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| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Parax
Vor allem sollte das einfach mal konsequenter verfolgt und beachtet werden.
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Was soll da verfolgt werden? Zu dem Zeitpunkt war an die Möpse patschen überhaupt nicht strafbar. Höchstens als Beleidigung, und auch das nur vielleicht. Das ist aber den allermeisten da passiert. Verfolgen kann man nur die tatsächlichen Vergewaltigungen und Raube. Das sind dann schon mal eine ganze Ecke weniger. Und am Ende braucht es nicht nur einen Verdächtigen, denn da kanns jeden treffen. Die Zeiten sind zum Glück vorbei, heute muss man schon was nachweisen.
Die Situation ist scheiße, die Gesetze sind scheiße, aber dass da nicht versucht wird jemanden zur Rechenschaft zu ziehen ist nun auch nicht so.
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Wird`s denn mit dem neuen Sexualstrafrecht besser?
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Zumindest dieser Part verbessert sich damit, jo.
/E: Raths begrabscht Königstiger.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.07.2016 21:16]
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Inwiefern? Wie soll ein Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" (um den geht es ja dabei) denn helfen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 11.07.2016 22:47]
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Dass es jetzt ein Straftatbestand ist und vorher nicht?
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Erzähl ruhig weiter. Bin noch ein bisschen wach.
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Dann lies mal Die Straflosigkeit des »Busengrapschens«. Genau das soll durch die Reform des Sexualstrafrechts jetzt Einzug halten:
Die strafwürdigen Handlungen, die nicht unter § 177 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB fallen,
sollen tatbestandlich neu gefasst und in den geltenden Missbrauchstatbestand des
§ 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) integriert werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.07.2016 23:18]
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Hätte ich das früher gewusst
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Parax
Vor allem sollte das einfach mal konsequenter verfolgt und beachtet werden.
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Was soll da verfolgt werden? Zu dem Zeitpunkt war an die Möpse patschen überhaupt nicht strafbar. Höchstens als Beleidigung, und auch das nur vielleicht. Das ist aber den allermeisten da passiert. Verfolgen kann man nur die tatsächlichen Vergewaltigungen und Raube. Das sind dann schon mal eine ganze Ecke weniger. Und am Ende braucht es nicht nur einen Verdächtigen, denn da kanns jeden treffen. Die Zeiten sind zum Glück vorbei, heute muss man schon was nachweisen.
Die Situation ist scheiße, die Gesetze sind scheiße, aber dass da nicht versucht wird jemanden zur Rechenschaft zu ziehen ist nun auch nicht so.
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Immerhin weiß Boris Palmer (Grüne) was zu tun ist.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156969128/Unsere-grosszuegige-Hilfe-wurde-missbraucht.html
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Redpilled Palmer.
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Waren die Täter nicht registriert, soweit bekannt? Das einzige was da geholfen hätte wäre wohl massive Polizeipräsenz gewesen, und mit sowas hat ja keiner gerechnet.
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Sagen wir es mal so: In den letzten Monaten gab es deutlich dämlicheres zu dem Thema zu lesen.
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nö, ich hab nur den Artikel gelesen. Fand ich größtenteils ganz ok. Was der sonst so von sich gibt weiß ich nicht. Wobei Grüne immer ein schlechtes Zeichen ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 12.07.2016 12:03]
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Ist das nicht beruhigend?
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Die Bildzeitung Welt sprach zuerst mit dem toten Opfer!
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| Zitat von Parax
Dann lies mal Die Straflosigkeit des »Busengrapschens«. Genau das soll durch die Reform des Sexualstrafrechts jetzt Einzug halten:
Die strafwürdigen Handlungen, die nicht unter § 177 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB fallen,
sollen tatbestandlich neu gefasst und in den geltenden Missbrauchstatbestand des
§ 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) integriert werden.
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Ein Straftatbestand alleine nützt nur nichts, wenn derartige Grapscher kaum beweisbar sind. Stell dir doch einfach die typischen Szenarien vor, in denen ein "Grapschen" passiert.
Auf irgendeiner überfüllten Tanzfläche, irgendwo abends im ÖPNV, alleine auf dem nach Hause weg...
In der Regel werden sich entsprechende Anschuldigungen kaum beweisen lassen, sondern einer hohen Zahl an Anzeigen wird eine niedrige Verurteilungszahl gegenüberstehen, einfach weil die meisten Fälle mangels Beweisen eingestellt werden müssen.
Wenn nicht zufällig eine Videokamera das Geschehen fest hält oder ein Augenzeuge das Geschehen bestätigen kann, wirds mit der Beweisbarkeit verdammt eng. Das Gesetz ist also nur bedingt hilfreich.
Der von dir verlinkte Aufsatz lässt diesen Umstand auch komplett außer Acht. Er untersucht lediglich die (bis vor kurzem) aktuelle Gesetzeslage auf in Frage kommende Paragrafen.
Und auch an dieser "Schutzlücke" melden einige Rechtsgelehrte deutliche Zweifel an.
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| Zitat von horscht(i)
Ein Straftatbestand alleine nützt nur nichts, wenn derartige Grapscher kaum beweisbar sind. Stell dir doch einfach die typischen Szenarien vor, in denen ein "Grapschen" passiert.
Auf irgendeiner überfüllten Tanzfläche, irgendwo abends im ÖPNV, alleine auf dem nach Hause weg...
In der Regel werden sich entsprechende Anschuldigungen kaum beweisen lassen,
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ja stimmt alles. Nur kann man es ab und zu eben doch. Was bisher schlichtweg nichts nützte, zukünftig aber schon. Deshalb ist das kommende Gesetz in der Hinsicht natürlich eine Verbesserung. Dass es die ultimative Lösung dafür ist, dass niemand mehr eine Frau unsittlich anrührt versteht sich ja wohl von selbst. Das könnte man höchstens erreichen, indem man allen Männern vorsorglich die Hände abschneidet.
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Also sollte man alles "erlaubt" lassen was man oft nicht beweisen kann? Was ist das denn für eine Logik?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von no.cigar am 12.07.2016 15:31]
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| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Parax
Dann lies mal Die Straflosigkeit des »Busengrapschens«. Genau das soll durch die Reform des Sexualstrafrechts jetzt Einzug halten:
Die strafwürdigen Handlungen, die nicht unter § 177 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB fallen,
sollen tatbestandlich neu gefasst und in den geltenden Missbrauchstatbestand des
§ 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) integriert werden.
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Ein Straftatbestand alleine nützt nur nichts, wenn derartige Grapscher kaum beweisbar sind. Stell dir doch einfach die typischen Szenarien vor, in denen ein "Grapschen" passiert.
Auf irgendeiner überfüllten Tanzfläche, irgendwo abends im ÖPNV, alleine auf dem nach Hause weg...
In der Regel werden sich entsprechende Anschuldigungen kaum beweisen lassen, sondern einer hohen Zahl an Anzeigen wird eine niedrige Verurteilungszahl gegenüberstehen, einfach weil die meisten Fälle mangels Beweisen eingestellt werden müssen.
Wenn nicht zufällig eine Videokamera das Geschehen fest hält oder ein Augenzeuge das Geschehen bestätigen kann, wirds mit der Beweisbarkeit verdammt eng. Das Gesetz ist also nur bedingt hilfreich.
Der von dir verlinkte Aufsatz lässt diesen Umstand auch komplett außer Acht. Er untersucht lediglich die (bis vor kurzem) aktuelle Gesetzeslage auf in Frage kommende Paragrafen.
Und auch an dieser "Schutzlücke" melden einige Rechtsgelehrte deutliche Zweifel an.
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Ja wenn das so ist sollten wir lassen wir das einfach, bringt ja eh nix.
Was ne Logik.
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Wow, das ist der größte Strohmann den ich je gesehen habe.
¤: Also nicht Parax, der ist nur ein Blödmann. hihihi
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 12.07.2016 15:34]
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| Zitat von Jellybaby
Das könnte man höchstens erreichen, indem man allen Männern vorsorglich die Hände abschneidet.
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Thread kann zu.
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Immer nur in Extrema denken...das ist mal problemlösungsorientiertes Arbeiten.
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von horscht(i)
Ein Straftatbestand alleine nützt nur nichts, wenn derartige Grapscher kaum beweisbar sind. Stell dir doch einfach die typischen Szenarien vor, in denen ein "Grapschen" passiert.
Auf irgendeiner überfüllten Tanzfläche, irgendwo abends im ÖPNV, alleine auf dem nach Hause weg...
In der Regel werden sich entsprechende Anschuldigungen kaum beweisen lassen,
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ja stimmt alles. Nur kann man es ab und zu eben doch. Was bisher schlichtweg nichts nützte, zukünftig aber schon. Deshalb ist das kommende Gesetz in der Hinsicht natürlich eine Verbesserung. Dass es die ultimative Lösung dafür ist, dass niemand mehr eine Frau unsittlich anrührt versteht sich ja wohl von selbst. Das könnte man höchstens erreichen, indem man allen Männern vorsorglich die Hände abschneidet.
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Ob hier überhaupt eine Schutzlücke besteht, ist wie gesagt, fraglich, ob das neue Sexualstrafrecht generell mehr Probleme löst als es neue schaft, ist umstrittnen (siehe Fischer in der Zeit, Zielke in der SZ und ein Interview mit einer Staatsrechtsprofessorin im letzten Spiegel, der leider schon im Altpapier liegt.
Aber ok, ist halt neu/anders, da wird eh immer gemeckert. Übergehen wir die Bedenkenträger und akzeptieren die Notwendigkeit des neuen Straftatbestands. Folgt die Frage nach der nach der Effektivität der gerade beschlossenen Regelung. Die Voraussage/Unterstellung/begründete Vermutung ist, dass er kaum bis gar nicht effektiv ist, dass er sogar sehr problematisch sein könnte. Damit ist er nicht nur "nicht hinreichend" die sexuelle Selbstbestimmung unantastbar zu machen, sondern eben nahezu nutzlos. Wenn man mit der aktuell implementierten Regelung wenigstens 80% oder 90% der Fälle sexueller Belästigung abfangen könnte, wäre die Kritik sicherlich kleiner. Kann man aber mutmaßlich nicht.
Konsequenter- und logischerweise sollte man also überlegen, ob nicht mehr Werkzeuge als nur das Strafrecht in Bewegung gesetzt werden sollten, zumal Haftstrafen doch gerne als nur marginal rehabilitierend bzw pädagogisch angesehen werden.
| Zitat von no.cigar
Also sollte man alles "erlaubt" lassen was man oft nicht beweisen kann? Was ist das denn für eine Logik?
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Exemplarisch für die ganzen Logik-Schreier. Sarkastische Gegenfrage: Die einzige Konsequenz, die dir zu einer mangelnden Maßnahme einfällt, ist also es einfach zu lassen? Mehr Möglichkeiten fallen dir nicht ein?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 12.07.2016 19:42]
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| Zitat von horscht(i)
Konsequenter- und logischerweise sollte man also überlegen, ob nicht mehr Werkzeuge als nur das Strafrecht in Bewegung gesetzt werden sollten, zumal Haftstrafen doch gerne als nur marginal rehabilitierend bzw pädagogisch angesehen werden. | |
Kann man bestimmt, schließt sich ja auch nicht aus. An was hast du da gedacht?
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Da schiele ich direkt aufs Bildungsministerium.
Gibts noch Sexualkunde im Biologieunterricht Mittelstufe (war zu meiner Mittelstufenzeit schon hart, den Lehrer dazu zu bewegen)?
Gibts noch ein Fach wie Sozialkunde?
Könnte man da nicht kombinierte Unterrichtseinheiten aufbauen?
In Biologie lernen die Schüler, was an ihrem Körper Geschlechtsteile sind und in Sozialkunde, warum man in unserer Gesellschaft gerne an seinen eigenen rumspielen darf, aber nicht einfach so an denen anderer Personen.
Da ja auch (um mal zum Threadtitel zurück zu kommen) Flüchtlinge möglichst umfassend beschult werden sollen, könnte man so vielleicht mit pädagogischen Mitteln ihren kulturellen Horizont durchbrechen und klar machen, dass Frauen eben keine Schlampen sind, wenn sie sich sexuell freizügig verhalten. Sowas z.B. parallel als weiteres Instrument aufbauen?
Welches Ausmaß der Aufbau derartiger Lehrinhalte und ihre Verankerung im Stundenplan allerdings mit sich bringen, kann ich nicht einschätzen.
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Belästigung auf der Breminale
Wird den Leuten wenn sie herkommen eigentlich gesagt, dass man Frauen hier nicht einfach so angrabbelt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.07.2016 15:04]
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| Zitat von horscht(i)
Gibts noch Sexualkunde im Biologieunterricht Mittelstufe (war zu meiner Mittelstufenzeit schon hart, den Lehrer dazu zu bewegen)?
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Und darf man die immer noch aus religiösen Gründen überspringen?
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Sinsheim – Mehrere junge Frauen wurden Opfer von sexuelle Übergriffen bei Stadtfest
Bin gespannt wann von der Regierung die Ansage kommt, dass wir uns doch glücklich schätzen können im Vergleich zu Frankreich. Immerhin haben wir nur asoziale Grabscher bekommen, aber (bisher noch) keine Terroristen. \o/
¤:
Die Frage ist v.a., ob es sie interessiert, wenn sie keine Strafen erwartet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kalenz am 17.07.2016 16:18]
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Bei der Menge an Meldungen ist das mittlerweile nix Neues mehr. Traurig.
Warum gehört das aber in den "Flucht uns Asyl" Thread?
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Thema: Flucht und Asyl ( Bahnhofsklatscher gegen Hassbürger ) |