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Ah, das ist schlecht. Ich bin eh von den Arbeitsgerichten verwöhnt. Gütetermin in 2-3 Wochen, Kammertermin in 3-4 Monaten, mehr oder weniger egal wo.
¤: An der KfH-Zuständigkeit biste aber auf Klägerseite selber schuld
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 09.07.2017 17:47]
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Manchmal ja.
Oder man weiß, dass die Kennzeichenkammer Mist ist. Durch Verletzungen im Internet haben wir halt auch fliegenden Gerichtsstand.
Und was auch nicht hilft: Für europaweite Verbote auf Grund von EU-Marken sind nur ausgewählte deutsche LG zuständig, die natürlich gut zu tun haben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.07.2017 18:06]
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Auch vorhin gelesen. Ist schon ne dreiste Nummer.
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Und der AG Richter ist bestimmt auch noch ein Kegelbruder.
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Meine erste Intuition ging allerdings auch eher in Richtung des Amtsgerichts. Denn am Unfallort war er nicht mehr.
Fischer sieht das auch eher kritisch:
"Eine Beihilfe ist nach der Rspr bis zur Beendigung der Tat möglich; das ist zweifelhaft, da Unterstützungshandlungen nach dem Entfernen dieses nicht mehr fördern oder erleichtern können." Fischer, § 142, Rn. 66
Und je weiter man den Unfallort fasst, desto schwieriger wird das Sich-Entfernen, desto größer wird die "Strafbarkeitslücke". Das OLG scheint mir den Unfallort aber überhaupt nicht mehr räumlich zu definieren.
Die Strafvereitelung halte ich da schon für deutlich naheliegender.
Als ich gelesen habe, dass es sich um Polizisten handelt, hat sich meine Intuition aber kurz verschoben
e. So ganz überzeugt mich das OLG Urteil tatsächlich nicht. Bei den ersten Telefonaten war er wohl schon nicht mehr auf der Autobahn, sondern im Industriegebiet. Da hatte er sich schon vom Unfallort entfernt. Jede andere Interpretation dürfte sich stark mit dem Bestimmtheitsgebot in Konflikt setzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 11.07.2017 16:57]
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Das krasse ist doch, dass die Kollegen ganz genau wussten was passiert ist, oder?
Wenn er jetzt nur vom Industriegebiet angerufen hat und meinte das er abgeholt werden muss, ohne das er genau sagt warum, sieht es (für mich) schon anders aus. Da kann man den beiden dann keinen Vorwurf machen.
Im Artikel stand es aber eher so, dass beide eingeweiht sind und jetzt alles probieren ihren Kollegen/Freund zu decken.
Und das als Polizisten, da muss es einfach Strafen geben.
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Muss es unbedingt eine dogmatische Überdehnung des Beendigungsbegriffes sein mit der man das bewerkstelligt oder reicht nicht das Disziplinarrecht?
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Oder auch ein klassisches Ob Ihr behindert seid, hab ich gefragt?
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| Zitat von -rantanplan-
Muss es unbedingt eine dogmatische Überdehnung des Beendigungsbegriffes sein mit der man das bewerkstelligt oder reicht nicht das Disziplinarrecht?
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Ja oder eben halt Strafvereitelung. Die passt doch ganz gut. Für mich klingt das nämlich nicht so, als hätten sie ihm geholfen, den Unfallort zu verlassen.
e. Ich glaube, wir sind der selben Meinung?!?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 11.07.2017 20:39]
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Alter, vor etwa 1 1/2 Stunden hab ich eine Deckungsanfrage bei der Auxilia gestellt, per Fax. Soeben kam die Zusage, ebenfalls per Fax. Die sind so lächerlich schnell :thumbsup:
e. Actually, nicht mal 1 Stunde: Anfrage 15:46 Uhr, Zusage 16:39 Uhr
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 12.07.2017 16:50]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Deckungsanfrage bei der Auxilia
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.07.2017 17:02]
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Sagt mal, kann man als Otto-Normal-Bürger beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk für die eigenen Daten hinterlegen der nicht nur die Herausgabe der Daten für gewerbliche Zwecke verhindert, sondern auch die Herausgabe im Rahmen einer Melderegisterauskunft ohne gewerblichen Zweck (hier: Zivilrechtsverfolgung)?
Denn die Stadt Wiesbaden meldet salopp: "Aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kann keine Auskunft gegeben werden."
Nicht nur, dass ich nicht verstehe wieso - die blöde Formulierung ärgert mich auch, da ich jetzt nicht weiß ob die Adresse halt einfach nicht existiert oder ob ein Sperrvermerk vorliegt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.07.2017 16:56]
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Ja bitte?
e. Bei mir wird da kein Bild angezeigt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 12.07.2017 17:01]
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Decken steht für: das Zusammenbringen von männlichem und weiblichem Tier zum Zweck der Begattung
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| Zitat von smoo
Sagt mal, kann man als Otto-Normal-Bürger beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk für die eigenen Daten hinterlegen der nicht nur die Herausgabe der Daten für gewerbliche Zwecke verhindert, sondern auch die Herausgabe im Rahmen einer Melderegisterauskunft ohne gewerblichen Zweck (hier: Zivilrechtsverfolgung)?
Denn die Stadt Wiesbaden meldet salopp: "Aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kann keine Auskunft gegeben werden."
Nicht nur, dass ich nicht verstehe wieso - die blöde Formulierung ärgert mich auch, da ich jetzt nicht weiß ob die Adresse halt einfach nicht existiert oder ob ein Sperrvermerk vorliegt.
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Ja, das Problem hatte ich letztens auch. Hab daraufhin beim Amt angerufen und die Mitteilung erhalten, dass diese neutrale Auskunft dann erteilt wird, wenn entweder keine Daten vorhanden sind, oder § 51 Bundesmeldegesetz greift.
Da der eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erfordert, glaube ich nicht, dass man als Schuldner sich _einfach so_ im Melderegister unsichtbar machen kann. Hoffe ich jedenfalls
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Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.
Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ja bitte?
e. Bei mir wird da kein Bild angezeigt
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Na gut, extra für dich habe ich es dann bei imgur hochgeladen!
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| Zitat von smoo
Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.
Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"
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Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen
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Wir haben gleich angerufen. Keine Auskunft.
Jetzt fährt ein Trainee mitm Zug da hin und macht ein Foto vom Briefkasten. Keinen Bock mehr auf die Amtsscheiße.
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| Zitat von smoo
Jetzt fährt ein Trainee mitm Zug da hin
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Bester Job.
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Gibt es im Mietrecht irgend einen Paragraphen der sowas sagt wie "wenn nach x-mal Vermieter benachrichtigen nichts passiert, darf der Mieter selber Handwerker beauftragen und dem Vermieter die Rechnung schicken" oder muss das in jedem Fall über Mietminderung und aufs Beste hoffen laufen?
/kann damit auch in den Erklärbär, aber vielleicht kann hier eher jemand eine qualifizierte Aussage treffen, ist ja kein konkreter Fall.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 12.07.2017 17:14]
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| Zitat von DeathCobra
Gibt es im Mietrecht irgend einen Paragraphen der sowas sagt wie "wenn nach x-mal Vermieter benachrichtigen nichts passiert, darf der Mieter selber Handwerker beauftragen und dem Vermieter die Rechnung schicken" oder muss das in jedem Fall über Mietminderung und aufs Beste hoffen laufen?
/kann damit auch in den Erklärbär, aber vielleicht kann hier eher jemand eine qualifizierte Aussage treffen, ist ja kein konkreter Fall.
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https://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
Voraussetzungen sind genau zu prüfen.
/e
Dazu ebenfalls relevant: https://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html & 536b.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.07.2017 17:16]
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Also nach meinem Verständnis dem Vermieter den Mangel nochmal schriftlich anzeigen, Frist setzen und wenn diese verstrichen ist kann ich nach § 536a (2) selbst ran?
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Das dürfte meistens passen. Bedenke allerdings, dass Handwerker sich in der Regel nicht darauf einlassen, dass du die Rechnung an jemand anderen abgibst, d.h. du erst mal bezahlen und dann beim Vermieter hinter dem Geld herlaufen musst.
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Ja gut, davon gehe ich schon aus. Das wäre auch ok, ich war mir nur nicht sicher, inwiefern ich das Geld dann auf Rechtsgrundlage einfordern kann.
Vielen Dank.
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| Zitat von [TDE]Killersemmel
| Zitat von smoo
Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.
Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"
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Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen
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Hatten wir auch, dafür gibt es allen Ernstes eine Verordnung, die denen das exakt so mit dieser Formulierung vorschreibt.
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| Zitat von DeathCobra
Ja gut, davon gehe ich schon aus. Das wäre auch ok, ich war mir nur nicht sicher, inwiefern ich das Geld dann auf Rechtsgrundlage einfordern kann.
Vielen Dank.
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Äh, schweizer Recht ist u.U. anders...
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Ach, DC ist wieder in der Schweiz?
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von [TDE]Killersemmel
| Zitat von smoo
Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.
Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"
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Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen
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Hatten wir auch, dafür gibt es allen Ernstes eine Verordnung, die denen das exakt so mit dieser Formulierung vorschreibt.
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Hast du zufällig einen Link zu der Verordnung?
/edit: Habs: https://www.jurion.de/gesetze/bmgvwv/44/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.07.2017 17:45]
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |