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| Zitat von RushHour
Ich habe hier eine ganz normale moderne Balkontür, Alu, kippbar. Der Türknauf hat die drei Optionen
unten - verschlossen
rechts - offen
oben - kipp
Nun war der Türgriff bzw. die darin befindliche Druckknopf-Kindersicherung hinüber, ich habe hier einen neuen. Den habe ich montiert, allerdings wohl irgendwie fehlerhaft. Der Türgriff öffnet nun um 90 Grad verstellt, also
rechts - kipp
unten - offen
links - verschlossen
Das ist Scheiße. Ich denke das ist passiert, weil ich die Klinke versehentlich nicht bei offener, wei gefordert, sondern geschlossener Tür festgeschraubt habe. Da krabbelte ein Baby rum, da hab ich ohne Nachdenken nach dem abschrauben des alten Griffs bei offener Tür eben zugedrückt (nicht geschlossen) wie es sich gehört. Aber das ist nur my best guess.
Was kann ich tun, um den (Tüpr-?)Mechanismus wieder in die alte Stellung zu bringen? Den Griff andersrum montieren ist nicht die Lösung, der ist m.E. seitenegal. Und ich kann ihn auch nur montieren, wenn der Griff waagerecht (rechts/links) steht, in senkrechter Stellung sind die Schrauben nicht zugänglich. Hm. Ideen? Tutorial?
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Normalerweise schraubst du in dem Fall einfach nur den Griff ab ohne das "Schloss" zu tauschen. dann drehst du ihn 90° damit er in der Position ist in der er laut Tür sein sollte ( also hoch wenn du's gekippt machst, re. wenn offen, unten wenn geschlossen) und schraubst ihn wieder dran. Oder hast du ein komplett anderes System wie meinereiner?
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| Zitat von Maiszünsler
| Zitat von RushHour
Ich habe hier eine ganz normale moderne Balkontür, Alu, kippbar.
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ALLAHU KIPPBAR
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??
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Wie lange darf ein Vermieter einen Teil der Kaution zwecks Nebenkostenverrechnung einbehalten (maximal)?
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Darf der das überhaupt?
Ich dachte die Kaution dient der Begleichung von Mietschäden und nicht zur Begleichung von Miet"schulden".
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Einen Teil einzubehalten ist wohl erlaubt, um mögliche Nachzahlungen der Nebenkosten nach Erstellung der Abrechnung zu verrechnen. Frage mich, ob die 12-Monats Grenze "offiziell" ist, meine alte Vermieterin lässt sich nämlich schon seit 14 Monaten Zeit...
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Hier (CH) darf er das, und zwar bis die NK abgerechnet sind, was ja max. 1 Jahr dauern kann. Oder man kann eine gewisse Leistung zahlen, die ca. die NK decken sollte, und bekommt die Kaution zurück.
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| Zitat von Enki
Einen Teil einzubehalten ist wohl erlaubt, um mögliche Nachzahlungen der Nebenkosten nach Erstellung der Abrechnung zu verrechnen. Frage mich, ob die 12-Monats Grenze "offiziell" ist, meine alte Vermieterin lässt sich nämlich schon seit 14 Monaten Zeit...
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Eigentlich (in D) nicht länger als 6 Monate.
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14 Monate?
Damit sind ihre Ansprüche wohl wegNachforderungen sind damit hinfällig und sie muss das ausbezahlen. Nebenkostenabrechnungen müssen auch in Deutschland spätestens nach einem Jahr zugegangen sein. Die Abrechnung für 2015 muss also spätestens am 31.12.2016 da sein.
Unabhängig davon kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter die Kaution (auch nur teilweise) deswegen ein Jahr einbehalten kann. Man hat ja immerhin auch andere Verpflichtungen und ist auf das Geld angewiesen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 18.10.2016 22:53]
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| Zitat von Hyperdeath
| Zitat von Raster
| Zitat von seastorm
Wie nennt man eine Straße, die über größere Entfernung über dem normalen Niveau geführt wird? Also wie eine Brücke, nur dass kein Fluss/Straße überquert wird, sondern quasi eine zweite Ebene in der Verkehrsführung geschaffen wird.
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Anstatt Unterführung, Überführung.
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wikipedia:Hochstraße?
Hyp
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Da war wohl ein Brett vorm Kopf.
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Das deckt sich ungefähr mit meinen Vermutungen, gibt's da evtl sogar gesetzliche Paragraphen womit ich das untermauern könnte? Bin dort im August 2015 ausgezogen und mehr als "Ja die Abrechnung mache ich noch" kommt nicht.
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Wie gut verstehst du dich mit der Vermieterin? Auf die Rechtsprechung verweisen und Frist setzen wäre wohl ein akzeptabler Weg .
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| Zitat von Strahlung-Alpha
Wie gut verstehst du dich mit der Vermieterin? Auf die Rechtsprechung verweisen und Frist setzen wäre wohl ein akzeptabler Weg .
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Nicht gut, dämliche F..
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| Zitat von Kanonfutter
| Zitat von RushHour
Ich habe hier eine ganz normale moderne Balkontür, Alu, kippbar. Der Türknauf hat die drei Optionen
unten - verschlossen
rechts - offen
oben - kipp
Nun war der Türgriff bzw. die darin befindliche Druckknopf-Kindersicherung hinüber, ich habe hier einen neuen. Den habe ich montiert, allerdings wohl irgendwie fehlerhaft. Der Türgriff öffnet nun um 90 Grad verstellt, also
rechts - kipp
unten - offen
links - verschlossen
Das ist Scheiße. Ich denke das ist passiert, weil ich die Klinke versehentlich nicht bei offener, wei gefordert, sondern geschlossener Tür festgeschraubt habe. Da krabbelte ein Baby rum, da hab ich ohne Nachdenken nach dem abschrauben des alten Griffs bei offener Tür eben zugedrückt (nicht geschlossen) wie es sich gehört. Aber das ist nur my best guess.
Was kann ich tun, um den (Tüpr-?)Mechanismus wieder in die alte Stellung zu bringen? Den Griff andersrum montieren ist nicht die Lösung, der ist m.E. seitenegal. Und ich kann ihn auch nur montieren, wenn der Griff waagerecht (rechts/links) steht, in senkrechter Stellung sind die Schrauben nicht zugänglich. Hm. Ideen? Tutorial?
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Normalerweise schraubst du in dem Fall einfach nur den Griff ab ohne das "Schloss" zu tauschen. dann drehst du ihn 90° damit er in der Position ist in der er laut Tür sein sollte ( also hoch wenn du's gekippt machst, re. wenn offen, unten wenn geschlossen) und schraubst ihn wieder dran. Oder hast du ein komplett anderes System wie meinereiner?
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Ich hab das Schloß nie angerührt und es genau so gemacht. .
Ich hab die Tür wie angesagt geöffnet, den alten Griff auf "offen/rechts" abgeschraubt, dann - ohne Nachzudenken - die Tür zugedrückt - und den neuen Griff in selber Stellung - rechts - drangeschraubt. Leider ging die Tür dann beim ersten Ziehen nicht auf, sondern auf Kipp. Der Griff ist also (wenn man sich einen Kreis um das Schloß vorstellt) um die 180 Grad nach "unten" zu drehen statt die 180 Grad nach "rechts".
Ansonsten funktioniert ja alles machanisch, ich hab alle drei Funktionen, das ist bloß in dieser Anordnung extrem doofe Handgeklenk-Akrobatik. Ich kann auch den alten Griff mit der defekten Kindersicherung wieder anbauen - es passiert genau dasselbe.
Irgend etwas am Schließsystem in der Türzarge hat sich wohl verstellt, denke ich, weil ich in geschlossenem Zustand befestigt habe statt in offenem. Wie mache ich das wieder Rückgängig? Ich habbe keinen hohen IQ in Türen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 18.10.2016 23:10]
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| Zitat von Enki
| Zitat von Strahlung-Alpha
Wie gut verstehst du dich mit der Vermieterin? Auf die Rechtsprechung verweisen und Frist setzen wäre wohl ein akzeptabler Weg .
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Nicht gut, dämliche F..
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In dem Fall würde ich bis zum ersten Januar warten und dann volle Breitseite feuern, sofern Du so lange auf das Geld verzichten kannst.
Und vergiß nicht, daß die Kaution über die gesamte Zeit verzinst werden muß!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 18.10.2016 23:10]
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Kann ich Digitale Musik über amazon.fr kaufen und dann mit meinem "deutschen" Cloudplayer hören?
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| Zitat von RushHour
Ich hab das Schloß nie angerührt und es genau so gemacht. .
Ich hab die Tür wie angesagt geöffnet, den alten Griff auf "offen/rechts" abgeschraubt, dann - ohne Nachzudenken - die Tür zugedrückt - und den neuen Griff in selber Stellung - rechts - drangeschraubt. Leider ging die Tür dann beim ersten Ziehen nicht auf, sondern auf Kipp. Der Griff ist also (wenn man sich einen Kreis um das Schloß vorstellt) um die 180 Grad nach "unten" zu drehen statt die 180 Grad nach "rechts".
Ansonsten funktioniert ja alles machanisch, ich hab alle drei Funktionen, das ist bloß in dieser Anordnung extrem doofe Handgeklenk-Akrobatik. Ich kann auch den alten Griff mit der defekten Kindersicherung wieder anbauen - es passiert genau dasselbe.
Irgend etwas am Schließsystem in der Türzarge hat sich wohl verstellt, denke ich, weil ich in geschlossenem Zustand befestigt habe statt in offenem. Wie mache ich das wieder Rückgängig? Ich habbe keinen hohen IQ in Türen.
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- Beweg den Griff in eine Position, in der du an die Schrauben kommst (wohl senkrecht nach links oder rechts - je nachdem was gerade geht ;-))
- Dreh den Griff im jetzt abgeschraubten aber noch eingesteckten Zustand um 90 Grad entgegen der festgestellten Falschstellung
- Zieh den Griff ab
- Dreh den Griff wieder um 90 grad zurück (in der Hand!)
- Setz den Griff wieder in die Tür und verschraub ihn
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| Zitat von Enki
Das deckt sich ungefähr mit meinen Vermutungen, gibt's da evtl sogar gesetzliche Paragraphen womit ich das untermauern könnte? Bin dort im August 2015 ausgezogen und mehr als "Ja die Abrechnung mache ich noch" kommt nicht.
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Detaillierter als in Parax Link gehts doch nicht, es gibt das BGB und jede Menge Rechtsprechung. Einen "Kohle her sonst Schelle du Fotze" Paragraphen für deinen Fall gibt es nicht.
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| Zitat von Arcus
| Zitat von RushHour
Ich hab das Schloß nie angerührt und es genau so gemacht. .
Ich hab die Tür wie angesagt geöffnet, den alten Griff auf "offen/rechts" abgeschraubt, dann - ohne Nachzudenken - die Tür zugedrückt - und den neuen Griff in selber Stellung - rechts - drangeschraubt. Leider ging die Tür dann beim ersten Ziehen nicht auf, sondern auf Kipp. Der Griff ist also (wenn man sich einen Kreis um das Schloß vorstellt) um die 180 Grad nach "unten" zu drehen statt die 180 Grad nach "rechts".
Ansonsten funktioniert ja alles machanisch, ich hab alle drei Funktionen, das ist bloß in dieser Anordnung extrem doofe Handgeklenk-Akrobatik. Ich kann auch den alten Griff mit der defekten Kindersicherung wieder anbauen - es passiert genau dasselbe.
Irgend etwas am Schließsystem in der Türzarge hat sich wohl verstellt, denke ich, weil ich in geschlossenem Zustand befestigt habe statt in offenem. Wie mache ich das wieder Rückgängig? Ich habbe keinen hohen IQ in Türen.
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- Beweg den Griff in eine Position, in der du an die Schrauben kommst (wohl senkrecht nach links oder rechts - je nachdem was gerade geht ;-))
- Dreh den Griff im jetzt abgeschraubten aber noch eingesteckten Zustand um 90 Grad entgegen der festgestellten Falschstellung
- Zieh den Griff ab
- Dreh den Griff wieder um 90 grad zurück (in der Hand!)
- Setz den Griff wieder in die Tür und verschraub ihn
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Genau das wollte ich eigentlich auch sagen oben.
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| Zitat von FredBert
| Zitat von Nose
ich hab hier ne 3tb platte rumliegen die demnächst wiederbelebt wird.
jetzt beschäftigt mich die theoretische frage wieviele bit, byte, kilobyte oder wasauchimmer könnte die platte ohne dass sich die platter drehen wohl speichern? pro kopf und platter ein bit? mehr?
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So spontan würde ich sagen:
Anzahl Köpfe × Bit-Dichte auf den Platten × Länge "Fahrweg" Kopf
Aber tendenziell nicht besonders viel
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0...1 Bit.
Festplatten benutzen FEC (blockbasiert), ohne Rotatation kannst du aber 0 Blöcke lesen. Ohne FEC kannst du aber keine Daten speichern, weil du im Grunde nicht die Aufnahmeart (also die "Form" eines Bits auf dem Platter) ändern kannst. FEC brauchst du, weil diese Fehlerkorrektur inhärent auftretende Fehler korrigiert (e: und die hängen von der Aufnahmeart ab). Also mit Glück vielleicht 1 Bit pro Kopf.
Verfahren geht nicht, da Headcrash.
Ob die Köpfe überhaupt beim Aufliegen funktionieren ist auch so eine Frage... der Luftspalt hat nur wenige nm, andererseits dürften die Magnetfelder extrem optimiert sein.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 19.10.2016 1:25]
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Warum tragen in allen Fernsehshows Moderatoren, Stargäste und sonstige einen "Knopf im Ohr"?
Gerade bei der Küchenschlacht (mal exemplarisch herausgepickt) gesehen: sagt da die Regie dem Juror "jetzt mach ma hin", gibt ihm Anweisungen oder so?
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Dieses.
Macht man aber meistens nur bei Liveshows, weil viele Moderatoren sich zu schnell vom Redefluss ablenken lassen. Ist eine abgesteckte Interkomlinie, die normalerweise nur vom Regisseur persönlich angesprochen wird.
Bei Gästen, sofern sie keine alleine showleitenden Aufgaben übernehmen, sind es in der Regel nur Übersetzter In Ears.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Warum tragen in allen Fernsehshows Moderatoren, Stargäste und sonstige einen "Knopf im Ohr"?
Gerade bei der Küchenschlacht (mal exemplarisch herausgepickt) gesehen: sagt da die Regie dem Juror "jetzt mach ma hin", gibt ihm Anweisungen oder so?
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"Falsche Kamera! Oh, und dein Piepmatz hängt raus!"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 19.10.2016 9:00]
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Ich habe Klamotten über das Internet bestellt, französischer Shop.
FAQ des Shops leider nicht durchgelesen.
Klamotten kommen an, passen nicht, ich frage wegen Retouraufkleber an, Shop erinnert mich an seine FAQs.
Ich zitiere: "Please note that sale items can not be returned or exchanged." Natürlich waren alle Klamotten Sale, dennoch ziemlich teuer leider..
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Keine Chance mein Geld wieder zu bekommen?
Google spuckt da eher wenig bzw. Grauzonen über dieses Thema aus.
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| Zitat von Arcus
- Beweg den Griff in eine Position, in der du an die Schrauben kommst (wohl senkrecht nach links oder rechts - je nachdem was gerade geht ;-))
- Dreh den Griff im jetzt abgeschraubten aber noch eingesteckten Zustand um 90 Grad entgegen der festgestellten Falschstellung
- Zieh den Griff ab
- Dreh den Griff wieder um 90 grad zurück (in der Hand!)
- Setz den Griff wieder in die Tür und verschraub ihn
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Hm, ich weiß nicht wie ich den Griff so fixieren soll, dass ich ihn abgeschraubt drehen kann. Klinke und der daraus vorstehende Vierkant sind Metall, der Rest ist weitgehend und vor allem außen Kunststoff. Ich fürchte dass ich da etwas zerbreche, wenn ich versuche das vom Rand her festzuklemmen (Schraubstochk oder so) und dann den Griff drehe ... hmm ... mal sehen. Danke trotzdem.
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| Zitat von kamehameha
Ich habe Klamotten über das Internet bestellt, französischer Shop.
FAQ des Shops leider nicht durchgelesen.
Klamotten kommen an, passen nicht, ich frage wegen Retouraufkleber an, Shop erinnert mich an seine FAQs.
Ich zitiere: "Please note that sale items can not be returned or exchanged." Natürlich waren alle Klamotten Sale, dennoch ziemlich teuer leider..
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Keine Chance mein Geld wieder zu bekommen?
Google spuckt da eher wenig bzw. Grauzonen über dieses Thema aus.
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Die Franzosen haben ja die europäische Fernabsatzrichtlinie ebenso umgesetzt wie wir, und in Article L121-21 heißt es direkt am Anfang: "Dem Verbraucher steht ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Alle Klauseln, nach denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht aufgibt, sind nichtig."
Eine der Ausnahmen unter L121-21-8 scheint mir auch nicht einschlägig zu sein.
Von daher wäre mein Tip als Laie, dass die das nicht so einfach per AGB ausschließen können, aber ich bin kein Anwalt. Wer weiß, was bei denen sonst noch so an anderer Stelle im Gesetz steht.
Bzw. wäre ja sowieso erst mal die Frage, ob sich das nach deutschem oder französischem Recht richtet. Aber eigentlich sollte der Verbraucher nach beiden Rechtsordnungen geschützt sein, denke ich.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 19.10.2016 18:37]
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Kommt u.a. darauf an, ob der Shop in deutscher Sprache angeboten wird. Dann richtet sich der Händler an deutsche Kunden und darf deutsche Gesetze einhalten.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Arcus
- Beweg den Griff in eine Position, in der du an die Schrauben kommst (wohl senkrecht nach links oder rechts - je nachdem was gerade geht ;-))
- Dreh den Griff im jetzt abgeschraubten aber noch eingesteckten Zustand um 90 Grad entgegen der festgestellten Falschstellung
- Zieh den Griff ab
- Dreh den Griff wieder um 90 grad zurück (in der Hand!)
- Setz den Griff wieder in die Tür und verschraub ihn
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Hm, ich weiß nicht wie ich den Griff so fixieren soll, dass ich ihn abgeschraubt drehen kann. Klinke und der daraus vorstehende Vierkant sind Metall, der Rest ist weitgehend und vor allem außen Kunststoff. Ich fürchte dass ich da etwas zerbreche, wenn ich versuche das vom Rand her festzuklemmen (Schraubstochk oder so) und dann den Griff drehe ... hmm ... mal sehen. Danke trotzdem.
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Lass die Kunststoffbasis (also das Ding mit den Löchern für die Schrauben) einfach mitdrehen!
Ziel der Aktion ist nur, dass du mit dem Vierkant vom Griff das Schloss in der Tür selber verstellst.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Arcus
- Beweg den Griff in eine Position, in der du an die Schrauben kommst (wohl senkrecht nach links oder rechts - je nachdem was gerade geht ;-))
- Dreh den Griff im jetzt abgeschraubten aber noch eingesteckten Zustand um 90 Grad entgegen der festgestellten Falschstellung
- Zieh den Griff ab
- Dreh den Griff wieder um 90 grad zurück (in der Hand!)
- Setz den Griff wieder in die Tür und verschraub ihn
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Hm, ich weiß nicht wie ich den Griff so fixieren soll, dass ich ihn abgeschraubt drehen kann. Klinke und der daraus vorstehende Vierkant sind Metall, der Rest ist weitgehend und vor allem außen Kunststoff. Ich fürchte dass ich da etwas zerbreche, wenn ich versuche das vom Rand her festzuklemmen (Schraubstochk oder so) und dann den Griff drehe ... hmm ... mal sehen. Danke trotzdem.
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Was spricht gegen das von mir auf der letzten Seite vorgeschlagene Vorgehen?
Hyp
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Was ist Gesteinsmagnetisierung?
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| Zitat von IrOn_QuEeN
Was ist Gesteinsmagnetisierung?
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Du bekommst die Steine magnetisiert, indem du dir die ganz ganz dolle auf den Kopf haust.
Probier es aus.
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Thema: Hartz IV |