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| Zitat von FHiffi
Als würden Autofahrer besonnen reagieren, wenn man die Ampel einfach aus Dummheit auf ihre Spur stellt.
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Sie hat nicht besonnen reagiert -> selber schuld
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Ich finds auch echt krass, wie hier Unglücksfälle mit Todesfällen entweder aus akuter Lust am Trollen oder aus akutem Sozialautismus so kommentiert werden.
Nur um jetzt mal eins von mehreren Beispielen rauszupicken, aber "#selberschuld?", "abkärchern" Wtf? Ja, es ist ein (halbwegs) anonymes Forum, aber sowas ist einfach menschlich unterste Schublade.
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Ich finde es einigermaßen erschreckend, was die Immos dieser Welt hier schreiben. Zumal die Radfahrer ja meist für's Leben gezeichnet sind. Ich denk' wenn so ein LKW über die eigenen Beinchen juckelt, dann bleibt da nicht so viel von übrig. Da kann's noch so sehr die Dummheit der Fahrradfahrerin sein, irgendwie hat man doch trotzdem noch ein wenig Mitgefühl, oder nicht?
Das Urteil anzufechten mag richtig sein, aber naja, mir tut die Fahrradtrulla leid.
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Solche selbstverschuldeten Unfälle werden ja immer von FGM gepostet, um gegen LKW-Fahrer o.Ä. zu wettern.
Das ist schwer daneben. Sich bei jedem Unfall die Hände zu reiben und zu denken "wie spinne ich das um, damit das in meine Radfahrideologie passt? ".
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Immortalized am 18.09.2018 15:57]
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| Zitat von Joggl²
Dieser Thread gehört endlich mal geschlossen.
Und jeder, der einen neuen erstellen will, gehört direkt gesperrt.
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Regel 32
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Alter, hab' ich mich gerade erschreckt.
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| Zitat von Immortalized
Solche selbstverschuldeten Unfälle werden ja immer von FGM gepostet, um gegen LKW-Fahrer o.Ä. zu wettern.
Das ist schwer daneben. Sich bei jedem Unfall die Hände zu reiben und zu denken "wie spinne ich das um, damit das in meine Radfahrideologie passt? ".
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Ah, dass dober im Internet versucht, einen Verkehrsunfall im Sinne seiner Agenda zu interpretieren ist also schlimmer als der Tod selbst und Kommentare wie "wegkärchern". Ok.
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| Zitat von smoo
Ich finds auch echt krass, wie hier Unglücksfälle mit Todesfällen entweder aus akuter Lust am Trollen oder aus akutem Sozialautismus so kommentiert werden.
Nur um jetzt mal eins von mehreren Beispielen rauszupicken, aber "#selberschuld?", "abkärchern" Wtf? Ja, es ist ein (halbwegs) anonymes Forum, aber sowas ist einfach menschlich unterste Schublade.
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Unabhängig davon haben auch bereits Gerichte entschieden und den Berufskraftfahrer die Schuld für den Unfallhergang geben. Nochmals einen Drauf zu satteln, ist einfach lächerlich und zeigt wie Charakerlich Schawach einige Autosöhne hier sind.
Insbesondere sind die Verunfallten gerade nicht die "Kampf"Radler, sondern Kinder, Mütter oder ältere Menschen.
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| Zitat von jdo_O
Es gibt vier radspezifische Infrastrukturelemente. Der Schutzstreifen, Radwege, Gehwege mit "Rad frei" und Fahrradstraßen.
1,5 m Abstand muss bei jedem Überholvorgang, unabhängig von der Infrastruktur eingehalten werden. Wenn Kinder involviert sind, auch wenn sie im Anhänger sitzen, muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
Der Schutzstreifen ist ein Teil der rechten Fahrbahn und muss nicht vom Fahrradfahrer genutzt werden. Das möglichst weit rechts fahren zählt hier trotzdessen. Möglichst weit rechts fahren heißt aber nicht in der Gosse fahren, sondern bei Bordsteinen 1 m Abstand vom äußeren Lenker zum Bordstein einhalten und 1,5 m bei parkenden Autos.
Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen zum Halten und in Engstellen aufgrund Gegenverkehrs als Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Hierbei darf aber kein Fahrradfahrer behindert oder gefährdert werden.
Radwege sind grundsätzlich vom Fahrradfahrer zu nutzen (Wenn sie den Mindestanforderungen von Radwegen entsprechen). Kraftfahrzeuge dürfen den Radweg nicht überfahren oder darauf halten. Einzige Ausnahme ist den Radweg zum Parken zu überfahren. Auch hier zählt wieder, der Radverkehr darf nicht behindert oder gefährdert werden.
Gehwege mit "Rad frei"-Zeichen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden und keine Fußgänger gefährden oder behindern. Der Radfahrer ist quasi zu Gast bei Fußgängern und hat sich so zu verhalten. Klingeln oder durchdrängeln ist verboten.
Die Fahrradstraßen ist nur für Fahrradfahrer. Auf den Straßen dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren und haben Vorrang. In vielen Kommunen hängt ein "Kraftfahrzeuge frei" Schild unter dem Fahrradstraßensymbol. Das ist im Grunde wie beim Gehweg mit "Rad frei". Das Kraftfahrzeug ist nur zu Gast und hat sich dem Radverkehr anzupassen. Maximalgeschwindigkeit ist 30 km/h für den Kraftverkehr.
Auch hier ist Hupen oder knappe Überholmanöver verboten. Der Kraftfahrzeugführer muss beim Überholen im Grunde mit allem rechnen, weswegen ein Überholen einem durchdrängeln auf dem Fußweg gleichzusetzen ist.
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Hierzu ne Frage mit folgendem Sachverhalt: die Mannheimer Innenstadt ist in Quadrate aufgeteilt, alles Einbahnstraßen. Auf der Kunststraße / Fressgasse gibt es aus meiner Sicht Radwege (die blauen Schilder mit Fahrradzeichen sind dort aufgestellt). Links und rechts sind Parkbuchten für Autos. Das sieht dann so aus:
Wie man sieht wird hier auch der Radweg gerne mal zugeparkt, sei es von Leuten die "mal kurz" halten, überbreiten Autos oder Personen die nicht zu nah an den Bordstein fahren wollen. Außerdem ist die Straße jetzt nicht so mega breit.
Soweit ich das verstehe, müsste ich ja von den parkenden Autos 1,5m Abstand halten; somit würde ich, ohne es genau nachgemssen zu haben, schon einmal außerhalb des Fahrradweges fahren (was ja schon einmal nicht erlaubt ist). Wenn ich jetzt noch die gefährlichen Überholmanöver mit einem Abstand von <1,5m vermeiden möchte (zu meiner eigenen Sicherheit), müsste ich eigentlich in der Mitte der Fahrbahn fahren (zumal bei dem Überholvorgang das überholende Auto ja auch wiederum 1,5m Abstand zu den parkenden Autos auf der anderen Seite einhalte müsste?) - was natürlich sicherlich besonders gut ankommen würde...
Also entweder fahre ich auf dem Radweg und kann die 1,5m zu parkenden Autos nicht einhalten oder ich fahre nicht auf dem Radweg was auch nicht erlaubt ist. Meinungen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 18.09.2018 16:09]
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In solchen Situationen müssen alle Verkehrsteilnehmer die notwendige Rück- und Voraussicht walten lassen. MFM.
Leider recht unrealistisch.
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Leider ja.
Und ja, der Paragraf der gegenseitige Rücksichtnahme wird durch einige wenige Husos nicht außer Kraft gesetzt. Weil sich andere falsch verhalten gibt das mir kein Recht zum eigenen Fehlverhalten.
Wenn ein Idiot zu weit in eine verstopfte Kreuzung einfährt darf ich den auch nicht wegschieben oder als Fußgänger über seine Motorhaube laufen wenn er den Fußweg blockiert - so gern man sowas auch ab und an bei solch fahrschulresistenten Idioten tun würde.
(auch sehr schön immer die Asis die einen wild gestikulierend von hinten anhupen wenn man eben NICHT in ne verstopfte Kreuzung einfährt und sich mal ans Gesetz hält).
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Ja, das mag ich auch immer. Am Land sind die Leute ja gemeinhin etwas gelassener, aber halte mal im Feierabendverkehr vor einer grünen Ampel, weil die Kreuzung dicht ist. Da wird wild gehupt und irgendwann schert dann drei Autos hinter einem die Mutti im Ford C-Max aus, um mit hochrotem Kopf wild schimpfend über die soeben auf rot umgesprungene Ampel zu fahren und die Kreuzung noch weiter zu verstopfen.
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Vorfahrt für Gradeausfahrer/Geher/Radfahrer beim rechtsabbiegen abschaffen.
Ampelphasen umstellen.
Die Grundidee ist schon schwachsinnig.
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| Zitat von monischnucki
Die Grundidee ist schon schwachsinnig.
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Nein.
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| Zitat von monischnucki
Vorfahrt für Gradeausfahrer/Geher/Radfahrer beim rechtsabbiegen abschaffen.
Ampelphasen umstellen.
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Wie stellst du dir das bitte in der Praxis vor!? Fr jeden Verkehrsteilnehmer eine eigene Ampelphase, das Kreuzen jeglicher Verkehrsteilnehmer vermeiden, das Denken der Teilnehmer abnehmen?
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Aus dem Foto ist zumindest zu entnehmen, dass die beiden Ampeln in mindestens einer Phase gleichzeitig Grün sind. Also kann der LKW nach rechts abbiegen, wenn der Radfahrer geradeaus darf. Und dann hat der Radfahrer Vortritt, ist aber von der behindert platzierten Ampel behindert und verdeckt.
/e Eigentlich gehört da der Bauherr ebenfalls vor Gericht
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von rejteN am 18.09.2018 16:48]
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Überholt wird nur links, fertig.
Stellt euch mal eine Linksabbiegerspur vor bei der man auch noch rückwärtigen Verkehr beachten muss. Schwachsinn. Rechts muss es aber.
Eine einzelne Phase nur für Fussgänger und Radfahrer/Radwehe um die ganze Kreuzung rum, ist doch etwas was man mal probieren sollte, ne?
Und es fehlt mir nachwievor eine Unterteilung nach "ist in LKW gefahren und wurde überfahren" oder wurde "im Stand vom abbiegenden Hänger erwischt" .
Wir hatten die Diskussion mit der Oma die da rumstand. Die hats richtig gemacht, ihre eigene Knautschzone mit der des LKW vergleichen und den richtigen Schluss draus gezogen.
Ich leg mich nicht mit dem stärkeren an, fertig.
Blickkontakt suchen, dann weiss ich der hat mich gesehen. Habt ihr keine Verkehrserziehung in der Grundschule gehabt?
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| Zitat von monischnucki
Ich leg mich nicht mit dem stärkeren an, fertig.
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Das als neuen Paragraph 1, Rest streichen, fertig ist die Laube.
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Paragraph 1 ist sowieso ein Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz.
Ich muss an einer grünen Ampel auch bei Grün ahnhalten weil einer eventuelle mit 150 quer bei Rot drüberschiessen könnte?
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| Zitat von monischnucki
Überholt wird nur links, fertig.
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Das ist halt in der Stadt eh hinfällig?
Und auch beim Abbiegen nach Links musst du die Fußgänger / Fahrradfahrer vorlassen, die von "hinten" kommen.
| Zitat von monischnucki
Eine einzelne Phase nur für Fussgänger und Radfahrer/Radwehe um die ganze Kreuzung rum, ist doch etwas was man mal probieren sollte, ne?
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Wenn massiv Zeit verschwenden will: gerne.
| Zitat von monischnucki
Ich leg mich nicht mit dem stärkeren an, fertig.
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Natürlich macht man das nicht, wenn einem was an seinem Leben liegt. Aber das rechtfertigt nicht diesen Müll, der hier mal wieder abgelassen wird. Fürchterlich.
//Ah, ok, Moni trollt mal wieder
| Zitat von monischnucki
Paragraph 1 ist sowieso ein Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz.
Ich muss an einer grünen Ampel auch bei Grün ahnhalten weil einer eventuelle mit 150 quer bei Rot drüberschiessen könnte?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 18.09.2018 16:58]
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Abbiegen nach links ist aber ein etwas besser einsehbarer Toter Winkel als rechts, da steht ich beim drüberfahren der Fussgängerspur ja meist schon 90 Grad dazu.
Ja und? Probieren wir das doch an einer Ampel mal aus und sehen was passiert. Kanns schaden?
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Müll? Junge, was?
Das aktuelle Konzept Fahrrad im Verkehr hat Schwächen. Fussgänger haben ihren eigenen Safespace, Autos auch. Radfahrer werden zu den Autos gezwungen oder haben einen eigenen Flickenteppeich. An den Treffpunkten scheuerts ganz gewaltig. Also muss man das Konzept mal überdenken. Radwege ausbauen, Ampfelphasen ändern, Vorfahrtsregeln mal überdenken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 18.09.2018 17:03]
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| Zitat von monischnucki
Paragraph 1 ist sowieso ein Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz.
Ich muss an einer grünen Ampel auch bei Grün ahnhalten weil einer eventuelle mit 150 quer bei Rot drüberschiessen könnte?
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Wiki:
| Diese Regel findet im Vertrauensgrundsatz ihre Schranken. Denn ein Gebot, jedes mögliche verkehrswidrige fremde Verhalten zu berücksichtigen, würde den Verkehr lahmlegen. Daher hat die Rechtsprechung den Vertrauensgrundsatz geschaffen: Es ist nur mit solchen Fehlern zu rechnen, die erfahrungsgemäß bzw. in der vorliegenden Situation vorkommen können.
Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich, bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen, müsste man in jeder Fahrsituation neu entscheiden, was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde.
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der andere einen erkennbaren Fehler begeht, wenn erfahrungsgemäß mit Fehlern zu rechnen ist, sowie gegenüber Kindern, Behinderten, älteren Leuten und anderen Schutzbedürftigen. | |
Im besten Fall versucht man halt selbst einfach kein Huso zu sein. Je mehr Menschen das so machen, desto weniger Probleme gibt es. Überall.
Schritt 1 für alle Verkehrsteilnehmer: endlich mal einsehen, dass er oder sie nicht der beste Verkehrsteilnehmer und Fahrzeugführer ist. Punkt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fabsn am 18.09.2018 17:04]
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| Zitat von monischnucki
Ja und? Probieren wir das doch an einer Ampel mal aus und sehen was passiert. Kanns schaden?
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Das gibts halt "schon" an x Kreuzungen. Ist halt bei den meisten einfach nicht angebracht.
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Wurde grade wieder mal fast vom Motorrad geworfen. Fahre durch nen Kreisel, alter grauer Mann (75+ geschätzt) fährt einfach rein, direkt vor mich hin. Konnte grade noch so bremsen. Bitte ab 65 alle 2 Jahre Prüfung wiederholen.
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Wärst du fetter, könnte man dich besser sehen. :/
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Mein Motorrad und mein Helm sind weiss-gelb-blau, die schwarze Jacke gibt dazu einen netten Kontrast. Ich denke ich bin schon ordentlich sichtbar, ausser für diese einbalsamierten Mumien die da ihre 1.5 Tonnen durch den Kreisel schieben.
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da hast du recht. anhand der nicht konform aufgestellten baustellenbaken lässt sich leider auch nicht herführen, ob der radweg schon zu beginn der baustelle noch weiter rechts rüber verschoben wurde, die separate ampel explizit für fahrräder deutet aber drauf hin. sollte dies wirklich der fall sein, war die lsa während der aufnahmen aber im blinkbetrieb, da die beiden spuren nicht gemeinsam grün haben dürften und die sicherheitszeiten bei beiden gelb verunmöglichen. ist alles werweissen, aber als elkaweföhrer hätte ich da ebenso den strafbefehl nicht akzeptiert.
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| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von monischnucki
Vorfahrt für Gradeausfahrer/Geher/Radfahrer beim rechtsabbiegen abschaffen.
Ampelphasen umstellen.
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Wie stellst du dir das bitte in der Praxis vor!? Fr jeden Verkehrsteilnehmer eine eigene Ampelphase, das Kreuzen jeglicher Verkehrsteilnehmer vermeiden[.]
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wo ist da das problem?
ebenso schutzstreifen im kreuzungsbereich abschaffen, räder in die hauptspur, und zwar mittig, jedoch ohne rechts vorfahren. meinetwegen die gefahrenstellen mit 30 ausschildern. würde die sicherheit von fahrradfahrern enorm erhöhen, da die dann eben nicht wie hohlbrote ihr recht unter lkw durchzusetzen versuchen.
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| Zitat von SirHenry
Ja, das mag ich auch immer. Am Land sind die Leute ja gemeinhin etwas gelassener, aber halte mal im Feierabendverkehr vor einer grünen Ampel, weil die Kreuzung dicht ist. Da wird wild gehupt und irgendwann schert dann drei Autos hinter einem die Mutti im Ford C-Max aus, um mit hochrotem Kopf wild schimpfend über die soeben auf rot umgesprungene Ampel zu fahren und die Kreuzung noch weiter zu verstopfen.
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Ich möchte nur noch einmal die akurate Beschreibung des Berliner Feierabendverkehrs loben. 2/2 Arschprüfdaumen
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| Zitat von FattyCPK
Wurde grade wieder mal fast vom Motorrad geworfen. Fahre durch nen Kreisel, alter grauer Mann (75+ geschätzt) fährt einfach rein, direkt vor mich hin. Konnte grade noch so bremsen. Bitte ab 65 alle 2 Jahre Prüfung wiederholen.
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(Einleitung)
(Das ist so kompliziert gemacht, ein Bild würde es auch nicht besser machen)
Hier gibts einen für Radfahrer maximal beschissenen Kreis. Die 12 Uhr Einfahrt hat einen rechts liegenden Radweg. Der geht zu den 9 Uhr und zu den 3 Uhr Einfahrten auf dem kombinierten Gehweg weiter. An der 9 Uhr Ausfahrt geht der kombinerte Gehweg ca. 50 m weiter und mündet dann in einem Radschutzstreifen. Die Gegenrichtung hat auch einen RSS, der aber mündet in der Kreisbahn. Die 6 Uhr Seite hat eine Radfahrerfurt vor dem Fußgängerüberweg, aber weiter gibt es da keinen kombinierten Gehweg/RSS/Radweg (das ist quasi nur ein nicht wirklich beschildeter Radfahrer-Bypass zwischen 3 und 6 Uhr; kommt man auch von 9 Uhr hin, aber dann fährt man halt einfach schräg über den Fußgängerüberweg). Die 3 Uhr Seite hat einen kombinierten Gehweg einfahrenderseits und besagten Bypass ausfahrenderseits und einen abgesenkten Bordstein, den nahezu alle Radfahrer benutzen, die von 9 oder 6 Uhr kommen.
(Hauptteil)
Ich komme aufm Rad von 9 Uhr, fahre in den Kreis rein, fahre komplett rechts und gebe bei 6 Uhr Handzeichen, dass ich gleich über den Bordstein abfahre. Kommen von 6 Uhr zwei Motorräder an und probieren irgendwie zwischen mir und Bahnrand noch irgendwie reindrücken zu wollen.
Edit: Als Autofahrer ist der auch ziemlich nervig, weil irgendwelche Genies zwischen Überwegen und Kreisbahn fette Sträucher gepflanzt haben, sodass man da nix sieht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 18.09.2018 19:16]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |