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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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aCiid

Leet
Hat sich erledigt. Alles positiv verlaufen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von aCiid am 23.09.2017 12:19]
21.09.2017 21:07:01  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Frage
Wenn man Jemanden anzeigt und einen Strafantrag stellt, bekommt man dann abschließend noch eine Info, dass der Beschuldigte nun bestraft wurde?
26.09.2017 10:18:06  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
Nein.
26.09.2017 10:24:37  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Okay, und das "der Fall ansich" abgeschlossen ist auch nicht?
26.09.2017 10:31:31  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
Wenn das Verfahren bereits während der Ermittlung eingestellt wird wirst du benachrichtigt, da du dann die Möglichkeit hast gegen den Bescheid vorzugehen.
Wenn ein Strafbefehl ergeht erfährst du davon nichts.
Wenn das Verfahren zu einer Hauptverhandlung führt erfährst du nur davon, wenn du als Zeuge geladen wirst.

Wenn man gesteigertes Interesse hat sollte man sich einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen.
26.09.2017 10:33:24  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Nur um zu erfahren was der Typ nun für eine Strafe bekommen hat, ist es mir das Geld für die Beauftragung eines Anwalts nicht wert.

Aber nun weiß ich wie sowas abläuft.
Danke.
26.09.2017 10:38:41  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011



Hehehe.
27.09.2017 12:45:49  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Hat jemand von euch an der FU Berlin studiert? Falls ja: Wie habt ihr dort Protokolle für die mündliche besorgt? Die Fachschaft bietet das da ja nicht an und ich bräuchte eventuell vorhandene Protokolle über eine ehemalige Professorin dort. Hier an meiner Uni gibt es kein einziges, an der Uni, an der die aktuell unterrichtet gibt es 2 von derselben Prüfung. Examensheld hat mir genau eins mehr geschickt.
27.09.2017 20:08:59  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Urteil des BGH vom 11.05.2017 - I ZR 60/16 – Testkauf im Internet

tl;dr: Online-Händler können einen Texthinweis machen, dass sie nur B2B verkaufen. Weitere Sperren sind nicht notwendig. Damit müssen sie sich nicht an E-Commerce-Regeln im B2C halten.

Das kann leicht dazu führen, dass Shops jetzt angebliche B2B-Shops werden und man als Verbraucher entscheiden muss, ob man da unter Verzicht auf alle Verbraucherrechte bestellen will.

Was eine Entscheidung mit den Augen rollend
28.09.2017 9:24:49  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Hat jemand von euch an der FU Berlin studiert? Falls ja: Wie habt ihr dort Protokolle für die mündliche besorgt? Die Fachschaft bietet das da ja nicht an und ich bräuchte eventuell vorhandene Protokolle über eine ehemalige Professorin dort. Hier an meiner Uni gibt es kein einziges, an der Uni, an der die aktuell unterrichtet gibt es 2 von derselben Prüfung. Examensheld hat mir genau eins mehr geschickt.



HU? Ich habe mir damals als Kölner auch Protokolle in Bonn besorgt.

Ersetze HU durch beliebige andere Uni in Deinem Prüfungsbezirk.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 28.09.2017 10:17]
28.09.2017 10:16:18  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Hat jemand von euch an der FU Berlin studiert? Falls ja: Wie habt ihr dort Protokolle für die mündliche besorgt? Die Fachschaft bietet das da ja nicht an und ich bräuchte eventuell vorhandene Protokolle über eine ehemalige Professorin dort. Hier an meiner Uni gibt es kein einziges, an der Uni, an der die aktuell unterrichtet gibt es 2 von derselben Prüfung. Examensheld hat mir genau eins mehr geschickt.



HU? Ich habe mir damals als Kölner auch Protokolle in Bonn besorgt.

Ersetze HU durch beliebige andere Uni in Deinem Prüfungsbezirk.



HU hat nix. Und ich hab schon bei den einschlägigen Unis im Prüfungsbezirk angerufen, zu der Frau gibt's einfach keine Protokolle. Wie gesagt, selbst die eigene Uni hat nur zwei gehabt und da ist sie seit Jahren.
28.09.2017 20:27:13  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Einzige Idee wäre noch herauszufinden, ob sie sowohl im ersten als auch im zweiten Examen prüft und dann ggf aus den jeweils anderen Protokollen Schlüsse zu ziehen.

Aber ganz ehrlich, mach dich nicht verrückt. Im Zweifelsfall ist sie sowieso nicht protokollfest.
28.09.2017 20:31:55  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Ja eben. Wird schon klappen! Hat auch dreimal §823 geprüft, ist auf Schadensrecht an der Uni spezialisiert und hat auch einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht. Alles Themen, die überschaubar sind peinlich/erstaunt
28.09.2017 20:34:43  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Joa... dann weisst du ja ohnehin schon was dich erwartet. Hatte damals im Ersten einen komischen KathHO Professor der auf Sorgerechte nicht verheirateter Väter spezialisiert war. mit den Augen rollend
28.09.2017 21:23:04  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011


( ͡° ͜ʖ ͡° )
29.09.2017 1:47:02  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von BoMaN

Einzige Idee wäre noch herauszufinden, ob sie sowohl im ersten als auch im zweiten Examen prüft und dann ggf aus den jeweils anderen Protokollen Schlüsse zu ziehen.

Aber ganz ehrlich, mach dich nicht verrückt. Im Zweifelsfall ist sie sowieso nicht protokollfest.


Blöde Frage, aber Alpmann und Co haben keine Protokolle?
29.09.2017 6:35:27  Zum letzten Beitrag
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manu1980

AUP manu1980 05.01.2008
Guten Tag wertes pOT,

bräuchte mal einen juristischen Ratschlag.

Folgende Situation:

Erwerb Eigentumswohnung von A. (2014)
Aushändigung von zwei Wohnungsschlüsseln

Nachfertigen zweier zusätzlicher Schlüssel (2017),
Schließanlage, teures Vergnügen. Zufällig viel mir auf, dass ich nun Schlüssel mit den fortlaufenden Nummern 4 und 5 erhalten habe. Nachdem ich meine beiden alten Schlüssel nochmal angeschaut habe, stellte ich fest sie haben die Nummer 2 und 3. Sprich die Nummer eins Fehlt seit nunmehr drei Jahren.

Nach der Zeit gehe ich nicht davon aus, dass niemand mutwillig mit diesem Schlüssel in meine Wohnung eindringen will und mich um ein paar Wertgegenstände erleichtern will. Der Schlüssel wird in einer Schublade liegen oder gar vergessen in den Müll gewandert sein. Da ich aber trotzdem gerne Ordnung in meinen Sachen habe und so etwas nicht einfach vergessen kann, habe ich bei A. angerufen ob sie den Schlüssel nicht noch irgendwo rumliegen hat. Sie bat um etwas Zeit und hat mich später am selben Tag zurück gerufen, das sie ihn tatsächlich nicht findet. Die beiden Schlüssel seien alles gewesen, was sie bzw. der Mieter hatten. (Die beiden Schlüssel waren bei der Übergabe noch in Besitz des Mieters - behält der Vermieter nicht immer einen für "Notfälle"?).

Zweiter Versuch war die Hausverwaltung die alle alten Unterlagen durchgeschaut hat und feststellte, dass alle drei Schlüssel bei Erstübergabe der Wohnung an A. gingen. Übergabe wurde durch eine mittlerweile insolvente Firma und oder den Gläubiger (Sparkasse) erledigt. Dazu habe ich keinen Unterlagen zur Einsicht.

Nach kurzem googlen kam ich zu der Erkenntnis, dass fünf Jahre lang noch der Verursacher für solche Schäden haftbar ist. Stimmt das?
Würde heißen ich kann den Tausch des Schlosses und meine neuen Schlüssel auf Kosten von A erledigen? Wäre natürlich für mich die beste Lösung. Wenn ich irgendwann die Wohnung wieder verkaufen will wundert sich der Käufer sicher auch über den fehlenden Schlüssel, mit dem unterschied, dass ich dann haftbar bin.

Da es das erste mal ist, dass ich ein solches Problem habe müsste ich erstmal wissen wie ich sowas am besten anschiebe?

Direkt zum Anwalt? Hab leider keinen, und auch keine Rechtsschutzversicherung - noch schnell eine abschließen?
04.10.2017 12:07:46  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von manu1980

behält der Vermieter nicht immer einen für "Notfälle"?.



Nein.
04.10.2017 13:06:07  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Abseits vom Fall: Rechtschutzversicherungen haben oft eine gewisse Vorlaufzeit ehe sie in Anspruch genommen werden können
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 04.10.2017 13:15]
04.10.2017 13:15:01  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab mich heute gefragt, ob ich meinem Mandanten raten soll, dass er in der Parteien-Kommunikation (die Parteien verhandeln gerade) mal leicht andeuten soll, dass sich der Gegner mal eine rechtliche Zweitmeinung einholen soll. Denn der andere Anwalt ist echt weit weg von dem was rechtlich richtig ist und hat seinen Mandanten von seiner Position überzeugt.

Aber irgendwie glaube ich, dass diese Nachricht bei der anderen Partei ggf. unhöflich und beim anderen Anwalt als definitiv unhöflich ankommt.
06.10.2017 10:20:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Ich bekomme gleich einen MEGAHASSANFALL mit diesem Drecks-beA-Scheissdreckshurensoftwaregedöns Wütend
06.10.2017 10:30:56  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Haha, das macht bei uns zum Glück wer anders.

(wobei ich genau weiß, wenn die Juristen in der Verwandtschaft anrufen werden, wenn die sich das erste mal damit beschäftigen)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 06.10.2017 10:39]
06.10.2017 10:39:05  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von smoo

Ich hab mich heute gefragt, ob ich meinem Mandanten raten soll, dass er in der Parteien-Kommunikation (die Parteien verhandeln gerade) mal leicht andeuten soll, dass sich der Gegner mal eine rechtliche Zweitmeinung einholen soll. Denn der andere Anwalt ist echt weit weg von dem was rechtlich richtig ist und hat seinen Mandanten von seiner Position überzeugt.

Aber irgendwie glaube ich, dass diese Nachricht bei der anderen Partei ggf. unhöflich und beim anderen Anwalt als definitiv unhöflich ankommt.

naja, je nachdem wie sehr der Gegner von der Meinung seines RA eingenommen ist kann er es auch als 'Taktik' verstehen seinen (in seinem Kopf) guten RA los zu werden.

Meiner Meinung nach bringt sowas kaum was. Ich habe allerdings schonmal in einem ähnlichen Fall dem Gegner geraten se Ansprüche gg seinen RA prüfen zu lassen peinlich/erstaunt
06.10.2017 10:39:16  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von -rantanplan-

Ich bekomme gleich einen MEGAHASSANFALL mit diesem Drecks-beA-Scheissdreckshurensoftwaregedöns Wütend

erzähl Breites Grinsen
06.10.2017 10:39:48  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Alter, der Sachverhalt etwas für sehr schlecht befinden

https://jura-online.de/blog/2017/10/10/bgh-zur-korrektur-des-ruecktrittshorizonts/


 

A. Sachverhalt (leicht vereinfacht)
A legte sich nach dem Genuss größerer Mengen Bier und der Einnahme von Medikamenten gegen 15:00 Uhr in der Wohnung des N schlafen. Gegen 0:20 Uhr wachte er von der Lautstärke des Fernsehers auf, dessen Programm der schwerhörige N verfolgte. Stark erregt herrschte A den erheblich alkoholisierten N wegen der Störung an. Dieser schrie seinerseits den A an; dabei traf er ihn ungewollt mit einem Speicheltropfen ins Gesicht. Erzürnt schlug A daraufhin zunächst mit der Faust gegen Brust oder Schulter des N, der dadurch zu Boden fiel. Nach weiteren Faustschlägen gegen den Kopf des N ergriff A eine zwei bis drei Kilogramm schwere Personenwaage und schlug damit mehrfach mit großer Wucht auf den Kopf des N, wobei er dessen Tod für möglich hielt und billigte. Sodann ergriff A einen etwa 250 Gramm schweren kleinen Hammer, mit dem er kraftvoll auf den Kopf des N schlug. Nachdem sich bereits nach dem ersten Schlag der Hammerkopf vom Stiel löste, nahm A ein Brotmesser mit einer Klingenlänge von 17,5 cm, mit dem er in der Absicht, N zu töten, diesem einen etwa 20 cm langen Schnitt am Hals vom rechten Ohr bis in die Mitte der linken Halsseite beibrachte. Obwohl er versuchte, den Schnitt tief in den Hals zu führen, drang die Messerklinge aufgrund der gebeugten Kopfhaltung des N nur schräg in die Haut ein, wo sie zwar eine stark blutende klaffende Wunde verursachte, aber keine größeren Gefäße verletzte. Trotz der Verletzungen bestand für N keine konkrete Lebensgefahr.
Obwohl dem A die Fortführung der Verletzungshandlungen weiterhin möglich war, ließ er von N ab. Zu diesem Zeitpunkt hielt er es für möglich, dass N an den beigebrachten Verletzungen sterben könne. Er begab sich in die Küche und rauchte eine Zigarette. N gab währenddessen röchelnde Geräusche von sich und rief um Hilfe. Daraufhin setzte sich A, der seinen Vorsatz, N zu töten, aufgegeben und nun erkannt hatte, dass N nicht tödlich verletzt war, neben N und drückte ihm mindestens zwei Mal ein Kissen auf das Gesicht, um dessen störenden Laute zu unterbinden. Dabei achtete er darauf, dass er das Kissen jeweils zurückzog, wenn er merkte, dass sich N infolge der Atemnot versteifte, um ihn wieder frei atmen zu lassen. Bis zum Erscheinen der Polizei gegen 1:10 Uhr vernahmen Nachbarn weiterhin gelegentlich Hilferufe des N.

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 10.10.2017 13:44]
10.10.2017 13:23:26  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
2 Stunden vor dem VG verhandelt, insolvenzrechtliche Vorfrage - wenn sich Verwaltungsrechtler mit Zivilrecht befassen bleibt kein Auge trocken Breites Grinsen
10.10.2017 15:04:34  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Alter EK, was ist A denn bitte für ein Hurensohn.
10.10.2017 17:51:11  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
unglaeubig gucken
 
Zitat von smoo

Alter EK, was ist A denn bitte für ein Hurensohn.



Hab's heut auch in der RÜ gelesen. Mit dem Hammer auf den Kopf, mit dem Messer vom Ohr runterschneiden und dann noch privilegiert werden? Unvorstellbar eigentlich
10.10.2017 19:43:25  Zum letzten Beitrag
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KarlKoch

Marine NaSe
Ich habe da mal eine hypothetische Frage: ein mündlicher Vertrag über den Verkauf eines Gegenstandes besteht(WhatsApp Nachricht), Ware und Geld wurden jedoch noch nicht übergeben. Wenn der Käufer nun zurücktritt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
11.10.2017 23:42:59  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Kommt drauf an.
12.10.2017 1:19:48  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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