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Tach!
Folgende Situation angedacht: Gemieteter Stellplatz in einer Tiefgarage ist seit mindestens 17 Stunden (evtl. sogar länger, maximal 40 Stunden) durch ein fremdes Fahrzeug (Kennzeichen einer Stadt, die 200 km entfernt liegt) durchgängig belegt.
Die einzelnen Stellplätze sind mit zwei- bzw. dreistelligen Zahlen fortlaufend nummeriert (also keine Namensschilder oder Kennzeichen an den Plätzen), es gibt keine Hinweise à la "Privatparkplatz" oder "Privat. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt". Allerdings ist der Zugang zu dieser TG (2x über Treppenhaus, 1x über das Garagenrolltor) ausschließlich per Schlüssel möglich (und jeder Nutzer weiß i.d.R. wo er zu parken hat - die Stellplatznummer ist z.B. auch im Mietvertrag eingetragen).
Nachdem schon zig Nachbarn erfolglos nach dem Falschparker befragt wurden, überlegt der Geschädigte den Parkenden über parkplatzdieb.de zur Unterlassung aufzufordern.
Als Grundvoraussetzung wird dort aber genannt:
"[...] dass der Stellplatz mit deutlich sichtbarem Schild als Privat- oder Kundenparkplatz gekennzeichnet ist, noch besser mit einem zusätzlichen Hinweis auf konsequentes Abschleppen bei Parkverstößen."
Frage: Kennzeichnet die Tatsache, dass man nur per Schlüssel reinkommt (Mehrparteienwohnanlage, es haben auch nur die Leute mit Stellplatz einen entsprechenden Schlüssel), die TG nicht auch ohne Beschilderung schon als eindeutig privat?
An einer Haustür hängt ja normalerweise auch kein Schild, dass darauf hinweist, dass dahinter "Privatgrundstück" beginnt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 09.01.2017 8:37]
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| Zitat von Armag3ddon
Ich wollte nur fragen, was ihr hier alle so mit euren Examenszeugnissen gemacht habt. Ist vielleicht nicht mehr spannend, wenn man praktiziert oder so.
Aber was mache ich, wenn meine Bude abfackelt oder jemand sinnlos meine Unterlagen klaut.
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Also falls meine Bude abfackelt habe ich meine wichtigen Unterlagen in einem feuerfesten Dokumentenbox.
Hilft bei Diebstahl allerdings weniger.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 09.01.2017 8:47]
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| Zitat von Armag3ddon
Ich wollte nur fragen, was ihr hier alle so mit euren Examenszeugnissen gemacht habt. Ist vielleicht nicht mehr spannend, wenn man praktiziert oder so.
Aber was mache ich, wenn meine Bude abfackelt oder jemand sinnlos meine Unterlagen klaut.
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Könntest dir ein Bankschließfach organisieren. Kostet nicht die Welt und so liegen wichtige Unterlagen nicht Zu Hause rum.
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| Zitat von -=Charon=-
über parkplatzdieb.de
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Ruf die Kanzlei doch einfach mal kurz an.
Du würdest sie gerne beauftragen, aber diese eine Frage stellt sich dir noch.
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Ich würde den Aufriss ja echt erst machen, wenn er in 24 Stunden immer noch da steht. Und jetzt zunächst einen Zettel an die WSS mit dem Hinweis, dass du für den Stellplatz Kohle zahlst.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von -=Charon=-
über parkplatzdieb.de
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Ruf die Kanzlei doch einfach mal kurz an.
Du würdest sie gerne beauftragen, aber diese eine Frage stellt sich dir noch.
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Gerade dort angerufen.
Wer hätte es gedacht: Die Tatsache, dass die TG abschließbar/abgeschlossen ist, reicht offenbar nicht aus, um sie als privat zu kennzeichnen.
Immer dieser unintuitive Mistdreck bei den Juristen...
| Zitat von Kung Schu
Ich würde den Aufriss ja echt erst machen, wenn er in 24 Stunden immer noch da steht. Und jetzt zunächst einen Zettel an die WSS mit dem Hinweis, dass du für den Stellplatz Kohle zahlst.
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Nach allem, was ich gelesen habe, soll man witzigerweise ja eher früher (a.k.a. "sofort", allerdings nicht "unverzüglich") abschleppen lassen statt später, wenn man im Anschluss nicht auf den Abschleppkosten sitzen bleiben will.
Zettel hängt schon. Verspreche mir davon aber nicht viel. Jeder, der da parkt, weiß, dass der Stellplatz Geld kostet. Der Fahrer muss entweder einen Schlüssel (von einem Bekannten?) gehabt haben oder er ist eben kurz nach der Durchfahrt eines anderen Fahrzeugs noch reingefahren. Bei letzterem hätte er wohl noch das Problem, wie er wieder in die TG kommt - ohne Schlüssel.
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| Zitat von Armag3ddon
Ich wollte nur fragen, was ihr hier alle so mit euren Examenszeugnissen gemacht habt. Ist vielleicht nicht mehr spannend, wenn man praktiziert oder so.
Aber was mache ich, wenn meine Bude abfackelt oder jemand sinnlos meine Unterlagen klaut.
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Kann man dann nicht einfach die Ausstellung eines neuen beantragen? Habe letzte Woche mein Schwerpunktzeugnis eingereicht, auf der Seite meines Justizprüfungsamts stand einfach, ich solle das formlos einreichen und man würde mir dann mein fertiges Zeugnis zuschicken. Ich glaube, das ist schnell erledigt.
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| Zitat von -=Charon=-
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von -=Charon=-
über parkplatzdieb.de
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Ruf die Kanzlei doch einfach mal kurz an.
Du würdest sie gerne beauftragen, aber diese eine Frage stellt sich dir noch.
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Gerade dort angerufen.
Wer hätte es gedacht: Die Tatsache, dass die TG abschließbar/abgeschlossen ist, reicht offenbar nicht aus, um sie als privat zu kennzeichnen.
Immer dieser unintuitive Mistdreck bei den Juristen...
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Na denn für die Zukunft gleich ein Schild ordern!
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| Zitat von Tigerkatze
| Zitat von Armag3ddon
Ich wollte nur fragen, was ihr hier alle so mit euren Examenszeugnissen gemacht habt. Ist vielleicht nicht mehr spannend, wenn man praktiziert oder so.
Aber was mache ich, wenn meine Bude abfackelt oder jemand sinnlos meine Unterlagen klaut.
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Kann man dann nicht einfach die Ausstellung eines neuen beantragen? Habe letzte Woche mein Schwerpunktzeugnis eingereicht, auf der Seite meines Justizprüfungsamts stand einfach, ich solle das formlos einreichen und man würde mir dann mein fertiges Zeugnis zuschicken. Ich glaube, das ist schnell erledigt.
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Schon, aber was, wenn die in 20 Jahren dann fragen, wer ich denn sei.
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Ich bin ziemlich sicher, dass das Land das digital speichert
Sonst würde ich ein paar amtlich beglaubigte Kopien bei Eltern/Freundin lagern. Auf Grundlage dessen müsste dann doch wieder ein Original erstellt werden können.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von -=Charon=-
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von -=Charon=-
über parkplatzdieb.de
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Ruf die Kanzlei doch einfach mal kurz an.
Du würdest sie gerne beauftragen, aber diese eine Frage stellt sich dir noch.
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Gerade dort angerufen.
Wer hätte es gedacht: Die Tatsache, dass die TG abschließbar/abgeschlossen ist, reicht offenbar nicht aus, um sie als privat zu kennzeichnen.
Immer dieser unintuitive Mistdreck bei den Juristen...
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Na denn für die Zukunft gleich ein Schild ordern!
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Ja, ich habe vorhin direkt mal bei Amazon geguckt... :/
Der Mann von der Hausverwaltung hat die Aussage der Frau, die ich von der Kanzlei am Telefon hatte, auch nicht nachvollziehen können. Die hat mir übrigens zum Abschleppen geraten. Habe sie dann darauf hingewiesen, dass ihre eigene Webseite das Abschleppen als ziemlich riskant und aufwändig darstellt. Da schien sie leicht verdutzt und hat mir zugestimmt.
Vielleicht versuche ich das heute Abend doch noch mal über die parkplatzdieb.de, vielleicht bearbeitet das ja dann jemand anderes, der mir (zurecht?) mehr Chancen einräumt...
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| Zitat von -=Charon=-
Immer dieser unintuitive Mistdreck bei den Juristen...
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Vielleicht kann man dir insoweit weiterhelfen, dass es kein Gesetz oder eine sonst geschriebene Regel gibt, die sich mit Tiefgarage, Schild oder kein Schild o.ä. befasst. Was auch immer dir am Telefon geraten wurde, wird sich also maximal aus der Rechtsprechung (und das heißt Einzelfallentscheidungen) zusammensetzen.
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Das ist in der Tat interessant zu hören, danke!
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| Zitat von Kung Schu
Ich würde den Aufriss ja echt erst machen, wenn er in 24 Stunden immer noch da steht. Und jetzt zunächst einen Zettel an die WSS mit dem Hinweis, dass du für den Stellplatz Kohle zahlst.
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Steht immer noch da, unverändert. Wohl schöööööön im Urlaub.
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| Zitat von -=Charon=-
| Zitat von Kung Schu
Ich würde den Aufriss ja echt erst machen, wenn er in 24 Stunden immer noch da steht. Und jetzt zunächst einen Zettel an die WSS mit dem Hinweis, dass du für den Stellplatz Kohle zahlst.
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Steht immer noch da, unverändert. Wohl schöööööön im Urlaub.
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ausm Forum:
| Ich kam nach Hause und habe ein fremdes Auto auf meinem Tiefgaragenstellplatz vorgefunden, d.h. ich konnte mein Auto erstmal nicht parken. Da es mitten in der Nacht war und ich nicht alle Nachbarn aufwecken wollte, hab ich schlichtweg erstmal bei der Polizei angerufen, ob sie mir netterweise den Nachnamen zum Kennzeichen durchgeben könnten, damit ich dort klingeln kann.
Ergebnis: die Polizei hat den Namen nicht rausgerückt (Datenschutz), aber die haben den Halter ermittelt und ihn aus dem Bett geklingelt. | |
das vllt mal probieren?
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Das muss wohl ein Sonderfall gewesen sein.
Mir wurde von einer Polizistin aus dem Bekanntenkreis versichert, dass die Polizei dafür nicht zuständig sei, da Privatgrundstück. Ein konkreter Anruf bei der für mich zuständigen Dienststelle hat dies auch so bestätigt.
Ich gehe morgen mal mit den entsprechenden Handyfotos und dem Auszug aus dem Mietvertrag, der mir die entsprechende Stellplatznummer zuweist, zur Zulassungsstelle (Öffnungszeiten olé...) und schaue mal, ob ich nicht da eine Halteranfrage erwirken kann.
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Du wohnst nicht zufällig in der Schweiz oder? Da geht ne halter Abfrage online für jedermann
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Wah, ich muss gerade volle Lotte Leistungsstörungsrecht in der Praxis anwenden, mit ZBR, nachträglicher objektiver Unmöglichkeit und unklarem Vertragsinhalt.
"Haben wir alles mündlich gemacht!"
"Ok äh es geht um rund 50T¤?"
"Ja, ich weiß, aber ich erzähl Ihnen ja gerade was wir damals besprochen hatten"
#facepalm
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du glaubst gar nicht wie oft ich das habe
Eine der Besten war ein Bohrunternehmen das einen Vertrag (schriftlich) über ein Volumen von ~600.000+ ¤ hatte. Schriftlich mit allem pi-pa-po.
Und dann? Mündliche Ergänzungen ohne Ende. Nicht nur einen mündlichen Vertrag, neee unzählige. "Ach das Stück muss noch gemacht werden? Zusätzlich zu dem bestehenden Vertrag? kk mach ich für >9000¤" "Schlag ein Kumpel"
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| Zitat von [TDE]Killersemmel
Du wohnst nicht zufällig in der Schweiz oder? Da geht ne halter Abfrage online für jedermann
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Wenn ich in der Schweiz wohnte, hätte ich mir einfach ein neues Parkhaus gekauft.
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Neuer Rekord: Abmahnung wegen Internetseite um 17:28 Uhr verschickt, Website um 17:47 offline!
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Und wann wurden die Kosten beglichen?
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Der Mandant verfolgt keine Kostenerstattungsansprüche.
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Wie, da macht also jemand ein genuines Unterlassungsinteresse per Abmahnung geltend?
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Finde ich auch verdächtig. Sollte lieber jemand abmahnen!
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Ich weiß, dass das folgende GIF natürlich gestellt ist. Aber ich hab mich gefragt: Was wären die rechtliche theoretisch möglichen und tatsächlichen Folgen?
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Was meinst du jetzt? Wie ist die Rechtslage? Strafbarkeit der Beteiligten?
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In Berlin ist letztes Jahr das neue Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten [...Foederalismusreform...usw.]. Allerdings wurde in den Schlussbestimmungen eine teilweise Beibehaltung von Paragprahen des Bundesgesetzes festgehalten.
Warum wurde das gemacht? Haette man die nicht einfach ins Landesgesetz aufnehmen koennen?
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Hat jemand zufällig Zugriff auf das 2016'er Archiv von Kommunikation&Recht?
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |