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Mir ist letztens auf einer Landstraße eine Parade entgegengekommen. Angeführt von einem Traktor mit Heuballenanhänger. Da habe ich mich kurz gefragt ob die Immosöhne wenn sie überholen auch mit Scheibenwischwasser sprühen wie bei Rennradfahrern, wenn diese mal nicht auf dem Radweg fahren ohne den genauen Grund zu kennen.
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Mal ne Frage.
Wie würdet Ihr es interpretieren, wenn Euch nachts auf einer Straße im Wald jemand entgegenkommt und kurz Warnblinker anmacht, ggf. kurz Lichthupe dazu?
Immer wenn ich hier nachts rumfahre, sehe ich viele Wildtiere im direkten Umfeld neben der Straße. Und ich habe ja schon oft gemerkt, wie die anderen so fahren, meist ziemlich schnell.
Wenn mir also ca. im nächsten Kilometer jemand entgegenkommt, möchte ich den daher gern warnen, dass er etwas aufpassen soll.
Würdet Ihr das verstehen oder irritiert Euch das eher? Habt Ihr einen bessern Tip?
Danke.
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Das kann man nie mit Sicherheit sagen. Einmal Warnblinker oder links-rechts-kombo sorgt wohl für am meisten Aufmerksamkeit, ohne zu sehr zu irritieren.
Aber nicht rechts-links blinken, das heißt dein dreckiger Vater ist schwul.
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| Zitat von Wiesenherr
Mal ne Frage.
Wie würdet Ihr es interpretieren, wenn Euch nachts auf einer Straße im Wald jemand entgegenkommt und kurz Warnblinker anmacht, ggf. kurz Lichthupe dazu?
Immer wenn ich hier nachts rumfahre, sehe ich viele Wildtiere im direkten Umfeld neben der Straße. Und ich habe ja schon oft gemerkt, wie die anderen so fahren, meist ziemlich schnell.
Wenn mir also ca. im nächsten Kilometer jemand entgegenkommt, möchte ich den daher gern warnen, dass er etwas aufpassen soll.
Würdet Ihr das verstehen oder irritiert Euch das eher? Habt Ihr einen bessern Tip?
Danke.
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Wenn ich normal gefahren bin -> verlangsamen und acht geben
Wenn ich geballert bin -> War ein Hippie, der lamentiert hat
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Ich würde persönlich immer verlangsamen und erhöht aufmerksam sein. Mache das auch ab und an, also bei Wildtieren, Unfällen, Blitzern oder sonstigen Hindernissen.
Wenn irgendwo die Cops stehen Scheibe runter und blaulichtbewegung machen, rafft hier auf dem Lande auch jeder.
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| Zitat von keinerfari
Aus meiner Erfahrung sind Gruppen von Radrennfahrern aber selten StVO-konform unterwegs. Die radeln meist unabhängig von benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße, fahren nebeneinander (auch wenn sie kein geschlossener Verband sind) und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.
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Zeig mir mal den StVO-Paragraphen, der nebeneinander fahren verbietet und was daran eine Gefährdung ist.
Wie Immo immer so schön sagt. Wenn du ohne Gefahr an den Rennradlern nicht vorbeikommst, dann bleib dahinter.
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| Zitat von jdo_O
| Zitat von keinerfari
Aus meiner Erfahrung sind Gruppen von Radrennfahrern aber selten StVO-konform unterwegs. Die radeln meist unabhängig von benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße, fahren nebeneinander (auch wenn sie kein geschlossener Verband sind) und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.
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Zeig mir mal den StVO-Paragraphen, der nebeneinander fahren verbietet und was daran eine Gefährdung ist.
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Kein Ding. Hier:
§2 Absatz 4:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
§27 Absatz 1:
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von jdo_O
| Zitat von keinerfari
Aus meiner Erfahrung sind Gruppen von Radrennfahrern aber selten StVO-konform unterwegs. Die radeln meist unabhängig von benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße, fahren nebeneinander (auch wenn sie kein geschlossener Verband sind) und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.
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Zeig mir mal den StVO-Paragraphen, der nebeneinander fahren verbietet und was daran eine Gefährdung ist.
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Kein Ding. Hier:
§2 Absatz 4:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
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Bis zum Semikolon gelesen und noch nie weiter geschafft?
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Rennradfahrer sind allgemein barrierefrei unterwegs.
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| Zitat von jdo_O
| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von jdo_O
| Zitat von keinerfari
Aus meiner Erfahrung sind Gruppen von Radrennfahrern aber selten StVO-konform unterwegs. Die radeln meist unabhängig von benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße, fahren nebeneinander (auch wenn sie kein geschlossener Verband sind) und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.
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Zeig mir mal den StVO-Paragraphen, der nebeneinander fahren verbietet und was daran eine Gefährdung ist.
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Kein Ding. Hier:
§2 Absatz 4:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
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Bis zum Semikolon gelesen und noch nie weiter geschafft?
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Und wenn man an denen nicht vorbei kommt, behindern die den Verkehr nicht?
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| Zitat von jdo_O
| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von jdo_O
| Zitat von keinerfari
Aus meiner Erfahrung sind Gruppen von Radrennfahrern aber selten StVO-konform unterwegs. Die radeln meist unabhängig von benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße, fahren nebeneinander (auch wenn sie kein geschlossener Verband sind) und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.
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Zeig mir mal den StVO-Paragraphen, der nebeneinander fahren verbietet und was daran eine Gefährdung ist.
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Kein Ding. Hier:
§2 Absatz 4:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
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Bis zum Semikolon gelesen und noch nie weiter geschafft?
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Eine Erschwerung eines Überholvorganges ist bereits eine Behinderung des restlichen Verkehrs. Generell ist das schon gegeben sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes mehr ausscheren muss als es bei einem einzelnen Radfahrer notwendig wäre.
Wenn zwei Radfahrer nebeneinander auf einer Landstraße fahren wäre z.B. ein Überholen dieser für die meisten Fahrzeuge ohne Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes zu einem Radfahrer schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Daraus kann man jetzt aber nicht schlußfolgern dass man nebeneinander fahrende Radler auf der Landstraße halt nicht überholen darf - umgekehrt wird n Schuh draus, die dürfen eben nicht nebeneinander fahren.
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Man muss auch einen einzelnen soweit überholen, dass man auf die Gegenfahrbahn muss. So gross ist der Unterschied dann auch nicht.
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Kreisverkehr rausgefahren, kommt von links, also entgegen der Fahrtrichtung ein Radfahrer über den Zebrastreifen gefahren. Habe ich nicht mit gerechnet und musste relativ scharf bremsen. Typ bleibt stehen und gibt mir den Todesblick.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ghostbear am 11.06.2018 8:20]
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"Nächstes Mal Bremse ich nicht mehr"
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| Zitat von Joggl²
Wie kann man einen Mutter-Witz nur so gegen die Wand fahren?
//Außerdem rege ich mich ziemlich sehr über Schwertransporter auf
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Dann fahr doch beim nächsten Ausflug mit deiner Mutter einfach vor ihr!
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| Zitat von FHiffi
| Zitat von Joggl²
Wie kann man einen Mutter-Witz nur so gegen die Wand fahren?
//Außerdem rege ich mich ziemlich sehr über Schwertransporter auf
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Dann fahr doch beim nächsten Ausflug mit deiner Mutter einfach vor ihr!
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Deine Mutter arbeitet im Puff, als Verkehrsbehinderung.
E: Fherkehrsbehinderung, sorry
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 11.06.2018 8:32]
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| Zitat von ghostbear
Kreisverkehr rausgefahren, kommt von links, also entgegen der Fahrtrichtung ein Radfahrer über den Zebrastreifen gefahren. Habe ich nicht mit gerechnet und musste relativ scharf bremsen. Typ bleibt stehen und gibt mir den Todesblick.
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Mein Arbeitskollege hupt Radfahrer die übern Zebrastreifen fahren immer gnadenlos weg. Ausser es sind Kinder.
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Kann ich das Video in meiner nächsten compilation nutzen?
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Hier war doch mal so ein x3 (oder ähnliche Grütze) Beitrag, der die Super Bike Highways in London so positiv darstellte.
Gegendarstellung
London ist noch äußerst Ausbau-bedürftig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfferkerl am 11.06.2018 10:50]
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Dabei sind die wahren Feinde der Fahrradfahrer doch die rumirrenden Fußgängersöhne?!
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Zebrastreifen gelten für Radfahrer nicht?
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Natürlich nicht!
// Im Seerecht werden Fußgängerüberwege nicht einmal mehr erwähnt!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 11.06.2018 11:40]
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Wenn sie fahren nicht, wenn sie schieben schon.
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Außerdem haben Fußgänger, solange Sie keine Hupen haben, schon mal aus Prinzip keine Rechte.
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Willst du das?
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Clowns sind die Ausnahmen der Regel. Und Ausnahmen bestätigen die Regel.
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| Zitat von GraveDiggeR
Wenn sie fahren nicht, wenn sie schieben schon.
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Er meint, dass Fahrradfahrer Fußgaenger auf Zebrastreifen vorlassen muessen. Keine Ahnung wie das in UK ist, aber in Deutschland muessen natuerlich auch Fahradfahrer an Fußgaengerueberwegen den Fußgaengern Vorrang gewaehren. Ich ermute stark dass das in UK auch so ist. Und der Typ macht das mehrfach nicht, sondern hupt stattdessen lieber und brettert weiter.
/Wat. Wie komme ich denn auf UK? Der faehrt ja nichtmal links
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Drexl0r am 11.06.2018 12:36]
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| Zitat von Drexl0r
| Zitat von GraveDiggeR
Wenn sie fahren nicht, wenn sie schieben schon.
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Er meint, dass Fahrradfahrer Fußgaenger auf Zebrastreifen vorlassen muessen. Keine Ahnung wie das in UK ist, aber in Deutschland muessen natuerlich auch Fahradfahrer an Fußgaengerueberwegen den Fußgaengern Vorrang gewaehren. Ich ermute stark dass das in UK auch so ist. Und der Typ macht das mehrfach nicht, sondern hupt stattdessen lieber und brettert weiter.
/Wat. Wie komme ich denn auf UK? Der faehrt ja nichtmal links
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Am Anfangt steht doch "One cyclist in Lisbon". Das ist in Florida.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |