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Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Zitat von Fabsn
Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Was darf man eigentlich mit Blaulicht?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen Feuerwehr und Rettungsdienst schon mal Gas geben. Dafür gibt es Blaulicht und Martinshorn. Nur beides zusammen gibt den Rettern "Sonderrechte" (sie dürfen Verkehrsregeln missachten) und gleichzeitig "Wegerechte" (andere Autofahrer müssen Platz machen)
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Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Fabsn
Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Was darf man eigentlich mit Blaulicht?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen Feuerwehr und Rettungsdienst schon mal Gas geben. Dafür gibt es Blaulicht und Martinshorn. Nur beides zusammen gibt den Rettern "Sonderrechte" (sie dürfen Verkehrsregeln missachten) und gleichzeitig "Wegerechte" (andere Autofahrer müssen Platz machen)
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| | Ist aber für Notärzte und Feuerwehr-Irgenwashohes auch nur in Hessen erlaubt glaub ich...
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Hundertmal besser, als wenn die Fußgängerampel, die 10 Sekunden früher auf rot springt, auch für Radfahrer gilt.
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Ich komm mir aber wie n Arsch vor, wenn ich da annem verwirrten Autofahrer rechts überhole, der schon beim Radfahrer vor mir nicht erschließen konnte, warum der immer noch fährt, weil die Autoampel 10m weiter hinten und das Fußgängerding schon ewig rot.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Ach, deswegen fahren die ganzen Radidioten über Rot!
"ja, wär halt scheisse da anzuhalten"
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Fabsn
Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Was darf man eigentlich mit Blaulicht?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen Feuerwehr und Rettungsdienst schon mal Gas geben. Dafür gibt es Blaulicht und Martinshorn. Nur beides zusammen gibt den Rettern "Sonderrechte" (sie dürfen Verkehrsregeln missachten) und gleichzeitig "Wegerechte" (andere Autofahrer müssen Platz machen)
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Das ist zumindest missverständlich. Sonderrecht hat man auch ohne die Kombi Blaulicht/Martinhorn (StVO § 35). Die sogenannten Wegerechte (§ 38 StVO) bedürfen der Kombi Horn plus Licht.
| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Fabsn
Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Was darf man eigentlich mit Blaulicht?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen Feuerwehr und Rettungsdienst schon mal Gas geben. Dafür gibt es Blaulicht und Martinshorn. Nur beides zusammen gibt den Rettern "Sonderrechte" (sie dürfen Verkehrsregeln missachten) und gleichzeitig "Wegerechte" (andere Autofahrer müssen Platz machen)
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| | Ist aber für Notärzte und Feuerwehr-Irgenwashohes auch nur in Hessen erlaubt glaub ich...
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Negativ. Es existieren zwar unterschiedliche Regelungen (teilweise Kommunal), aber Blaulicht + Horn im Privatwagen ist in Deutschland recht verbreitet (z.B. Gemeindebrandmeister oder OrgL in Nds.).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 16.10.2017 21:33]
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Zusammenfassung der letzten Seiten:
Es gibt Menschen die können sich keinen Lichtsensor im Auto leisten.
Und wenn man keine Sensorik dafür hat, dann muss man ja sowieso alles selbst schalten. Im Endeffekt hat das ganze überhaupt nichts mit TFL zu tun. Das kann auch nichts dafür, dass es Leute gibt die meinen das wäre völlig ausreichend bei schlechter Sicht.
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Das erste nach dem Motorstart ist das betätigen des Licht-Dreh-Knaufs auf Abblendlicht. EZ.
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Heute Nebel mit Sicht unter 200m (teilweise unter 100m) und es kamen ungefähr so viele Autos mit TFL (und hinten dunkel) entgegen wie komplett ohne Licht. Alle dum?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fabsn am 17.10.2017 12:29]
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Ich komm mir aber wie n Arsch vor, wenn ich da annem verwirrten Autofahrer rechts überhole, der schon beim Radfahrer vor mir nicht erschließen konnte, warum der immer noch fährt, weil die Autoampel 10m weiter hinten und das Fußgängerding schon ewig rot.
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Kann mir das jemand übersetzen?
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| Zitat von radioactix
| Zitat von [UFP]Sobrek
Ich komm mir aber wie n Arsch vor, wenn ich da annem verwirrten Autofahrer rechts überhole, der schon beim Radfahrer vor mir nicht erschließen konnte, warum der immer noch fährt, weil die Autoampel 10m weiter hinten und das Fußgängerding schon ewig rot.
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Kann mir das jemand übersetzen?
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Mi ne pensas, ke mi estas kiel nulo, kiam mi aneksis malklarajn ŝoforojn dekstre, kiu ne povis malfermi al la biciklanto antaŭ mi, kial li ankoraŭ funkcias, ĉar la karamelo 10m pli malproksime kaj la piedirantino ĉiam ruĝe.
// und aus Esperanto wieder in Deutsch:
Ich glaube nicht, dass ich gleich null bin, wenn ich ängstliche Fahrer an der rechten Seite anbringe, die mir vor dem Fahrrad nicht geöffnet werden können, warum es immer noch funktioniert, weil das Karamel 10 m weiter ist und der Fußgänger immer rot ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 17.10.2017 12:59]
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Sobrek auf jeden Fall son Radfahrer.
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| Zitat von radioactix
| Zitat von [UFP]Sobrek
Ich komm mir aber wie n Arsch vor, wenn ich da annem verwirrten Autofahrer rechts überhole, der schon beim Radfahrer vor mir nicht erschließen konnte, warum der immer noch fährt, weil die Autoampel 10m weiter hinten und das Fußgängerding schon ewig rot.
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Kann mir das jemand übersetzen?
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Autofahrer, die glauben, dass Radfahrer sich an die Fußgängerampeln zu halten haben, sind verwirrt, wenn Radfahrer über grüne Autoampeln fahren, weil die Fußgänger ja schon rot haben.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Nö, voll gut. Sorgt dafür, dass man als Fußgänger nicht andauernd von Radfahrern platt gemacht wird.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Ich komm mir aber wie n Arsch vor, wenn ich da annem verwirrten Autofahrer rechts überhole, der schon beim Radfahrer vor mir nicht erschließen konnte, warum der immer noch fährt, weil die Autoampel 10m weiter hinten und das Fußgängerding schon ewig rot.
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Hier in Hamburg wurde in der Innenstadt ordentlich Gebrauch von Radfahrerampeln gemacht. Eigentlich auch eine gute Sache, da die Ampeln insbesondere nicht mit den Fußgängerampeln gleichgeschaltet sind.
Kann aber bei Autofahrern auch für enorme Schreckmomente sorgen, wenn diese sich darauf verlassen, dass Radfahrer anhalten, wenn die Fußgängerampeln rot zeigen. Ich kenne hier mindestens eine Kreuzung, da ist der Radweg durch beide Richtung befahrbar und es existiert eine (für Autofahrer, die sich zum rechts Abbiegen eingeordnet haben, nicht sichtbare) Radfahrerampel, die gute 10 Sekunden länger grün zeigt als die Fußgängerampel.
Da muss ich, nicht zuletzt in meinem eigenen Interesse, bremsbereit herüberfahren und nach Möglichkeit Blickkontakt aufnehmen.
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Schon geil wenn der Typ in Richtung Tankstellenausfahrt nochmal schön beschleunigt und dann hart in die Eisen steigt, dass sein Kopf ordentlich nickt, weil da halt nen fucking Fahrradweg ist auf dem ich fahre. <3
*wrooooooooooooooooom* *quiiiiiiiiitsch*
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 17.10.2017 15:57]
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Fabsn
Verzeig den mal.
Müssen Notärzte auch im Privatfahrzeug ein Blaulicht dabei (und in dem Fall an) haben, um gegen die StVO verstoßen zu dürfen?
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| Was darf man eigentlich mit Blaulicht?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen Feuerwehr und Rettungsdienst schon mal Gas geben. Dafür gibt es Blaulicht und Martinshorn. Nur beides zusammen gibt den Rettern "Sonderrechte" (sie dürfen Verkehrsregeln missachten) und gleichzeitig "Wegerechte" (andere Autofahrer müssen Platz machen)
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Das ist zumindest missverständlich. Sonderrecht hat man auch ohne die Kombi Blaulicht/Martinhorn (StVO § 35). Die sogenannten Wegerechte (§ 38 StVO) bedürfen der Kombi Horn plus Licht.
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Ich dachte doch grade. Ich habe das zumindest auch so gehandhabt, dass ich Nachts, wenn nix los ist, nur mit Blaulicht gefahren bin, waere ja noch schoener mit der Presslufthupe um 3 Uhr frueh durchs die Stadt zu ballern und jeden und seine Mutter zu wecken.
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| Zitat von Bregor
Schon geil wenn der Typ in Richtung Tankstellenausfahrt nochmal schön beschleunigt und dann hart in die Eisen steigt, dass sein Kopf ordentlich nickt, weil da halt nen fucking Fahrradweg ist auf dem ich fahre. <3
*wrooooooooooooooooom* *quiiiiiiiiitsch*
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Was hast du als Fahrradfahrer ueberhaupt an ner Tankestellenausfahrt zu suchen? Sei froh, dass er gebremst hat.
Der Kluegere gibt nach. Das bist DU leider nicht.
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Bregor, wie kommst du auf die Idee den Fahrradweg zu benutzen? Unverantwortlich ist das!
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Ich habe einen Perspektivwechsel versucht
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Ich war bremsbereit und hab auch schon aufgehört zu treten, weil es schon öfter vorkam das Mutti mit Handy am Ohr an der Stelle nicht guckt. Aber der Typ war bisher der Oberhammer.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 17.10.2017 18:05]
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Heut morgen hatt ich auch mal eine Beinahekollision :-O
Fahre auf einer einspurigen Straße auf eine T-Kreuzung mit roter Ampel zu. 4-5 Meter vor der Ampel steht einer halb auf der Spur und halb auf dem Bürgersteig. Da ich wusste, dass die Ampel ohne Kontaktschleife nie grün wird bin ich also langsam nach links um den zu umfahren und mich vor ihm hinzustellen.
Genau in dem Moment, als ich halb neben ihm war fährt er einfach ohne zu Blinken und ohne zu gucken los und stellt sich normal an die Ampel - Konnte gerade noch bremsen Oo
Dann hab ich kurz gehupt, er sich entschuldigt und die Welt war wieder in Ordnung
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| Zitat von Arkhobal
| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Hundertmal besser, als wenn die Fußgängerampel, die 10 Sekunden früher auf rot springt, auch für Radfahrer gilt.
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Seit wann interessieren sich Radfahrer für Ampeln, oder die StVO.
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| Zitat von Abtei*
| Zitat von Arkhobal
| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Hundertmal besser, als wenn die Fußgängerampel, die 10 Sekunden früher auf rot springt, auch für Radfahrer gilt.
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Seit wann interessieren sich Radfahrer für Ampeln, oder die StVO.
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Ist jetzt auch nix anderes bei Autofahrern. Oder wie genau hältst du dich z. B. an die Geschwindigkeitsbeschränkung?
Ich z. B. eher ungenau. Fahre schon häufig son bissl drüber.
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| Zitat von Bregor
Das erste nach dem Motorstart ist das betätigen des Licht-Dreh-Knaufs auf Abblendlicht. EZ.
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Habe meinen Wagen jetzt sechs Monate und der Lichtschalter hat noch nie die Auto-Stellung verlassen
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von Abtei*
| Zitat von Arkhobal
| Zitat von [UFP]Sobrek
Also dieses "Die Autoampel gilt für den Radweg" is doch echt mal für beide Seiten scheisse.
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Hundertmal besser, als wenn die Fußgängerampel, die 10 Sekunden früher auf rot springt, auch für Radfahrer gilt.
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Seit wann interessieren sich Radfahrer für Ampeln, oder die StVO.
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Ist jetzt auch nix anderes bei Autofahrern. Oder wie genau hältst du dich z. B. an die Geschwindigkeitsbeschränkung?
Ich z. B. eher ungenau. Fahre schon häufig son bissl drüber.
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Bei rot halten ist aber schon drin? Oder grob in Schrittgeschwindigkeit nach links und rechts gucken, dann weiter Wenn wir schon Fahrrad auf Auto münzen, dann bitte mit den Best-Ofs!
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| Zitat von FelixDelay
| Zitat von Bregor
Das erste nach dem Motorstart ist das betätigen des Licht-Dreh-Knaufs auf Abblendlicht. EZ.
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Habe meinen Wagen jetzt sechs Monate und der Lichtschalter hat noch nie die Auto-Stellung verlassen
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Wozu auch. Wer die Lichtautomatik nicht richtig einstellen kann würde manuell auch nie sein Licht anmachen. Immerhin also TFL statt nichts.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |