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Fast 200 Posts über das Thema? Geieeel
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Neue Seite. Hast du auch reingeblinkt Fatty
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Nein, ich habe den Thread nicht verlassen, also muss ich nicht blinken.
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Wenn du kein Rechts hast, solltest du den Thread links liegen lassen.
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| Zitat von FattyCPK
Ich fahre weiterhin in die Richtung, in die mich die Hauptstrasse führt. Ich wechsle nicht die Spur oder den Fahrstreifen. Ich blinke nicht.
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Nein. Eine abknickende Vorfahrtsstraße ist erstmal so wie jede andere Art von Kreuzung (bei der erstmal Rechts vor Links gelten würde). Das Schild zeigt dir nur an, auf welchem Weg du Vorfahrt (zu gewähren) hast. Fertig.
Dass die Straße optisch meist eher einer Kurve, als einer Kreuzung gleicht, spielt für die Regelung aber halt einfach keine Rolle.
Definier mal "Hauptstraße".
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Was soll die scheiß Diskussion ueberhaupt? Es ist vorgeschrieben, in so einer Situation zu blinken. Basta. Ob man das dann in der Praxis tut oder ein Hurensohn sein will muss jeder selbst wissen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drexl0r am 13.11.2017 22:09]
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| Zitat von Drexl0r
Was soll die scheiß Diskussion ueberhaupt? Es ist vorgeschrieben, in so einer Situation zu blinken. Basta. Ob man das dann in der Praxis tut oder ein Hurensohn sein will muss jeder selbst wissen.
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Bei den meisten abknickenden Vorfahrten bürgert sich das nicht blinken beim bleiben auf der Vorfahrtsstraße und blinken beim geraden verlassen ein. Trauriges Phänomen, aber leider viel zu oft Realität. Daher könnt ihr jetzt noch tausendmal labern was richtig ist. Am Ende vom Reißverschluss die anderen einscheren lassen sollte man auch tun. Im Land der Assis und Prolos macht man das aus Fleiß auch nicht...
Ist immerhin Deutschland hier.
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Fatty guter Troll.
Hier kleb dir die beiden Verkehrszeichen 209-10 und 209-20 in die Frontscheibe. Damit dürftest du ohne blinken abbiegen in deiner kleinen Welt.
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Oder gleich Blaulicht und Martinhorn aufs dach. Dann muss man auch nicht blinken und ist viel schneller unterwegs. :-)
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Aber viel mehr aufpassen :/
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Dass man nicht geblinkt hat muss einem erstmal jemand beweisen.
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| Zitat von darkimp
| Zitat von FattyCPK
Ich blinke, wenn ich die Hauptstrasse verlasse. Das scheinen in der Schweiz eigentlich alle zu verstehen, sonst würden mir ja ständig Leute vor die Karre fahren. Oder ich ihnen, weil kaum einer links blinkt solange er die Hauptstrasse nicht verlässt.
So wurde es mir von 2 Fahrlehrern beigebracht.
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Und das ist einfach falsch. Wenn due HS die Richtung wechselt, hat man zu blinken. Und auch wenn man sie verlässt. Und das ist in der Schweiz nicht anders wie in Deutschland, FattyFresse.
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doch ist es.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 14.11.2017 8:46]
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Ich hoffe der Thread ändert allmählich mal die Richtung
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Quelle:Touring Club Schweiz
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Nein, der wird weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit, ohne Blinken, rechts überholen. Auf der Gegenfahrbahn.
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warum muss man denn im kreisverkehr nicht nach links blinken, ist ja auch eine richtungsänderung?
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Es wurden doch jetzt tausende Gesetztesauszüge, Fahrschul- und Beispielbilder gepostet. Man kann ja sagen "ok, is so, ich machs trotzdem nicht", aber das alles zu ignorieren ist sehr merkwürdig.
Ich weiß auch, dass man an Radfahrern nicht knapp vorbeirasen darf, das bezweifle ich ja nicht.
//Zweiter Absatz war wohl für Peniskuh bestimmt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Immortalized am 14.11.2017 8:56]
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Echt jetzt mal, es wurde doch alles gesagt. Man hat zu blinken. Macht man es nicht, dann verstößt man gegen geltendes Verkehrsrecht und ist zudem ein Arsch. Hat Henry schön mit seinen Posts auf der letzten Seite dargelegt.
Zudem weiß jemand, der an der Geradeausspur gerade wartet nicht, ob er jetzt fahren kann oder nicht. Damit hinterlässt Fattys Verhalten eine unnötige Unsicherheit bei den anderen Verkehrsteilnehmern und kostet die ggf. sogar Zeit.
Fatty = Penner
Hier gute Posts (die Rechtslage muss ich ja nicht zitieren, das sollte mittlerweile klar sein):
| Zitat von SirHenry
Blinken ist halt die einzige Möglichkeit bei sowas schnell mit den anderen Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. Wenn man also kein Arsch ist, blinkt man an so einer Kurve entweder nach links oder rechts, je nachdem, wo man hin will. Natürlich muss man das nicht unbedingt, aber es ist einfach nett und auch ein überflüssiges Blinken ist da unmissverständlich und hilft den Leuten, die nicht auf der Vorfahrtsstraße sind.
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| Zitat von FredBert
Seht's mal so. Wenn er entweder links oder rechts blinken würde, wäre im obigen Beispiel immer klar, was FettiWTF vorhat.
Stattdessen blinkt er nicht und bringt damit unnötige Ambivalenz rein.
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Gerade auf SpON entdeckt:
http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/blinken-beim-autofahren-kommt-aus-der-mode-wir-muessen-wieder-zeichen-setzen-a-1177241.html
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von honkbaer am 14.11.2017 10:23]
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Ich blink wenns sinnvoll ist. Gesunder Menschenverstand > StVO.
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- Einmal die Warnblickanlage aufleuchten lassen also Dankeschön zum Hintermann (wenn man auf einer gestauten schwer befahrbaren Straße vorgelassen wurde, bspw.)
- Fernlicht kurz aufleuchten lassen, um zu signalisieren, dass jemand vorfahren kann (zum Beispiel bei einer wegen parkenden Autos einspurig gewordenen Straße)
- Hupen zum Grüßen (He Murat was geht)
Meinungen?
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Eher nein (würde einfach winken), ja, nein.
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Ja, ja, nein.
/würde wohl auch eher kurz die Hand heben, Warnblinken oder kurz, wie es LKW oft machen, Blinker links, Blinker rechts geht auch klar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GraveDiggeR am 14.11.2017 13:11]
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Nummer 1 ist vor allem in Japan wohl sehr verbreitet.
Für mich auch ein klares ja / ja / nein
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Daddi89 am 14.11.2017 13:23]
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Komisch rumblinken finde ich wie auch unnötiges Hupen ziemlich dämlich. Dann lieber die Hand heben, kommt in Deutschland eh besser an.
Lichthupe um Vorfahrt zu gewähren schnallen ne Menge Leute nicht, ist mir in letzter Zeit aufgefallen.
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| Zitat von DeathCobra
Lichthupe um Vorfahrt zu gewähren schnallen ne Menge Leute nicht, ist mir in letzter Zeit aufgefallen.
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ist afaik auch nicht erlaubt bzw. ausreichend. hatte bei der letzten diskussion ein urteil gefunden, das festhält, dass lichthupe nicht ausreicht um auf die vorfahrt zu verzichten.
"Dass das weit verbreitete Ankündigen eines Vorrangverzichts durch Betätigen der Lichthupe ohne das Hinzukommen weiterer Umstände nicht ausreicht, um von einem wirksamen Verzicht ausgehen zu können, hat das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 05.05.2006 - 3 O 484/05) ausgeführt:
"Selbst wenn man von einem Lichthupensignal des Zeugen ... ausgeht, darf nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO ein Leuchtzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften nur geben, wer sich oder andere gefährdet sieht. Zwar gibt es eine weitverbreitete Übung, einen Vorfahrtsverzicht mit dem Betätigen der Lichthupe anzukündigen. Im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck von Leuchtzeichen als Warnzeichen durfte aber dem Fahrer des klägerischen Fahrzeugs allein aus einem solchen Blinken – wenn man es als wahr unterstellt – nicht auf einen Vorfahrtsverzicht schließen. Lichtzeichen eines Kraftfahrzeuges dürfen ohne zusätzliche Umstände nicht als Verzicht auf die Vorfahrt verstanden werden, sondern nur als Warnzeichen (vgl. BGH, NJW 1977, 1057; OLG Koblenz, NJW 1993, 1721, OLG Hamm, DAR 1988, 240; DAR 2000, 392). Entscheidend sind insoweit die weiteren Umstände. Auch aus diesen ergab sich vorliegend ein unmissverständlicher Verzicht des Zeugen ... auf sein Vorfahrtsrecht nicht."
https://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorfahrt_Verzicht.php
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 14.11.2017 13:54]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |