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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Armag3ddon

[...]


Über 894 BGB die Eintragung als Eigentümer anstreben ohne dass du weißt, ob die Parteien die Auflassung erklärt haben?


Es liegt zumindest nahe, dass die Auflassung erklärt wurde, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Kann natürlich sein, dass die Hinweise des Notares ignoriert wurden oder aus anderem Grunde vom üblichen Prozedere abgewichen wurde, ja.

 
Zitat von -rantanplan-

A könnte eventuell vom alten Eigentümer als Schadenersatz aus dem Kaufvertrag A/alter Eigentümer die Abtretung von dessen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag alter Eigentümer/B verlangen, z.B. einen Anspruch auf Anpassung wegen Irrtums über die Geschäftsgrundlage. Das ist schon mächtig kompliziert.



Das ist allerdings schon mächtig kreativ.

 
Zitat von -rantanplan-

Und man könnte auch an Kondiktionsansprüche denken, weil A nämlich ein Anwartschaftsrecht erworben hat, in das eingegriffen wurde. Das ist noch komplizierter...


Das Anwartschaftsrecht an Immobilien kommt nur zustande, wenn die Auflassung erklärt wurde und zusätzlich entweder ein Eintragungsantrag gestellt wurde (der wohl 10 Jahre nach Kauf bearbeitet worden wäre!) oder eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde (dann wiederum schwingt der Fall zugunsten des A).


Im Ergebnis wird A aber wohl sehr gekniffen sein und dem B ein Sümmchen für sein Dreieck zahlen müssen. Oder, schlimmer noch, es kommt gar zur Überbaurente.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 01.06.2017 23:50]
01.06.2017 23:50:19  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Armag3ddon

Oder, schlimmer noch, es kommt gar zur Überbaurente.


ha, das fänd ich fast schon lustig.
bin ich ja gespannt ob der neue eigentümer von B einen fähigen anwalt holt, damit könnte er A richtig ärgern. A und B hassen sich nämlich ziemlich.
01.06.2017 23:55:20  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Sich hassende Nachbarn sind die besten. Ein Freund von mir hat auch mal einen Dreiecksfall gehabt:

Die von ihm vertretene Partei hatte ein Grundstück an der Straße, darauf gab es ein Wegerecht für ein dahinter liegendes Grundstück; ganz normal. Die dortigen Nachbarn haben irgendwann angefangen, ihren Pkw auf dem eigenen Grundstück zu parken und mussten dafür natürlich den Weg von der Straße aus benutzen. Das hat den vorderen Nachbarn nicht gefallen. Der vordere hat dann irgendwann ins Grundbuch geschaut und festgestellt, dass von seiner Garage aus ein kleines, aber sehr korrekt eingezeichnetes Dreieck von dem Zufahrtsweg ausgenommen wurde. Das hat er penibel ausgemessen und einen kleinen, etwa 20cm hohen Zaun darauf errichtet.
Das Dreieck hat ganz gut die Kurve im eingezeichneten Durchfahrtsweg geschnitten, so dass man gerade mit einem Auto nicht mehr herumfahren konnte. Es wurde dann gewartet, bis die unliebsame Nachbarschaft den kleinen Zaun plattgefahren hat, dann ist die Sache vor Gericht eskaliert. Breites Grinsen
02.06.2017 0:04:09  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
schön. Breites Grinsen Wer hat gewonnen?
02.06.2017 0:13:48  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Der Zaunaufsteller, da das Grundbuch hier sehr eindeutig darin war, dass dieses Dreieck nicht zum ausgezeichneten Weg dazugehört.

Die Gegenseite hat zuletzt einen Anspruch aus § 242 BGB haben wollen, um dieses Dreieck mit in den Weg eintragen zu lassen. Wurde abgelehnt und darauf hingewiesen, dass dann eben die Parkplätze an der Straße zu nutzen seien und man die 15m oder sowas zu Fuß gehen müsse.
Die Berufungsschrift war dann etwa 40 Seiten lang und hat auch sehr viel gegenüber dem Amtsgericht ausgeteilt (der Vertreter der Gegenseite war meinem Freund bereits als unangenehmer Zeitgenosse bekannt). Die Berufung wurde in knappen Worten durch das Landgericht zurückgewiesen.
02.06.2017 0:24:18  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
geht doch nix über gute nachbarschaftliche Verhältnisse.
02.06.2017 0:56:38  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich brauche einen Vordruck für einen Kaufvertrag (Privatpersonen untereinander). Knackpunkt ist, dass der Vertrag geschlossen werden soll und zu dem Zeitpunkt eine Anzahlung fällig wird. Mit dem Eintritt einer Bedingung soll dann die Übergabe der Kaufsache und die Zahlung des Restbetrags fällig werden. Empfehlungen? Es geht nicht um 3,50 ¤, deswegen würde ich gerne alles unmissverständlich festhalten.
04.06.2017 16:39:13  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Es gibt gerade Diskussionen auf der Arbeit, ob ein Schuldner ein Anrecht auf die Auskunft zu Mahnrhythmen hat, d.h. in welchen Abständen nach Fälligkeit ihn die 1., 2. oder 3. Mahnung erreicht. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder reicht es, dem Schuldner mitzuteilen, dass nach Ablauf von Fälligkeit mit Mahnungen zu rechnen ist?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 14.06.2017 19:09]
14.06.2017 19:08:56  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Mahnungen sind nicht explizit geregelt. Wenn sie irgendwo geregelt sind, dann in den AGB.

Fälligkeit ist Fälligkeit, und wenn die dem Schuldner bekannt ist, ist er nach Ablauf automatisch im Verzug.
14.06.2017 19:13:14  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
...
Bedankt.
14.06.2017 19:13:53  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Danach war doch gar nicht gefragt. Mata halt...


E-Street... No retreat, no surrender
14.06.2017 19:18:21  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Ja, keine Ahnung. Die Frage habe ich im Namen meiner Freundin gestellt und die meint, sie sei mit der Antwort versorgt.
14.06.2017 19:20:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Absonoob

Mahnungen sind nicht explizit geregelt. Wenn sie irgendwo geregelt sind, dann in den AGB.

Fälligkeit ist Fälligkeit, und wenn die dem Schuldner bekannt ist, ist er nach Ablauf automatisch im Verzug.


Das stimmt so nicht. "Eine Zeit nach dem Kalender bestimmt" hat nämlich nichts mit Fälligkeit zu tun, sondern betrifft wiederkehrende Forderungen (Miete und so).
14.06.2017 21:35:56  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ach. Dann hat entweder mein Dozent Unfug erzählt oder ich habe es falsch verstanden. Teach me: Heisst das, ich muss einmal explizit denjenigen in Verzug setzen?
14.06.2017 22:26:08  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Um konkreter zu werden: Es handelt sich um geliehene Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek.
14.06.2017 22:30:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Lies doch mal den 286 Abs. 3 und zusätzlich 271a, außer der Sache mit der Definition der betagten Forderung als Alternative (Abs. 2 Nr. 1) ist das eigentlich sehr eindeutig. Grds. brauchst du eine Mahnung,
- außer Fall des 286 II
- oder des 286 III
14.06.2017 22:31:07  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich merke gerade, wie mir 4 Jahre Fachidiotie in der Kanzlei all das BGB Wissen ausgetrieben haben. traurig
15.06.2017 9:50:36  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Spannung im Leben: ab 01.08. geht es ins Ref.

Und natürlich kann ich bei den Gerichten niemanden erreichen. mit den Augen rollend
20.06.2017 11:28:18  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Langsam ist es dann auch nicht mehr witzig.
23.06.2017 14:51:54  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Erreichen iSv Richtern, denen Du Dich zuweisen lassen möchtest?
23.06.2017 16:50:49  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Na, das wäre ja schon mal was. Vorher muss ich aber die Nummern der Richter haben. Die Justiz Hamburg ist leider besonders toll geregelt. Auf den Webseiten der Gerichte steht ~nichts (die haben alle jeweils eine Unterseite auf hamburg.de, wo ein paar Bildchen sind) und als Kontaktnummer steht da immer nur der hamburgweite "Behördenruf", wo ich mein Anliegen erklären kann und dann immer wieder andere Durchwahlen genannt bekomme. Da geht dann einfach keiner ran, manchmal ist es aber auch besetzt.

Das VG hat es sich etwas einfacher gemacht, die haben schon direkt eine konkrete Durchwahl auf der Webseite stehen, wo dann keiner rangeht.

Vorhin hat es tatsächlich mal beim LG geklappt, so dass mir eine Frau jetzt eine Durchwahlnummer via Mail geschickt hat. Mal sehen, ob die Kammern abheben. mit den Augen rollend
24.06.2017 1:00:56  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Habt ihr keinen Ausbildungsleiter, der euch sowas wie Kontakte gibt? Und warum latschst du nicht einfach auf die Geschäftsstellen? Mata halt...
24.06.2017 1:07:05  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von -rantanplan-

Habt ihr keinen Ausbildungsleiter, der euch sowas wie Kontakte gibt? Und warum latschst du nicht einfach auf die Geschäftsstellen? Mata halt...


Das Ref startet für mich erst ab dem 01.08., ich weiß aber aus gesicherten Quellen, dass man die Zivilstation bereits vorher abgeklärt haben sollte, weil sonst nur der Dreck übrig bleibt. peinlich/erstaunt

Und ja, hinlaufen geht schon. Ich war nur so naiv zu denken, dass wir im Zeitalter der Fernkommunikationsmittel leben...

/e

Ach so und falls du vorschlagen solltest, bei der zuständigen Stelle für das Referandariat im OLG anzurufen und dort nach Hilfe zu fragen - niemals, um Gottes Willen. peinlich/erstaunt Den Fehler habe ich einmal gemacht um etwas nachzufragen und nach zwei Wochen war meine zuständige Frau auch am Telefon (nach 3 Minuten klingeln lassen) und ich habe sehr deutlich gemerkt, wie angepisst sie war, dass ich sie bei der Arbeit störe. Das Telefonat dauerte auch nur ca. 15 Sekunden und endete ohne Verabschiedung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 24.06.2017 1:24]
24.06.2017 1:21:28  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Klingt geil. War in NRW eine Sache von 5 min. Mata halt...
24.06.2017 21:37:46  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Pfeil
Ich versuchs mal hier. Der Erklärbar kann nichts dazu sagen.

Haben wir Sozialrechtler hier? Ich muss wissen, welche Lücken die deutsche Sozialversicherung hat und wie die deutsche Sozialhilfe versucht diese zu schließen.
25.06.2017 19:08:11  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hat sich erledigt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 29.06.2017 18:12]
29.06.2017 16:53:33  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Meine Mutter wurde nach 33 Jahren mit Frist zum 31.01.2018 gekündigt. Ohne vorige Abmahnungen oder Angabe von Gründen.

Sie ist Zahnarzthelferin. In der Praxis ist totaler Zickenkrieg, was dazu geführt hat, dass sie sehr viel krankgeschrieben war. War jetzt 6 Wochen auf Kur, und dann wieder krankgeschrieben.

Sie hat noch ~ 4 Jahre bis zur Rente. In den Betrieb möchte sie verständlicherweise nicht wieder zurück - die Frage ist was man da finanziell jetzt noch rausholen kann?

Termin beim Anwalt hat sie schon, ich wollte hier nur mal ne 2./3. Meinung abholen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hödyr am 29.06.2017 18:48]
29.06.2017 18:47:09  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalent in der Praxis, incl. Putzkräften und so?
29.06.2017 19:30:40  Zum letzten Beitrag
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-=Wurzelzwerg=-

AUP -=Wurzelzwerg=- 31.07.2009
ich schaue mich momentan nach rechtsschutzversicherungen um. könnt ihr von der anwaltsseite bestimmte empfehlen? die huk24 klingt ganz vernünftig
29.06.2017 20:22:14  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Eindeutig die Auxilia!

Abraten würde ich insbesondere von der ARAG und der AdvoCard.
30.06.2017 13:23:13  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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