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Meistens stellen die Bundesländer das auf eigenen Seiten ein. Mit Qualitätsunterschieden.
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| Zitat von Absonoob
Das kann ich akzeptieren, zumal "Gesetze im Internet" ja dem Bundesministerium entspringt. Gibt es vergleichbare Quellen für Landesrecht? Oder muss man sich Landesrecht zusammensuchen?
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Da macht natürlich jedes Land sein eigenes Ding. Föderalismus!
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Und Barbie Girl geht klar?
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Wieso hab ich den Juristenthread abbonniert?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 12.04.2018 20:52]
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| Zitat von monischnucki
Wieso hab ich den Juristenthread abbonniert?
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Update zu der Fitnesskündigungsgeschichte: Fitti hat außerordentliche Kündigung binnen 24h zu dem von mir gewünschten Datum akzeptiert.
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Na siehste
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Seit Jahren inseriert Advocaat Peter de Cock im Anwaltsblatt. Drum hab ich den Kerl mal auf seiner Webseite besucht und mich gleich über das Profilbild von RA Tulkens gefreut
http://www.peterdecock.be/de/wer-sind-wir/
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Jurastudium 1987-1988 & 1996-2000 - meine Güte, da waren aber einige Auslandsssemester dabei.
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Wah, da bekommt man es ja mit der Angst zu tun >D
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"Die Mitarbeiter" finde ich auch gut. Maximum Overbusiness.
/e
Nur zur Sicherheit geschaut: es ist genau das gleiche Stockphoto wie aus dem gif.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 13.04.2018 19:00]
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Fiktiver Fall:
Mitarbeiter X von Unternehmen A gibt per E-Mail an, dass das höchste Gebot für Ware W 1000¤ wären. Unternehmen B sieht das als Willenserklärung und sendet eine Rechnung zu. Im nächsten Schritt sendet Unternehmen B eine Mahnung zu. Daraufhin reagiert der Mitarbeiter X und sendet einen Widerspruch. Dieser wird von Unternehmen B verneint, da Unternehmertum unterstellt wird.
Wenn Mitarbeiter X allerdings nur Prokurist ohne Einzelvertretungsvollmacht ist, dann ist der Kaufvertrag nichtig oder?
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Rein interessehalber:
Mein Schwiegervater wurde am Wochenende vom Hund gebissen, ich war allerdings nicht zugegen. Eine Nachbarin hat unmittelbar den Krankenwagen gerufen und offenbar kam auch gleich eine Polizeistreife mit. Er wurde vor dem Abtransport ins Krankenhaus gefragt, ob er Anzeige erstatten möchte, was er abgelehnt hat. Ihm geht es soweit auch gut, die Wunden mussten eben genährt werden.
Meine Frage: Muss bzw. wird die Polizei noch selbstständig eine Ermittlung gegen den Hundehalter einleiten?
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Kann sie, s. § 230 (1) S. 1 StGB:
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Muss aber nicht. Ob sie es wird? Bin kein Strafrechtler, vielleicht haben hier andere mehr Erfahrungswerte, aber hängt wohl auch von der Schwere des Bisses ab?
Kann mir aber vorstellen, dass die Polizei und Ordnungsbehörden i.S. Hund sehr sensibilisiert sind (Beißattacken auf Kinder, etc.)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 16.04.2018 16:50]
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| Zitat von Flashhead
Rein interessehalber:
Mein Schwiegervater wurde am Wochenende vom Hund gebissen, ich war allerdings nicht zugegen. Eine Nachbarin hat unmittelbar den Krankenwagen gerufen und offenbar kam auch gleich eine Polizeistreife mit. Er wurde vor dem Abtransport ins Krankenhaus gefragt, ob er Anzeige erstatten möchte, was er abgelehnt hat. Ihm geht es soweit auch gut, die Wunden mussten eben genährt werden.
Meine Frage: Muss bzw. wird die Polizei noch selbstständig eine Ermittlung gegen den Hundehalter einleiten?
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Hier steht lediglich eine fahrlässige Körperverletzung im Raum, welche nur auf Antrag verfolgt wird. Ohne Antrag wird die Polizei hier also nichts weiter tun. Warum auch. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wird hier wohl kaum zu bejahen sein.
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Also ich würde auch nicht bei jedem Hundebiss ein öffentliches Interesse sehen, würde das aber zugleich auch nicht kategorisch ausschließen.
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Habt ihr jetzt schon drei Meinungen?
In welchem Bundesland denn? Vielleicht wird ja auch die zuständige Ordnungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit informiert.
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Es ist wichtig, dass der Juristenthread diverse Meinungen präsentiert. Denn wenn dann eins der Ereignisse eintritt, hat der Thread richtig gelegen.
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| Zitat von chuck.sports
Fiktiver Fall:
Mitarbeiter X von Unternehmen A gibt per E-Mail an, dass das höchste Gebot für Ware W 1000¤ wären. Unternehmen B sieht das als Willenserklärung und sendet eine Rechnung zu. Im nächsten Schritt sendet Unternehmen B eine Mahnung zu. Daraufhin reagiert der Mitarbeiter X und sendet einen Widerspruch. Dieser wird von Unternehmen B verneint, da Unternehmertum unterstellt wird.
Wenn Mitarbeiter X allerdings nur Prokurist ohne Einzelvertretungsvollmacht ist, dann ist der Kaufvertrag nichtig oder?
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Was der Mitarbeiter intern ist, dürfte vollkommen unerheblich sein. Tritt er im normalen Geschäftsalltag in Auswirkung so auf, als wenn er etwas dürfte, dann muss der Gegenüber das nicht prüfen (Halbwissen).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 17.04.2018 6:46]
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Ich verstehe ja schon den Sachverhalt nicht. Wenn X eine Willenserklärung abgegeben hat, im Namen von B eine Sache zu kaufen, dann ist die Sache aus meiner Sicht eindeutig. Wenn nicht, dann ist die Sache auch eindeutig. Imho ist die Frage also nicht, ob oder ob nicht die Vertretungmacht gegeben ist. Prokura ist Prokura, und der Kauf einer Ware ist weder ein Grundlagen- noch ein Prinzipalgeschäft.
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Gut, weil richtige scheiß Werbung geschaltet wurde. Anders lernen die Werbenden nicht.
Doof, weil Adblock mit Sicherheit kein Ritter in der weißen Rüstung ist
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| Zitat von Peridan
| Zitat von chuck.sports
Fiktiver Fall:
Mitarbeiter X von Unternehmen A gibt per E-Mail an, dass das höchste Gebot für Ware W 1000¤ wären. Unternehmen B sieht das als Willenserklärung und sendet eine Rechnung zu. Im nächsten Schritt sendet Unternehmen B eine Mahnung zu. Daraufhin reagiert der Mitarbeiter X und sendet einen Widerspruch. Dieser wird von Unternehmen B verneint, da Unternehmertum unterstellt wird.
Wenn Mitarbeiter X allerdings nur Prokurist ohne Einzelvertretungsvollmacht ist, dann ist der Kaufvertrag nichtig oder?
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Was der Mitarbeiter intern ist, dürfte vollkommen unerheblich sein. Tritt er im normalen Geschäftsalltag in Auswirkung so auf, als wenn er etwas dürfte, dann muss der Gegenüber das nicht prüfen (Halbwissen).
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Grundsätzlich gilt jedes Handeln einer Privatperson als privates Handeln, außer es gibt äußere Umstände, die dem Vertragspartner zweifelsfrei von einer Unternehmereigenschaft ausgehen lassen.
Hat Mitarbeiter X im Namen der Firma gehandelt, am besten noch Firmen-Email genutzt, dann ist recht klar, dass hier ein Widerrufsrecht aus §§ 312 ff. nicht besteht.
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Kurze Frage bezüglich des folgenden Szenarios:
Unserer fiktiver Fahrzeughalter mit deutschem Pass und Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland fährt mit seinem nicht in Deutschland zugelassenem Fahrzeug nach Bayern auf Urlaub.
Da wird er nun von der Rennleitung angehalten und es wird festgestellt, dass das Fahrzeug nicht TÜV-konform ist.
Unser Fahrzeughalter hat alle Fahrzeug- und Versicherungspapiere dabei die besagen dass das Fahrzeug im vorgefundenen Zustand im Herkunftsland ganz normal zugelassen ist.
Was passiert in diesem Fall? Muss der Fahrzeughalter Bußgelder zahlen (bspw. zu lauter Auspuff) Kann die Polizei das Fahrzeug stilllegen?
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Bei EU-Fahrzeugen kein Problem, da die Zulassung dort für die vorübergehende Teilnahme am inländischen Verkehr genügt.
§ 20 FZV
Drittstaatenregelung müsste da auch rumschwirren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Glätteisen am 20.04.2018 12:38]
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Ja, aber irgendwo (und ich weiß nicht wo) ist doch die Grenze der Fahrtauglichkeit, da hilft auch ausländischer TÜV nichts, oder? So werden ja manchmal auch ausländische LKWs mit gravierenden Mängeln angehalten. Mag ja bei der Lautstärke des Auspuffs o.ä. so sein.
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Das stimmt, aber wo da der Bemessungsspielraum liegt wann die Fahrtauglichkeit innerhalb des Zulassungszeitraums nicht mehr gegeben ist oder wodurch...da gibt es bestimmt einen Katalog für.
Aber davon hab ich auch keinen Schimmer.
Aber zu lauter Auspuff wäre erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 49, 69a StVZO.
Um ein Bußgeld würde man erstmal nicht drumrumkommen. (und die kostenpflichtige Überprüfung)
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Die Flöte? Hat's mir wahrscheinlich rausvibriert, Herr Wachtelmeier
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In other Großkanzleinews: Meine Chefs haben heute um 16 Uhr allen gesagt, dass sie nach Hause gehen können.
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |