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Grundsätzlich schon, jedoch kommt das auf die Umstände drauf an. Ich bin weder Jurist, noch kenne ich den besagten Fall derart im Detail, würde aber vermuten dass der Umstand, dass folgender Umstand, siehe Zitat:
"Ein Entscheid, den das Obergericht wegen schwerer Verfahrensmängel aufhob."
dazu führte, dass "Verbot der reformatio in peius" nicht geltend gemacht werden kann.
Die Strafprozessordnung geht da auch nicht wirklich ins Detail tbh;
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_391
Dass Strafen in einer höheren Instanz auch erhöht werden kommt jedenfalls immer wieder vor (selbst vor Bundesgericht), die Gründe dürften vielseitig sein.
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| Zitat von Shooter
Grundsätzlich schon, jedoch kommt das auf die Umstände drauf an. Ich bin weder Jurist, noch kenne ich den besagten Fall derart im Detail, würde aber vermuten dass der Umstand, dass folgender Umstand, siehe Zitat:
"Ein Entscheid, den das Obergericht wegen schwerer Verfahrensmängel aufhob."
dazu führte, dass "Verbot der reformatio in peius" nicht geltend gemacht werden kann.
Die Strafprozessordnung geht da auch nicht wirklich ins Detail tbh;
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_391
Dass Strafen in einer höheren Instanz auch erhöht werden kommt jedenfalls immer wieder vor (selbst vor Bundesgericht), die Gründe dürften vielseitig sein.
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Wärs anders würde die Staatsanwaltschaft ja kaum jemals ein Urteil weiterziehen.
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Reformatio in peius gilt natürlich bei Rechtsmitteln der Staatsanwaltschaft nicht.
Wenn Wikipedia nicht sehr unvollständig ist, gibt es das Prinzip im schweizerischen Recht aber fast gar nicht.
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Cancelversuch gegen Bernd
| Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte. | |
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/afd-bjoern-hoecke-landgericht-halle-ns-vokabular
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Kurzer Beitrag mit irreführendem Titel. Es geht überwiegend um Ignaz Baerth. Man sieht allerdings nochmal ganz gut, was der Typ und Orban für schreckliche Personen sind.
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Die Irreführung sind das Fragezeichen und dass Ignaz Schweizer ist?
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Cancelversuch gegen Bernd
| Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte. | |
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/afd-bjoern-hoecke-landgericht-halle-ns-vokabular
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Finde ich jedesmal geil, dass der Typ Geschichtslehrer war und jedesmal mit der Ausrede ankommt er hätte von nix gewusst.
Natürlich nur dumm-dreistes Gelaber um die Wasser auszutesten, aber wer will einem so was glauben?
Wäre ja so als ob nen Arzt erzählt er hätte noch nie Blut gesehen.
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |