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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von KarlKoch

ein mündlicher Vertrag ...(WhatsApp Nachricht),




Sprachnachricht oder wie?
Wäre das dann wirklich "mündlich"?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 12.10.2017 7:03]
12.10.2017 7:01:43  Zum letzten Beitrag
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KarlKoch

Marine NaSe
 
Zitat von Armag3ddon

Kommt drauf an.


Breites Grinsen Worauf?

@Icefeldt: aufgrund der Vertragsfreiheit würde ich als Laie sagen, dass die Form Recht egal ist. Und nein, Textnachricht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlKoch am 12.10.2017 8:34]
12.10.2017 8:34:06  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Habe Ende November meine erste Beweisaufnahme (5 Zeugen). Gibt's da irgend ein (Referendars)Skript mit dem ich mich darauf vorbereiten kann? Was ich jetzt schon gemacht hab sind mir mal die diversen § zum Zeugenbeweis anzugucken (samt Kommentierung soweit hier relevant).

Hatte ich bisher noch nie sowas.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 13.10.2017 15:40]
13.10.2017 14:49:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
"Stelle nie eine Frage, bei der du nicht weißt, was der Zeuge antworten wird."

Diese Regel ist etwa so golden wie "Der größte Feind im Land ist der eigene Mandant".
13.10.2017 16:05:59  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das wird sowieso das komplette Disaster, das ist ein Fall den eine Kollegin angezettelt hat (mit niedrigen Erfolgschancen) und jetzt im Mutterschutz ist. Ich kenne auch die gesamte Vorberatung nicht.

Da wirds auch zu tollen Themen wie Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei vAw auf Grund Paritätsgrundsatz kommen .... Hässlon
13.10.2017 16:29:49  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Okay, ruf den gegnerischen Kollegen an, 50:50, Kostenaufhebung!
13.10.2017 17:18:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Habe folgende Nachricht auf LinkedIn bekommen und frage mich, was da die Betrugsmasche ist:

 
Betreff: Confidential Discussion regarding a Job Opportunity

Dear ...,

Hope all is well,

I tried contacting this week on your office desk , unfortunately I couldn't reach you. I would like to arrange a confidential discussion with yourself off-desk - to discuss a mandate I'm exclusively mandated to for one of my key clients.

Please could you let me know a suitable number to reach you but more importantly a time.

Best regards,



Im Betreff ist es ein Job, im Text ein Mandat?

Das Profil vom Absender sieht aber legit aus (LinkedIn Premium, viele Connections, folgt selber passenden Leuten, habe sogar 3rd Connections etc.)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 16.10.2017 9:39]
16.10.2017 9:38:40  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Job opportunity kann auch Auftragschance heißen, muss nicht unbedingt eine Stelle sein.
16.10.2017 10:38:50  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
verschmitzt lachen
Ist der der nigerianische Prinz? Vielleicht hat er ja seine Kontaktaufnahmeart verbessert
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 16.10.2017 20:25]
16.10.2017 20:25:07  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Habe mal eine Frage zur Parteivernehmung.

Wir machen einen Anspruch gegen Gesellschaft A geltend, weil der Geschäftsführer der Gesellschaft A etwas negatives zum Zeugen B gesagt hat.

Wir haben als Beweis Zeugen B benannt, die Gegenseite hat als Gegen"beweis" den Geschäftsführer als Parteivernehmung benannt.

Ist meine Vermutung richtig, dass wir hier als Kläger nicht beweispflichtig sind (sondern die Beklagten einen Gegenbeweis starten) und wir somit gem. § 447 ZPO unsere Zustimmung verweigern könnten? Wir haben zwar für die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich die Beweispflicht für den Anspruch. Der Pflicht sind wir aber mit Zeuge B nachgekommen. Die Gegenaussage der Partei fällt damit ja nicht mehr in unsere Beweispflicht.

(Rechtsprechung um Paritätsgrundsatz und Vernehmung v.A.w. mal außen vorgelassen)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 24.10.2017 18:34]
24.10.2017 18:17:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Für die streitige Tatsache, die positive Tatsache des Inhalts der Äußerung, seid ihr beweispflichtig. 447 findet deshalb mE von vorneherein keine Anwendung.

Denn die Beweislast kehrt sich nicht dadurch um, weil die beweisbelastete Partei den ihr obliegenden Beweis erbracht hätte - das steht nämlich noch nicht fest (durch den bloßen Beweisantritt habt ihr es jedenfalls nicht getan, selbst durch eine entsprechende Zeugenaussage noch nicht, denn da kommt noch die Beweiswürdigung).

Das ist jetzt aber freihändig.
24.10.2017 18:50:47  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich hab in dutzenden Gerichtsverfahren noch keine einzige Parteivernehmung erlebt, obwohl die regelmäßig beantragt wird Breites Grinsen

------------------

Übrigens: Ab 01.01.2018 ist das Mitwirken bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt wieder Berufspflicht!
25.10.2017 10:42:11  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich auch nicht. Daher meine dummen Fragen. Aber hier kommt es leider wirklich mal drauf an.

Toll finde ich aber, dass der andere Anwalt breit ausgeführt hat, dass der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Aussage noch nicht Geschäftsführer war und er deshalb Zeuge wäre. Hat wohl einfach ignoriert, dass es auf den Zeitpunkt der Beweisaufnahme ankommt, nicht der Aussage. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.10.2017 14:26]
25.10.2017 14:25:08  Zum letzten Beitrag
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Garr

tf2_spy.png
Pfeil Mietrecht
Folgendes fiktives Beispiel:

Person A wohnt in einer 2er-WG.
Person B ist der Hauptmieter. Fristgerecht hat Person B Person A gekündigt: Eigenbedarf, zieht mit ihrem Freund zusammen.

Vor etwa 3 Monaten hat der Vermieter angeboten, die Wohnung kostenfrei zu streichen. Person A hat es für sein Zimmer abgelehnt, weil er die Notwendigkeit dahinter nicht im Ansatz gesehen hat. Nach wie vor befindet sich das Zimmer in einem einwandfreien Zustand.
Kurz vor dem Auszug bat Person B, dass das Zimmer von A zu streichen ist, da es so mündlich nach einem möglichen Auszug so vereinbart wurde. Dies wurde jedoch nie besprochen. Im Mietvertrag der WG ist für den Auszug lediglich vereinbart, dass Schlüssel etc. zurückgegeben werden sowie bauliche Veränderungen wieder in den Ursprungszustand gebracht werden.
Person A schlägt diese Bitte aus, da nach wie vor keine Notwendigkeit besteht, er einen Monat vor Ablauf der Frist auszieht (und dies nicht ganz freiwillig nach der kurzen Zeit von 6 Monaten) und er diese Haltung nun als echt unsozial empfindet. Person A hat angeboten, dass er maximal das Material (Farbe etc.) auf seine Kosten stellt, aber sonst nichts mehr machen würde.
Das Ende des Gespräches lautete: "Ach, mach doch was du willst!" (Zitat Person B) mit einem Verlassen des Raumes.
Das einzige "Druckmittel" von Person B sind die 625¤ Kaution. Person A kann nicht einschätzen, wie es nun weiter geht.

Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage für Person A aus?
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Garr am 25.10.2017 16:11]
25.10.2017 15:34:35  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Der Fall ist natürlich rein fiktiv! ( siehe Startpost)

/ sollte so passen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 25.10.2017 16:40]
25.10.2017 15:36:30  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo



Toll finde ich aber, dass der andere Anwalt breit ausgeführt hat, dass der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Aussage noch nicht Geschäftsführer war und er deshalb Zeuge wäre. Hat wohl einfach ignoriert, dass es auf den Zeitpunkt der Beweisaufnahme ankommt, nicht der Aussage. Breites Grinsen




Nicht überbewerten, irgendwas muss man halt schreiben. Ich bestreite auch schon mal die Passivlegitimation, auch wenn ich weiß, dass sie gegeben ist. Man darf nie vergessen, dass man auch mal an einen trotteligen Richter geraten kann. Außerdem lieber mal zu viel bestreiten, als zu wenig.

Und manchmal schreibt man auch einfach nur für den Mandanten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 25.10.2017 20:24]
25.10.2017 20:22:09  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich bewerte das eine jetzt nicht singulär über, aber das ist eine der vielen Sachen die der ander Anwalt sich in dem Verfahren leistet. Der Richter hat in der letzten mdl. Verhandlung zu ihm gesagt "Sie sind doch Fachanwalt, sowas müssten sie wissen". Geht halt die ganze Zeit so.

Klar, manchmal muss man was schreiben. Aber der macht echt nur Mist. Rechtlich vollkommen falsche Dinge würde ich aber nicht vortragen, auch nicht für einen trotteligen Richter.

Aber gut, meinen Mist verzapfe ich dann in der Beweisaufnahme.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.10.2017 22:14]
25.10.2017 22:10:10  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Der einzige "New job alert", den ich abonniert habe, hat ausgeschlagen. Associate Legal Counsel bei Google Deutschland in Hamburg.

Das wär schon ein spannender Job. Aber das Auswahlverfahren ist krass, die Arbeitszeiten schlimm und umziehen will ich auch nicht.

Hmmm.
26.10.2017 19:47:58  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Ich frage mich ja immer, ob die Anstellung im Unternehmen so ein wenig die "Endstation" ist..

Aufstiegschancen sind, nach allem was ich so darüber gelesen habe, meist relativ begrenzt. Ggf. Leiter einer Praxisgruppe und mit wahnsinnig viel Aufwand und Glück dann ggf. mal General Counsel. Aber das ist dann halt eine einzige Stelle, um die sich alle prügeln werden. Der Wechsel zurück in eine Kanzlei ist vermutlich eher ausgeschlossen, andere Unternehmen können auch direkt aus den Kanzleien anheuern.

Dass man weniger arbeitet als in der Großbude mag sein, wobei eine 40h Woche ja auch dort eher die Ausnahme ist. Demgegenüber steht dann das Gehalt, dass sich halt einfach mal halbiert...

Keine Ahnung, ob ich da durch die ganze JUVE, Azur usw Ranking Kacke geblendet werde, aber irgendwie klingt das für mich nicht so wahnsinnig attraktiv.

Stehe gerade nach den Schriftlichen und war noch nie so planlos, was genau ich mit dem Examen anfangen soll. traurig
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 27.10.2017 6:14]
27.10.2017 6:12:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Also ich glaube ich würde in den meisten Unternehmen (außer Google!) weniger arbeiten als jetzt in der Großkanzlei.

Bei einigen wenigen Unternehmen würde ich mehr verdienen, bei den meisten weniger.

Aufstiegschancen sind natürlich begrenzt im Unternehmen, aber ganz ehrlich: In der Großkanzlei sind die noch begrenzter und in kleineren Kanzleien musste halt auch ordentlich buckeln, um die Akquise voran zu bringen.

Aus diesen drei Faktoren kann sich jeder seinen Brei zusammenrühren. Ich finds in der Kanzlei gut, weil ich viele spannende Dinge mache. Aber meine Nerd-Passion mit meinem Jura-Beruf könnte ich bei Google halt gut kombinieren. Glaube nicht, dass ich da mehr oder weniger Aufstiegschancen hab als hier... Breites Grinsen
27.10.2017 9:20:33  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
...
 
Zitat von BoMaN

Ich frage mich ja immer, ob die Anstellung im Unternehmen so ein wenig die "Endstation" ist..

Aufstiegschancen sind, nach allem was ich so darüber gelesen habe, meist relativ begrenzt. Ggf. Leiter einer Praxisgruppe und mit wahnsinnig viel Aufwand und Glück dann ggf. mal General Counsel. Aber das ist dann halt eine einzige Stelle, um die sich alle prügeln werden. Der Wechsel zurück in eine Kanzlei ist vermutlich eher ausgeschlossen, andere Unternehmen können auch direkt aus den Kanzleien anheuern.

Dass man weniger arbeitet als in der Großbude mag sein, wobei eine 40h Woche ja auch dort eher die Ausnahme ist. Demgegenüber steht dann das Gehalt, dass sich halt einfach mal halbiert...

Keine Ahnung, ob ich da durch die ganze JUVE, Azur usw Ranking Kacke geblendet werde, aber irgendwie klingt das für mich nicht so wahnsinnig attraktiv.

Stehe gerade nach den Schriftlichen und war noch nie so planlos, was genau ich mit dem Examen anfangen soll. traurig




Da kann man ja gleich Beamter werden. !!1!


E-Street... No retreat, no surrender
27.10.2017 11:37:24  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von E-Street

 
Zitat von BoMaN

Ich frage mich ja immer, ob die Anstellung im Unternehmen so ein wenig die "Endstation" ist..

Aufstiegschancen sind, nach allem was ich so darüber gelesen habe, meist relativ begrenzt. Ggf. Leiter einer Praxisgruppe und mit wahnsinnig viel Aufwand und Glück dann ggf. mal General Counsel. Aber das ist dann halt eine einzige Stelle, um die sich alle prügeln werden. Der Wechsel zurück in eine Kanzlei ist vermutlich eher ausgeschlossen, andere Unternehmen können auch direkt aus den Kanzleien anheuern.

Dass man weniger arbeitet als in der Großbude mag sein, wobei eine 40h Woche ja auch dort eher die Ausnahme ist. Demgegenüber steht dann das Gehalt, dass sich halt einfach mal halbiert...

Keine Ahnung, ob ich da durch die ganze JUVE, Azur usw Ranking Kacke geblendet werde, aber irgendwie klingt das für mich nicht so wahnsinnig attraktiv.

Stehe gerade nach den Schriftlichen und war noch nie so planlos, was genau ich mit dem Examen anfangen soll. traurig




Da kann man ja gleich Beamter werden. !!1!


E-Street... No retreat, no surrender



Joa, warum nicht?
27.10.2017 13:46:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
...
Okay, Seminareinladung erhalten, Fortbildung Arbeitsrecht:

"Recht auf Urlaub", Tagungsort: Capri

Hmmmm..........
08.11.2017 9:47:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
http://justillon.de/2017/11/bahnhofspennerniveau-verharzte-volljurist/

fröhlich
16.11.2017 9:15:08  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Sehr gut. Breites Grinsen
16.11.2017 9:59:39  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich informier mich regelmäßig auf der Webseite des Gegenanwalts, mit wem ich es da so zu tun habe. Dabei sind mir schon einige gute Profilbilder untergekommen. Aber was mir unsere ReFa gerade gezeigt hat, toppt alle Breites Grinsen
16.11.2017 16:46:03  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das ist ja gar nichts.

Mein Platz 2: Kollegen Kotz & Kotz (http://www.kanzlei-kotz.de/). Runterscrollen für eine umarmte Justitia

Mein Platz 1: http://www.radirkbruckhaus.de/ Bademantel, Zensur ab Ende des Bademantels, coole Sprüche (Hallo, schön das Sie hier sind ich bin gleich soweit, schnell noch den herrlichen Cappuccino austrinken. Danach bin ich nur für Sie da.) - die Seite hat alles.
16.11.2017 18:59:09  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ok ok, ich nehm meins zurück Breites Grinsen RA Bruckhaus ist echt wow. Die Herren Kotz kannte ich aber schon.
16.11.2017 20:20:04  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
WTF, die Bruckhaus-Seite ist ja schon fast cool!
16.11.2017 21:58:45  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo



Mein Platz 2: Kollegen Kotz & Kotz (http://www.kanzlei-kotz.de/). Runterscrollen für eine umarmte Justitia





Die Fotos von der Kanzlei... das Wartezimmer, die Rezeption und die Außenansicht mit den vier übereinander gestapelten Klimaanlagen. Comedy Gold.
16.11.2017 23:04:35  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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