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Grundsätzlich schon, jedoch kommt das auf die Umstände drauf an. Ich bin weder Jurist, noch kenne ich den besagten Fall derart im Detail, würde aber vermuten dass der Umstand, dass folgender Umstand, siehe Zitat:
"Ein Entscheid, den das Obergericht wegen schwerer Verfahrensmängel aufhob."
dazu führte, dass "Verbot der reformatio in peius" nicht geltend gemacht werden kann.
Die Strafprozessordnung geht da auch nicht wirklich ins Detail tbh;
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_391
Dass Strafen in einer höheren Instanz auch erhöht werden kommt jedenfalls immer wieder vor (selbst vor Bundesgericht), die Gründe dürften vielseitig sein.
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| Zitat von Shooter
Grundsätzlich schon, jedoch kommt das auf die Umstände drauf an. Ich bin weder Jurist, noch kenne ich den besagten Fall derart im Detail, würde aber vermuten dass der Umstand, dass folgender Umstand, siehe Zitat:
"Ein Entscheid, den das Obergericht wegen schwerer Verfahrensmängel aufhob."
dazu führte, dass "Verbot der reformatio in peius" nicht geltend gemacht werden kann.
Die Strafprozessordnung geht da auch nicht wirklich ins Detail tbh;
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_391
Dass Strafen in einer höheren Instanz auch erhöht werden kommt jedenfalls immer wieder vor (selbst vor Bundesgericht), die Gründe dürften vielseitig sein.
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Wärs anders würde die Staatsanwaltschaft ja kaum jemals ein Urteil weiterziehen.
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Reformatio in peius gilt natürlich bei Rechtsmitteln der Staatsanwaltschaft nicht.
Wenn Wikipedia nicht sehr unvollständig ist, gibt es das Prinzip im schweizerischen Recht aber fast gar nicht.
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Cancelversuch gegen Bernd
| Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte. | |
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/afd-bjoern-hoecke-landgericht-halle-ns-vokabular
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Kurzer Beitrag mit irreführendem Titel. Es geht überwiegend um Ignaz Baerth. Man sieht allerdings nochmal ganz gut, was der Typ und Orban für schreckliche Personen sind.
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Die Irreführung sind das Fragezeichen und dass Ignaz Schweizer ist?
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Cancelversuch gegen Bernd
| Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte. | |
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/afd-bjoern-hoecke-landgericht-halle-ns-vokabular
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Finde ich jedesmal geil, dass der Typ Geschichtslehrer war und jedesmal mit der Ausrede ankommt er hätte von nix gewusst.
Natürlich nur dumm-dreistes Gelaber um die Wasser auszutesten, aber wer will einem so was glauben?
Wäre ja so als ob nen Arzt erzählt er hätte noch nie Blut gesehen.
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Er kann sich an diese Mail aber nicht erinnern. Für mich ist der Fall damit erledigt.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-thueringen-rechtsstaat-schuetzen-verfassungsblog-hinweise-1.6560618
| Verfassungsrechtler warnen, dass die in Teilen rechtsextreme Partei in Thüringen demnächst das demokratische System lahmlegen könnte - und empfehlen erstmals konkret, was dagegen zu tun ist. | |
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Erste Warnung: Das Landesverfassungsgericht sei eine offene Flanke der Demokratie in Thüringen - es sei ein naheliegender Angriffspunkt für autoritäre Populisten, die sich zum Beispiel am Vorbild der polnischen PiS-Partei oder auch der ungarischen Fidesz-Partei orientieren könnten. Derzeit ist es so: Richterinnen und Richter werden mit zwei Dritteln der Stimmen im Landtag gewählt. Deshalb könnte die AfD mit einer "Sperrminorität" künftige Ernennungen verhindern. Die Fachleute des Verfassungsblogs empfehlen: Um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts sicherzustellen, sollte notfalls der Verfassungsgerichtshof in Weimar selbst seine neuen Mitglieder vorschlagen - und das Parlament diese auch mit einfacher Mehrheit wählen dürfen. Amtszeiten sollten in der Verfassung verankert werden. | |
| Zweite Warnung: Derzeit kann der Thüringer Ministerpräsident vollkommen eigenständig Verträge kündigen, zum Beispiel den Rundfunkstaatsvertrag. Die Folge wäre, dass Mitarbeitende von ARD, ZDF und MDR entlassen werden müssten, warnen die Autorinnen und Autoren. Sie empfehlen: Man solle den Artikel 77 der Thüringer Verfassung ändern, um bei solchen Entscheidungen stets den Landtag einzubinden. | |
| Dritte Warnung: Gleich in der ersten Sitzung des Landtags ist ein Landtagspräsident beziehungsweise eine Landtagspräsidentin zu wählen, das Vorschlagsrecht hierfür haben die stärkste Fraktion und, vom dritten Wahlgang an, der Landtagsälteste. In Thüringen könnte es leicht passieren, dass damit die AfD diese Frage unter sich ausmacht. Um das zu vermeiden, lautet der Vorschlag: Die Geschäftsordnung des Landtags sollte geändert werden. "Alle Fraktionen" sollten Kandidaten vorschlagen dürfen. | |
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Vierte Warnung: Die Thüringer Landeszentrale für politische Bildung ist derzeit nirgends gesetzlich verankert, deshalb könnte eine neue Landesregierung sie auch "mit einem Federstrich" auflösen, wie die Autorinnen und Autoren schreiben. Ihre Empfehlung: Um dies zu verhindern, sollte die Institution gesetzlich abgesichert werden - als "teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts". | |
| Fünfte Warnung: Ein "autoritär-populistischer Ministerpräsident" hätte nach derzeitigem Recht die Möglichkeit, die Chefs von Polizei und Verfassungsschutz sofort aus dem Amt zu werfen, denn beides sind sogenannte politische Beamte. Das heißt, sie sind vom Wohlwollen der jeweils Regierenden abhängig. "Diese beiden Ämter sollten aus der Kategorie der politischen Beamten herausgenommen werden, da bei ihrer Ausübung die politische Neutralität besonders wichtig ist", heißt es deshalb. | |
| Sechste Warnung: Eine AfD-Regierung könnte in Thüringen Volksbefragungen abhalten, die ihren Gesetzesvorhaben eine höhere Legitimation verschaffen, "an den demokratischen Institutionen vorbei", wie die Autorinnen und Autoren schreiben. Ein Vorbild sehen sie in Viktor Orbáns "nationalen Konsultationen", und sie halten das für eine derart große Gefahr für die Demokratie, dass sie empfehlen, solche Volksbefragungen ausdrücklich in der Thüringer Verfassung zu verbieten. "Die direktdemokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger bleiben dabei unangetastet." | |
| Warnung Nummer sieben: Wenn der Thüringer Ministerpräsident weiterhin geheim gewählt wird, dann könne es so laufen wie im Februar 2020, als die AfD die demokratischen Parteien FDP und CDU mit einem Trick hereinlegte und vorführte. Damals hatte die AfD vorgetäuscht, sie wolle im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs wählen. Aber dann hatte sie insgeheim doch geschlossen für den Kandidaten der FDP gestimmt, Thomas Kemmerich, und diesen damit kurzzeitig zum Ministerpräsidenten gemacht. "Um derartige Szenarien in Zukunft zu vermeiden und die Transparenz der Wahl zu erhöhen, sollte die Wahl offen erfolgen", heißt es in dem Papier. | |
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Man kann die aber auch politisch stellen
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| Zitat von FelixDelay
Er kann sich an diese Mail aber nicht erinnern. Für mich ist der Fall damit erledigt.
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Das mit den Erinnerungslücken hat er ja schon so gut drauf wie der Kanzler. In dem Zwergenduell neulich konnte er sich ja auch nicht mehr an die Hetze erinnern, die er in seinem Buch ausformuliert hat gegen eine Politikerin mit Migrationshintergrund.
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| Für den 25. Juni 2023 hatte die AfD eine Kundgebung in Würzburg geplant. Teilnehmen wollte auch der thüringische AfD-Chef Björn Höcke. Allerdings bildeten Tausende Gegendemonstranten eine Sitzblockade. Daraufhin brach die AfD ihre Kundgebung, an der laut Polizei 70 Personen teilnahmen, ab. Der AfD-Bezirksverband Unterfranken klagte aber gegen den Freistaat beziehungsweise die Polizei Unterfranken.
Das Verwaltungsgericht Würzburg gab der Partei nun recht. Die Polizei hätte gegen die Sitzblockade vorgehen müssen, entschied das Gericht. Demnach war das unterlassene Einschreiten der Einsatzkräfte rechtswidrig. Die genaue Begründung des Urteils soll in einigen Wochen veröffentlicht werden. | |
https://www.n-tv.de/24887577
Wer ist überrascht?
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| Zitat von monischnucki
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-thueringen-rechtsstaat-schuetzen-verfassungsblog-hinweise-1.6560618
| Verfassungsrechtler warnen, dass die in Teilen rechtsextreme Partei in Thüringen demnächst das demokratische System lahmlegen könnte - und empfehlen erstmals konkret, was dagegen zu tun ist. | |
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Erste Warnung: Das Landesverfassungsgericht sei eine offene Flanke der Demokratie in Thüringen - es sei ein naheliegender Angriffspunkt für autoritäre Populisten, die sich zum Beispiel am Vorbild der polnischen PiS-Partei oder auch der ungarischen Fidesz-Partei orientieren könnten. Derzeit ist es so: Richterinnen und Richter werden mit zwei Dritteln der Stimmen im Landtag gewählt. Deshalb könnte die AfD mit einer "Sperrminorität" künftige Ernennungen verhindern. Die Fachleute des Verfassungsblogs empfehlen: Um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts sicherzustellen, sollte notfalls der Verfassungsgerichtshof in Weimar selbst seine neuen Mitglieder vorschlagen - und das Parlament diese auch mit einfacher Mehrheit wählen dürfen. Amtszeiten sollten in der Verfassung verankert werden. | |
| Zweite Warnung: Derzeit kann der Thüringer Ministerpräsident vollkommen eigenständig Verträge kündigen, zum Beispiel den Rundfunkstaatsvertrag. Die Folge wäre, dass Mitarbeitende von ARD, ZDF und MDR entlassen werden müssten, warnen die Autorinnen und Autoren. Sie empfehlen: Man solle den Artikel 77 der Thüringer Verfassung ändern, um bei solchen Entscheidungen stets den Landtag einzubinden. | |
| Dritte Warnung: Gleich in der ersten Sitzung des Landtags ist ein Landtagspräsident beziehungsweise eine Landtagspräsidentin zu wählen, das Vorschlagsrecht hierfür haben die stärkste Fraktion und, vom dritten Wahlgang an, der Landtagsälteste. In Thüringen könnte es leicht passieren, dass damit die AfD diese Frage unter sich ausmacht. Um das zu vermeiden, lautet der Vorschlag: Die Geschäftsordnung des Landtags sollte geändert werden. "Alle Fraktionen" sollten Kandidaten vorschlagen dürfen. | |
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Vierte Warnung: Die Thüringer Landeszentrale für politische Bildung ist derzeit nirgends gesetzlich verankert, deshalb könnte eine neue Landesregierung sie auch "mit einem Federstrich" auflösen, wie die Autorinnen und Autoren schreiben. Ihre Empfehlung: Um dies zu verhindern, sollte die Institution gesetzlich abgesichert werden - als "teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts". | |
| Fünfte Warnung: Ein "autoritär-populistischer Ministerpräsident" hätte nach derzeitigem Recht die Möglichkeit, die Chefs von Polizei und Verfassungsschutz sofort aus dem Amt zu werfen, denn beides sind sogenannte politische Beamte. Das heißt, sie sind vom Wohlwollen der jeweils Regierenden abhängig. "Diese beiden Ämter sollten aus der Kategorie der politischen Beamten herausgenommen werden, da bei ihrer Ausübung die politische Neutralität besonders wichtig ist", heißt es deshalb. | |
| Sechste Warnung: Eine AfD-Regierung könnte in Thüringen Volksbefragungen abhalten, die ihren Gesetzesvorhaben eine höhere Legitimation verschaffen, "an den demokratischen Institutionen vorbei", wie die Autorinnen und Autoren schreiben. Ein Vorbild sehen sie in Viktor Orbáns "nationalen Konsultationen", und sie halten das für eine derart große Gefahr für die Demokratie, dass sie empfehlen, solche Volksbefragungen ausdrücklich in der Thüringer Verfassung zu verbieten. "Die direktdemokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger bleiben dabei unangetastet." | |
| Warnung Nummer sieben: Wenn der Thüringer Ministerpräsident weiterhin geheim gewählt wird, dann könne es so laufen wie im Februar 2020, als die AfD die demokratischen Parteien FDP und CDU mit einem Trick hereinlegte und vorführte. Damals hatte die AfD vorgetäuscht, sie wolle im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs wählen. Aber dann hatte sie insgeheim doch geschlossen für den Kandidaten der FDP gestimmt, Thomas Kemmerich, und diesen damit kurzzeitig zum Ministerpräsidenten gemacht. "Um derartige Szenarien in Zukunft zu vermeiden und die Transparenz der Wahl zu erhöhen, sollte die Wahl offen erfolgen", heißt es in dem Papier. | |
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Da wird mir echt übel. Aber gute Gebrauchsanweisung
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| Zitat von BlixaBargeld
| Für den 25. Juni 2023 hatte die AfD eine Kundgebung in Würzburg geplant. Teilnehmen wollte auch der thüringische AfD-Chef Björn Höcke. Allerdings bildeten Tausende Gegendemonstranten eine Sitzblockade. Daraufhin brach die AfD ihre Kundgebung, an der laut Polizei 70 Personen teilnahmen, ab. Der AfD-Bezirksverband Unterfranken klagte aber gegen den Freistaat beziehungsweise die Polizei Unterfranken.
Das Verwaltungsgericht Würzburg gab der Partei nun recht. Die Polizei hätte gegen die Sitzblockade vorgehen müssen, entschied das Gericht. Demnach war das unterlassene Einschreiten der Einsatzkräfte rechtswidrig. Die genaue Begründung des Urteils soll in einigen Wochen veröffentlicht werden. | |
https://www.n-tv.de/24887577
Wer ist überrascht?
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Niemand. Aber ist jetzt auch rum ums Eck.
Bei der nächsten Demo werden sie auch nicht die Kapazitäten haben Tausende weg zutragen. Vor allem weil da eben nicht nur "die Antifa" sitzt, sondern eben auch die Normalos. Da knüppelt selbst in Würzburg die Polizei unglaublich ungern rein, denke ich.
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tut sich jemand Krah bei Jung&Naiv an? Bin gerade bei knapp 1 Std und es war bislang ein netter Smalltalk. Könnten auch Podcast machen zusammen.
Einziger Hot Take bislang: diese moderne Kirche, die ist ja mehr eine NGO geworden. Sollen sich mal auf die spirituelle Ebene konzentrieren. Und erst mit dieser heutigen Kirche kamen diese Probleme mit Mißbrauchsfällen und so.
OK
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Was geht mit dem Gericht? Rassismus jetzt eine Meinung, welche verteidigt werden muss? Tausende Leute klatschen damit die Nazis eine Party machen können? Ist doch völlig egal ob da Antifa, Boomer oder tätowierte mit lackierten Fingernägel sitzen, da hat einfach keiner Haue verdient.
Deutsche Justiz echt eine Verein von dummen Arschgeigen.
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Das ist nicht ganz falsch. die Probleme damit sind ziemlich neu.
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"meine Ideologie ist, ich will leben. Ich will leben als das, was ich bin"
...
der Geist und Körper müssen übereinstimmen, "im falschen Körper geboren, das gibt es gar nicht"
Ihr wollt die EU in der jetzigen Form abschaffen und erstmal das Parlament abschaffen - ja das die Kurzform, das ist unglücklich formuliert jetzt
jetzt möchte er die EU-Subventionen für die Landwirtschaft weiterhin abschaffen, aber "sicherlich" deutsche Subventionen neu einführen.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 19.04.2024 21:02]
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| Zitat von BlixaBargeld
Was geht mit dem Gericht? Rassismus jetzt eine Meinung, welche verteidigt werden muss? Tausende Leute klatschen damit die Nazis eine Party machen können? Ist doch völlig egal ob da Antifa, Boomer oder tätowierte mit lackierten Fingernägel sitzen, da hat einfach keiner Haue verdient.
Deutsche Justiz echt eine Verein von dummen Arschgeigen.
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Nur weil etwas moralisch richtig ist muss es nicht zwingend rechtens sein. Solange die AfD nicht verboten ist, muss der Staat ihre demokratisch zustehenden Rechte umsetzen, dazu zählt auch ein Parteitag.
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| Zitat von Parax
muss der Staat ihre demokratisch zustehenden Rechte umsetzen, dazu zählt auch ein Parteitag.
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Genau, wenn die von rechtem Gedankengut durchsetzte Justiz keine gemeinsame Sache mit den Cops macht, damit eine Partei, welche auf die demokratische Grundordnung kackt ihren Rassismus verbreiten kann, wird unsere Demokratie bedroht.
So wird das mit dem nie wieder bestimmt klappen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BlixaBargeld am 19.04.2024 21:23]
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |