Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 [42] 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Diese Angst der Deutschen vor digitalem ist echt bitter. Auch dieses "Da trage ich meinen Namen nicht ein, nachher weiß noch jeder wer ich bin".

Bitch please, jeder Geheimdienst hat sowieso schon alles über dich.

Wir haben letztens wieder eine Schutzschrift (=vorbeugende Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) eingereicht. In der Schutzschrift ging es darum, wie der Verkehr ein gewisses Zeichen einer bestimmten Marke wahrnimmt. Um zu zeigen, was der Verkehr so wahrnimmt, muss man halt eine Menge Sachverhaltsrecherche beifügen. Am Ende hatte die Schutzschrift ~30 Seiten und ca. 400 Seiten Anlagen.

Dateilimit für Schutzschriften ist 15 MB. Wir haben das dann mit viel Mühe auf 15 MB runterkomprimiert bekommen, aber wirklich lesbar ist anders. Wtf.

Mir ist schon klar, warum man ein Dateilimit hat. Weil Hinz und Kunz sonst 300 MB PDFs mit 3 Seiten hochladen. Aber dann muss man halt eine Empfängerseitige Komprimierung einbauen...

Und das ganz tolle: Auf Papier darf man nicht mehr einreichen (Berufsrechtsverstoß!) weil es gibt jetzt ja das beA..... ach, Moment.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 19.03.2018 16:20]
19.03.2018 16:18:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Kollegin hier, macht Zwangsvollstreckungen und Zwangsverwaltungen, stalkt immer die Schuldner über Facebook/Xing/whatever und findet da alles raus, während die ansonsten gerne unbekannt verzogen sind... aber auf Fratzenbuch geben sie ihre Arbeitsstelle an, auf Ebay-Kleinanzeigen verticken sie Zeugs, ....
19.03.2018 16:22:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, ich bin auch ständig auf Xing/LinkedIn/Facebook.

Hatte mal einen deutschen Produktpiraten, dessen Identität ich über Facebook ermitteln konnte. Hab ihm einen Screenshot seiner Facebook-Seite als Anlage in der Abmahnung mitgeschickt.

Er hat mir a) meine Abmahnung zurückgeschickt und sei daher "entlastet" und b) mir Hausverbot für seine Facebookseite gegeben und angedroht die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn ich sie nochmal besuche.

Habe ihm natürlich ein weiteres Schreiben geschickt, mit einem aktuellen Screenshot seiner Facebookseite. Breites Grinsen
19.03.2018 16:29:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Netforce

Netforce
 
Zitat von smoo

[..] b) mir Hausverbot für seine Facebookseite gegeben und angedroht die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn ich sie nochmal besuche.[..]



GENIUS

Den muss ich mir merken.
Lässt sich das mit dem Stalking-Paragraphen und Ex-Partnern verbinden? Breites Grinsen
19.03.2018 19:39:49  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das lässt sich mit allem verbinden, so wie internationales Seerecht.
19.03.2018 21:56:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Unser potenzieller Vermieter möchte in den Vertrag eine Klausel aufnehmen, die die Miete gegen Inflation absichert. Was ist denn da aus Mietersicht 'nen akzeptabler Wert bzw. eine praktikable Klausel?

Er hat 4% alle 2 Jahre vorgeschlagen. Das kommt mir mit Blick auf die relativ geringe Inflation hoch vor, habe aber leider keinerlei Vergleich. Praxiserfahrungen? peinlich/erstaunt

In den nächsten 1.5 Jahren kommt auch noch nen Balkon an die Bude. Dh, eine humane Staffelmiete wäre für mich doch eigentlich gar nicht so doof, um weiteren Mieterhöhungen vorzubeugen, oder sehe ich das falsch?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 26.03.2018 11:09]
26.03.2018 11:07:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wohnraummiete? Dann gilt § 556b BGB -> VPI (Verbraucherpreisindex)

Die Norm ist halbzwingend. Wg. der notwendigen Bindung an den vorgenannten Index müssen natürlich auch Absenkungen berücksichtigt werden, was bei einem festen Prozentsatz von 4 % ja nicht gewährleistet ist.

e. m.E. wäre die 4 %-Regelung daher nichtig, ohne sich auf den übrigen Vertrag auszuwirken.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.03.2018 11:37]
26.03.2018 11:30:49  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Ich nehme an, er hätte das gerne als Staffelmiete gemacht und dann einen absoluten Betrag angegeben. Mir geht es vorrangig auch erstmal um die Höhe, habe da absolut kein Gespür für.
26.03.2018 11:51:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Schau doch in den Index:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html

Wert Jan. 2018 109,8
Wert Jan. 2008 97,4
Wert Jan. 2000 85,2

Veränderung in Prozent seit 2008: 12,73 (10 Jahre)
Veränderung in Prozent seit 2000: 28,87 (18 Jahre)

Macht pro Jahr 1,29 % seit 2008. (falsch traurig)
Macht pro Jahr 1,21 % seit 2000. (falsch traurig)



e. Ich hoffe, ich hab mich nicht verrechnet.
e.. Leider doch traurig
e... Also: Veränderung seit 2008, jährlich (10. Wurzel aus 12,73=) 1.29 %
Veränderung seit 2000, jährlich (18. Wurzel aus 28,87=) 1.21 %. So müsste es dann ja stimmen peinlich/erstaunt
e.... Nein, das muss immer noch irgendwie falsch sein Wütend
[Dieser Beitrag wurde 9 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.03.2018 13:58]
26.03.2018 11:57:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser


e. Ich hoffe, ich hab mich nicht verrechnet.



Leider schon, aber um nicht viel. Ein Anstieg von 97,4 auf 109,8 in 10 Jahren entspricht einer Steigerung von ca. 1,21%, nicht 1,27%. Du darfst nicht 12,73% durch 10 teilen, sondern musst die 10te Wurzel ziehen.
26.03.2018 12:02:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Oh traurig


Zur Modernisierungserhöhung:
Im Schmidt-Futterer steht, dass diese wohl auch noch nach Ablauf der Staffel-Vereinbarung vorgenommen werden kann, auch wenn die Modernisierung bereits während der noch laufenden Staffelung vorgenommen wurde. Der Mieter sei bis zum Ablauf der Staffelung geschützt; ihn danach weiter vor entsprechenden Erhöhungen zu schützen, sei nicht angezeigt, Ausnahme Verwirkung. § 557a II 2 BGB stelle nur auf die Mieterhöhung gem. § 559 BGB ab, nicht auf den Zeitpunkt der Modernisierungsmaßnahme.
26.03.2018 12:14:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Top, danke euch. Dh die 4% wären wohl ein wenig zuviel des Guten.
26.03.2018 13:16:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser


e. Ich hoffe, ich hab mich nicht verrechnet.



Leider schon, aber um nicht viel. Ein Anstieg von 97,4 auf 109,8 in 10 Jahren entspricht einer Steigerung von ca. 1,21%, nicht 1,27%. Du darfst nicht 12,73% durch 10 teilen, sondern musst die 10te Wurzel ziehen.




Also laut diversen Wurzelrechnern ist die 10. Wurzel aus 12,73 = 1,29 peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.03.2018 13:31]
26.03.2018 13:18:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ja, aber das kann nicht stimmen, rechne mal rückwärts. Probe nannten wir das in der Grundschule.
26.03.2018 13:54:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ja, das habe ich gemerkt, siehe meinen letzten Edit. Aber egal, die Größenordnung stimmt... Breites Grinsen
26.03.2018 13:58:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Pfeil
advocatus non calculat
26.03.2018 15:20:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
https://www.lto.de/recht/juristen/b/anwaltskammer-sachsen-kammerversammlung-abgebrochen-bea-akteneinsicht-regress-misstrauensvotum-verhindert/

Auf der Tagesordnung standen 15 Punkte, weiter als bis Punkt 6 kamen die Anwälte, die im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig tagten, jedoch nicht. Fest steht allerdings, , dass die RAK Sachsen Akteneinsicht in den umstrittenen Vergabevorgang des beA-Systems durch die BRAK an den französischen IT-Riesen Atos nehmen muss. Außerdem soll sie Regressansprüche gegen die BRAK prüfen.

Zu einer Entscheidung über den Misstrauensantrag sowie die Aufforderung an den Vorstand der RAK Sachsen, sich bei der BRAK für einen Rücktritt von Schäfer und Abend einzusetzen, kam es aber am Freitag nicht mehr. Der Antrag war schon an die Wand projiziert, als um kurz nach 18 Uhr die Versammlung abrupt beendet wurde. Nach Angaben des Sitzungsleiters war der Raum nicht länger gemietet, gegenüber LTO teilte die RAK Sachsen mit, das sei nicht vorhersehbar gewesen. Nun gibt es einen neuen Termin.


Hässlon
28.03.2018 11:47:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Spannend: [BGH-Pressemitteilungen] Verhandlungstermin am 10. April 2018, 9.00 Uhr, in Sachen VI ZR 233/17 (Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess)

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

_______________________________________________________________________________________

Nr. 063/2018 vom 28.03.2018

Verhandlungstermin am 10. April 2018, 9.00 Uhr, in Sachen VI ZR 233/17 (Verwertbarkeit von
Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess)


Der Kläger nimmt den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert, der Pkw des linksfahrenden Klägers wurde vorne rechts, der des rechts von ihm fahrenden Beklagten hinten links beschädigt. Die Parteien streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war.

Das Amtsgericht hat dem Kläger nur die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Der Kläger habe für seine Behauptung, der Beklagte sei beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug auf die vom Kläger genutzte Fahrspur geraten, keinen Beweis erbringen können. Die Zeugin, Beifahrerin des Klägers, habe nicht präzise sagen können, wo sich das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt der Kollision genau befunden habe. Der Sachverständige komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus technischer Sicht die Schilderungen beider Parteien zum Unfallhergang prinzipiell möglich seien. Dem Angebot des Klägers, die von ihm mit einer Dashcam gefertigten Bildaufnahmen zu verwerten, sei nicht nachzukommen gewesen. Die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

Vorinstanzen:

AG Magdeburg – Urteil vom 19. Dezember 2016 – 104 C 630/15

LG Magdeburg – Urteil vom 5. Mai 2017 – 1 S 15/17

Karlsruhe, den 26. März 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 28.03.2018 17:59]
28.03.2018 17:59:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hab ich heute auch gesehen. Wird spannend. Ich meine aber, dass die besseren Gründe in den meisten Fällen für die Verwertbarkeit sprechen. Afaik ist das mittlerweile auch eher herrschende Rechtsprechung. Der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen fällt gegenüber der Beweisnot des Geschädigten regelmäßig nicht ins Gewicht. Halte das mit dem Datenschutz für ein vorgeschobenes Argument. Außerdem ist immer noch Zivilrecht hier.
28.03.2018 19:38:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
https://uebermedien.de/26570/du-bist-unser-autor-du-hast-uns-nicht-in-den-ruecken-zu-fallen/

 
Sie hat etwas von einem Rosenkrieg, die Trennung der „Zeit“ von ihrem früheren Kolumnisten, dem ehemaligen Bundesrichter Thomas Fischer. Es ist nicht nur das Ende einer beruflichen Zusammenarbeit, sondern auch das Ende einer Freundschaft. Dahinter liegt ein tiefes persönliches Zerwürfnis, aber auch ein grundsätzlicher, öffentlich ausgetragener Streit über die Grenzen des Journalismus und die Freiheiten eines Kolumnisten. Und die Frage, warum Medien wie die „Zeit“ eine offene Debatte über ihre Arbeit auf ihren Seiten nicht aushalten.

28.03.2018 19:50:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Dabei ist der Fischer so ein umgänglicher Zeitgenosse!
28.03.2018 20:54:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab nur zwei Fischerkolumnen gelesen, weil mir seine Art (oder jedenfalls sein Schreibstil) nicht gefällt. Ist mir zu selbstverliebt, irgendwie.

Aber "Kachelmann ist unschuldig. Wedel ist schuldig." ist natürlich stark. Breites Grinsen Ich weiß aber auch nicht, inwiefern die Zeit bessere Beweise i.S. Wedel hat als die Bild seinerzeit i.S. Kachelmann.
29.03.2018 10:38:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von smoo

Ich hab nur zwei Fischerkolumnen gelesen, weil mir seine Art (oder jedenfalls sein Schreibstil) nicht gefällt. Ist mir zu selbstverliebt, irgendwie.

Aber "Kachelmann ist unschuldig. Wedel ist schuldig." ist natürlich stark. Breites Grinsen Ich weiß aber auch nicht, inwiefern die Zeit bessere Beweise i.S. Wedel hat als die Bild seinerzeit i.S. Kachelmann.


Ich habe viele seiner Kolumnen gelesen, da ich einiges inhaltliches schon sehr interessant fand.
Zu Kachelmann hat er einiges geschrieben und insbesondere auch mal über die dem Freispruch nachfolgenden zivilrechtlichen Urteile. Die einen ganz anderen Tonfall anschlagen, als das Landgericht, welches einen wahrhaftigen "Freispruch zweiter Klasse" formuliert hat, wohingegen die Zivilgerichte Kachelmanns Unschuld positiv festgestellt haben (und infolge ja auch zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt). Fischer hat da mal hervorgehoben, dass dieses "Nachspiel" medial nicht mehr aufgearbeitet wurde und insbesondere auch von Frau Schwarz sehr bewusst ignoriert.
29.03.2018 12:09:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Kann man als juristischer Laie in einer Rechtsabteilung arbeiten bzw. für ein Unternehmen Verträge entwerfen / eingehende Verträge überarbeiten?

Nach meinem Bauchgefühl spricht nichts dagegen, aber vielleicht weiß ja jemand mehr?
03.04.2018 11:13:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Natürlich, oder? peinlich/erstaunt
03.04.2018 11:17:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[VW]Agent 009

Arctic
 
Zitat von smoo

Kann man als juristischer Laie in einer Rechtsabteilung arbeiten bzw. für ein Unternehmen Verträge entwerfen / eingehende Verträge überarbeiten?

Nach meinem Bauchgefühl spricht nichts dagegen, aber vielleicht weiß ja jemand mehr?



Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz?

§ 2 III Nr. 6 Rechtsdienstleistungsgesetz nimmt schon die Beratung verbundener Unternehmen vom Begriff der Rechtsdienstleistung aus, dann muss das für den eigenen Arbeitgeber ja erst recht gelten.

Oder wo ist da dein Schmerzgefühl?
03.04.2018 11:18:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Arbeitsverträge? Grundstückskaufverträge werden auch von nicht-Juristen (die Angestellten beim Notar) bearbeitet.
03.04.2018 11:20:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[VW]Agent 009

Arctic
Also auch wenn man es nicht am Rechtsdienstleistungsgesetz festmachen möchte: Dürfte das nur von Volljuristen gemacht werden, wäre der Studiengang Wirtschaftsjurist ja vollkommen überflüssig.

Im Unternehmen kann eigentlich jeder am Vertragsentwurf rumfummeln wie er will. Bei uns darf sogar die IT das bis zu einem gewissen Gegenstandswert selbst, ohne die Rechtsabteilung einzubinden.
03.04.2018 11:23:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Poerger

poerger
Jeder kleine Handwerker darf doch eigene verträge entwerfen. Nach der Logik müsste der dafür auch einen Juristen einstellen. Daher mMn kein Problem als Angestellter

Rechtsdienstleistungsgesetz kann doch nur dann greifen, wenn die Dienstleistung fremd eingekauft wird ?!
03.04.2018 12:00:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich wüsste auch nichts was dagegen spricht. Wollte mich hier aber noch mal vergewissern.

Konkret ging es um die Frage, ob eine Registrierung gemäß 206 BRAO für ausländische Justiziare was bringt. Aber wenn man eh keine Form von Abschluss haben muss, dann ist das wohl nicht erheblich (bis auf das Syndikusgedöns)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 03.04.2018 12:12]
03.04.2018 12:07:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 [42] 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
18.06.2018 07:26:22 Sharku hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum