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Nicht machen.
Witzig, dass er den Kaufvertrag stellen will.
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Der ist doch bestimmt Reichsbürger.
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Mich würde ja die Kaufvertragsvorlage brennend interessieren. Kannst du die Mal zeigen? Was regelt man denn für nen stink normalen Kauf auf drei Seiten
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Also, ich hab mal einen mit insgesamt drei oder vier Seiten geregelt. Da ging es aber auch um eine erlaubsnispflichtige Waffe und es musste eine Bedingung rein.
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Schreibst sowas wie:
Nach weiterer Überlegung hast du dich entschieden nur noch einen Verkauf per persönlicher Abholung durchzuführen. Ales andere sei dir zu kompliziert.
Ist ja die Wahrheit
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Warum is dir das peinlich? Einfach sagen, dass du zu diesen Bedingungen keinen Vertrag wünschst und freundliche Grüße.
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Ist bestimmt ein Jurastudent.
E-Street... No retreat, no surrender
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Mal unabhängig davon, was in dem Vertrag dann drinsteht -
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Mal ne Frage: Ich habe einen Verschlag in einer alten Industriehalle gemietet. Zweck: Autoschrauben. War immer so kommuniziert, der Vermieter hat das auch gesehen, ging jahrelang so seinen Lauf. Nun ist das Amt dahinter gekommen, Nutzung war falsch deklariert - na ist ja auch egal. tl;dr: Der Vermieter zieht sich nun darauf zurück, dass laut Mietvertrag das immer nur ein Lagerraum war und niemals geschraubt werden durfte. So gesehen richtig, dass ist das einzig schriftliche, aber es wurde ja aktiv geduldet etc - aus meiner Sicht kann er doch nicht einfach so tun, als ob er nix wusste oder? Wie ist das juristisch?
Ich will ihn weder verzeigen, also nicht vor Montag, noch sonstwas, es interessiert mich bloß, ob mein Bauchgefühl von was geht sich deckt mit der juristischen Sichtweise.
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Mal angenommen, dass diese Nutzung baurechtlich nicht erlaubt ist, wovon man wohl ausgehen muss - dann haben wir zwar einen Mietvertrag, der konkludent auf Nutzung zu Schrauberzwecken geändert worden sein könnte (aber bloße Duldung reicht dafür eher nicht), aber dieser Änderungsvertrag wäre dann auf eine unmögliche Leistung gerichtet und damit nichtig. Der ursprüngliche Vertrag besteht u.U. sogar fort, müsste man sich alles näher ansehen.
Je nachdem wie das Risiko im Mietvertrag, was behördliche Genehmigungen für die konkrete Nutzung angeht, verteilt ist, trifft das im Ergebnis entweder den Vermieter (Schadenersatz) oder den Mieter (Pech gehabt). Was sicher nicht dabei rauskommt ist ein Anspruch auf weitere Nutzung in dieser Weise, wenn baurechtlich nicht zulässig.
Wenn das aber baurechtlich erlaubt ist, ist was auch immer "das Amt" von ihm will das Problem des Vermieters, in allen Varianten vorausgesetzt man kann die konkludente Änderung beweisen.
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Ok, danke (ich musst konkludent erstmal googlen ). Ist ja gar nicht so weit weg von meinem Bauchgefühl. Verändert sich die Sachlage der Kondludenz?!?, wenn man innerhalb der Immobilie schon umgezogen ist (Nutzung davor/danach gleich) und man nen neuen Mietvertrag erhalten hat? So in Form "da hätte der Vermieter es aber wissen müssen"? Oder ist sowas wurst?
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Vollkommen anderer Fall
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und 3 Familienmitglieder Roethig arbeiten da ...
sounds like fun ...
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Das letzte was ich machen würde ist mit meinen jur. Verwandten in eine Kanzlei gehen. Alter, das gäb nur Zoff.
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grausame Vorstellung. Ich mag meine Familie, aber die paar km zwischen uns sind auch ganz gesund. Selbst meine Frau muss ich nicht in meiner Kanzlei haben
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Juristenpärchen lehne ich ohnehin strikt ab. Wäre ich Kanzler, würde ich das direkt verbieten.
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Nicht unter 5 Jahren, ihr Widerlinge!
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Die schauen auch so happy aus der Wäsche!
¤:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.01.2018 18:45]
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Nr. 2 btw. Nr. 1 ist am gemeinsamen Examen gescheitert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 03.01.2018 23:44]
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Am schlimmsten war die gemeinsame Examenszeit beim ersten und zweiten. Viel länger hat es dann aber auch nicht mehr gehalten.
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Was geht denn hier ab? Nie aus dem Juridicum rausgekommen?
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Meine Freundin studiert Medizin und ich fänd es eigentlich ganz interessant mal eine Juristin als Freundin zu haben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 03.01.2018 23:20]
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
Meine Freundin studiert Medizin und ich fänd es eigentlich ganz interessant mal eine Juristin als Freundin zu haben
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Wenn sie hot ist, können wir gerne tauschen.
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"Durch Besetzung einer Stelle als Sachbearbeiterin in der Widerspruchsabteilung der ARGE Stollberg wurden erweiterte Kenntnisse hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld II gewonnen."
Aka: 2 x 4 Punkte.
Naja, nicht ganz. Ref-Ende im Jahr 2004 und Zweites Examen im Jahr 2011, dazwischen Mediationsmaster und Sachbearbeiterin.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Waltraud am 04.01.2018 14:21]
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |