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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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TdF|Zwergenkiller

Russe BF
Die Person sollte einfach kündigen und den Job nicht antreten. Kündigung vor arbeitsantritt ist regelmäßig folgenlos, da dem AG der schadensnachweis nicht gelingen wird.
13.10.2016 20:47:08  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Erstens weißt du das nicht, hängt ganz vom Job ab, und zweitens können darauf auch Vertragsstrafen stehen, das ist in vielen Verträgen enthalten. Unverantwortlich gefährlicher Rat, Zwergenkiller.

Und die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, aber nicht zum Monatsende, sondern einfach nur zwei Wochen (außer das ist modifiziert, aber dann ist es keine echte Probezeit).

Ob man schon vor Arbeitsantritt kündigen kann hängt davon ab was im vertrag steht, genau das wird (zulässigerweise) häufig ausgeschlossen.

Die beste Methode ist, mit dem ersten Arbeitgeber zu reden.
¤: Auch aus Anstand, nicht nur rechtlich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 13.10.2016 21:05]
13.10.2016 21:05:08  Zum letzten Beitrag
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-=Wurzelzwerg=-

AUP -=Wurzelzwerg=- 31.07.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Erstens weißt du das nicht, hängt ganz vom Job ab, und zweitens können darauf auch Vertragsstrafen stehen, das ist in vielen Verträgen enthalten. Unverantwortlich gefährlicher Rat, Zwergenkiller.

Und die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, aber nicht zum Monatsende, sondern einfach nur zwei Wochen (außer das ist modifiziert, aber dann ist es keine echte Probezeit).

Ob man schon vor Arbeitsantritt kündigen kann hängt davon ab was im vertrag steht, genau das wird (zulässigerweise) häufig ausgeschlossen.

Die beste Methode ist, mit dem ersten Arbeitgeber zu reden.
¤: Auch aus Anstand, nicht nur rechtlich.


vertragsstrafe ist nicht enthalten.
enthalten ist:
Das Arbeitsverhätnis kann - unabhängig von der Befristung-, unter Zugrundelegung der sich aus §622 BGB ergebenden Fristen, gekündigt werden.

¤: zur kündigung vor vertragsantritt ist auch nichts enthalten
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Wurzelzwerg=- am 13.10.2016 21:17]
13.10.2016 21:13:12  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Dann kann A ja rechtzeitig kündigen, dass das prinzipiell geht hat das BAG schon mehrfach entschieden..

Eine klitzekleine theoretische Fallgrube gibt's noch, die Kündigung vor Vertragsantritt könnte durch Tarifvertrag ausgeschlossen sein, sofern einer anwendbar ist, aber das ist einigermaßen unwahrscheinlich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 13.10.2016 21:30]
13.10.2016 21:29:56  Zum letzten Beitrag
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-=Wurzelzwerg=-

AUP -=Wurzelzwerg=- 31.07.2009
...
 
Zitat von -rantanplan-

Dann kann A ja rechtzeitig kündigen, dass das prinzipiell geht hat das BAG schon mehrfach entschieden..

Eine klitzekleine theoretische Fallgrube gibt's noch, die Kündigung vor Vertragsantritt könnte durch Tarifvertrag ausgeschlossen sein, sofern einer anwendbar ist, aber das ist einigermaßen unwahrscheinlich.


tarifvertrag gibt es keinen.
dann erstmal vielen dank
13.10.2016 21:35:38  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Fischer in Fahrt betreffend das von Schirach-/ARD-Scherbengerichtsshowdingsda fröhlich
18.10.2016 17:15:39  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Aber nicht persönlich nehmen, Herr Schirach!
18.10.2016 17:35:51  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ih, ich hatte gerade in der Kollisionsüberwachung die Markenanmeldung der AfD auf dem Tisch. Erstmal Hände waschen...
19.10.2016 9:57:13  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eilmeldung-europaeischer-gerichtshof-kippt-preisbindung-fuer-verschreibungspflichtige-medikamente-14488074.html

Mal sehen, ob die Preise dann steigen oder sinken werden peinlich/erstaunt
19.10.2016 10:05:06  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Fischer in Fahrt betreffend das von Schirach-/ARD-Scherbengerichtsshowdingsda fröhlich




Das wollte ich auch gerade posten fröhlich

Hab dem Film nicht gesehen. Aber wenn das stimmt, was der Fischer da schreibt, dann war das ja wirklich ein Kasperltheater. Rechtswidrigkeit und Schuld sollte man schon auseinanderhalten können, als Strafrechtler...
19.10.2016 11:31:10  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Aus dem Prof. Hören-Newsletter zitiert:

EuGH: Bund darf IP-Adressen speichern

EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-582/14
<http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-582/14> (Patrick
Breyer / Bundesrepublik Deutschland)/

1. Eine dynamische IP-Adresse, die von einem „Anbieter von
Online-Mediendiensten“ (d. h. vom Betreiber einer Website, hier den
Einrichtungen des Bundes) beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche
Website gespeichert wird, stellt für den Betreiber ein personenbezogenes
Datum dar, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben,
den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen
Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.

2. Das Unionsrecht steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen,
nach der ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten
eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und
verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich
sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden
Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, ohne dass der Zweck, die
generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, die
Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus
rechtfertigen kann.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach dem Unionsrecht u. a.
rechtmäßig, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses, das
von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den
Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden,
erforderlich ist, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Die deutsche Regelung schränkt nach ihrer in der Lehre überwiegend
vertretenen Auslegung die Tragweite dieses Grundsatzes ein, indem sie es
ausschließt, dass der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des
Online-Mediums zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem
Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer sein kann.

Der /Gerichtshof/ hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die
Einrichtungen des Bundes, die Online-Mediendienste anbieten, ein
berechtigtes Interesse daran haben könnten, die Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites
über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 19.10.2016 11:36]
19.10.2016 11:36:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von smoo

Ih, ich hatte gerade in der Kollisionsüberwachung die Markenanmeldung der AfD auf dem Tisch. Erstmal Hände waschen...


Uargh, ihr vertretet die NSAfD??
19.10.2016 11:58:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das wichtige Wort ist Kollisionsüberwachung. Die Markenanmeldung der AfD wurde mir von einem Dienstleister gemeldet, weil ein winziges Element der AfD Marke in einer Marke unseres (komplett anderen) Mandanten vorkommt.

Gott behüte, wir vertreten keine politischen Parteien.
19.10.2016 12:00:33  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Dann könnt ihr jetzt aber die Scheiße aus ihnen rausklagen!
19.10.2016 12:01:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ah so, Markenkollision. Für mich geht Kollisionsprüfung immer auf Mandatskollision, d.h. ob man schon mal die Gegenseite vertreten hat oder noch immer vertritt...
19.10.2016 12:27:22  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ah verstehe. Das läuft bei uns unter Konflikt bzw CC (conflict check) Hässlon
19.10.2016 13:12:06  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Hat hier noch nie angeschlagen... dedizierte Vertretung der Arbeitnehmerseite -> aber prüfen muss man ja trotzdem :tard:
19.10.2016 13:27:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/clemens-toennies-trickst-kartellamt-aus-128-millionen-euro-weg-a-1117329.html

Fleischfabrikant trickst Kartellamt aus - 128 Millionen Euro weg

[...] In Juristenkreisen wird dies als "Wurstlücke" bezeichnet.


Breites Grinsen
19.10.2016 14:20:54  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/clemens-toennies-trickst-kartellamt-aus-128-millionen-euro-weg-a-1117329.html

Fleischfabrikant trickst Kartellamt aus - 128 Millionen Euro weg

[...] In Juristenkreisen wird dies als "Wurstlücke" bezeichnet.


Breites Grinsen



Hat mich damals mein erstes Promo-Thema gekostet. Nach gut einem halben Jahr Arbeit.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 19.10.2016 15:09]
19.10.2016 15:06:33  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Ein Privatparkplatz wird dauerhaft belegt. Muss der als solches mit einem Schild o.ä. gekennzeichnet werden? Der Parkplatz befindet sich nicht am Haus, sondern in unmittelbarer Nähe (alle Parkplätze der Reihenhaussiedling sind quer zur nächsten Straße angeordnet). Die Polizei erklärt sich (verständlicherweise) nicht für zuständig - hilft hier nur der Weg zum Anwalt?
21.10.2016 10:11:35  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
Wie ist es denn sonst ersichtlich für einen dritten dass es überhaupt ein Privatparkplatz ist, wenn es kein Schild gibt?
21.10.2016 10:18:12  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von [TDE]Killersemmel

Wie ist es denn sonst ersichtlich für einen dritten dass es überhaupt ein Privatparkplatz ist, wenn es kein Schild gibt?





Gibt es nicht extra hierfür dieses Zeichen? Ansonsten ist doch laut StVO §12 nur das Parken am rechten Fahrbahnrand bzw. Seitenstreifen erlaubt.
21.10.2016 10:22:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Das Zeichen sagt mir: Geil, ein freier Parkplatz.
21.10.2016 10:24:25  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Das Zeichen bedeutet ja auch "Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.". Im Umkehrschluss bedeutet das doch, solang das Zeichen nicht da ist (und man nicht am Fahrbahnrand parkt), darf man auf dem Parkplatz auch nicht parken, oder?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flashhead am 21.10.2016 10:26]
21.10.2016 10:26:45  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Also selbst wenn es so wäre: Das wüssten vll 0,1% der Autofahrer.
Bei uns sind bei allen Privatparkplätzen Nummernschilder davor. Auf der Straße direkt ist Halteverbot mit Abschleppwarnung bei Parken auf Privatparkplätzen.
Alleine für die Abschreckung Breites Grinsen
21.10.2016 10:29:25  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich würde es ehrlich gesagt - ganz unjuristisch - mal mit nem Nummernschild versuchen.
21.10.2016 10:30:15  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von smoo

Ich würde es ehrlich gesagt - ganz unjuristisch - mal mit nem Nummernschild versuchen.



Wurde leider versucht, wurde entfernt. Mehrfach. Obwohl die Wohngegend ansonsten eigentlich ganz gesittet ist.
21.10.2016 10:37:05  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
Dito. Beim dem Schild bin ich mir jetzt auch unsicher. Aber letztlich kommts auch auf die konkrete Park Situation an. Wenn nicht erkennbar ist dass es ein privatparkplatz ist ist es halt etwas doof das einem dritten vorzuhalten.
Solange es zweifelsfrei erkennbar ist einfach mal nen zettel ans Auto mit abschleppdroung. Sicher auch auf dauer eher hilfreich wenn immer der gleiche Experte da parkt. Ansonsten auf dauer ggf gleich den abschlepper rufen. Gabs da nicht letztens noch nen aktuelles Urteil zu? Gerade keinen nerv vom handy aus zu suchen
21.10.2016 10:39:35  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von [TDE]Killersemmel

Dito. Beim dem Schild bin ich mir jetzt auch unsicher. Aber letztlich kommts auch auf die konkrete Park Situation an. Wenn nicht erkennbar ist dass es ein privatparkplatz ist ist es halt etwas doof das einem dritten vorzuhalten.
Solange es zweifelsfrei erkennbar ist einfach mal nen zettel ans Auto mit abschleppdroung. Sicher auch auf dauer eher hilfreich wenn immer der gleiche Experte da parkt. Ansonsten auf dauer ggf gleich den abschlepper rufen. Gabs da nicht letztens noch nen aktuelles Urteil zu? Gerade keinen nerv vom handy aus zu suchen



Vom Abschleppen wird eigentlich weitgehend abgeraten, weil man auf den Kosten sitzen bleibt und Gefahr läuft für Schäden am Fahrzeug durch das Abschleppen haftbar gemacht zu werden.

Eigentlich will ich nur, dass die Karre von dem Parkplatz verschwindet und dann betonier ich 'nen Poller ein. Aber der hat den Wagen dort abgestellt, bewegt ihn nicht mehr, ignoriert Zettel, die Polizei juckt es nicht und weiß zwar wer der Halter ist, will ihn aber auch nicht freundlich darauf hinweisen. So wie sich das darstellt, könnte der Falschparker im Prinzip bis ans Ende aller Tage das Privateigentum belegen, weil das Schild fehlt. :|
21.10.2016 10:45:35  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von [TDE]Killersemmel

Dito. Beim dem Schild bin ich mir jetzt auch unsicher. Aber letztlich kommts auch auf die konkrete Park Situation an. Wenn nicht erkennbar ist dass es ein privatparkplatz ist ist es halt etwas doof das einem dritten vorzuhalten.
Solange es zweifelsfrei erkennbar ist einfach mal nen zettel ans Auto mit abschleppdroung. Sicher auch auf dauer eher hilfreich wenn immer der gleiche Experte da parkt. Ansonsten auf dauer ggf gleich den abschlepper rufen. Gabs da nicht letztens noch nen aktuelles Urteil zu? Gerade keinen nerv vom handy aus zu suchen



Vom Abschleppen wird eigentlich weitgehend abgeraten, weil man auf den Kosten sitzen bleibt und Gefahr läuft für Schäden am Fahrzeug durch das Abschleppen haftbar gemacht zu werden.


Ja? Das erstaunt mich ein bisschen, dass die Abschlepper da nicht ein findiges System haben (aka "Isch geb disch dein Auto erst wenn du zahlst!").

Aber ich hab auch keine Ahnung mehr davon. Vielleicht bleibt man a.E. wirklich darauf sitzen, auf meinen Rat würde ich also nichts geben. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.10.2016 10:49]
21.10.2016 10:49:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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