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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Schewardnadse

Arctic
Frage
Moin!

Freundin und ich wollen gerne Heiraten. Nun möchten wir gerne Gütertrennung, dass es im Falle einer Scheidung zu klaren Verhältnissen kommt.
Wir besitzen keine Immobilien, Firmen, Ländereien oder ähnliches.

Im Internet habe ich diesbezüglich mal recherchiert, zudem auch einige Anwälte bzw. Notare konsultiert.

Erstaunlicherweise sind die Anwaltskosten sehr unterschiedlich, genau wie ihre Begründungen.

Alle kamen jedoch mit unterschiedlichsten Preisen, um die Gütertrennung per Vertrag zu festigen.
Zudem unterschiedliche Informationen zur Vorgehensweise.

Habe drei kleine Fragen, weil auch hier meine Recherchen unterschiedliche Ergebnisse geliefert haben.

Wäre jemand bereit mir bei der Interpretation bzw. dem Verständnis auszuhelfen?
Ich würde mich über eine kleine PM freuen, wenn sich jemand mit dem Familienrecht(?) auskennt.

Danke!
Gruß
Schewardnadse
08.02.2017 19:16:18  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Im Familienrecht hab ich extrem auf Lücke gesetzt fröhlich
08.02.2017 20:24:25  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Vier gewinnt!
08.02.2017 20:35:15  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.sueddeutsche.de/digital/grenzkonztrolle-us-amerikaner-muss-bei-einreise-smartphone-passwort-verraten-1.3376781

Der Artikel (tl;dr: Nasa-Mitarbeiter müssen Firmenhandy für US-Grenzschutz öffnen, sonst darf er nicht einreisen) wirft bei mir die Frage auf, wie ich mich verhalten soll, wenn ich in die USA einreise. Auf der einen Seite muss ich die Informationen der Mandanten geheimhalten, auf der anderen Seite fordert mich der US-Grenzschützer auf, mein Firmenhandy zu entsperren. Würdet ihr zurückfliegen und ggf. hunderte bis tausende Euro in gebuchten Unterkünften verfallen lassen? Leeres Handy mitnehmen und in den USA wieder reaktivieren?
13.02.2017 16:35:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Zweite SIM-Karte vom Provider?
13.02.2017 17:45:02  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Manche unserer Apps sind unabhängig von der SIM-Karte. Internetverbindung reicht. Da ist zwar immer noch ein zweites Passwort (in der App), insofern glaube ich nicht, dass dann die US-Behörden was bekommen würden. Aber irgendwie schon gruselige Vorstellung dann da an der Grenzkontrolle zu stehen...
13.02.2017 17:47:21  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Alles was Datenschutz unterliegt mit extra Passwort sichern.
13.02.2017 17:57:24  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von smoo

Leeres Handy mitnehmen und in den USA wieder reaktivieren?



Ich kenne es von Firmen z.B. so, dass es extra "nackte Notebooks" für Auslandsreisen gib, welche außer der Grundinstallation + einem VPN Programm nix enthalten.
Angekommen am Reiseziel muss dan halt erstmal alles nötige geladen werden.

Beim Handy müsste man das äquivalent handhaben.
Handy in Werkszustand und erst vor Ort neu einrichten bzw. ein Fake Profil drauf haben und vor Ort dann zum richtigen switchen.

Aber eine interessante Frage, kannst du die nicht mal direkt deinem Arbeitgeber stellen? Geht ja wohl um eine Geschäftsreise.
13.02.2017 18:40:40  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ick crossposte hier mal:

Ich finds toll, wie gerade alle Medien die BGH-Entscheidung zur Kündbarkeit von Bausparkassenverträgen in ihren Titelzeilen (bewusst) falsch wiedergeben oder zumindest verzerren, um Klicks zu schaffen:

"Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen"

"BGH: Massenhafte Kündigung von Bausparverträgen rechtens"

(Besonders krass falsch): "Bausparkassen dürfen Verträge nach zehn Jahren kündigen"




Was tatsächlich gilt, gibt die Pressemitteilung des BGH schon in der Titelzeile wieder:

"Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife"

Keineswegs darf eine Bausparkasse also "einfach nach zehn Jahren kündigen". Vielmehr darf eine Bausparkasse kündigen, wenn der vertraglich vorgesehene Zweck (=Ansparen einer Bausparsumme) erreicht ist und dann 10 weitere Jahre lang kein Gebrauch von der Option gemacht wurde, einen Kredit zu nehmen.

Die Klägerin hatte 1978(!) einen Bausparvertrag geschlossen und hatte die damals vorgesehene Summe seit 1993(!) angespart. Natürlich haben Bausparkassen auch damit geworben, dass man danach weiter zu dem Zins das Geld angelegt lassen kann. Wenn aber die Vertragslaufzeit + 10 Jahre um sind, dann ist es auch mal jut. Aber die tendenziöse Berichterstattung führt mal wieder dazu, dass der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird und das Vertrauen in die Justiz untergraben wird.
21.02.2017 16:42:49  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Pfeil
LÜGENJUSTIZ!
21.02.2017 17:29:28  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Wird noch besser, Prantl hat mal wieder ein Viertele zuviel oder so und meint dazu, der BGH breche "mit einem Kernsatz des Rechts".
21.02.2017 22:27:06  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
unglaeubig gucken Sozialgesetzbuch
Folgender Sachverhalt: Ich war 2014 für einige Wochen arbeitslos, Amt hat damals eine Sperrzeit verhängt (12 Wochen und damit mehr als die acht, die ich arbeitslos war) und nichts bezahlt. Sozialgericht hat letztes Jahr entschieden: Zu Unrecht. Ein paar Wochen später kam das Geld. Jetzt ist mir ein Schreiben vom Arbeitsamt ins Haus geflattert, dass sie den Betrag ans Finanzamt gemeldet hätten. Aha.

Bedeutet das faktisch irgendwas für mich? Sinngemäß steht drin, dass sie es gemeldet haben, weil sie es melden müssen und mich darüber informieren, weil sie mich informieren müssen. Aber muss ich mit der Info irgendwas machen? Muss ich mich auf irgendeine Nachversteuerung einrichten?
23.02.2017 22:53:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ansonsten steuerfrei. D.h. du musst es angeben, und wenn es viel ist kann es deinen persönlichen Steuersatz anheben. Dummerweis gilt der dann für alle Einkünfte in dem Jahr, das kann schon Geld kosten. Bei 8 Wochen eher nicht.
24.02.2017 0:01:41  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Heisst "Progressionsvorbehalt", dass sich mein zu versteuerndes Einkommen dadurch nicht verändert, aber evtl. höhere Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen anfallen? Oder wie muss ich das verstehen?

Und: Wird das Finanzamt das 2014 (Anspruchszeitraum) oder 2016 (Geldfluss) zurechnen? Beide Steuererklärungen sind natürlich lang abgegeben, ich Depp hab überhaupt nicht mehr dran gedacht. Und mein Anwalt hatte auch nichts gesagt (aber ich habe auch nicht gefragt).
24.02.2017 0:08:50  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
 
Zitat von smoo

http://www.sueddeutsche.de/digital/grenzkonztrolle-us-amerikaner-muss-bei-einreise-smartphone-passwort-verraten-1.3376781

Der Artikel (tl;dr: Nasa-Mitarbeiter müssen Firmenhandy für US-Grenzschutz öffnen, sonst darf er nicht einreisen) wirft bei mir die Frage auf, wie ich mich verhalten soll, wenn ich in die USA einreise. Auf der einen Seite muss ich die Informationen der Mandanten geheimhalten, auf der anderen Seite fordert mich der US-Grenzschützer auf, mein Firmenhandy zu entsperren. Würdet ihr zurückfliegen und ggf. hunderte bis tausende Euro in gebuchten Unterkünften verfallen lassen? Leeres Handy mitnehmen und in den USA wieder reaktivieren?



Lustig, habe mich genau dasselbe auch gefragt, als ich davon gehoert habe. Wuerde versuchen, den Partner zu erreichen. Falls das nicht klappt, im Extremfall zurueckfliegen.

Und einem Anwalt ein "leeres" Handy mitgeben, welches er dann einrichten muss, kannst du bei schaetzungsweise 90% aller Anwaelte vergessen. Die koennen ja nicht mal Roaming selber ein- und ausschalten.

e/ Vielleicht kannst du mit der IT absprechen, dass sie deinen Zugang abstellen und erst wieder freigeben, wenn du ihnen eine SMS oder so geschickt hast. Braucht halt aber Planung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Traktordr!ver am 24.02.2017 3:42]
24.02.2017 3:40:58  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Absonoob

Heisst "Progressionsvorbehalt", dass sich mein zu versteuerndes Einkommen dadurch nicht verändert, aber evtl. höhere Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen anfallen? Oder wie muss ich das verstehen?




Völlig richtig.

 
Zitat von Absonoob


Und: Wird das Finanzamt das 2014 (Anspruchszeitraum) oder 2016 (Geldfluss) zurechnen? Beide Steuererklärungen sind natürlich lang abgegeben, ich Depp hab überhaupt nicht mehr dran gedacht. Und mein Anwalt hatte auch nichts gesagt (aber ich habe auch nicht gefragt).



Die Bundesagentur ist verpflichtet, Lohnersatzleistungen etc. elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden. Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip - Ausnahmen gibt es zwar, allerdings hätte ich gerade keine bzgl. ALoGeld im Kopf.

Finanzamt ist verpflichtet, die elektronisch übermittelten Daten bei der Veranlagung zu berücksichtigen, der Betrag sollte also "automatisch" mit aufgenommen werden.
24.02.2017 6:50:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
...
Endlich weiß ich, was ein minder schwerer Fall einer Körperverletzung im Amt ist!
25.02.2017 19:05:23  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Traktordr!ver

 
Zitat von smoo

http://www.sueddeutsche.de/digital/grenzkonztrolle-us-amerikaner-muss-bei-einreise-smartphone-passwort-verraten-1.3376781

Der Artikel (tl;dr: Nasa-Mitarbeiter müssen Firmenhandy für US-Grenzschutz öffnen, sonst darf er nicht einreisen) wirft bei mir die Frage auf, wie ich mich verhalten soll, wenn ich in die USA einreise. Auf der einen Seite muss ich die Informationen der Mandanten geheimhalten, auf der anderen Seite fordert mich der US-Grenzschützer auf, mein Firmenhandy zu entsperren. Würdet ihr zurückfliegen und ggf. hunderte bis tausende Euro in gebuchten Unterkünften verfallen lassen? Leeres Handy mitnehmen und in den USA wieder reaktivieren?



Lustig, habe mich genau dasselbe auch gefragt, als ich davon gehoert habe. Wuerde versuchen, den Partner zu erreichen. Falls das nicht klappt, im Extremfall zurueckfliegen.

Und einem Anwalt ein "leeres" Handy mitgeben, welches er dann einrichten muss, kannst du bei schaetzungsweise 90% aller Anwaelte vergessen. Die koennen ja nicht mal Roaming selber ein- und ausschalten.

e/ Vielleicht kannst du mit der IT absprechen, dass sie deinen Zugang abstellen und erst wieder freigeben, wenn du ihnen eine SMS oder so geschickt hast. Braucht halt aber Planung.


Ich hab meinen Chef mal drauf angesprochen, der sagte "Das passiert schon nicht." Naja, nur wer zahlt mir den abgebrochenen Urlaub, weil ich das Firmenhandy dabei haben musste?
25.02.2017 19:12:03  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von smoo

 
Zitat von Traktordr!ver

 
Zitat von smoo

http://www.sueddeutsche.de/digital/grenzkonztrolle-us-amerikaner-muss-bei-einreise-smartphone-passwort-verraten-1.3376781

Der Artikel (tl;dr: Nasa-Mitarbeiter müssen Firmenhandy für US-Grenzschutz öffnen, sonst darf er nicht einreisen) wirft bei mir die Frage auf, wie ich mich verhalten soll, wenn ich in die USA einreise. Auf der einen Seite muss ich die Informationen der Mandanten geheimhalten, auf der anderen Seite fordert mich der US-Grenzschützer auf, mein Firmenhandy zu entsperren. Würdet ihr zurückfliegen und ggf. hunderte bis tausende Euro in gebuchten Unterkünften verfallen lassen? Leeres Handy mitnehmen und in den USA wieder reaktivieren?



Lustig, habe mich genau dasselbe auch gefragt, als ich davon gehoert habe. Wuerde versuchen, den Partner zu erreichen. Falls das nicht klappt, im Extremfall zurueckfliegen.

Und einem Anwalt ein "leeres" Handy mitgeben, welches er dann einrichten muss, kannst du bei schaetzungsweise 90% aller Anwaelte vergessen. Die koennen ja nicht mal Roaming selber ein- und ausschalten.

e/ Vielleicht kannst du mit der IT absprechen, dass sie deinen Zugang abstellen und erst wieder freigeben, wenn du ihnen eine SMS oder so geschickt hast. Braucht halt aber Planung.


Ich hab meinen Chef mal drauf angesprochen, der sagte "Das passiert schon nicht." Naja, nur wer zahlt mir den abgebrochenen Urlaub, weil ich das Firmenhandy dabei haben musste?


Urlaub bei dem du das Firmenhandy dabeihaben musst? Mata halt...
26.02.2017 1:45:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
verschmitzt lachen
Just lawyer things
26.02.2017 8:53:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ist jetzt nicht komplett ungewöhnlich. Oder wollen wir wieder auf das Bashen unterschiedlicher Jobverhältnisse hinaus? Meine eigentliche Frage finde ich interessanter.
26.02.2017 9:00:23  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von smoo

Ist jetzt nicht komplett ungewöhnlich. Oder wollen wir wieder auf das Bashen unterschiedlicher Jobverhältnisse hinaus? Meine eigentliche Frage finde ich interessanter.



Moralisch und rechtlich ja trotzdem mehr als bedenklich, aber weißte selber.
Drum würde ich mir da was vom AG schriftlich geben lassen zur Absicherung, damit Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst...
26.02.2017 10:01:56  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich glaube nicht, dass so ein Wisch ohne Weiteres zu erreichen ist Augenzwinkern. Die faktischen Verhältnisse zwischen ArbN und ArbG sind da doch ein bißchen anders. Ich glaube ich diskonnektiere die E-Mail-App, damit ich insofern keine Probleme bekomme. Geb ich halt das Passwort ein, wenn ich mal abrufen will.
26.02.2017 10:18:12  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von smoo

Ich glaube nicht, dass so ein Wisch ohne Weiteres zu erreichen ist Augenzwinkern. Die faktischen Verhältnisse zwischen ArbN und ArbG sind da doch ein bißchen anders. Ich glaube ich diskonnektiere die E-Mail-App, damit ich insofern keine Probleme bekomme. Geb ich halt das Passwort ein, wenn ich mal abrufen will.



Der Antwort war ich mir bewusst in diesem Thread. Augenzwinkern
Solange sie nicht weitere Inhalte erzwingen wollen würde ich eben alles vorm Zugang Dritter sichern was dienstlich ist.
26.02.2017 10:29:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von smoo

Die faktischen Verhältnisse zwischen ArbN und ArbG sind da doch ein bißchen anders.


Mit dem Amtsantritt Schulz' wird das alles wieder in Ordnung kommen.
26.02.2017 14:14:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Wow!
27.02.2017 11:51:24  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, haben wir auch schon angeregt diskutiert. Ich seh' für beide Seiten was. Bin gespannt, was der BGH draus macht. Der Angeklagte, der sich jedenfalls laut dem Artikel nicht einsichtig zeigte, hat seiner Sache natürlich auch nicht geholfen...
27.02.2017 12:00:15  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
Ich hab da mal wieder eine Frage:

Person A findet ein Schreiben eines Obergerichtsvollziehers im Briefkasten. Empfänger ist aber nicht Person A, sondern Person B welche den gleichen Vor- und Nachnamen trägt, lediglich der zweite Vorname unterscheidet sich.

Was muss Person A mit dem Schreiben nun machen? Zurück an den OGV mit Hinweis "wohnt hier nicht, ist hier auch nicht gemeldet"?
Wenn ja, wie muss das Schreiben zurück? Persönlich? Via Post?

Kann da jemand helfen?
27.02.2017 19:00:49  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Pfeil Einfach kurz...
... anrufen, Sachlage erklären und ggf. per normaler Post zurück (wenn der OGV das überhaupt nochmal will). Ist die Variante, die allen am wenigsten Arbeit macht und bei der jeder gleich Bescheid weiß.
27.02.2017 19:08:53  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Aus einem Arbeitsvertrag:
 
Scheidet der AN ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus oder tritt er die Arbeit zum vorgesehenen Termin nicht an, ohne dass er zur frislosen Kündigung berechtigt ist, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes. Die Vertragsstrafe ist im Zeitpunkt des Ausscheidens fällig und kann gegen das Restgehalt aufgerechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.



Wie sieht zu so einer Klausel der Fall aus, den sie abdecken soll? "AN hat keinen Bock auf seine Kündigungsfrist, unterschreibt woanders und kommt einfach von heute auf morgen nicht mehr"?
03.03.2017 8:21:44  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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