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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ah, das ist schlecht. Ich bin eh von den Arbeitsgerichten verwöhnt. Gütetermin in 2-3 Wochen, Kammertermin in 3-4 Monaten, mehr oder weniger egal wo.

¤: An der KfH-Zuständigkeit biste aber auf Klägerseite selber schuld Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 09.07.2017 17:47]
09.07.2017 17:44:57  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Manchmal ja. Breites Grinsen

Oder man weiß, dass die Kennzeichenkammer Mist ist. Durch Verletzungen im Internet haben wir halt auch fliegenden Gerichtsstand.

Und was auch nicht hilft: Für europaweite Verbote auf Grund von EU-Marken sind nur ausgewählte deutsche LG zuständig, die natürlich gut zu tun haben
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.07.2017 18:06]
09.07.2017 17:59:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
unglaeubig gucken
Unter Kollegen
11.07.2017 16:37:15  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
Auch vorhin gelesen. Ist schon ne dreiste Nummer. Pillepalle
11.07.2017 16:39:05  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Und der AG Richter ist bestimmt auch noch ein Kegelbruder.
11.07.2017 16:42:31  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Meine erste Intuition ging allerdings auch eher in Richtung des Amtsgerichts. Denn am Unfallort war er nicht mehr.

Fischer sieht das auch eher kritisch:
"Eine Beihilfe ist nach der Rspr bis zur Beendigung der Tat möglich; das ist zweifelhaft, da Unterstützungshandlungen nach dem Entfernen dieses nicht mehr fördern oder erleichtern können." Fischer, § 142, Rn. 66

Und je weiter man den Unfallort fasst, desto schwieriger wird das Sich-Entfernen, desto größer wird die "Strafbarkeitslücke". Das OLG scheint mir den Unfallort aber überhaupt nicht mehr räumlich zu definieren.

Die Strafvereitelung halte ich da schon für deutlich naheliegender.

Als ich gelesen habe, dass es sich um Polizisten handelt, hat sich meine Intuition aber kurz verschoben fröhlich

e. So ganz überzeugt mich das OLG Urteil tatsächlich nicht. Bei den ersten Telefonaten war er wohl schon nicht mehr auf der Autobahn, sondern im Industriegebiet. Da hatte er sich schon vom Unfallort entfernt. Jede andere Interpretation dürfte sich stark mit dem Bestimmtheitsgebot in Konflikt setzen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 11.07.2017 16:57]
11.07.2017 16:55:27  Zum letzten Beitrag
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Tiphunter

tf2_spy.png
Das krasse ist doch, dass die Kollegen ganz genau wussten was passiert ist, oder?
Wenn er jetzt nur vom Industriegebiet angerufen hat und meinte das er abgeholt werden muss, ohne das er genau sagt warum, sieht es (für mich) schon anders aus. Da kann man den beiden dann keinen Vorwurf machen.
Im Artikel stand es aber eher so, dass beide eingeweiht sind und jetzt alles probieren ihren Kollegen/Freund zu decken.
Und das als Polizisten, da muss es einfach Strafen geben.
11.07.2017 17:28:04  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Muss es unbedingt eine dogmatische Überdehnung des Beendigungsbegriffes sein mit der man das bewerkstelligt oder reicht nicht das Disziplinarrecht?
11.07.2017 17:54:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Oder auch ein klassisches Ob Ihr behindert seid, hab ich gefragt?
11.07.2017 19:58:15  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Muss es unbedingt eine dogmatische Überdehnung des Beendigungsbegriffes sein mit der man das bewerkstelligt oder reicht nicht das Disziplinarrecht?



Ja oder eben halt Strafvereitelung. Die passt doch ganz gut. Für mich klingt das nämlich nicht so, als hätten sie ihm geholfen, den Unfallort zu verlassen.


e. Ich glaube, wir sind der selben Meinung?!?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 11.07.2017 20:39]
11.07.2017 20:38:45  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Alter, vor etwa 1 1/2 Stunden hab ich eine Deckungsanfrage bei der Auxilia gestellt, per Fax. Soeben kam die Zusage, ebenfalls per Fax. Die sind so lächerlich schnell :thumbsup:


e. Actually, nicht mal 1 Stunde: Anfrage 15:46 Uhr, Zusage 16:39 Uhr fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 12.07.2017 16:50]
12.07.2017 16:49:01  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Deckungsanfrage bei der Auxilia


[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.07.2017 17:02]
12.07.2017 16:52:23  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Sagt mal, kann man als Otto-Normal-Bürger beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk für die eigenen Daten hinterlegen der nicht nur die Herausgabe der Daten für gewerbliche Zwecke verhindert, sondern auch die Herausgabe im Rahmen einer Melderegisterauskunft ohne gewerblichen Zweck (hier: Zivilrechtsverfolgung)?

Denn die Stadt Wiesbaden meldet salopp: "Aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kann keine Auskunft gegeben werden."

Nicht nur, dass ich nicht verstehe wieso - die blöde Formulierung ärgert mich auch, da ich jetzt nicht weiß ob die Adresse halt einfach nicht existiert oder ob ein Sperrvermerk vorliegt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.07.2017 16:56]
12.07.2017 16:55:51  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Deckungsanfrage bei der Auxilia


http://abload.de/img/angry-smiley-0324odasgp7gu.gif




Ja bitte?


e. Bei mir wird da kein Bild angezeigt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 12.07.2017 17:01]
12.07.2017 16:57:49  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Decken steht für: das Zusammenbringen von männlichem und weiblichem Tier zum Zweck der Begattung
12.07.2017 16:59:00  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Sagt mal, kann man als Otto-Normal-Bürger beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk für die eigenen Daten hinterlegen der nicht nur die Herausgabe der Daten für gewerbliche Zwecke verhindert, sondern auch die Herausgabe im Rahmen einer Melderegisterauskunft ohne gewerblichen Zweck (hier: Zivilrechtsverfolgung)?

Denn die Stadt Wiesbaden meldet salopp: "Aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kann keine Auskunft gegeben werden."

Nicht nur, dass ich nicht verstehe wieso - die blöde Formulierung ärgert mich auch, da ich jetzt nicht weiß ob die Adresse halt einfach nicht existiert oder ob ein Sperrvermerk vorliegt.




Ja, das Problem hatte ich letztens auch. Hab daraufhin beim Amt angerufen und die Mitteilung erhalten, dass diese neutrale Auskunft dann erteilt wird, wenn entweder keine Daten vorhanden sind, oder § 51 Bundesmeldegesetz greift.
Da der eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erfordert, glaube ich nicht, dass man als Schuldner sich _einfach so_ im Melderegister unsichtbar machen kann. Hoffe ich jedenfalls peinlich/erstaunt
12.07.2017 17:00:49  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.

Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"
12.07.2017 17:02:33  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Deckungsanfrage bei der Auxilia


http://abload.de/img/angry-smiley-0324odasgp7gu.gif




Ja bitte?


e. Bei mir wird da kein Bild angezeigt


Na gut, extra für dich habe ich es dann bei imgur hochgeladen!
12.07.2017 17:02:37  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
 
Zitat von smoo

Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.

Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"



Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen
12.07.2017 17:08:58  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wir haben gleich angerufen. Keine Auskunft.

Jetzt fährt ein Trainee mitm Zug da hin und macht ein Foto vom Briefkasten. Keinen Bock mehr auf die Amtsscheiße. Breites Grinsen
12.07.2017 17:11:29  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
 
Zitat von smoo

Jetzt fährt ein Trainee mitm Zug da hin


Bester Job.
12.07.2017 17:12:30  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Gibt es im Mietrecht irgend einen Paragraphen der sowas sagt wie "wenn nach x-mal Vermieter benachrichtigen nichts passiert, darf der Mieter selber Handwerker beauftragen und dem Vermieter die Rechnung schicken" oder muss das in jedem Fall über Mietminderung und aufs Beste hoffen laufen? peinlich/erstaunt

/kann damit auch in den Erklärbär, aber vielleicht kann hier eher jemand eine qualifizierte Aussage treffen, ist ja kein konkreter Fall.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 12.07.2017 17:14]
12.07.2017 17:13:17  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von DeathCobra

Gibt es im Mietrecht irgend einen Paragraphen der sowas sagt wie "wenn nach x-mal Vermieter benachrichtigen nichts passiert, darf der Mieter selber Handwerker beauftragen und dem Vermieter die Rechnung schicken" oder muss das in jedem Fall über Mietminderung und aufs Beste hoffen laufen? peinlich/erstaunt

/kann damit auch in den Erklärbär, aber vielleicht kann hier eher jemand eine qualifizierte Aussage treffen, ist ja kein konkreter Fall.


https://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html

Voraussetzungen sind genau zu prüfen.

/e

Dazu ebenfalls relevant: https://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html & 536b.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.07.2017 17:16]
12.07.2017 17:14:41  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Also nach meinem Verständnis dem Vermieter den Mangel nochmal schriftlich anzeigen, Frist setzen und wenn diese verstrichen ist kann ich nach § 536a (2) selbst ran?
12.07.2017 17:22:00  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das dürfte meistens passen. Bedenke allerdings, dass Handwerker sich in der Regel nicht darauf einlassen, dass du die Rechnung an jemand anderen abgibst, d.h. du erst mal bezahlen und dann beim Vermieter hinter dem Geld herlaufen musst.
12.07.2017 17:25:56  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Ja gut, davon gehe ich schon aus. Das wäre auch ok, ich war mir nur nicht sicher, inwiefern ich das Geld dann auf Rechtsgrundlage einfordern kann.

Vielen Dank.
12.07.2017 17:28:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von [TDE]Killersemmel

 
Zitat von smoo

Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.

Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"



Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen


Hatten wir auch, dafür gibt es allen Ernstes eine Verordnung, die denen das exakt so mit dieser Formulierung vorschreibt.
12.07.2017 17:43:04  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von DeathCobra

Ja gut, davon gehe ich schon aus. Das wäre auch ok, ich war mir nur nicht sicher, inwiefern ich das Geld dann auf Rechtsgrundlage einfordern kann.

Vielen Dank.


Äh, schweizer Recht ist u.U. anders...
12.07.2017 17:44:18  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ach, DC ist wieder in der Schweiz? peinlich/erstaunt
12.07.2017 17:45:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von [TDE]Killersemmel

 
Zitat von smoo

Komisch. Hier spricht dann eher einiges für Adresse falsch, das ist kein Fall der für Gesundheitsschäden spricht.

Meine bisherige Erfahrung mit Melderegisterauskunft war dann eher "Unter der Adresse nicht bekannt"



Genau das hatte ich vor ein paar Monaten auch. Lag dann wirklich einfach nur an der falschen Adresse. Diese nichts sagende Formulierung hat mich da auch schon angefressen. Also einfach Mal anrufen


Hatten wir auch, dafür gibt es allen Ernstes eine Verordnung, die denen das exakt so mit dieser Formulierung vorschreibt.


Hast du zufällig einen Link zu der Verordnung?

/edit: Habs: https://www.jurion.de/gesetze/bmgvwv/44/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.07.2017 17:45]
12.07.2017 17:45:04  Zum letzten Beitrag
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