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Und nicht zu vergessen, dass man sich danach mit dem Abgeschleppten rumärgen muss um sein Geld wiederzubekommen...
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Letzte Tage hab ich morgens noch zu meiner Frau gesagt, dass ich es erschreckend finde, wie viele Radfahrer morgens und abends ohne Licht und mit dunkler Kleidung unterwegs sind.
Gerade hätte es um Haaresbreite fast einen erwischt:
Es gibt hier ein kurzes Stück Landstraße zwischen Ratingen und Düsseldorf, unbeleuchtet, 100 km/h erlaubt.
Wir kommen in einer Kolonne von drei Fahrzeugen. Der ganz vorne schleicht schon in Ratingen die ganze Zeit vor sich hin, dahinter ein Tiguan, dahinter ich. Wir fahren raus aus der Ortschaft, 50 wird aufgehoben, der ganz vorne beschleunigt kaum. Kein Gegenverkehr zu sehen. Der Tiguan zieht links raus zum Überholen, ich will ihm gerade nachziehen, da geht der Tiguan voll in die Eisen, macht einen Schlenker nach rechts, knallt fast in den Schleicher und weicht wieder nach links aus. Ich denk noch, was macht der Idiot denn da, da sehe ich den Radfahrer auf der Gegenspur, ohne Licht, dunkel gekleidet. Der Tiguan hätte ihn beinahe frontal von der Straße gefegt, weil er einfach nicht zu sehen war.
Übrigens: Weil dieses Stück nunmal für Radfahrer gefährlich ist, gibt es neben der Fahrbahn, durch Grünstreifen baulich getrennt, einen zwei Meter breiten, gut asphaltierten Rad- und Fußweg.
Aber dieser Sohn einer räudigen Radfahrerin muss mit seinem scheiß Fahrrad ja ohne Licht in totaler Finsternis auf der Landstraße fahren. Er hätte es fast mit seinem Leben bezahlt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 13.01.2018 19:16]
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War vermutlich so ein Mittfünfziger in voller Rennfahrermontur mit seinem Rennrad aus Decathlon, ja? Solche fahren hier NIE auf Radwegen, immer auf der Strasse.
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1a Hurensohn der Radfahrer. :/
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| Zitat von Bregor
1a Hurensohn der Radfahrer. :/
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Nicht mehr lange
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Der kommt zumindest nicht mehr dazu mit der Faust aufs Auto zu schlagen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 14.01.2018 1:19]
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| Zitat von Immortalized
Es ging darum, dass die Immosperren-Schreier eben nur das schreiben, aber sonst nichts beitragen.
Das hat eine andere Qualität als mal ein fahrradversifft als Adjektiv.
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Die Opferrolle steht dir gut. Man könnte bedenkenlos jeden deiner Beiträge hier posten und keinem würde es auffallen. Was genau trägst du denn sonst so zum Thread bei außer hirnloses Trollen und dumme Kommentare?
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194 die in der zweiten Reihe standen ausgesucht aber nur 2 abgeschleppt. Wie ein pOTler in der Disco.
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inb4
| In den vergangenen Monaten war der Druck von Fahrradverbänden aber auch in sozialen Medien wie Twitter deutlich größer geworden. | |
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Das sind ja 2220¤ für die Staatskasse (+die beiden Abgeschleppten).
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| Zitat von TheRealHawk
Der kommt zumindest nicht mehr dazu mit der Faust aufs Auto zu schlagen.
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Völlig am derailen mal wieder!
Ja, der Fahrradfahrer war auf jeden Fall eine Gefahr für andere und hauptsächlich sich selbst. Würde gerne mal mit so jemanden nach so einer Aktion sprechen und hören, was derjenige zu sagen hat.
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Rammfreiheit für Polizei und Feuerwehr!
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Soweit ich weiß, darf erst im eingetreten Notfall abgeschleppt werden (zumindest im Auftrag der Feuerwehr). Ansonsten ist erst einmal der Grundstückseigentümer verantwortlich.
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Leute die offenbar keine Kurven fahren können, deswegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und dennoch halb auf die Gegenfahrbahn abkommen
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| Zitat von Peridan
Soweit ich weiß, darf erst im eingetreten Notfall abgeschleppt werden (zumindest im Auftrag der Feuerwehr). Ansonsten ist erst einmal der Grundstückseigentümer verantwortlich.
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Ok, das ist richtig. Aber es gibt doch auch wenige, die im Einmündungs- oder Kreuzungsbereich parken, insbesondere Abends in Wohngebieten.
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| Zitat von Feelgood Managerin [..]
Wenn der Notfall kommt, kann man ja dann abschleppen oder umsetzen...
| | Macht sinn wenn es brennt erstmal zu warten bis der Abschlepper kommt.
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| Zitat von Peridan Soweit ich weiß, darf erst im eingetreten Notfall abgeschleppt werden (zumindest im Auftrag der Feuerwehr). Ansonsten ist erst einmal der Grundstückseigentümer verantwortlich.
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Hm, hier macht die Feuerwehr gelegentlich Testfahrten und hat dann das Ordnungsamt dabei. Geht aber auch um Parken auf öffentlichem Grund.
| Feuerwehrmann Markus Connemann dreht das große Lenkrad im Führerhaus der Drehleiter bis zum Anschlag ein. Das Blaulicht leuchtet, die Sirene hallt durch die Gasse. Sogar die Hinterachse lenkt jetzt mit, um die schmale Ecke in der Bonner Altstadt passieren zu können. Er fährt ein paar Mal vor und wieder zurück. Doch dann ist Schluss. Ein silberner Mercedes steht nicht richtig in der Parkbucht und ragt auf die Straße. Connemann zuckt mit den Schultern. Hier komme ich definitiv nicht mehr durch. Endstation.
...
Den silbernen Mercedes in der Schützenstraße ließ der Ordnungsdienst abschleppen. Ein Knöllchen in Höhe 15 Euro und rund 150 Euro Abschleppkosten kommen auf den Fahrer zu. Die Zeit, die im Ernstfall dadurch verloren gegangen wäre, bringt das nicht zurück. | |
Sind halt auch Peanuts, damit kann man ja nichtmal Immo stoppen. Ne Straße auf weniger als 3m Breite zuzuparken, dafür könnte man schon mal nen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr springen lassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 15.01.2018 12:36]
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ich lass das einfach mal unkommentiert hier stehen...
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Was zitierst du ungefragt meinen Text?
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Abgasanlage um den Kopf spannen, Problem gelöst!
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Am Samstag einen parkrempelnden Autosohn beobachtet und pflichtbewusst meine Nummer am beschädigten Auto hinterlassen.
Fahrerin ist sehr erfreut, da Leasingwagen. Polizei hat bereits Sonntag Abend angerufen. Jetzt trifft ihn wohl die volle Härte des Gesetzes.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.01.2018 14:17]
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| Zitat von Bregor
Rammfreiheit für Polizei und Feuerwehr!
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Rammen ist durchaus erlaubt. Vorher muss man aber ggf. mildere Mittel wählen (Umweg fahren, Material schleppen, etc.).
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Bregor
Rammfreiheit für Polizei und Feuerwehr!
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Rammen ist durchaus erlaubt. Vorher muss man aber ggf. mildere Mittel wählen (Umweg fahren, Material schleppen, etc.).
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Walzen? Immerhin billiger als...
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| Zitat von monischnucki
| Zitat von Peridan
| Zitat von Bregor
Rammfreiheit für Polizei und Feuerwehr!
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Rammen ist durchaus erlaubt. Vorher muss man aber ggf. mildere Mittel wählen (Umweg fahren, Material schleppen, etc.).
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Walzen? Immerhin billiger als...
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Bregor
Rammfreiheit für Polizei und Feuerwehr!
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Rammen ist durchaus erlaubt. Vorher muss man aber ggf. mildere Mittel wählen (Umweg fahren, Material schleppen, etc.).
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Der BMW hat aber ordentlich geparkt.
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Ändert aber nicht daran, dass er ein BMW ist.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |