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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
Nicht machen.
Witzig, dass er den Kaufvertrag stellen will.
26.12.2017 11:09:56  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Der ist doch bestimmt Reichsbürger.
26.12.2017 11:14:11  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
Mich würde ja die Kaufvertragsvorlage brennend interessieren. Kannst du die Mal zeigen? Was regelt man denn für nen stink normalen Kauf auf drei Seiten fröhlich
26.12.2017 13:48:25  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Also, ich hab mal einen mit insgesamt drei oder vier Seiten geregelt. Da ging es aber auch um eine erlaubsnispflichtige Waffe und es musste eine Bedingung rein. Breites Grinsen
26.12.2017 15:46:51  Zum letzten Beitrag
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fantasio

Arctic
26.12.2017 16:16:21  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Schreibst sowas wie:

Nach weiterer Überlegung hast du dich entschieden nur noch einen Verkauf per persönlicher Abholung durchzuführen. Ales andere sei dir zu kompliziert.

Ist ja die Wahrheit fröhlich
26.12.2017 17:18:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Warum is dir das peinlich? Einfach sagen, dass du zu diesen Bedingungen keinen Vertrag wünschst und freundliche Grüße.
26.12.2017 18:23:27  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ist bestimmt ein Jurastudent. Augenzwinkern


E-Street... No retreat, no surrender
26.12.2017 18:38:41  Zum letzten Beitrag
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fantasio

Arctic
26.12.2017 18:47:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Mal unabhängig davon, was in dem Vertrag dann drinsteht - Pillepalle
26.12.2017 19:50:08  Zum letzten Beitrag
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fantasio

Arctic
26.12.2017 22:35:01  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
Mal ne Frage: Ich habe einen Verschlag in einer alten Industriehalle gemietet. Zweck: Autoschrauben. War immer so kommuniziert, der Vermieter hat das auch gesehen, ging jahrelang so seinen Lauf. Nun ist das Amt dahinter gekommen, Nutzung war falsch deklariert - na ist ja auch egal. tl;dr: Der Vermieter zieht sich nun darauf zurück, dass laut Mietvertrag das immer nur ein Lagerraum war und niemals geschraubt werden durfte. So gesehen richtig, dass ist das einzig schriftliche, aber es wurde ja aktiv geduldet etc - aus meiner Sicht kann er doch nicht einfach so tun, als ob er nix wusste oder? Wie ist das juristisch?

Ich will ihn weder verzeigen, also nicht vor Montag, noch sonstwas, es interessiert mich bloß, ob mein Bauchgefühl von was geht sich deckt mit der juristischen Sichtweise.
30.12.2017 19:19:29  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Mal angenommen, dass diese Nutzung baurechtlich nicht erlaubt ist, wovon man wohl ausgehen muss - dann haben wir zwar einen Mietvertrag, der konkludent auf Nutzung zu Schrauberzwecken geändert worden sein könnte (aber bloße Duldung reicht dafür eher nicht), aber dieser Änderungsvertrag wäre dann auf eine unmögliche Leistung gerichtet und damit nichtig. Der ursprüngliche Vertrag besteht u.U. sogar fort, müsste man sich alles näher ansehen.

Je nachdem wie das Risiko im Mietvertrag, was behördliche Genehmigungen für die konkrete Nutzung angeht, verteilt ist, trifft das im Ergebnis entweder den Vermieter (Schadenersatz) oder den Mieter (Pech gehabt). Was sicher nicht dabei rauskommt ist ein Anspruch auf weitere Nutzung in dieser Weise, wenn baurechtlich nicht zulässig.

Wenn das aber baurechtlich erlaubt ist, ist was auch immer "das Amt" von ihm will das Problem des Vermieters, in allen Varianten vorausgesetzt man kann die konkludente Änderung beweisen.
30.12.2017 19:57:06  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
Ok, danke (ich musst konkludent erstmal googlen peinlich/erstaunt). Ist ja gar nicht so weit weg von meinem Bauchgefühl. Verändert sich die Sachlage der Kondludenz?!?, wenn man innerhalb der Immobilie schon umgezogen ist (Nutzung davor/danach gleich) und man nen neuen Mietvertrag erhalten hat? So in Form "da hätte der Vermieter es aber wissen müssen"? Oder ist sowas wurst?
30.12.2017 20:31:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Vollkommen anderer Fall mit den Augen rollend
31.12.2017 0:14:25  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ach du meine Güte, diese armen ReFas müssen wohl "Uniform" tragen:

https://www.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de/rechtsanwaelte/mitarbeiter/

etwas für sehr schlecht befinden
03.01.2018 15:33:07  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
etwas für sehr schlecht befinden
und 3 Familienmitglieder Roethig arbeiten da ...

sounds like fun ...
03.01.2018 15:47:27  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das letzte was ich machen würde ist mit meinen jur. Verwandten in eine Kanzlei gehen. Alter, das gäb nur Zoff. Breites Grinsen
03.01.2018 15:48:04  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
grausame Vorstellung. Ich mag meine Familie, aber die paar km zwischen uns sind auch ganz gesund. Selbst meine Frau muss ich nicht in meiner Kanzlei haben Breites Grinsen peinlich/erstaunt
03.01.2018 15:55:10  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Juristenpärchen lehne ich ohnehin strikt ab. Wäre ich Kanzler, würde ich das direkt verbieten.
03.01.2018 17:30:39  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
peinlich/erstaunt
03.01.2018 17:43:02  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
peinlich/erstaunt
03.01.2018 17:48:56  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Bitte beachten
Nicht unter 5 Jahren, ihr Widerlinge!
03.01.2018 17:51:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
...
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Ach du meine Güte, diese armen ReFas müssen wohl "Uniform" tragen:

https://www.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de/rechtsanwaelte/mitarbeiter/

etwas für sehr schlecht befinden


Die schauen auch so happy aus der Wäsche!



¤: peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 03.01.2018 18:45]
03.01.2018 18:41:38  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
peinlich/erstaunt

Nr. 2 btw. Nr. 1 ist am gemeinsamen Examen gescheitert. peinlich/erstaunt peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 03.01.2018 23:44]
03.01.2018 21:01:15  Zum letzten Beitrag
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Kackinnetuba

Russe BF
peinlich/erstaunt

Am schlimmsten war die gemeinsame Examenszeit beim ersten und zweiten. Viel länger hat es dann aber auch nicht mehr gehalten. traurig
03.01.2018 22:21:56  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Was geht denn hier ab? Nie aus dem Juridicum rausgekommen?
03.01.2018 23:10:26  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Meine Freundin studiert Medizin und ich fänd es eigentlich ganz interessant mal eine Juristin als Freundin zu haben peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 03.01.2018 23:20]
03.01.2018 23:16:05  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Meine Freundin studiert Medizin und ich fänd es eigentlich ganz interessant mal eine Juristin als Freundin zu haben peinlich/erstaunt



Wenn sie hot ist, können wir gerne tauschen. Hässlon
03.01.2018 23:46:12  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
...
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Ach du meine Güte, diese armen ReFas müssen wohl "Uniform" tragen:

https://www.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de/rechtsanwaelte/mitarbeiter/

etwas für sehr schlecht befinden



"Durch Besetzung einer Stelle als Sachbearbeiterin in der Widerspruchsabteilung der ARGE Stollberg wurden erweiterte Kenntnisse hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld II gewonnen."

Aka: 2 x 4 Punkte.

Naja, nicht ganz. Ref-Ende im Jahr 2004 und Zweites Examen im Jahr 2011, dazwischen Mediationsmaster und Sachbearbeiterin.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Waltraud am 04.01.2018 14:21]
04.01.2018 14:11:54  Zum letzten Beitrag
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18.06.2018 07:26:22 Sharku hat diesen Thread geschlossen.

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