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Manchmal frage ich mich schon, warum ich mir nicht auch ein Gebiet ohne Transaktionsbezug gesucht habe..
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| Zitat von smoo
In other Großkanzleinews: Meine Chefs haben heute um 16 Uhr allen gesagt, dass sie nach Hause gehen können.
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Wie großmütig!
Wenn die Revolution kommt, werdet ihr vielleicht nicht die ersten mit dem Rücken an der Wand sein!
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| Zitat von smoo
In other Großkanzleinews: Meine Chefs haben heute um 16 Uhr allen gesagt, dass sie nach Hause gehen können.
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Gibt es jetzt eine Großkanzlei weniger, oder dürft ihr Montag wiederkommen?
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Ich lache ja auch gut über die GroKa-Spackerei, aber die in der ich bin, ist noch human. Und am Wochenende arbeite ich für ne GroKa echt selten. Höchstens 2x im Jahr.
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| Zitat von smoo
Ich lache ja auch gut über die GroKa-Spackerei, aber die in der ich bin, ist noch human. Und am Wochenende arbeite ich für ne GroKa echt selten. Höchstens 2x im Monat.
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Na dann!
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Oh du sneaky Type! Quotefaker!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.04.2018 9:30]
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Wenn in einem Arbeitsvertrag eine unwirksame Klausel enthalten ist, was hat das zur Folge? Also, was kann der Arbeitnehmer erwirken, und wie?
Falls es ein Vehikel braucht: Nehmen wir an, es heißt sinngemäß "Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.", ohne jegliche Einschränkung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.04.2018 17:50]
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| Zitat von Absonoob
Wenn in einem Arbeitsvertrag eine unwirksame Klausel enthalten ist, was hat das zur Folge? Also, was kann der Arbeitnehmer erwirken, und wie?
Falls es ein Vehikel braucht: Nehmen wir an, es heißt sinngemäß "Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.", ohne jegliche Einschränkung.
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Kurzform: Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf Überstunden geltend machen. Dabei sind aber regelmäßig zwei Hürden zu überwinden:
1. Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Dabei ist die Darlegungslast des Arbeitnehmers noch nicht so wahnsinnig hoch.
2. Häufig sind in Arbeitsverträgen Ausschlussklauseln enthalten, die Ansprüche nach gewissen Zeiträumen verfallen lassen. Sofern diese Klauseln wirksam im Vertrag mit einbezogen sind, drohen entsprechende Ansprüche nach diesen Fristen zu verfallen.
Sofern der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist und je nach Arbeitsverhältnis eine weitere Belastung hinnehmbar ist, würde ich zum Anwalt gehen. Da kann dann zunächst ein anwaltliches Aufforderungsschreiben kommen und bei dessen Ablehnung entsprechend Klage erhoben werden.
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Und was ist mit der Zukunft? Fällt so eine Klausel dann ersatzlos weg? Und gilt auch da der Rat zur anwaltlichen Aufforderung?
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Entweder ersatzlos weg oder durch ergänzende Vertragsauslegung wird eine gesetzeskonforme Alternative gefunden, sofern die Klausel nichtig ist.
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Zu den Verfallklauseln kann sich lohnen folgende Rechtsprechung zu kennen
BAG, Urteil vom 24.08.2016, 5 AZR 703/15
LAG Nürnberg (Urteil v.09. Mai 2017 7 Sa 560/16)
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Gilt es bei der RA Zulassung irgendetwas zu beachten oder sollte man das tunlichst im tatsächlich zuständigen Bezirk beantragen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass es bspw im Hinblick auf Auslandstätigkeiten Unterschiede hinsichtlich der Anerkennung und der Möglichkeit zur Einzahlung ins Versorgungswerk gibt.
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Ich habe heute Post vom ADAC bekommen, ich könne doch bei denen auch eine KFZ Rechtsschutzversicherung abschliessen.
Dabei kam eine Frage in mir auf: Was ist wenn bei einem "unklaren" Verkehrsunfall beide beteiligte beim selben Versicherer sind. Als Beispiel ADAC.
Wie kann Ich sicher gehen das da keine Befangenheit im Spiel ist und die einfach unterinander abkaspern, der andere hat weniger schaden den wir zahlen müssten, also kriegt der recht. Oder sowas in der Art.
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Rechtsschutz sollte schonmal ungleich aller anderen Versicherungen sein.
Sonst regulieren die Versicherungen das über unterschiedliche Sachbearbeiter und tun eben so, als wäre es eine andere. Die Verfahren sind ja gleich, auch wenn die Briefe das Haus quasi nicht verlassen.
Ignorier das, bin kein Jurist.
Ich hab immernoch einen Bookmark hier. Warum? Ich behalt den bis ich das weiss.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 24.04.2018 18:43]
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| Zitat von Abtei*
Ich habe heute Post vom ADAC bekommen, ich könne doch bei denen auch eine KFZ Rechtsschutzversicherung abschliessen.
Dabei kam eine Frage in mir auf: Was ist wenn bei einem "unklaren" Verkehrsunfall beide beteiligte beim selben Versicherer sind. Als Beispiel ADAC.
Wie kann Ich sicher gehen das da keine Befangenheit im Spiel ist und die einfach unterinander abkaspern, der andere hat weniger schaden den wir zahlen müssten, also kriegt der recht. Oder sowas in der Art.
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Erstmal ist KFZ-Rechtsschutz nicht dasselbe wie KFZ-Haftpflicht. Aber deine Frage gilt vermutlich ohnehin eher letzterem.
Man muss sich mit der vom Versicherer behaupteten Quote nicht zufrieden geben, sondern kann gegen Halter, Fahrer und/oder Versicherer auf eine günstigere Quote klagen. Ob die eigene Haftpflicht sich bezüglich der Ansprüche des Gegners dem anschließt oder nicht, kann einem recht egal sein. Ändern kann man es eh nicht, da die Haftpflicht regulierungsbevollmächtigt ist.
Zwischen verschiedenen Versicherungsunternehmen gibt es oft auch entsprechende Teilungsabkommen, bei denen intern ohne besondere Prüfung geteilt wird, da es bei dem Massengeschäft nicht so sehr ins Gewicht fällt, welches Unternehmen bei dem konkreten Schadensfall jetzt die ungünstigere Quote erhält. Mal der eine, mal der andere.
Wie das genau läuft, wenn es sich um das ein und dasselbe Unternehmen handelt, weiß ich aber auch nicht. Spielt aber letztlich keine Rolle, da die Quote im Streitfall vom Gericht festgesetzt wird.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 24.04.2018 20:37]
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Das Bild ist nicht unscharf, das Thumbnail ist scheiße. Klick mal drauf.
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In Safari ist auch die kleine Variante scharf :/
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Manchmal frag ich mich, ob die sich die Ref-Links angucken und dadurch auf den Thread hier stoßen.
Das Bild ist aber auch scharf für mich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.04.2018 14:18]
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Ok, mea culpa, dann liegt es tatsächlich an meinem Browser im Büro.
e. Das habe ich mich auch schon gefragt, smoo.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 25.04.2018 14:45]
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Ich grüße hiermit alle Kanzleien mit unvorteilhaften Bildern. Bitte stellen Sie mich nicht ein!
Hochachtungsvoll,
ein Nutzer des Schwulenforums.
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Wo kommt diese Bezeichnung für das pOT eigentlich her
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Frau/Freundin eines potlers meinte mal "Du und dein dummes Schwulenforum". So sinngemäss.
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Das war doch TRH, da geh ich jede Wette ein!
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Verdammt schwierig, den Post wiederzufinden. Ich hätte schwören können, dass der für MPE nominiert war, aber wohl nicht.
Ich konnte bis April 2016 den Gag nachvollziehen. Aber Google ist echt nicht so toll, was gute Websuchen angeht. Die scheinen ihre Kernkompetenz nicht mehr zu können! Sieht man schon daran, dass man den Robotertest machen muss, wenn man mal auf Seite 4 der Suchergebenisse klickt.
Es war jedenfalls keine reale Begebenheit. Sondern jemand (das könnte TRH gewesen sein), hat nur mal darüber philosophiert, dass in irgendeinem Frauenforum eine pOTler-Freundin sich bestimmt darüber beschwert, dass "er jetzt wieder in seinem Schwulenforum schreibt". Das fanden dann alle witzig.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 25.04.2018 16:40]
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Toller Fall von Headline lässt anderen Inhalt vermuten:
Vermieter muss Strom für Cannabisanbau zahlen
Durch Zufall entdeckte die Polizei vor sechs Jahren eine riesige Drogenplantage in einem Bunker in Düsseldorf. Nun muss der 80-jährige Vermieter den illegal abgezapften Strom für die unzähligen Cannabispflanzen bezahlen
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-13o29015-drogen-cannabis-plantage-strom-zahlung/
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Weil er davon wusste, Nahrung für die Arbeiter brachte und ein 10kV Kabel verlegen ließ...
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Da ich grad spaßeshalber mal das WaffG durchforste:
Worüber kriege ich heutzutage die Strafbarkeit für den Besitz eines Elektroimpulsgerätes hin? § 53 I Nr. 2 WaffG ist ja weggefallen, in dem gab es ja in der a.F. den Verweis auf Anlage 2 Abschnitt 1 Punkt 1.3.6. WaffG, in welchem die Elektroimpulsgeräte aufgeführt sind.
/e Ah, ist mittlerweile in § 52 WaffG geregelt. Dann halt keine Ordnungswidrigkeit mehr ¯\_(ツ)_/¯
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 25.04.2018 19:39]
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Hi Leute,
ich habe folgendes Problem.
Habe mir über das Internet beim Händler dieses Produkt gekauft: http://neu.3ppp.de/zweiraeder/drosselsaetze/motorrad/35-kw/suzuki/890/35-kw-drossel-suzuki-gsx600f-typ-aj-fin-js1aj1?c=288
Dabei handelt es sich um ein 50 Cent Kunststoffteil aus dem 3D-Drucker und einem 5-seitigen Teilegutachten mit aufgedruckter Fahrgestellnummer meines Motorrads.
Jetzt habe ich nach dem Einbau festgestellt, dass das Teil nicht richtig passt und möchte vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen den man ja bei Fernabsatzverträgen genießt.
Habe jetzt festgestellt, dass auf der Seite des Händlers Folgendes steht:
| Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen | |
Kann ich meinen Kauf nicht widerrufen?
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |