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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Jo. Oder er unterzeichnet, kriegt anderswo ein besseres Angebot und kommt gar nicht erst. Ob das geht, weiß ich nicht. Aber so lese ich den Anwendungsbereich.
03.03.2017 9:30:26  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Dass Leute an Tag 1 nicht kommen, habe ich schon gehört. Aber einfach abhauen wäre ja schon ein veritabler Dickmove Breites Grinsen
03.03.2017 9:37:32  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
I LOL'd:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Ist-die-neue-Google-Bildersuche-rechtmaessig-3642492.html

"Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig?

Anfang Februar schaltete Google seine neue Bildersuche in Deutschland frei. Doch die Rechtslage zur Foto-Suchmaschine ist problematisch: Verstößt Google gegen das Urheberrecht?

[...es folgen viele Absätze, die ich nicht gelesen habe...]"

Und der "Top-Kommentar" unter Heise ist folgender:

"Falls jemand sich nicht die Mühe machen möchte, den Artikel zu lesen:
Der Autor des lange Artikeltexts beantwortet die Frage im Titel sinngemäß zusammengefasst folgendermaßen:
'Ich weiß es nicht.'
" (:D)
03.03.2017 9:41:57  Zum letzten Beitrag
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Razer.exe

AUP Razer.exe 20.05.2009
Pfeil Schenkung/Erbschaft
N'Obed!

Bitte um Hilfe:

Gehe ich richtig in der Annahme, das wenn eine Großmutter ihrem Enkel ihr Haus schenkt und noch min. 10 Jahre weiterlebt, das Haus aus der Erbmasse herausfällt und die Kinder der Großmutter keine Ansprüche mehr geltend machen können - in Bezug auf das Haus?

Danke im Voraus!
04.03.2017 21:09:12  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

I LOL'd:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Ist-die-neue-Google-Bildersuche-rechtmaessig-3642492.html

"Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig?

Anfang Februar schaltete Google seine neue Bildersuche in Deutschland frei. Doch die Rechtslage zur Foto-Suchmaschine ist problematisch: Verstößt Google gegen das Urheberrecht?

[...es folgen viele Absätze, die ich nicht gelesen habe...]"

Und der "Top-Kommentar" unter Heise ist folgender:

"Falls jemand sich nicht die Mühe machen möchte, den Artikel zu lesen:
Der Autor des lange Artikeltexts beantwortet die Frage im Titel sinngemäß zusammengefasst folgendermaßen:
'Ich weiß es nicht.'
" (:D)



Breites Grinsen
04.03.2017 22:06:23  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Razer.exe

N'Obed!

Bitte um Hilfe:

Gehe ich richtig in der Annahme, das wenn eine Großmutter ihrem Enkel ihr Haus schenkt und noch min. 10 Jahre weiterlebt, das Haus aus der Erbmasse herausfällt und die Kinder der Großmutter keine Ansprüche mehr geltend machen können - in Bezug auf das Haus?

Danke im Voraus!



Sobald es verschenkt ist, sollte es nach meinem Verständnis immer aus der Erbmasse raus sein. Drum wird dies ja gerne getan, um Dinge/Geld aus dem Pflichtteil rauszubekommen.
Was hier relevant wird/ist das Thema Steuer, da spielt der 10 Jahre Zeitraum eine Rolle. Den für diesen Zeitraum greifen die Steuerfreigrenzen für Schenkung/Erbe.

Meine 2 cent ohne da vom Fach zu sein.
04.03.2017 23:14:21  Zum letzten Beitrag
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F!5H

Guerilla
Ich würde sagen, dass es drauf an kommt.
 
Zitat von 123recht
Wenn dagegen ein Schenkungsvertrag geschlossen wird, der nur nach außen hin einen Vermögensübergang bedeutet, dem Erblasser aber letztlich alle Möglichkeiten zur Nutzung der Sache belässt, läuft auch die 10-Jahres-Frist nicht. Dann können Pflichtteilsberechtigte Schenkungen, die 10 Jahre vor dem Tode oder noch früher ausgeführt worden sind, ignorieren und können die verschenkten Vermögensgegenstände dem Nachlass hinzurechnen.

05.03.2017 0:49:02  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Da sollte man dann vielleicht doch mal eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen
05.03.2017 12:37:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pfeil
Nee, die Leute rennen doch immer nur wegen Parktickets zum Anwalt, aber wenn es um Häuser, Mietverträge oder sowas geht, wo eine Beratung ernsthaft Geld kosten könnte und die RSV nicht zahlt, da machen sie das lieber selber. Geht zwar um ein paar zig- oder hunderttausend und hat Ruinierungspotential, aber so what.
05.03.2017 12:45:10  Zum letzten Beitrag
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Razer.exe

AUP Razer.exe 20.05.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Nee, die Leute rennen doch immer nur wegen Parktickets zum Anwalt, aber wenn es um Häuser, Mietverträge oder sowas geht, wo eine Beratung ernsthaft Geld kosten könnte und die RSV nicht zahlt, da machen sie das lieber selber. Geht zwar um ein paar zig- oder hunderttausend und hat Ruinierungspotential, aber so what.



Ganz ruhig Brauner. Schließ nicht von dir auf andere Menschen.

Es handelt sich um eine Anfrage die aus reiner Neugier gestellt wurde. Natürlich wird so ein Prozess von einem Anwalt durchgeführt, das schließt aber nicht aus das ich hier im Juristenthread mal ganz ungeniert nachfragen darf, oder?
05.03.2017 14:41:54  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Mein Kommentar war gar nicht auf dich gemünzt, sondern ein genereller Rant Augenzwinkern
05.03.2017 15:33:01  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
...
 
Zitat von Rincewind

Gestern mal die Bewerbung für einen "Executive LLM" finalisiert.

Fancy Breites Grinsen

Accepted Breites Grinsen Es wird super.
07.03.2017 8:05:09  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von Rincewind

Gestern mal die Bewerbung für einen "Executive LLM" finalisiert.

Fancy Breites Grinsen

Accepted Breites Grinsen Es wird super.



Gratulation. Darf man fragen wo im UK?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 07.03.2017 8:26]
07.03.2017 8:25:59  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von Rincewind

Gestern mal die Bewerbung für einen "Executive LLM" finalisiert.

Fancy Breites Grinsen

Accepted Breites Grinsen Es wird super.



Gratulation. Darf man fragen wo im UK?

LSE
07.03.2017 8:33:29  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gratuliere!

Aber: Der Spaß an LLM ist ja eigentlich Land Leute Mädels/Männer. Das fehlt bei einem 4jährigen LLM, der in Teilzeit neben der Arbeit gemacht wird, ja ein bißchen. Ich stelle mir das sehr anstrengend vor.

Machst du das, weil du damit bessere berufliche Chancen hast? Oder weshalb?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.03.2017 9:08]
07.03.2017 8:51:12  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
 
Zitat von smoo


Machst du das, weil du damit bessere berufliche Chancen hast? Oder weshalb?




 
Zitat von smoo

Spaß an LLM ist ja eigentlich [b]L
and Leute Mädels/



Frage und Antwort in einem Post. Guter Anwalt.
07.03.2017 9:26:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
unglaeubig gucken
...was er ja nicht so richtig hat, da er nebenbei arbeitet und kaum dazu kommt, LLM zu genießen?
07.03.2017 10:46:03  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
oh traurig
07.03.2017 11:00:23  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von smoo

...was er ja nicht so richtig hat, da er nebenbei arbeitet und kaum dazu kommt, LLM zu genießen?

Streng genommen studiere ich nebenbei. Ja, ist nicht soviel mit Land und Leute. Mädels gäbe eh Ärger...

Karrieretechnisch schadet es jedenfalls nicht. Aber: Ich mache das primär aus Eigeninteresse. Neudeutsch: Für personal growth. Habe außerdem relativ wenig ambitioniert studiert - und habe das Gefühl, ein wenig nachholen zu müssen.

Andererseits mag ich auf die ganzen Großkanzlei-Perks nicht verzichten und würde gerne weiter in Lohn und Brot bleiben. Ist daher glaube ich eine recht gute Kompromisslösung. Qualität der Lehre dürfte ja schon ganz gut sein. Ist ein netter Perk. Klar, sehr anstrengend aber es fordert und fördert ja auch den Intellekt Augenzwinkern

Werde berichten, im Zweifel alle sechs Monate oder so.

Nachtrag: Durch steuerliche "Vorteile" und AG-Beteiligung bleibt der Eigenanteil auch überschaubar am Ende.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 07.03.2017 22:03]
07.03.2017 22:02:54  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
moin!

Kennt sich einer mit dem BBiG aus? Kein wirklicher Fall, es geht nur ums Prinzip:

Thema Zwischenprüfung. Es hat jemnad behauptet man könne da nicht durchfallen, Rechtsgrundlage sei §48 BBiG. Der verweist aber mit einem "gilt entsprechend" auf §37 BBiG, und da gibt es eine Regelung für den Fall des Nichtbestehens. Woraus ich folgere, dass man eben doch durch diese Prüfung fallen kann.

Wer hat nun recht?
08.03.2017 22:49:12  Zum letzten Beitrag
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Toppa

Toppa
Fernabsatz
Mal angenommen Käufer A kauft online bei Verkäufer B, einem großen Versandhandel, eine Blu-ray, die eine 2D- und eine 3D-Disc enthalten soll.
Nach ca. 11 Monaten fällt beim Öffnen der Blu-Ray-Hülle auf, dass es sich aber nur um die Edition mit einer 3D-Disc (ohne 2D-Disc) handelt.
Äußerlich sähen beide Editionen gleich aus. Auf der Rechnung würde als Kauf die 2D/3D-Variante namentlich erwähnt sein.

Wie verhält es sich mit diesem Mangel? Gilt hier die Beweislastumkehr?
Müsste Käufer A beweisen, dass dieser Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag? Wenn ja, wie könnte er das beweisen?
15.03.2017 12:01:25  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Jellybaby

moin!

Kennt sich einer mit dem BBiG aus? Kein wirklicher Fall, es geht nur ums Prinzip:

Thema Zwischenprüfung. Es hat jemnad behauptet man könne da nicht durchfallen, Rechtsgrundlage sei §48 BBiG. Der verweist aber mit einem "gilt entsprechend" auf §37 BBiG, und da gibt es eine Regelung für den Fall des Nichtbestehens. Woraus ich folgere, dass man eben doch durch diese Prüfung fallen kann.

Wer hat nun recht?


Steht erstaunlicherweise nicht in meinem ErfK Mata halt...

Wie wäre es mit Ausbilder fragen?
15.03.2017 12:49:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich darf mich seit heute Fachanwalt für Versicherungsrecht schimpfen Breites Grinsen
15.03.2017 14:23:17  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Gz Du arme Sau! Augenzwinkern
15.03.2017 14:29:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
n1 bro
15.03.2017 14:35:52  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Haben wir hier eigentlich jemanden der sich mit Wegerecht auskennt? Oder hat jemand ne Ahnung unter welchen Fachanwalt (if any) sowas fällt? Ich würde mal wieder nach einer Referenz für so einen Fall gefragt...
15.03.2017 14:39:34  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von -rantanplan-

Wie wäre es mit Ausbilder fragen?



Der ist erst nächste Woche wieder greifbar. peinlich/erstaunt
15.03.2017 14:51:54  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Würde einen FA für Wohnungseigentums- und Mietrecht nehmen. Da gibt's aber äh viele gute und viele weniger gute... wer sich mit sowas extrem gut auskennt sind Notare.

¤: Zwischenposter dürfen in die Berufsschule gehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 15.03.2017 14:56]
15.03.2017 14:52:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Würde einen FA für Wohnungseigentums- und Mietrecht nehmen. Da gibt's aber äh viele gute und viele weniger gute... wer sich mit sowas extrem gut auskennt sind Notare.


Der FA war auch meine erste Vermutung. Aber der Name alleine hat mich davon eher abgehalten. Denn Wohnungseigentum und Mietrecht sind ja gerade Dinge, die sich nicht mit Grundstücken beschäftigen?
15.03.2017 14:54:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Doch, also wenn du darüber nachdenkst, was Wohnungseigentum ist? Augenzwinkern
15.03.2017 14:56:56  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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