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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Smoking

AUP Smoking 09.09.2023
Theoretische Fragestellung zu mündlichen Angeboten:

Für einen Grundstücksanteil ist vor Zeugen eine Summe genannt worden für die der Anteilseigner den Anteil an eine andere Person übertragen würde. Auf dieses Angebot ist nicht eingegangen worden. Die Person der das Angebot gemacht wurde möchte zu einem späteren Zeitpunkt aber darauf eingehen.

Ist der Anteilseigner an sein ursprüngliches Angebot gebunden?
11.04.2017 19:04:27  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Smoking

Theoretische Fragestellung zu mündlichen Angeboten:

Für einen Grundstücksanteil ist vor Zeugen eine Summe genannt worden für die der Anteilseigner den Anteil an eine andere Person übertragen würde. Auf dieses Angebot ist nicht eingegangen worden. Die Person der das Angebot gemacht wurde möchte zu einem späteren Zeitpunkt aber darauf eingehen.

Ist der Anteilseigner an sein ursprüngliches Angebot gebunden?



§ 150 Abs. 1: Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
ergo: Nein.

Es sei denn es wurde eine Annahmefrist bestimmt. Sonst kann ein Angebot, was einem Anwesenden gemacht wurde nur sofort angenommen werden (s. § 147 I BGB)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 11.04.2017 19:08]
11.04.2017 19:06:41  Zum letzten Beitrag
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Smoking

AUP Smoking 09.09.2023
In dem Beispiel gab es keine weiteren Vereinbarungen.

Vielen Dank!
11.04.2017 19:15:41  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wäre eh formnichtig.
11.04.2017 20:01:53  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
verschmitzt lachen
 
Zitat von -rantanplan-

Wäre eh formnichtig.



Quatsch, vertrau mir, ich bin ein Edelmann!
11.04.2017 20:06:08  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hab morgen einen Termin für einen Mandanten bei seiner Haus- und Hofstrafrechtskanzlei. Die haben "Der Kommmissar (geht um)" als Warteschleifenmelodie. Groß. Breites Grinsen

11.04.2017 20:33:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Hab morgen einen Termin für einen Mandanten bei seiner Haus- und Hofstrafrechtskanzlei. Die haben "Der Kommmissar (geht um)" als Warteschleifenmelodie. Groß. Breites Grinsen

http://www.youtube.com/watch?v=dPCu8mQZWqU


Hast du auch ein Mandat vom Musikverlag?

¤: Das Video ist großes Kino Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 11.04.2017 23:59]
11.04.2017 23:55:42  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von smoo

Hab morgen einen Termin für einen Mandanten bei seiner Haus- und Hofstrafrechtskanzlei. Die haben "Der Kommmissar (geht um)" als Warteschleifenmelodie. Groß. Breites Grinsen

http://www.youtube.com/watch?v=dPCu8mQZWqU


Hast du auch ein Mandat vom Musikverlag?


Leider nein. Ich hab nur bisher einen Jingle-"Kauf"vertrag gemacht. Bei dem Kaufpreis hab ich mir dann schon vorstellen können, dass Two and a half men realistisch ist (für einige wenige sehr erfolgreiche Jingle Produzenten)
12.04.2017 9:17:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Frage:

Wir haben Titel über einige Tausend ¤, wurden in einem Zwangsverwaltungsverfahren gegen Mieter erwirkt. Zwangsverwaltungsverfahren endet, weil Grundstück versteigert, und wegen Übererlös stehen die Titel und alle Guthaben auf dem Verwaltungskonto dem ehemaligen Eigentümer zu. Der wiederum hat sie an unsere Mandanten (Umfinanzierung über Arbeitgeberdarlehen; nein, wirklich!) vorauszediert, alles kein Ding, so weit, so klar.

Aber: Jetzt sollen diese Titel alos auf den Alteigentümer umgeschrieben werden. Dazu muss der Zwangsverwalter eine Abtretung machen (Partei kraft Amtes blablubb, ist nicht groß anders als beim InsV).

Haben wir veranlasst - jetzt sagt der Notar: Beurkundung der Abtretungserklärung des ZVw reicht, Annahmeerklärung muss nicht beurkundet werden Mata halt... Moment mal, warum? Das ist doch ein Vertrag? Mata halt... Mata halt... Mata halt...
12.04.2017 13:20:07  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
etwas für sehr schlecht befinden
WTF!
12.04.2017 15:31:18  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Die größte Angst im Examen. Augenzwinkern
12.04.2017 15:54:14  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Je nachdem was dann verschlampt wird... peinlich/erstaunt
12.04.2017 15:56:30  Zum letzten Beitrag
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Kackinnetuba

Russe BF
 
Zitat von -rantanplan-

WTF!


Eine Klausur des zweiten Examens einer Freundin ist nie wieder beim Prüfungsamt angekommen. Die Noten von erst- und zweitkorrektor differierten stark. Ihr wurde dann der Mittelwert von 7 (oder so) Punkten angeboten oder die Möglichkeit ALLE.jpg Klausuren nochmal zu schreiben. Bis dahin hatte sie nen Schnitt von 10 Punkten. Souverän, das Ljpa. Im Vorgespräch zur mündlichen hat sie die Geschichte dann natürlich erzählt und so wurde, bestimmt auch verdient, in der mündlichen etwas wohlwollender gepunktet.
12.04.2017 15:57:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Boah ey, das ist echt hart. 2008 hat an der Uni Hohenhein ja mal ein BWL Dozent (oder sogar Prof?) ne Kiste mit Klausuren in die Nähe eines Mülleimers in seinem Büro gestellt. Die Putzfrau hat sie dann weggeschmissen. Breites Grinsen

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/krasse-uni-panne-113-klausuren-als-altpapier-verbrannt-a-574708.html

Ich hatte in einer Klausur des 2. Examens übrigens vom Erstkorrektor 14 und vom Zweitkorrektor 5 Punkte. Der Zweitkorrektor (Professor) hat den Erstkorrektor (Rechtsanwalt) dann leider davon überzeugt, dass er Recht hat. ;(
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.04.2017 16:01]
12.04.2017 15:58:54  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Bei mir hätte eine der beiden Strafrechtsklausuren im Ersten auch gerne auf dem Postweg verloren gehen können peinlich/erstaunt
12.04.2017 16:34:08  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Achja, rantanplan, zu deiner Frage oben: Keine Ahnung. Breites Grinsen

Mein best guess: Ne Abtretung nach 398 BGB ist grundsätzlich formfrei. Deine Abtretungserklärung (d.h. das Angebot) unterliegt hier wahrscheinlich einem Formerfordernis aus dem Zwangsverwaltungsverfahren, dieses Formerfordernis wird für die Annahme aber nicht aufgestellt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.04.2017 18:37]
12.04.2017 18:35:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Dachte ich erst auch, aber im ZVG und in der ZwVwV steht Null dazu :wand:
12.04.2017 21:17:38  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
§ 403 BGB? Das geht jedenfalls in die Richtung. Habe allerdings keine Ahnung Breites Grinsen
12.04.2017 21:30:13  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wow, das isses! Das ist gar nicht das Rechtsgeschäft, nur die Urkunde darüber! Du bist mein Held!
12.04.2017 22:29:15  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Stets zu Diensten. Kostenrechnung folgt.
12.04.2017 22:58:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
unglaeubig gucken
Nehmen Sie keine Interwebfamepoints, Herr Dr. Rincewind?
12.04.2017 23:16:11  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Aber trotzdem doch nur auf Verlangen, oder? Hat das denn wer?
12.04.2017 23:56:49  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Ja. Der Sachverhalt ist halt nicht sehr klar.
13.04.2017 6:59:32  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hier mal was ganz anderes: http://ipkitten.blogspot.de/2017/04/author-of-wall-street-charging-bull-is.html

Sehr interessanter Fall. Für die, die es nicht kennen: In Downtown Manhattan hat jemand vor zig Jahren den "Charging Bull" als Guerillakunst aufgestellt. Nunmehr wurde für eine Werbekampagne das "Fearless Girl" davor gestellt. Dadurch kann nun der Eindruck entstehen, dass der Charging Bull "böse" sei, keine Rücksicht auf Frauen nehme, etc. - denn das Fearless Girl trotzt ihm. Aber das sollte der Charging Bull eigentlich gar nicht aussagen.

Kurzum: Das später hinzugefügte Kunstwerk greift erheblich in die Wahrnehmung des vorher aufgestellten Kunstwerks ein...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 13.04.2017 10:00]
13.04.2017 9:59:47  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Der Artikel schweigt aber auch darüber, an welchem Tag die Figur dort aufgestellt wurde.
War am 8. März, dem Weltfrauentag.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 13.04.2017 10:05]
13.04.2017 10:04:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/nachrichtkanzleien/2017/04/arbeitszeiten-linklaters-associates-koennen-40-stunden-woche-waehlen

Linklaters wirbt jetzt mit der Option auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetz, so much wow. Breites Grinsen
13.04.2017 17:40:03  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Crosspost aus dem Erklärbär.


Folgende Situation:

Mir ist vor einiger Zeit die Pumpe meiner AIO-Wasserkühlung (Corsair H110i GT) anderthalb Jahre nach Kauf hopsgegangen. Habe den Support angeschrieben und ohne Probleme einen komplett neuen CPU-Kühler auf Garantie zugeschickt bekommen. Zwischenzeitlich habe ich mir allerdings einen Luftkühler zugelegt. Der läuft prima, weshalb ich den zugeschickten Ersatzkühler auch gar nicht mehr in den Rechner einbauen möchte. Stattdessen würde ich ihn gerne über eBay loswerden.

Beim Kauf habe ich auf das Teil 5 Jahre Garantie bekommen. Wie sieht das denn nun beim Privatverkauf auf eBay aus?

Gerne würde ich natürlich die restliche Herstellergarantie (immerhin noch über drei Jahre) irgendwie übertragen können, aber das scheint gar nicht (so einfach) möglich. Reicht es bei einem erneuten Problem mit dem Kühler, wenn ich dem Käufer eine Rechnungskopie zur Verfügung stelle? Wie kann ich so was einigermaßen sicher in den Angebotstext schreiben?
18.04.2017 20:05:42  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/nachrichtkanzleien/2017/04/arbeitszeiten-linklaters-associates-koennen-40-stunden-woche-waehlen

Linklaters wirbt jetzt mit der Option auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetz, so much wow. Breites Grinsen



Zumindest auf dem Papier springen ja mittlerweile viele Kanzleien auf den work-life-balance-train auf. Mich würde interessieren, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 18.04.2017 21:26]
18.04.2017 21:25:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Hengeler hat das jetzt auch.
18.04.2017 21:31:40  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Baker und McDermott sind auch schon vor einer Weile mitgezogen.

Eigentlich fände ich es hier in meiner US Bude ja ziemlich cool, die Arbeitszeiten sind nur jetzt im Ref bei ner 4 Tagewoche schon jenseits der 40 Stunden und für mich langfristig absolut inakzeptabel. peinlich/erstaunt
18.04.2017 22:36:58  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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