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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
verschmitzt lachen Fehlendes Unrechtsbewusstsein
Juristenthread a.F.


Hic norma sunt:


 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr fröhlich), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung zu speziellen echten Fällen!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen, und das nicht ohne Grund.

(3) Abstrakt und anonymisiert kann natürlich diskutiert werden, aber bitte nie vergessen: Bei ernsten Sachen ist es zwingend notwendig, sich von einer zugelassenen Stelle, sprich einem Rechtsanwalt, der Verbraucherberatung, dem Mieterschutzbund etc. beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
http://bundesrecht.juris.de
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de
http://www.jurablogs.com/


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD,
Wulfgar,
webLOAD.
-ratanplan-

(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.


§ 4. Schlussvorschriften

(1) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen und im Übrigen unberührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine solche rechtswirksame Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten Erfolg rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Satz 1 und 2 gelten auch von einer Abrede, vermöge derer das Erfordernis der Schriftform aufgehoben, modifiziert oder umgangen werden soll. Nebenabreden sind nicht getroffen.




--------------------------

Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*



--------------------------


Gerade als es spannend wurde, wird der Thread geschlossen :/
16.09.2016 20:11:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
...
Ja, aber das hast du ja schon mit dem Untertitel erschöpfend kommentiert.
16.09.2016 21:01:51  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Wie verliefen eigentlich eure letzten 2-3 Monate vor dem Examen lerntechnisch? peinlich/erstaunt Irgendwelche Tipps für den Endspurt? Wollte den ganzen Kram jetzt nochmal mit einem 3-Monats-Plan durchgehen und dann sollte das wohl hinhauen.
5,5-Tage-Woche (Mi+Sa Klausur, evtl. auch Fr., je nach Stimmung) passt soweit, auch wenn es mir jetzt schon manchmal mächtig auf den Sack geht, aber was muss, das muss ja halt.
16.09.2016 22:09:49  Zum letzten Beitrag
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
 
Also wenn ich hier ne Klage oder einstweilige Verfügung vorbereite in Markensachen, dann ist es schon oft so, dass ich die Anlagen im Büroflür entlang an der Wand stapel. 2-3 Kisten sind da keine Seltenheit. Aber meistens geht es auch gar nicht inhaltlich um die Anlagen, sondern die Anlagen werden nur vorgelegt, um die Bekanntheit der Marke zu unterstreichen. Das zweifelt selten einer an. Ob sich das tatsächlich wer anschaut - ich weiß ja nicht.

Die Patentrechtler über uns haben letztens (=Vor Einführung des aktuellen Zentralen Schutzschriftenregisters) Schutzschriften in ner Patentsache eingereicht. Die Schutzschrift hatte ~5 Anlagen. Die meisten Anlagen waren relativ kurz. Bis auf eine. Die hatte 1.200 Seiten. Und weil der deutsche Gesetzgeber behindert ist und sich der modernen Technik verschließt, musste die Schutzschrift bei 12(?) Gerichten eingereicht werden. Breites Grinsen

Das hat jetzt zum Glück ein Ende. Aber die armen Bäume :/



Wenn ich daran denke, dass die Gerichte mit der elektronischen Akte erst nach den Anwälten anfangen... Es wird da so manche Druckerstraße für die Übergangszeit angelegt werden... 4 real
16.09.2016 22:22:20  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Ich habe vor beiden wahnsinnig rangeklotzt, viele Monate lang, mit zweitem Rep und hastenichgesehn, aber dann ca. zwei Wochen vor dem Schriftlichen komplett aufgehört mich kirre zu machen.

¤: Wütend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 16.09.2016 22:24]
16.09.2016 22:23:14  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
zjhxfg
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Nose am 10.10.2016 19:56]
17.09.2016 1:53:08  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Cuthdingsbums

 
Also wenn ich hier ne Klage oder einstweilige Verfügung vorbereite in Markensachen, dann ist es schon oft so, dass ich die Anlagen im Büroflür entlang an der Wand stapel. 2-3 Kisten sind da keine Seltenheit. Aber meistens geht es auch gar nicht inhaltlich um die Anlagen, sondern die Anlagen werden nur vorgelegt, um die Bekanntheit der Marke zu unterstreichen. Das zweifelt selten einer an. Ob sich das tatsächlich wer anschaut - ich weiß ja nicht.

Die Patentrechtler über uns haben letztens (=Vor Einführung des aktuellen Zentralen Schutzschriftenregisters) Schutzschriften in ner Patentsache eingereicht. Die Schutzschrift hatte ~5 Anlagen. Die meisten Anlagen waren relativ kurz. Bis auf eine. Die hatte 1.200 Seiten. Und weil der deutsche Gesetzgeber behindert ist und sich der modernen Technik verschließt, musste die Schutzschrift bei 12(?) Gerichten eingereicht werden. Breites Grinsen

Das hat jetzt zum Glück ein Ende. Aber die armen Bäume :/



Wenn ich daran denke, dass die Gerichte mit der elektronischen Akte erst nach den Anwälten anfangen... Es wird da so manche Druckerstraße für die Übergangszeit angelegt werden... 4 real


Ja, das ist krank. Beim EUIPO (=Europäisches Markenamt) ist es geil. Alles digital, alles abrufbar. Das klappt so mega 1a. Ich liebe das Amt. <3

(Was nicht heißt, dass alle Entscheidungen da richtig sind Breites Grinsen)
17.09.2016 7:59:55  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Bekannter wohnt mit seiner ehemaligen Partnerin in einer Wohnung. Mietvertrag läuft auf beiden Namen bis ende Oktober.
SIE hat die Beziehung beendet und versucht jetzt, Ihn von Räumen mit nem Schlüssel aus Zimmern auszuschließen, obwohl dort die Möbel und auch seine Kleidung dort drin sind.
Hat er irgendwelche rechtlichen möglichkeiten?
Es gehört zu seinem Beruf entsprechend gekleidet zu sein (akzeptabele Kleidung, gepflegt, bei bestimmten Termin im Anzug).
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von krak0s am 18.09.2016 21:51]
18.09.2016 21:51:20  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Schlösser tauschen lassen. Dann hat es sich mitm abschließen.
Mit normalen Menschenverstand wird die Situation eh schwierig, egal wie das rechtliche Verständnis sein mag.
Wäre das der Hass noch der Hinweis schon mal die Küche abzubauen. Augenzwinkern
18.09.2016 21:55:08  Zum letzten Beitrag
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teppi.ulr

Arctic
Ich hab vor kurzem ein Erbe ausgeschlagen fuer mich und meinen Sohn. Hab ueber die Familie gehoert, dass die Verstorbene wohl ziemlich verschuldet war. Ich kannte sie nicht mal. Vor ein paar Tagen war ein Brief von Vattenfall im Briefkasten, dass ich als Erbe ermittelt wurde und sie fragen, ob ich das Erbe ausgeschlagen habe und wenn ja, dann soll ich ihnen dass doch bitte mit einem entsprechenden Schreiben bestaetigen oder so. Weiss den genauen Wortlaut jetzt nicht aus dem Kopf.

..

Also ich hab ja kein Problem denen zu sagen, dass ich das Erbe ausgeschlagen habe, aber dass ich da jetzt noch herumwuseln soll und denen irgendwelche Beweise dafuer liefern soll - the fuck?

Vom Gefuehl her wuerd ich jetzt ueberhaupt nicht auf so eine Frechheit antworten. Sollen die doch ihren Job machen. Ist das nur reine Chuzpe von denen, solche Forderungen an Leute zu stellen oder haben die ne rechtliche Grundlage? Kann ich also Probleme durch meine Motzkihaltung bekommen, wenn ich das Erbe fristgemaess ausgeschlagen habe? Achja .. ich wohn im Ausland. Ist mir also ziemlich egal was Vattenfall & Co von mir denken. Ob ich nochmal nach Deutschland zurueckkomme steht in den Sternen, aber schon moeglich irgendwann.

PS: Das alles ist natuerlich nur ein rein theoretischer Fall. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von teppi.ulr am 26.09.2016 6:22]
26.09.2016 5:44:06  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Kein Anwalt, aber: Nichtstun und dummstellen geht gerne schief.
26.09.2016 14:08:22  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Du könntest denen sagen, sie sollen sich gefälligst beim Nachlassgericht selber schlau machen und ihre Forderung gegen den Nachlass glaubhaft machen... oder du könntest ihnen einfach den Beleg für die Ausschlagung schicken, den du ja haben musst (§ 1945 BGB).
26.09.2016 17:01:13  Zum letzten Beitrag
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teppi.ulr

Arctic
Ok. Danke schoen. Ich werd denen dann mal den Beleg schicken.
26.09.2016 22:00:36  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ich weiß, dass das für die meisten Volljuristen hier täglich Brot ist, aber ich bin morgen endlich mal wieder bei Gericht. Ständig nur Amtsverfahren ohne mündliche Verhandlung ist ja auch nicht das Wahre.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.09.2016 11:27]
27.09.2016 11:27:36  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Mietwohnung: Wieviele Schlüssel stehen einem üblichweise zu?

Hintergrundgeschichte: Unser Vermieter ist ein kurzsichtiger Sparfuchs, und ein kleiner Defekt am Schlüssel einer Partei hat alle Schließzylinder nach und nach beschädigt, die diese Partei benutzt hat. Der Handwerker meinte zu ihm "alle betroffenen Zylinder und Schlüssel wechseln, sonst ist bald alles kaputt!". Der Vermieter hat ihm anscheinend nicht geglaubt. Die Haustür hat dann die Schlüssel aller anderen Parteien "angesteckt", wodurch nach ein paar Monaten alle Schlüssel und alle Schließzylinder kaputt waren. Jetzt haben wir genug Schlüssel für Haus- und Wohnungstür, aber nur einen für Tiefgaragenzugang und Kellerabteil (also, insgesamt nur einen - Schließanlagenrest). War an sich nicht so schlimm, denn am Tor ist auch ein Schlüsselschalter (gleichschließend mit der Haustür). Aber der Schalter ist jetzt auch kaputt. Effektiv bedeutet das, dass von uns beiden immer nur einer an Auto und Fahrräder kommt, sobald also Madame zur Arbeit geht, habe ich keinen Zugriff mehr und umgekehrt Wütend

Wenn ein Schlüssel alles ist, worauf wir ein Recht haben, haben wir halt Pech gehabt. Sonst würde ich mal stänkern. Vor Allem bezahlen wir seitdem unseren Tiefgaragenplatz, können ihn aber nicht wirklich nutzen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 27.09.2016 12:42]
27.09.2016 12:40:16  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ohne Dir das jetzt fundiert beantworten zu können, habe ich mal "mietwohnung anzahl schlüssel anspruch" gegoogled. Da kamen mehrere Artikel, die auch das Kellerproblem besprechen. Vielleicht wirst da ja fündig.

/edit: PS: Nicht alles für bare Münze nehmen was in irgendwelchen Artikeln steht. Also Fakten checken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.09.2016 14:03]
27.09.2016 14:02:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von smoo

Ich weiß, dass das für die meisten Volljuristen hier täglich Brot ist, aber ich bin morgen endlich mal wieder bei Gericht. Ständig nur Amtsverfahren ohne mündliche Verhandlung ist ja auch nicht das Wahre.


Gegner nicht erschienen. Ein VU für 15 Anträge... najo, kann man machen.
28.09.2016 12:34:53  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Gestern in meiner letzten Sitzungsvertretung einen bekannten Gangsterrapper auf der Anklagebank gehabt. Life is good.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 28.09.2016 15:34]
28.09.2016 13:41:18  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
War ja sicher ne öffentliche Verhandlung, oder? Dann kannste ja sagen, wer's war Breites Grinsen


Hab heut ne 40-seitige Klageerwiderung auf den Tisch bekommen, in 3-facher Ausfertigung :x Besteht zum Glück bis auf 2-3 Seiten nur aus Textbausteinen.
28.09.2016 17:51:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

War ja sicher ne öffentliche Verhandlung, oder? Dann kannste ja sagen, wer's war Breites Grinsen


Äh, nein? Mata halt...
28.09.2016 18:44:22  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Warum nicht? Die Information hängt auch öffentlich einsehbar beim Gericht aus.
28.09.2016 18:55:55  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Könnte man sicher, da in diversen Zeitungen berichtet wurde. Lässt sich aber auch fix ergooglen.
28.09.2016 19:06:13  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
unglaeubig gucken
Ihr habt eine merkwürdige Auffassung von der Reichweite der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht...
28.09.2016 21:30:34  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Der Staatsanwalt ist doch gegenüber dem Angeklagten nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet Mata halt... Außerdem ging es hier nur um den (Künstler-)Namen eines Angeklagten. Der hängt am Gerichtssaal eh öffentlich aus. Das ist also kein Geheimnis.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 28.09.2016 21:33]
28.09.2016 21:31:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Angeklagter und Öffentlichkeit sind zwei paar Stiefel, aber a) hab ich mich eigentlich auf die Sache mit dem VU beziehen wollen (daher "anwaltlich") und b) stehen öffentliche Mitteilungen gleich welcher Art hausintern bei der StA nur der Pressestelle zu und mit absoluter Sicherheit nicht einem Referendar in einem Gamingforum...
28.09.2016 21:35:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich glaube es meinten alle die Strafsache, rantanplan. Nicht, dass man das publik machen sollte, aber nur so zur Aufklärung.

Zur Zivilsache würde ich natürlich nie was sagen. Breites Grinsen
28.09.2016 22:10:28  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Und selbst dann ist man auch gegenüber der Gegenseite nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das betrifft immer nur das Verhältnis von Mandant zu _seinem_ Anwalt.
28.09.2016 23:09:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Junge, ohne Erlaubnis darfst du nicht mal jemandem erzählen dass du ein Mandat von jemandem hast, lies nochmal kräftig nach.
29.09.2016 0:02:03  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Richtig, das betrifft aber das eigene Mandat. Wen man verklagt, darf man schon sagen.

e. Ok, vieleicht oben etwas ungenau formuliert. Ich meine, dass nur das eigene Mandat von der eigenen Verschwiegenheitspflicht geschützt ist. Wer der Gegner ist, oder von wem er vertreten wird, fällt da nicht drunter.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 29.09.2016 8:02]
29.09.2016 7:56:58  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich bin mir nicht sicher, ob man das dürfte? Damit kann man ja Rückschlüsse darauf ziehen, um was es in deinem Mandat (mit deinem Mandanten) geht?
29.09.2016 8:02:15  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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18.06.2018 07:26:22 Sharku hat diesen Thread geschlossen.

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