fertig. Dann gibt es die Pattsituation erst bei vier. So einfach wäre das.
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Wer ist denn der rechteste?
Und wenn die Straßen nun ein bisschen gegeneinander angewinkelt sind? Wer ist dann der rechteste?
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| Zitat von Wiesenherr
Wer ist denn der rechteste?
Und wenn die Straßen nun ein bisschen gegeneinander angewinkelt sind? Wer ist dann der rechteste?
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Der Braune (links neben dem Bild zusehen, wenn das Bild da nicht schon zu Ende wäre).
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Was ist das denn für ne Diskussion?
Vincent hats doch schon erklärt. Richtig. Und das als Schweizer.
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Macht mir Angst, dass hier Leute Auto fahren und das nicht verstehen.
Führerschein auf dem Dorf gemacht wo es keine Kreuzungen gibt?
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naja, dass monischnucki nicht die hellste laterne im strassenverkehr ist, ist ja bereits bekannt. aber von m0h4 bin ich etwas entäuscht.
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Damit hat unser Fahrlehrer uns reingelegt, der hat die Geste in die falsche Richtung gemacht. Man kann natürlich nur auf seine Vorfahrt verzichten, und sie nicht demjenigen gewähren, der sie eh schon hätte, aber aufgrund der Verkehrslage nicht nutzen kann. Hab ich nie wieder vergessen.
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Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung. Bei dem Fall gibt es keinen Gegenverkehr da Gelb keine Vorfahrt hat. In diesem Fall gilt einfach:
(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Eine Gegenverkehrausnahme sehe ich da nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Raven am 22.09.2017 8:54]
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Vielleicht sollte ich mehr Autothread lesen, im direkten Vergleich wirken Immo und Fatty plötzlich gar nicht mehr so extrem dumm.
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Einfach SUV fahren und immer Vorfahrt haben.
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| Zitat von Irdorath
Vielleicht sollte ich mehr Autothread lesen, im direkten Vergleich wirken Immo und Fatty plötzlich gar nicht mehr so extrem dumm.
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Komm auf die Seite der guten <3
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Ich habe so eine Kreuzung in meiner Gegend und habe genau diese Situation häufig erlebt. Sagen wir mal so: Es wird immer auf denjenigen rechts von sich geguckt. Wenn da einer steht, hat dieser eine gleichermaßen nach rechts zu gucken. Das geht ewig so weiter, bis der (Letzt)Rechte keinen rechts von sich hat. Der darf als erster los. Dann der nächst-linke, dann sein nächst-linke etc.
Easy oder ?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 22.09.2017 9:10]
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Ja, eigentlich easy. Wenn von allen 4 Seiten jemand kommt, muss man sich halt verständigen und jemand muss als erster rüber.
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Das funktioniert so lange bis jemand wie hier sein eigenes Vorfahrtsgespinnst bastelt und auf seine vermeintliche Vorfahrt besteht. Wie mit nicht absteigenden Radfahrern auf Zebrastreifen.
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Seitdem ich Best of Dashcam Europe bei YouTube abonniert habe kommen keine neuen Videos mehr, wasisdalos
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| Zitat von Der Raven Eine Gegenverkehrausnahme sehe ich da nicht.
| | Ob du...?
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| Zitat von Immortalized
Das funktioniert so lange bis jemand wie hier sein eigenes Vorfahrtsgespinnst bastelt und auf seine vermeintliche Vorfahrt besteht. Wie mit nicht absteigenden Radfahrern auf Zebrastreifen.
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Auf meinem Arbeitsweg hab ich 2 Fussgängerstreifen mit Radstreifen, welcher den Fussgängerstreifen entlang über die Strasse geht. Natürlich schön "kein Vortritt" am Radweg, die Hurensöhne fahren aber einfach los.
Ich glaub die meisten wissen einfach nicht was die Markierungen am Boden bedeuten.
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| Zitat von Der Raven
Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung. Bei dem Fall gibt es keinen Gegenverkehr da Gelb keine Vorfahrt hat. In diesem Fall gilt einfach:
(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Eine Gegenverkehrausnahme sehe ich da nicht.
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Das heißt, ohne das rote Auto würdest du (grün) einfach fröhlich links abbiegen, obwohl der gelbe da ankommt?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Calrissian am 22.09.2017 10:19]
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| Zitat von Der Raven
Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung.
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Wat?
| Quelle
Ob rechts vor links, Verkehrszeichen, Ampeln oder Polizist, immer lassen Linksabbieger den Gegenverkehr durch!
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| Zitat von Calrissian
| Zitat von Der Raven
Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung. Bei dem Fall gibt es keinen Gegenverkehr da Gelb keine Vorfahrt hat. In diesem Fall gilt einfach:
(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Eine Gegenverkehrausnahme sehe ich da nicht.
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Das heißt, ohne das rote Auto würdest du (grün) einfach fröhlich links abbiegen, obwohl der gelbe da ankommt?
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Das gelbe Fahrzeug steht.
| Zitat von Joggl²
| Zitat von Der Raven
Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung.
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Wat?
| Quelle
Ob rechts vor links, Verkehrszeichen, Ampeln oder Polizist, immer lassen Linksabbieger den Gegenverkehr durch!
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Tolle Quelle
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| Zitat von Der Raven
| Zitat von Calrissian
| Zitat von Der Raven
Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung. Bei dem Fall gibt es keinen Gegenverkehr da Gelb keine Vorfahrt hat. In diesem Fall gilt einfach:
(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Eine Gegenverkehrausnahme sehe ich da nicht.
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Das heißt, ohne das rote Auto würdest du (grün) einfach fröhlich links abbiegen, obwohl der gelbe da ankommt?
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Das gelbe Fahrzeug steht.
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StVO §9:
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
[...]
(3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]
https://www.dvr.de/site.aspx?url=/html/betriebe_bg/daten/stvo/1-35.htm
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Calrissian am 22.09.2017 10:20]
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Richtig, kommende Fahrzeuge.
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Was das gelbe Fahrzeug ist. Vollkommen irrelevant, ob es da wegen rechts vor links anhält oder nicht.
ANsonsten ist dein erster Satz "Ich bin der Meinung "Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen" gilt nur bei Hauptstraßen und bei Ampel oder Schilderregelung." einfach grundsätzlich falsch und widerspricht §9 StVO.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Calrissian am 22.09.2017 10:26]
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Ich als Fahrradfahrer unterstütze diesen Thread und bin immer wieder über diese Abgründe hier verwundert, die sich einem so auftun.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |