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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
1/5 Sternen, würde mich hier nicht anklagen lassen!
26.07.2017 16:56:19  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Hatte das Glück damals bei einem ziemlich öffentlichkeitswirksamen Prozess nach Rücksprache mit dem Notdienst einstellen zu müssen. War dann im Express. mit den Augen rollend
26.07.2017 19:12:50  Zum letzten Beitrag
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Niedie

Niedie
 
Zitat von Niedie

 
Zitat von Poerger

Geh damit zu einem Anwalt. Einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht / spezialisiert auf Straßenausbaurecht.



Das werde ich wohl tun müssen.
Ich verstehe jedoch nicht warum ich nach einem Erlass meines Kostenanteils jetzt auf einmal doch wieder dafür belangt werden soll.

Die haben doch schon gesagt "Nö, musst nix zahlen. War eh zum Großteil bei deinem Nachbar".
Und dass jetzt nochmal ne Rechnung kommt ist doch mit Sicherheit nicht in Ordnung.

Na hopp. Anwalt olé.



Falls es jemand interessiert: ich musste nicht zahlen.
Weil mir die Gemeinde die Kosten erlassen haben war diese Angelegenheit geklärt. Deswegen war der zweite Bescheid nicht gültig.
Die Gemeinde hat mir mit einer Klärung vor dem Gericht gedroht, hat aber "nach nochmaliger Prüfung" davon abgesehen. Ich wäre vor Gericht gegangen und hätte auch Recht bekommen, aber die Gemeinde hat dann doch den Schwanz eingezogen.

Gut das ich nicht bezahlt habe
Danke für eure Tips.
27.07.2017 8:46:53  Zum letzten Beitrag
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Gromit

gromit
Ich werde in den nächsten Wochen vermutlich einen Prozess beginnen müssen, um mein Geld nach einem Widerruf von einem Internethändler erstattet zu bekommen. Ich vermute, dass es auf einen (beeinspruchten) Mahnbescheid mit anschließendem Verfahren hinausläuft. Der Rechnungsbetrag ist mit ca. 1000 Euro relativ gering. Habe ich bei diesem Streitwert eine Chance einen fähigen Rechtsanwalt zu finden, der bereit ist, nach RVG abzurechnen, damit ich am Ende der Gegenseite dann die kompletten Kosten aufdrücken kann?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Gromit am 31.07.2017 22:52]
31.07.2017 22:42:47  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hach, heute morgen Berufungsverhandlung vor dem LG Freiburg gehabt. Ich hatte die Mandantin in der ersten Instanz bereits erfolgreich gegen die Klage verteidigt und die Gegenseite hat hieraufhin Berufung eingelegt. Die Verhandlung ging dann auch nur 10 Minuten. Die Rechtslage sei eindeutig, der BGH sowie die Instanzgerichte und die OLGs hätten die streitgegenständliche Rechtsfrage in den letzten Jahren stetig und beständig zulasten der Klägerin entschieden. Die wisse das auch. Gewinnen könne sie nur, wenn sich der Gegner nicht wehre, der Anwalt sich nicht kümmere oder das Gericht sich von langen Schriftsätzen beeindrucken lasse. Das LG werde in künftigen Fällen erneut so entscheiden und die heute verhandelte Entscheidung auch veröffentlichen.

Ich musste nur bei den Anträgen kurz nicken, aber ansonsten kein Wort sagen Breites Grinsen
01.08.2017 14:44:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das Gericht arbeiten lassen, Schnauze halten und Pokerface bewahren!
01.08.2017 15:12:22  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Seit heute bin ich meiner neuen Dienstherrin, der Freien und Hansestadt Hamburg, zu Treue und Dienst verpflichtet. Juchhu!
01.08.2017 17:36:06  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
...
Als was?


E-Street... No retreat, no surrender
01.08.2017 17:36:53  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Als Rechtsreferendar!
01.08.2017 17:37:22  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Yeah! *konfettiregen*


E-Street... No retreat, no surrender
01.08.2017 17:52:48  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
betruebt gucken
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Hach, heute morgen Berufungsverhandlung vor dem LG Freiburg gehabt. Ich hatte die Mandantin in der ersten Instanz bereits erfolgreich gegen die Klage verteidigt und die Gegenseite hat hieraufhin Berufung eingelegt. Die Verhandlung ging dann auch nur 10 Minuten. Die Rechtslage sei eindeutig, der BGH sowie die Instanzgerichte und die OLGs hätten die streitgegenständliche Rechtsfrage in den letzten Jahren stetig und beständig zulasten der Klägerin entschieden. Die wisse das auch. Gewinnen könne sie nur, wenn sich der Gegner nicht wehre, der Anwalt sich nicht kümmere oder das Gericht sich von langen Schriftsätzen beeindrucken lasse. Das LG werde in künftigen Fällen erneut so entscheiden und die heute verhandelte Entscheidung auch veröffentlichen.

Ich musste nur bei den Anträgen kurz nicken, aber ansonsten kein Wort sagen Breites Grinsen



ich frag mich ja immer welche Kläger für sowas immer noch Geld rausjagen.
01.08.2017 17:58:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ein ganz bestimmtes Unternehmen, welches ihr Anliegen bereits 3 mal zum BGH getragen hat Breites Grinsen
01.08.2017 19:24:41  Zum letzten Beitrag
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teppi.ulr

Arctic
Wenn jemand einen relativ hohen Betrag (einige hundert Euro) bezahlen muss und diesen Betrag dann in kleinen Cent-Betraegen ueberweist. Kann man da rechtlich Probleme bekommen? Frage fuer einen Freund.
04.08.2017 4:27:43  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
§ 266 BGB
04.08.2017 19:59:18  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Sind hier Experten für den Mobilfunk-Bereich bzw. Europarecht anwesend?
Ich hab hier eine knifflige Fragestellung zum Thema Datenlimit auf Grundlage EU-Roaming-Verordnung.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 10.08.2017 12:04]
07.08.2017 14:40:36  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
Ich würde im ersten Schritt mich einfach mal an die Bundesnetzagentur wenden, mit denen hab ich super Erfahrungen gemacht!
07.08.2017 14:44:14  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Hat die fiktive Person noch eine schriftliche Benachrichtigung über die Vertragsänderung bekommen?

Möglicherweise kann sie die Vertragsänderung noch widerrufen wenn sie in der Frist ist.
07.08.2017 15:53:54  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
Folgender Fall:
Vor langer Zeit eine Dame in nem online-Spiel kennengelernt, die "nebenberuflich" als Künstlerin arbeitet. Bei ihr im Januar ein Bild in Auftrag gegeben, Anfang Februar in Person das Geld für den Auftrag überreicht.
Probleme dabei:
1. Die Dame arbeitet "ohne Rechnung und Steuern und so"
2. Man hat sich in der Zwischenzeit dann doch ganz gut zerstritten und da gibts auch den ein oder anderen Screenshot von Beleidigungen in meine Richtung, nur halt in-game mit Avatar-Namen dies das.
3. Deswegen lief die Arbeit da auch sehr schleppend anscheinend, da wurde vor Monaten nur mal ein Bild vom gezeichnetem Hintergrund geschickt und auf eine heutige Rückfrage kam sinngemäß zurück, dass bei ihr ja "wenig Elan vorhanden ist für jemanden wie mich zu arbeiten" und "ob ich mir nicht albern vorkäme sie überhaupt anzuschreiben.".

Grade nach Punkt 3 geht mir persönlich da doch etwas die Hutschnur hoch und da wäre jetzt die Frage, ob es da evtl. irgendwelche Optionen gäbe da auch juristisch ranzugehen.
09.08.2017 13:25:33  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wenn der Betrag hoch genug ist, sollte der theoretische Protagonist zu einem Anwalt. Wenn der Betrag nicht hoch genug ist, dann entweder als Lehrgeld ansehen oder aus Prinzip zum Anwalt gehen. Der Punkt 1 macht es aber nicht aussichtslos.
09.08.2017 13:35:16  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
Ab wann würde ein Betrag denn hoch genug sein?

/e
Und zu welchem Anwalt geht man mit sowas am besten. 0 Erfahrung auf dem Gebiet, deswegen erstmal hier nachfragen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tiefkühlpizza am 09.08.2017 13:45]
09.08.2017 13:44:54  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Tiefkühlpizza

Ab wann würde ein Betrag denn hoch genug sein?

/e
Und zu welchem Anwalt geht man mit sowas am besten. 0 Erfahrung auf dem Gebiet, deswegen erstmal hier nachfragen.



Ab 2229,29 Euro.

Junge, sprich erst mal Klartext mit ihr. Sag ihr, wenn sie keinen Bock mehr hat, für dich zu arbeiten, dann soll sie dir das Geld zurückgeben oder zumindest einen Großteil (falls sie schon Material angeschafft hat bzw. schon Zeit investiert hat).
09.08.2017 13:53:30  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
For shits and giggles: Mein Steuerfahnder liebt solche Späße. Selbst wenn so jemand nichts damit verdient, wird immer noch Umsatzsteuer fällig.
09.08.2017 13:55:19  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
 
Zitat von Kung Schu

 
Zitat von Tiefkühlpizza

Ab wann würde ein Betrag denn hoch genug sein?

/e
Und zu welchem Anwalt geht man mit sowas am besten. 0 Erfahrung auf dem Gebiet, deswegen erstmal hier nachfragen.



Ab 2229,29 Euro.

Junge, sprich erst mal Klartext mit ihr. Sag ihr, wenn sie keinen Bock mehr hat, für dich zu arbeiten, dann soll sie dir das Geld zurückgeben oder zumindest einen Großteil (falls sie schon Material angeschafft hat bzw. schon Zeit investiert hat).



Material in Form einer Leinwand hab ich auch noch gekauft und versenden lassen, Malzeug hat sie gekauft und sei ja auch schon halb fertig oder so.
Klartext hab ich auch in anderen Zusammenhängen schon oft genug probiert. Mit der Dame ist aber nicht mehr normal zu reden (siehe Punkt 3).



Absonoobs Beitrag erscheint mir dahingehen auch nicht so verkehrt peinlich/erstaunt
09.08.2017 13:59:16  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
verschmitzt lachen
Typische Borderline-WoW-Bekanntschaft?
09.08.2017 14:00:59  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
verschmitzt lachen
09.08.2017 14:09:14  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Absonoob

For shits and giggles: Mein Steuerfahnder liebt solche Späße. Selbst wenn so jemand nichts damit verdient, wird immer noch Umsatzsteuer fällig.


https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
09.08.2017 14:19:58  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von smoo

Der Punkt 1 macht es aber nicht aussichtslos.


Nach neuster BGH-Rspr zur Schwarzarbeit ist das doch gerade aussichtslos?
09.08.2017 17:23:35  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
Ja, auf den Artikel bin ich auch schon gestoßen.
Ich meine mich nur zu erinnern, dass ich sie mal bei einer normalen Unterhaltung (als das noch möglich war mit ihr) fragte, wie das bei ihr eigentlich dann so mit den Sozialversicherungen und so aussieht. Sie arbeitet nämlich hauptberuflich in Teilzeit und die künstlerischen Tätigkeiten sind eine Nebenbeschäftigung. Sie sagte darauf iirc, dass sie ja offiziell gar keine Künstlerin sei und so, halt ohne Rechnung dies das arbeitet.
Daher wäre da als Laie mein einziger Anhaltspunkt gewesen, ob man da trotzdem irgendwie meldepflichtig ist für derartige Sachen und man daher ans Bein gepinkelt bekommen könnte peinlich/erstaunt
09.08.2017 17:33:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von smoo

Der Punkt 1 macht es aber nicht aussichtslos.


Nach neuster BGH-Rspr zur Schwarzarbeit ist das doch gerade aussichtslos?


Die kannte ich noch gar nicht die Entscheidung, interessant. Und 812 wegen 817 nicht. Hm. Doof gelaufen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.08.2017 18:15]
09.08.2017 18:12:33  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Beides!

¤: Zu den ersten beiden Fragen: Beides trifft zu!
Zur letzten Frage: Ich äußere mich dazu nicht abschließend, halte es aber für weit hergeholt!

¤²: Schnelleditierer Wütend
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 09.08.2017 18:17]
09.08.2017 18:15:18  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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