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| Zitat von blue
Is doch ok, die Leute mussten sich dafuer 'n Helene Fischer Konzert reinziehen.
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Daraus lernen sie aber nicht. :/
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Arschlochparade
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Wenn Sie mit dem Kinderwagen, dem Rollstuhl oder dem Rollator nicht über die Straße gehen können...
"Das ist Ihr Problem" sagt der Wachleiter vom @polizeiberlin Abschnitt 44
"Wir müssen nicht das machen was Sie wollen"
https://twitter.com/Poliauwei/status/1021775874062999552
#Gefahrenmelder POLIZIST: "Passen Sie bitte auf, dass Sie kein Kratzer am Auto machen" DAS hat er wirklich gesagt, ihm wurde u.a. Dank meine Anwesenheit klar, dass er hier abschleppen MUSS. Neulich, unweit der Ufa-Fabrik:
https://twitter.com/Poliauwei/status/1021773489144045569
#Gefahrenmelder Wachleiter @polizeiberlin A44 duldet das Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl behindert und gefährdet werden mit den Worten: "Das ist ihr Problem". Eine Frechheit! Regelmäßig weigern sich Beamte dieses Abschnitts Gefahren zu beseitigen. Heute:
https://twitter.com/Poliauwei/status/1021773489144045569
Das macht mich wütend
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Ja, Leute die die Gehwege zuparken an Kreuzungen sind die größten Arschlöcher unserer Zeit.
OK, das war vlt etwas übertrieben, aber sie sind schon sehr große Arschlöcher!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 24.07.2018 17:24]
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Ne, passt schon. Instant Abschleppen.
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Ich sehe da keine Fussgängerstreifen, also kein Grund da über die Strasse zu laufen.
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| Zitat von FattyCPK
Ich sehe da keine Fussgängerstreifen, also kein Grund da über die Strasse zu laufen.
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Stimmt, Fußgänger dürfen ja Straßen nur über den Streifen überqueren. Wenn es keinen gibt, muss man das Auto dafür verwenden!
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Schlechte Bilder. Sieht hier aus wie eine leicht gekrümmte Straße. Hab mich schon gefragt, was das Problem an der Twingoparade sein soll. Es wird etwas klarer, wenn man in Google Maps guckt...
Trotzdem würde ich als Auswärtiger da auch drauf reinfallen. Ein paar Markierungen und alles wäre geritzt.
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Zumindest hier müssen Fussgänger den für sie vorgesehenen Streifen benutzen, falls es einen gibt. Hat da ziemlich sicher in der Nähe auch einen.
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| Zitat von FattyCPK
Ich sehe da keine Fussgängerstreifen, also kein Grund da über die Strasse zu laufen.
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In der Schweiz ist das evtl. so, aber in Deutschland nicht. Davon unberührt gelten natürlich die normalen Vorfahrts- und Vorrangregeln, die sich aber ebenso natürlich nur auf den fließenden Verkehr beziehen.
e: Es gibt keine Pflicht Fußgängerfurten oder -überwege zu benutzen (soweit ich weiß).
e2: Gibt es doch, im Rahmen des gesunden Menschenverstands:
| Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten.
Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. | |
(§ 25 StVO)
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 24.07.2018 17:40]
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Man hat 5m vom Kreuzungsbereich entfernt zu parken. In Städten sind genau das die 5m, welche der Fußweg einnimmt und welcher damit blockiert wird. Gibt es in der Schweiz an JEDER Popelkreuzung Fußgängerüberwege die auf die Straße gemalt sind? So klingt das gerade wieder.
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| Zitat von Aarkvard
Schlechte Bilder. Sieht hier aus wie eine leicht gekrümmte Straße. Hab mich schon gefragt, was das Problem an der Twingoparade sein soll. Es wird etwas klarer, wenn man in Google Maps guckt...
Trotzdem würde ich als Auswärtiger da auch drauf reinfallen. Ein paar Markierungen und alles wäre geritzt.
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(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Ist jetzt nicht so schwer.
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Das Problem ist, dass diese Kreuzung auf den ersten Blick den Charakter einer T-Kreuzung hat und Nicht-Eingeweihte darauf reinfallen können. Wenn das dauert passiert und stört, ist es Sache des Bezirks. Parkverbotsschilder hingestellt oder Parkverbotsmarkierungen aufgebracht und es sollte geregelt sein. Aber das schafft Berlin ja nicht.
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| Zitat von Aarkvard
Das Problem ist, dass diese Kreuzung auf den ersten Blick den Charakter einer T-Kreuzung hat und Nicht-Eingeweihte darauf reinfallen können. Wenn das dauert passiert und stört, ist es Sache des Bezirks. Parkverbotsschilder hingestellt oder Parkverbotsmarkierungen aufgebracht und es sollte geregelt sein. Aber das schafft Berlin ja nicht.
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(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Ist jetzt nicht so schwer.
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Und gegenüber Einmündungen?
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Verstehe ich nicht.
Dann gehört der Nicht-Eingeweihte wegen Blödheit tatsächlich abgeschleppt, fertig.
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Ich fasse für mich zusammen:
Ja, es ist ordnungswidrig, da zu stehen. Nein, ich sehe keine Gefahrenstelle.
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Also das verstehe ich tatsächlich als #TeamAutofahrer nicht.
Wenn man nun ständig damit rechnen muss, dass da Kinder oder noch schlimmer Mütter die Straßen queren wollen und zwischen den Autos oder weißen Transportern hergeschossen kommen, ist doch nun wirklich niemandem geholfen...
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Denk doch Mal einer an die Kinder Rollstuhlfahrer!
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Es entspannt ganz mild wenn FGM mett ist.
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Wo ihr es gerade von Leuten haben, die der Meinung sind, das alles was geteert ist ein Parplatz ist, wem melde ich konstantes Parken auf einer Feuerwehrfläche? Wohnen in einem Mehrparteienhaus, vor dem die Feuerwehrfläche regelmäßig zugeparkt ist, sorgt nicht unbedingt dafür, dass man ruhiger schläft.
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Nummer der Feuerwehr im Ortsnetz raussuchen und direkt mal deswegen nachfragen.
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Darauf hätte ich kommen können, macht Sinn.
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110. Ist doch ne Gefahrenlage.
Also auf jeden Fall nicht die Feuerwehr. Ordnungsamt oder Polizei.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Noch_ein_Kamel am 24.07.2018 19:31]
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Ist das Parken dort denn tatsächlich verboten oder ist es nur eine Feuerwehreinfahrt und man muss lediglich in Kauf nehmen, dass im Falle eines Brandes die Feuerwehr berechtigt ist, ein dort geparktes Auto gewaltsam zu entfernen?
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Wegrammen wirds keiner, Abschleppen dauert zu lange.
Leugnen wir jetzt hier Rettungswege und Feuerwehrstellplätze?
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Natürlich wird es weggerammt, wenn es im Weg steht.
Es gibt einen Unterschied zwischen einer "Feuerwehreinfahrt" und einem explizitem Parkverbot.
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| Zitat von pinnback
Wo ihr es gerade von Leuten haben, die der Meinung sind, das alles was geteert ist ein Parplatz ist
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| Zitat von Phiasm
Ist das Parken dort denn tatsächlich verboten oder ist es nur eine Feuerwehreinfahrt und man muss lediglich in Kauf nehmen, dass im Falle eines Brandes die Feuerwehr berechtigt ist, ein dort geparktes Auto gewaltsam zu entfernen?
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Schön den Tesla wegrammen und dann Verstärkung ordern, weil der Wohnungsbrand zwar schnell ausgepisst wurde, jetzt aber die Akkus der Reihe nach hochgehen...
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Gar nix wird weggerammt, das ist nur bei der Flughafenfeuerwehr Teil des normalen Umgangstons. Aber es könnte passieren, dass das Auto per Seil/Kette/Gurt/vierMannvierEcken sonstwo landet.
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| Zitat von FattyCPK
Zumindest hier müssen Fussgänger den für sie vorgesehenen Streifen benutzen, falls es einen gibt. Hat da ziemlich sicher in der Nähe auch einen.
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Falls es einen gibt. Sobald du eine Tempo 30 Zone hast (also mitlerweile nahezu überall innerorts neben den grösseren Verkehrsachsen) gibt es jedoch keine Streifen mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 25.07.2018 8:46]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |