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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
 
Zitat von smoo

Rechtsanwälte Klaska Claus Sandale & Schäfer




Immerhin Mitglied des Bundestages, der liebe HaJo Fuchtel!

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Fuchtel
14.02.2018 22:24:35  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hat sich hier schon mal jemand mit den Nutzungsbedingungen der Google Maps API auseinander gesetzt?
15.02.2018 16:47:21  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Alle natürlich, wer Google-Dienst nutzt, muss auch die Nutzungsbedingungen kennen!
15.02.2018 16:52:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich druck mir die Bedingungen immer noch aus, ihr etwa nicht?!
15.02.2018 17:31:05  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Naja, die API ist ja etwas anderes als Google Maps zu benutzen. Die API ist die Schnittstelle, mit der man privat oder gewerblich auf das Kartenmaterial zugreifen kann.
15.02.2018 17:43:25  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nice, auf meinen Wunsch hin kann ich für 3-4 Wochen in einem Zeitraum meiner Wahl in ein Büro meiner Wahl* wechseln und von dort arbeiten, um die lokalen Kollegen besser kennen zu lernen. Firma zahlt Transfer, Hotel und Pipapo.

*: Wird wohl London werden, da ich mit den Londonern am meisten zusammenarbeite. Sydney wäre auch geil, aber ich arbeite nie mit denen zusammen. Da das hingeschickt werden auch einen erläuterbaren Vorteil für die Firma haben muss, wird es halt London. Besser als zu Hause bleiben ist es allemal.
19.02.2018 10:40:48  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Voll cool! Ab dem wievielten Jahr geht das bei euch?

Bei uns ist das leider ne für die Senior Associates vorgesehen, was ich etwas schade finde. Eine Freundin bei Freshfields macht jetzt im dritten Jahr ihr zweites Mini-Secondment.
19.02.2018 11:16:17  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von BoMaN

Eine Freundin bei Freshfields [...] im dritten Jahr


Wow! peinlich/erstaunt
19.02.2018 11:24:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ist bei uns auch Senior. 5 Firmenjahre/Berufsjahre aufwärts.

Ich wäre auch fast auf ein Secondment zum Mandanten geschickt worden, eine andere Kanzlei war aber bereit, zu einem so niedrigen Stundensatz, den wir nicht mal für mich als Associate anbieten würden, einen Partner hinzuschicken. Schade um die Erfahrung, der Mandant ist aber auch mega-anstrengend, insofern gut.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 19.02.2018 11:33]
19.02.2018 11:26:22  Zum letzten Beitrag
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DA][fanat1c

DA][fanat1c
Kurze Frage an die versammelten Juristen für Erfahrungswerte: Wie schwer gestaltet es sich einen Gesellschafter aus einer GmbH auszuschließen z.B. wegen Verletzung der Treuepflicht, Vertrauensbruch oder, falls es sich bewahrheitet, Veruntreuung von Firmengeldern. Der Gesellschafter ist, genauso wie ich, 50% Anteilshaber der GmbH. Das Geschäft läuft aktuell weiter und er arbeitet nach wie vor, kommuniziert aber nicht mehr mit mir. Seit 3 Wochen ist absolute Funkstille.
Wie lange sind in der Regel solche Prozesse? Ich sitze in den USA und müsste von hier einen Anwalt beauftragen.
Alle Rechtsstreits in denen wir als GmbH in der Vergangenheit verwickelt waren (z.B. wegen dämlichen Impressumsabmahnungen) haben sich über Jahre hinweggezogen, wurden ständig verschoben und letzten Endes verloren. Ich habe daher recht wenig Vertrauen in eine schnelle Lösung dieses Konflikts innerhalb der Gesellschaft und zum Sommer steht eine Menge Umsatz auf dem Spiel.
Wie gesagt es gibt mir nur darum, wie schell so ein Sachverhalt idR gelöst werden kann.
20.02.2018 7:07:49  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
kurzfristig wird das nicht funktionieren, von - bis ist alles möglich. Neulich noch einen Fall gehabt, wo es bis zum Urteil eines LG 3 Jahre gebraucht hat in einem ähnlichen Fall (Ausschluss Gesellschafter + Rückabwicklung Grundbucheintragungen)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 20.02.2018 9:03]
20.02.2018 9:02:33  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wie komme ich eigentlich an die Strafrichtlinien der StA? peinlich/erstaunt Wären recht praktisch.
20.02.2018 9:32:45  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die stehen unter strenger Geheimhaltung...
20.02.2018 9:54:25  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
sind aber trotzdem an mancher Stelle verfügbar. peinlich/erstaunt
20.02.2018 10:00:08  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Switchie

kurzfristig wird das nicht funktionieren, von - bis ist alles möglich. Neulich noch einen Fall gehabt, wo es bis zum Urteil eines LG 3 Jahre gebraucht hat in einem ähnlichen Fall (Ausschluss Gesellschafter + Rückabwicklung Grundbucheintragungen)


Der Trick ist, einen Anwalt zu finden, der zügig arbeitet! peinlich/erstaunt
20.02.2018 10:32:50  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Und hoffen, dass die Gegenseite ein Interesse daran hat, ihrerseits schnell zu arbeiten?
20.02.2018 10:44:09  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ist halt auch eine Frage wie die Kammer terminiert. Manche terminieren in 3 Monaten. Aber gibt halt auch Kammern, die in 8-14 Monaten terminieren.
20.02.2018 11:00:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Mann freu ich mich immer wenn ich sowas lese über unsere Arbeitsgerichte
20.02.2018 11:02:06  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ach, ist mir im Grunde egal. Unsere Mandanten finden es natürlich doof. Breites Grinsen Aber die Ausländer sind eh noch schlimmeres gewöhnt, insofern...

In other news: 208.000 EUR Geldstrafe für Diebstahl im Supermarkt: https://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-muenchen-az864ds238js22313517-diebstahl-kalbsleber-geldstrafe-208000/
20.02.2018 11:03:43  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Lol, beim Verwaltungsgericht wartet man grade 2-3 Jahre auf einen erstinstanzlichen Termin.


E-Street... No retreat, no surrender
20.02.2018 11:15:36  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von smoo

Ist halt auch eine Frage wie die Kammer terminiert. Manche terminieren in 3 Monaten. Aber gibt halt auch Kammern, die in 8-14 Monaten terminieren.


Okay. Breites Grinsen Ich hatte bisher nur die 3-Monats-Kammern/Richter im Ref. Die haben alle gesagt, dass sie schneller entscheiden könnten, wenn die Anwälte nicht den Prozess so verschleppen würden.

Am VG derzeit genauso. Letzte Akte war ein simpler Abschleppfall aus 2016. 2/3 aller Anwaltsschreiben waren Bitten um Fristverlängerungen. Die Sache hätte der Mandat schneller verlieren können, wenn er auf den Anwalt verzichtet hätte.
Jetzt auch wieder eine Akte. Jedes zweite Schreiben mehr Frist. "Sachbearbeiter im Urlaub", "Sachbearbeiter krank" blabla.
20.02.2018 11:15:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Mitte März muss ich btw. zum ersten mal vor das Berliner LG (Terminierung hat so ~5 Monate gedauert). Allerdings versuchen alle Markenrechtler München und Berlin zu vermeiden (dank fliegendem Gerichtsstand auch fast immer möglich). Denn bei den beiden Gerichten wird so ein Murks entschieden. Hässlon

Bin gespannt.

Düsseldorf versuchen momentan auch alle zu vermeiden, weil der Markenvorsitzende beim OLG ständig Vorlagen zum EuGH macht und keiner Bock hat, zum EuGH zu müssen. In meinen fünf Jahren Anwaltserfahrung haben wir jetzt 4 Verfahren vor dem EuGH gehabt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 20.02.2018 11:27]
20.02.2018 11:26:24  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich komme gerade aus der Station bei einer der Wettbewerbskammern vom LG Hamburg!
20.02.2018 11:28:04  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, Hamburg & Köln sind gut. Hamburg besser wenn man Beklagter/Antragsgegner ist, Köln besser wenn man Kläger/Antragsteller ist. Aber kann man sich halt auch nicht immer aussuchen.
20.02.2018 11:30:25  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.sueddeutsche.de/sport/fussball-bundesliga-klubs-muessen-sich-an-polizeikosten-beteiligen-1.3876445#1

tl;dr: Der Staat fordert nicht für alle Profifußballspiele, sondern für Hochrisiko- und Rot-Spiele (also solche wo immer Krawalle sind) die Mehrkosten des Polizeieinsatzes.

Die Argumente sind ja schon relativ altbekannt (Contra Gebührenbescheid: Die zahlen schon Steuern, Gewaltmonopol darf nichts kosten; Pro Gebührenbescheid: Wer planmäßig, regelmäßig und in voller Kenntnis der immer wieder auftretenden Krawalle eine Veranstaltung abhält mit der er dann noch Millionen verdient, muss zahlen). Mich würde mal Eure Meinung interessieren.

Ich bin pro Gebührenbescheid. Mein Vergleichsbeispiel ist hier die Gastronomie: Betreiber eines Nachtclubs bekommen Gebührenbescheide oder jedenfalls soviel Ärger mit dem Ordnungsamt, dass sie das Geschäft schließen müssen, wenn jeden Dienstag die Polizei anrücken muss. Das ist sicherlich kein juristisches Argument, ich sehe aber schlicht nicht ein, dass die Gemeinschaft des Staats die Kosten dafür tragen muss, dass sich ein paar betrunkene Schwachmaten regelmäßig auf die Fresse schlagen (wollen).

Findet jemand das Urteil? Ah, scheint noch nicht veröffentlicht, sondern wurde heute nur verkündet.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.02.2018 10:51]
21.02.2018 10:33:11  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Meine Meinung ohne juristische Prüfung: Richtig so, dass die Vereine zur Kasse gebeten werden, wenn die zB mal wieder ein Revierderbie veranstalten und es nicht nur absehbar, sondern garantiert ist, dass da Arschlöcher über die stränge schlagen.
21.02.2018 10:59:07  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Fußball verbieten.

Ernsthaft: Jedes Wochenende muss der Staat zigtausende von Arbeitsstunden der Polizei einsetzen, damit ein paar Vollspasten Bengalofackeln im Stadion rumschwenken und sich auf auf dem Weg im Suff einen abgrölen können.

Die Polizei ist notorisch unterbesetzt und beschwert sich zu Recht darüber - die würde man auf Streife oder im Innendienst viel dringender brauchen als dass sie sich an der Absperrung am Stadion den Arsch abfrieren.

Das Argument, dass "das Gewaltmonopol nichts kosten darf", ist mE ein Scheinargument. Einsätze der Polizei, der Rettungsdienste usw. sind schon immer mit Kostenbescheiden zulasten der Verursacher/Zustandsstörer usw. verbunden gewesen. Das Gewaltmonopol ist Teil der staatlichen Ordnung, und zwar grundlegend, und steht nicht zur Disposition. Zur Debatte steht, wer für notwendige staatliche Einsätze anlassbezogen zu bezahlen hat.

Die Fußballvereine und die Medien verdienen mit diesem Rummel Milliarden. Ich sehe nicht ein, das mit meinen Steuergeldern auch noch quer zu subventionieren. Ich persönlich hätte nämlich deutlich lieber die Fußstreife nachts im Park, ach was, tags auf der Straße wäre ja schonmal ein Start!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.02.2018 11:03]
21.02.2018 11:01:18  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich sehe das wie Luis.
21.02.2018 13:19:59  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Luis?
21.02.2018 13:50:50  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Moi.
21.02.2018 14:35:01  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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