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Antwort ist simpel, ja, kann man.
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Bin ich hier richtig? Thema Personenbeförderung, weil ich meinem Chef in der Hinsicht kein Wort glaube.
Einfach rein interessehalber, Fahrzeug ist ein Renault Bulli mit 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer. Gilt doch laut Personenbeförderungsgesetz als Kraftfahrzeug. Braucht also derjenige, der damit Tänzer vom Bahnhof ins Theater fährt eine Genehmigung?
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/edit: Absonoob hat Recht.
Erst ab mehr als 8 Personen (neben dem Fahrzeugführer) brauchste mehr als den Führerschein B (Siehe § 6 Abs. 1 FeV).
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 04.04.2018 14:23]
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Also geht das "nicht einfach so". Gut, so hab ichs auch verstanden.
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"Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind"
Also: Rein vom Führerschein her ist B völlig ausreichend. Die Frage ist nur, ob der Fahrer einen Personenbeförderungsschein braucht.
¤: aus § 48 FeV
| Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, [...] wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. | |
aus § 1 II PBefG
| Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind | |
Also, ganz laienhaft würde ich sagen: Es kann sein, dass dein Chef richtig liegt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 04.04.2018 14:29]
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Das war die Frage.
Hab im Personenbeförderungsgesetz gestöbert, ich meine es braucht einen Personbeförderungsschein.
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Wieso, ist das entgeltlich?
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Das nicht direkt, aber was ist hiermit?
| Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. | |
Tänzer zum Auftrittsort, wenn das nicht passiert, kein Umsatz durch verkaufte Karten?
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Ja, wenn das von Veranstalterseite gemacht wird, dann wohl schon, stimmt.
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Wird es, wir sind der Veranstalter.
Ich mein, der Satz ist schon echt nicht einfach, aber so interpretiere ich das
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Ich bin so happy, dass myTaxi vor dem BGH gewonnen hat. Alles was die Taxikartelle kaputt macht ist gut.
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| Zitat von smoo
Ich bin so happy, dass myTaxi vor dem BGH gewonnen hat. Alles was die Taxikartelle kaputt macht ist gut.
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Alles, inklusive Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungsbeitragsvermeidung, Arbeitnehmerentrechtung und Altersarmut?
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von smoo
Ich bin so happy, dass myTaxi vor dem BGH gewonnen hat. Alles was die Taxikartelle kaputt macht ist gut.
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Alles, inklusive Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungsbeitragsvermeidung, Arbeitnehmerentrechtung und Altersarmut?
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Meinten Sie uber?
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Mytaxi vermittelt doch nur
Ich nutze die App gerne. Muss mir nachts nicht die lügen der Taxizentrale geben, sehe sofort per App wer mich fährt und wann der Typ bei mir ankommt. Zudem kann ich mit PayPal zahlen.
Ist zwar für die Betreiber vom Taxiunternehmen kacke, weil Gebühren an mytaxi gehen. Da das allerdings alles Arschlöcher sind, die durch die Bank weg das Finanzamt und die Sozialversicherung bescheißen, habe ich kein Mitleid.
Wird eh Zeit dass dieses dämliche Kartell zerschlagen wird. Es gibt kein Land der Welt, in dem Taxi fahren derart asozial teuer ist, wie in Deutschland. Selbst in NYC ist es günstiger.
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Uber und myTaxi sind völlig verschiedene Dinge. Ein Urteil in Sachen myTaxi gg. Taxi-Zentralen hat nichts mit Uber-Problemen zu tun.
Von mir aus kann es auch Taxen geben und alle Taxifahrer sollen auch vernünftig bezahlt werden. Aber die Argumente hinter den diversen Taxigesetzgebungsakten ("besonders gute Ausbildung!111eins") sind völlig vorbei. Weder bedarf es zwingend einer Ortskunde, noch könnten die Taxifahrer die ich so erlebt habe von sich behaupten, dass sie in irgendeiner Weise besser Autofahren als Otto-Normal-Verbraucher.
Im Gegenteil, meistens fahren sie schlechter: Zu schnell, missachten Spuren, telefonieren am Steuer etc. - dann müssen Sie aber auch nicht mehr privilegiert werden.
Zudem wohne ich in der Stadt mit den (jedenfalls gefühlt) höchsten Taxigebühren Deutschlands. Grundpreis 4,50¤(!!), Kilometerpreis 2,20¤, Großraumzuschlag 7¤. Zum Vergleich München: 3,70¤ Grundpreis, Kilometerpreis 1,60-1,90¤. Und bei den Taxifahrern kommt die Differenz nicht an. Die Krönung ist dann noch, dass ich mir am Taxistand nicht das gute Auto aussuchen kann, sondern in die Klapperkiste auf Position 1 einsteigen muss.
Die Preise sind völlig absurd hier, da ist jede Promoaktion von myTaxi höchstwillkommen.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 05.04.2018 15:46]
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Also ist doch nicht "alles" gut
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Die ach-so-ortskundigen Taxifahrer haben über 5 Jahre gebraucht bis sie das Neubaugebiet in das meine Eltern gezogen waren auch mal gefunden haben, echt jedes mal wenn man eins bestellt hat kam entweder 15-30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ein Anruf "Ja ich steh in <Parallelstraße im angrenzenden Wohngebiet> ihre Straße gibts ja gar nicht!", selbst wenn man den Leuten vorher am Telefon explizit versucht hat zu erklären wie sie in die richtige Straße kommen, oder es kam einfach gar kein Taxi und man durfte selbst nochmal anrufen. Also ja, für die angebliche Ortskunde der Taxis zahl ich sicher keinen Cent mehr als für Minicar oder sonstwas.
Fun fact: Vom Einzugstag an hatte kein einziger Pizzaservice der Stadt jemals ein Problem gehabt die Straße zu finden...
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| Zitat von -rantanplan-
Also ist doch nicht "alles" gut
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Ja gut, ich finde Uber auch toll, aber die von Dir genannten Themen existieren natürlich schon.
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| Zitat von -Delta-
Die ach-so-ortskundigen Taxifahrer haben über 5 Jahre gebraucht bis sie das Neubaugebiet in das meine Eltern gezogen waren auch mal gefunden haben, echt jedes mal wenn man eins bestellt hat kam entweder 15-30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ein Anruf "Ja ich steh in <Parallelstraße im angrenzenden Wohngebiet> ihre Straße gibts ja gar nicht!", selbst wenn man den Leuten vorher am Telefon explizit versucht hat zu erklären wie sie in die richtige Straße kommen, oder es kam einfach gar kein Taxi und man durfte selbst nochmal anrufen. Also ja, für die angebliche Ortskunde der Taxis zahl ich sicher keinen Cent mehr als für Minicar oder sonstwas.
Fun fact: Vom Einzugstag an hatte kein einziger Pizzaservice der Stadt jemals ein Problem gehabt die Straße zu finden...
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Benutzen die Taxen bei euch kein Navi?
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -Delta-
Die ach-so-ortskundigen Taxifahrer haben über 5 Jahre gebraucht bis sie das Neubaugebiet in das meine Eltern gezogen waren auch mal gefunden haben, echt jedes mal wenn man eins bestellt hat kam entweder 15-30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ein Anruf "Ja ich steh in <Parallelstraße im angrenzenden Wohngebiet> ihre Straße gibts ja gar nicht!", selbst wenn man den Leuten vorher am Telefon explizit versucht hat zu erklären wie sie in die richtige Straße kommen, oder es kam einfach gar kein Taxi und man durfte selbst nochmal anrufen. Also ja, für die angebliche Ortskunde der Taxis zahl ich sicher keinen Cent mehr als für Minicar oder sonstwas.
Fun fact: Vom Einzugstag an hatte kein einziger Pizzaservice der Stadt jemals ein Problem gehabt die Straße zu finden...
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Benutzen die Taxen bei euch kein Navi?
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Meinste die kaufen sich ne aktuelle Karte für ihr eingebautes Mercedes Navi?
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Kartenupdates muss man kompliziert und extra kaufen? Puh, okay.
Wobei die Taxen hier, in denen ich bisher mitgefahren bin, sowieso ein Smartphone benutzt haben.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -Delta-
Die ach-so-ortskundigen Taxifahrer haben über 5 Jahre gebraucht bis sie das Neubaugebiet in das meine Eltern gezogen waren auch mal gefunden haben, echt jedes mal wenn man eins bestellt hat kam entweder 15-30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ein Anruf "Ja ich steh in <Parallelstraße im angrenzenden Wohngebiet> ihre Straße gibts ja gar nicht!", selbst wenn man den Leuten vorher am Telefon explizit versucht hat zu erklären wie sie in die richtige Straße kommen, oder es kam einfach gar kein Taxi und man durfte selbst nochmal anrufen. Also ja, für die angebliche Ortskunde der Taxis zahl ich sicher keinen Cent mehr als für Minicar oder sonstwas.
Fun fact: Vom Einzugstag an hatte kein einziger Pizzaservice der Stadt jemals ein Problem gehabt die Straße zu finden...
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Benutzen die Taxen bei euch kein Navi?
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Da Neubaugebiet war die Straße halt brandneu und vermutlich da noch nicht richtig drinnen, keine Ahnung. Als das beim ersten Weihnachten noch nicht geklappt hat (Taxi sollte halt Großeltern nach Hause bringen...) haben wir uns auch noch nicht viel gedacht (allerdings, wie gesagt zu dem Zeitpunkt bereits mehrfach Pizza bestellt gehabt die immer gut ankam), aber das hat sich echt über Jahre hin gezogen das war schon echt eine Übung in Inkompetenz.
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| Zitat von Armag3ddon
Kartenupdates muss man kompliziert und extra kaufen? Puh, okay.
Wobei die Taxen hier, in denen ich bisher mitgefahren bin, sowieso ein Smartphone benutzt haben.
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Während der Fahrt natürlich ihr privates. Wenig Volumen auf Alditalk
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Facebook schlägt mir, warum auch immer, diese Gruppe vor:
Haltet ihr das auch für strafbar?
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Ob so ein Urteil auch in anderen Staaten möglich wäre? Betrug zu Lasten einer Terrororganisation?
| Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
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Nr. 074/2018 vom 11.04.2018
Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig
Urteil vom 11. April 2018 – 5 StR 595/17
Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wandte sich der Angeklagte, der als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen war, im Dezember 2016 über eine Online-Chatplattform an einen vermeintlichen Angehörigen einer islamistischen Terrororganisation. Er spiegelte ihm in betrügerischer Absicht vor, einen Anschlag mit mehreren mit Sprengstoff beladenen Fahrzeugen vorzubereiten, und bat ihn hierfür um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 180.000 Euro. Der Angeklagte wollte den vorgeblichen Tatplan nicht ausführen und das erstrebte Geld für eigene Zwecke verwenden. Bei dem Adressaten seiner Nachrichten handelte es sich tatsächlich um einen syrischen Oppositionellen, der an die Zugangsdaten des Chat-Accounts eines kurz zuvor getöteten Funktionärs des "Islamischen Staates" gelangt war. Er verfolgte die Absicht, möglichst viele IS-Anhänger ausfindig zu machen und an zuständige Behörden zu melden.
Gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Angeklagte wendet sich gegen den Schuld- und Strafausspruch. Die Staatsanwaltschaft greift insbesondere die Beweiswürdigung an und beanstandet, dass der Angeklagte nicht wegen des mit der Anklage erhobenen Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen worden ist.
Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen verworfen. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen. | |
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Hat jemand Zugriff auf den folgenden Artikel: Schroeter - Probleme des Anwendungsbereichs des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB)
Ist aus der JuS 2006, S. 682. Ist ein vierseitiger Artikel.
Ich bekomme nur ein Abstract.
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Wieso finde ich das BJagdG sowohl bei "Gesetze im Internet" als auch bei "dejure", aber beide schweigen sich zum HJagdG komplett aus? Gibt es eine Systematik, warum die das eine haben und das andere nicht?
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Weil beide Seiten kein Landesrecht aufnehmen?
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Das kann ich akzeptieren, zumal "Gesetze im Internet" ja dem Bundesministerium entspringt. Gibt es vergleichbare Quellen für Landesrecht? Oder muss man sich Landesrecht zusammensuchen?
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |