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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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-rantanplan-

rantanplan
Heute den ganzen Tag Whisker box plots zur Vergütung von Vorstand zum Personalaufwand gemacht, jetzt muss ich irgendwo ne rote Flagge aufziehen Wütend
06.03.2018 19:57:12  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Mietvertrag wurde gekündigt -> Auszug ist erfolgt -> Hausverwaltung A wird kurze Zeit nach dem Auszug durch Hausverwaltung B ersetzt.

Ist für noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis (Kaution, Nebenkosten) nun Hausverwaltung A Schuldner, die während des Mietverhältnisses zuständig war, oder Hausverwaltung B, die nun für das Mietobjekt zuständig ist?
08.03.2018 8:59:07  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Die Hausverwaltung ist dafür nie im Rechtssinne zuständig, es sei denn sie ist selbst Vermieter (z.B. Zwischenmieter). Wer den Vermieter als Verwalter vertritt ist egal.

Wenn die Hausverwaltung aber selbst Eigentümerin oder Zwischenmieterin ist und dort eine Nachfolge stattgefunden hat, dann gehen alle Rechte aus dem Mietvertrag mit Vertragspartnerwechsel über, wenn der Mietvertrag bei Parteiwechsel noch besteht, inkl. Kaution (Kauf bricht nicht Miete).
08.03.2018 9:05:11  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von -rantanplan-

Die Hausverwaltung ist dafür nie im Rechtssinne zuständig, es sei denn sie ist selbst Vermieter (z.B. Zwischenmieter). Wer den Vermieter als Verwalter vertritt ist egal.

Wenn die Hausverwaltung aber selbst Eigentümerin oder Zwischenmieterin ist und dort eine Nachfolge stattgefunden hat, dann gehen alle Rechte aus dem Mietvertrag mit Vertragspartnerwechsel über, wenn der Mietvertrag bei Parteiwechsel noch besteht, inkl. Kaution (Kauf bricht nicht Miete).



Danke schon mal.

Vermieter ist/war laut Mietvertrag Hausverwaltung A.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 08.03.2018 9:32]
08.03.2018 9:32:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Und auf welche Weise sollte dann Hausverwaltung B in den Vertrag eingetreten sein?
08.03.2018 13:37:21  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von -rantanplan-

Und auf welche Weise sollte dann Hausverwaltung B in den Vertrag eingetreten sein?



Als Nachfolger von Hausverwaltung A.
08.03.2018 13:39:22  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
m(
08.03.2018 15:03:42  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
Ist wer von Euch im Justizdienst?

Ich will das Thema in aller Kürze mal umreißen: Meine Examina dürften grundsätzlich alle Türen öffnen, die es so in juristischer Hinsicht gibt. Ich werde mit meiner Familie jedoch dorthin ziehen, wo es weder Großkanzleieien (die mich ohnehin nicht interessieren) noch Boutiquen gibt, sondern allenfalls kleinere Sozietäten. Selbstständigkeit scheidet aus, da sich bereits meine Frau (keine Juristin) selbstständig machen wird und wenigstens ein Einkommen relativ sicher sein soll. Verwaltung scheidet im Grunde interessenbedingt auch aus - nicht zuletzt wegen der Weisungsgebundenheit.

Bliebe also noch die Justiz. Allerdings ist der Respekt vor der Verantwortung schon recht groß. Ich weiß auch nicht, ob ich alles so ohne Weiteres angemessen handlen würde. Was ist z.B., wenn zwei alte Anwaltshaudegen, die selbstverständlich mit allen Wassern gewaschen sind, mir das Leben in der Verhandlung schwer machen? Ich gebe zu, ich hätte auf viele prozessuale Situationen vermutlich gar nicht ad hoc eine adäquate Antwort. Auch in materieller Hinsicht habe ich größten Respekt davor, jeden Sachverhalt dann rechtlich vollständig zu durchdringen. Sicher gibt es Fehlerkorrekturen durch Rechtsmittelinstanzen, das soll ja aber nicht der eigene Anspruch sein. Nicht nur einmal habe ich beim Lesen eines Urteils gedacht: "Wow, auf diesen Gedanken wäre ich gar nicht gekommen." oder "Das überzeugt mich, ich hätte es vor dem Lesen genau andersrum gemacht".
Andererseits wird man selbstverständlich souveräner in den Verhandlungen. Und es muss kein Urteil in 5 Stunden geschrieben werden. Dennoch...

Also mich interessiert Eure Meinung oder Erfahrung zu den oben skizzierten Jobparametern im Generellen und zum Justizdienst im Speziellen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Waltraud am 08.03.2018 17:43]
08.03.2018 17:41:40  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich bin nicht im Justizdienst, aber ich plane, mich in Hamburg als Richter zu bewerben. Wenn wir das hilft!

Wenn die alteingesessenen Anwälte rummotzen, dass du alles falsch machst, dann können sie ja in Revision gehen.
08.03.2018 18:02:27  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Learning by doing -wie das halt in jedem Job ist. Ich würde mir da an deiner Stelle nicht so den Kopf machen. Wenn du grundsätzlich Bock drauf hast, mach es.

Und wie mein Vorredner auch schreibt: es ist ja nicht so, als wärst Du am Ende des Instanzenzugs.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 08.03.2018 18:40]
08.03.2018 18:38:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Eh, wenn sich jeder Richter so viel Gedanken machen würde wäre ich froh, hier gilt zum Teil schon ein wenig lokales Landrecht...
08.03.2018 18:46:46  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
Er kann ja schon mal keinen ausversehen zum Tode verurteilen.
08.03.2018 18:58:09  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
 
Zitat von MUR.doc

Er kann ja schon mal keinen ausversehen zum Tode verurteilen.



Ich tenoriere immernoch, was ich will!
08.03.2018 19:18:27  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
I. Deutschland ist kein Staat.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das internationale Seerecht.
III. Dieses Urteil ist vorläufig durch lebende Menschen vollstreckbar.
08.03.2018 19:23:42  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Waltraud

Ist wer von Euch im Justizdienst?

Ich will das Thema in aller Kürze mal umreißen: Meine Examina dürften grundsätzlich alle Türen öffnen, die es so in juristischer Hinsicht gibt. Ich werde mit meiner Familie jedoch dorthin ziehen, wo es weder Großkanzleieien (die mich ohnehin nicht interessieren) noch Boutiquen gibt, sondern allenfalls kleinere Sozietäten. Selbstständigkeit scheidet aus, da sich bereits meine Frau (keine Juristin) selbstständig machen wird und wenigstens ein Einkommen relativ sicher sein soll. Verwaltung scheidet im Grunde interessenbedingt auch aus - nicht zuletzt wegen der Weisungsgebundenheit.

Bliebe also noch die Justiz. Allerdings ist der Respekt vor der Verantwortung schon recht groß. Ich weiß auch nicht, ob ich alles so ohne Weiteres angemessen handlen würde. Was ist z.B., wenn zwei alte Anwaltshaudegen, die selbstverständlich mit allen Wassern gewaschen sind, mir das Leben in der Verhandlung schwer machen? Ich gebe zu, ich hätte auf viele prozessuale Situationen vermutlich gar nicht ad hoc eine adäquate Antwort. Auch in materieller Hinsicht habe ich größten Respekt davor, jeden Sachverhalt dann rechtlich vollständig zu durchdringen. Sicher gibt es Fehlerkorrekturen durch Rechtsmittelinstanzen, das soll ja aber nicht der eigene Anspruch sein. Nicht nur einmal habe ich beim Lesen eines Urteils gedacht: "Wow, auf diesen Gedanken wäre ich gar nicht gekommen." oder "Das überzeugt mich, ich hätte es vor dem Lesen genau andersrum gemacht".
Andererseits wird man selbstverständlich souveräner in den Verhandlungen. Und es muss kein Urteil in 5 Stunden geschrieben werden. Dennoch...

Also mich interessiert Eure Meinung oder Erfahrung zu den oben skizzierten Jobparametern im Generellen und zum Justizdienst im Speziellen.



In meinen jetzt 4 Jahren als Anwalt habe ich mehr als deutlich gelernt, dass überall nur mit Wasser gekocht wird. Im Prinzip stellt sich das selbe Problem als Anwalt ja auch: Was, wenn sich eine prozessuale Besonderheit ergibt, auf die du nicht vorbereitet bist? Ich hab am Anfang mal jemandem den Streit verkündet, und dann für meine Mandantschaft den Anspruch teilweise anerkannt. Der Streitverkündete durfte sich ja nicht in Widerspruch dazu setzen, mit der Folge, dass dadurch aber auch die Bindungswirkung, die ich ja gerade haben wollte, entfallen ist. Ist mir erst später aufgefallen, hat sich am Ende aber glücklicherweise nicht ausgewirkt fröhlich

Außerdem kannst du als Richter auch in der Verhandlung immer mal kurz unterbrechen, um was nachzuschauen, oder nen Kollegen schnell zu fragen. Oder es gibt halt eine erneute Verhandlung mit entsprechenden Hinweisen, oder oder oder. Das nimmt einem jungen Richter auch keiner übel.
Es sitzen mit dem Richter ja auch meist noch zwei Anwälte im Raum, die ruhig auch mitdenken dürfen. Dass es sich dabei aber gleich um zwei alte Anwaltshaudegen handelt, ist schon sehr sehr unwahrscheinlich fröhlich
08.03.2018 20:42:40  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Bei frechen Anwälten sonst auch immer behaupten, dass die Geschäftsstelle alle Anlagen verloren hat, er die nachreichen soll und vertagen!
08.03.2018 21:24:41  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
"Vielleicht können Sie Ihrem Mandanten erklären - oder nein, ich erklär's ihm lieber selbst"
08.03.2018 21:31:54  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
unglaeubig gucken
Warum reiten eigentlich alle immer auf dieser Weisungsgebundenheit rum? Solange man nicht Richter oder selbstständig ist, ist man in jedem Job weisungsgebunden...


E-Street... No retreat, no surrender
08.03.2018 22:24:11  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Anwälte sind strenggenommen auch nicht weisungsgebunden, sondern unabhängiges Organ der Rechtspflege Das müssen Arbeitgeber auch berücksichtigen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.03.2018 22:56]
08.03.2018 22:55:53  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
 
Zitat von E-Street

Warum reiten eigentlich alle immer auf dieser Weisungsgebundenheit rum? Solange man nicht Richter oder selbstständig ist, ist man in jedem Job weisungsgebunden...


E-Street... No retreat, no surrender



Und genau das erachte ich als einen großen Vorteil des Justizdienstes bzw. der Selbstständigkeit und genau deswegen schließe ich zumindest derzeit eine Anstellung als Anwalt oder als Justiziar bzw. eine Beamtenlaufbahn in der Verwaltung aus.
09.03.2018 18:46:23  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Meinst du jetzt die fachliche Unabhängigkeit, oder was? Die muss dir dein Arbeitgeber gewähren, wenn du als angestellter Anwalt tätig bist.
Und ob der Justizdienst da so rosig ist... Mag sein, dass dir da keiner "direkt" was vorschreiben kann, aber allein durch die Fallzahlen, die du da abarbeiten musst, ist da zumindest am Anfang sicherlich auch mehr als genug Druck von oben gegeben.

Ne Bekannte ist gerade Amtsrichterin und die ärgert sich sehr darüber, dass sie gar nicht die Zeit hat, die Fälle so in der Tiefe zu bearbeiten, wie sie gerne möchte.


Größere Kanzleien hast du ja ausgeschlossen, da stell ich mir das schon so vor, dass man da konkrete Anweisungen bekommt, wenn man einen Fall als Team bearbeitet. Aber in kleineren Kanzleien wirst du von Anfang an deine Mandate eigenständig bearbeiten müssen, da wird dir kein Partner sagen, schreib das so und so. Dafür werden die gar keine Zeit haben fröhlich

Ich wüsste tatsächlich nicht so genau, was sich bei mir bei der alltäglichen Arbeit in Bezug auf "Weisungsgebundenheit" groß ändern würde, wenn ich selbständig wäre. Außer das zusätzliche unternehmerische Risiko, auf das ich gar nicht so scharf bin (zur Zeit).

Nicht, dass ich dich zum Anwaltsein drängen möchte, ich verstehe nur nicht so ganz, was genau du dir unter Weisungsgebundenheit vorstellst, oder was daran du konkret ablehnst.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 09.03.2018 19:12]
09.03.2018 19:08:00  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Oha.

https://twitter.com/anwaltsgelaber/status/972437223701405696
10.03.2018 18:38:27  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab einen Fitti-Vertrag mit Fitnessfirst, nur für eine einzige Filiale (in andere darf ich nicht), die unmittelbar bei meinem Büro liegt und in die ich mittags gehe.

Die wird jetzt geschlossen. Statt 5 Minuten zu Fuß pro Strecke (was mittags geht) müsste ich jetzt 12 Minuten pro Strecke machen, was in der Mittagspause nicht mehr geht.

Meint ihr das ist schon unzumutbar i.S. außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses?

Die ganze Rspr/Lit sagt nur was von wenn Fitti in einer Stadt komplett schließt und man in eine andere fahren müsste. Aber hier ist es ja echt nicht so weit auseinander.

Auf der anderen Seite hätte ich in kein anderes Fitti in meiner Stadt gedurft, sondern nur in das eine. Dann kann man mich jetzt ja auch nicht darauf verweisen, dass ich in eins der anderen gehen soll.

Weiß nicht, ob ich deshalb einen Streit anfangen soll...
14.03.2018 14:25:55  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
"...ich darf Ihnen daher vorschlagen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung einvernehmlich zu beenden.

P.S.: Rein zufällig und unabhängig hiervon ist mir aufgefallen, dass Ihre Homepage zahlreiche Verstöße gegen die EU-DSGVO enthält. Hierzu sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen, auch wenn das mit großem finanziellen Aufwand verbunden sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. smoo
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz"
14.03.2018 14:57:21  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Ich hab einen Fitti-Vertrag mit Fitnessfirst, nur für eine einzige Filiale (in andere darf ich nicht), die unmittelbar bei meinem Büro liegt und in die ich mittags gehe.

Die wird jetzt geschlossen. Statt 5 Minuten zu Fuß pro Strecke (was mittags geht) müsste ich jetzt 12 Minuten pro Strecke machen, was in der Mittagspause nicht mehr geht.

Meint ihr das ist schon unzumutbar i.S. außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses?

Die ganze Rspr/Lit sagt nur was von wenn Fitti in einer Stadt komplett schließt und man in eine andere fahren müsste. Aber hier ist es ja echt nicht so weit auseinander.

Auf der anderen Seite hätte ich in kein anderes Fitti in meiner Stadt gedurft, sondern nur in das eine. Dann kann man mich jetzt ja auch nicht darauf verweisen, dass ich in eins der anderen gehen soll.

Weiß nicht, ob ich deshalb einen Streit anfangen soll...



Ich würde auch meinen, dass du einen Vertrag nur bezüglich dieser einen Filiale hast. Warum sollen die dich jetzt auf eine andere verweisen dürfen?

Was sagen die denn dazu? Vielleicht sind die ja von sich aus mit der Vertragsauflösung einverstanden.

Die von dir angesprochene Rspr. dürfte sich vermutlich auf die "normalen" Verträge beziehen, in denen man jede Filiale benutzen darf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.03.2018 16:09]
14.03.2018 16:08:34  Zum letzten Beitrag
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[HDK+]BigBoss

Russe BF
- Schaden entstanden
- wurde ohne Kontaktversuch behoben
- Rechnung sehr hoch
- Anzahl Stunden sehr hoch
- Datum der Dienstleistung falsch
- Name in Anschrift falsch

Wie könnte man da vorgehen? :-/
14.03.2018 19:44:16  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
Falls hier mal jemand einen schwierigen Fall vor sich sieht, einfach folgenden Trick anwenden:

14.03.2018 23:08:20  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von -rantanplan-


Mit freundlichen Grüßen
Dr. smoo
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz"



Das wird vermutlich die entscheidende Passage sein. Breites Grinsen
Ansonsten sehe ich das wie EK.


E-Street... No retreat, no surrender
14.03.2018 23:15:04  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Ich will mein Geld zurück.
19.03.2018 14:50:46  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das ist echt ein Kasperletheater. Breites Grinsen
19.03.2018 15:28:54  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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