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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ah, ok. Dann haben die das wohl sneaky wieder entfernt.
14.06.2018 18:08:49  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Sagt mal, der Kurzvortrag im ersten Examen in NRW (welchen ich nicht hatte), hatte der ein besonderes Format in das man den Vortrag gliedern muss? Also formelle Regeln wie vorgetragen werden muss?

Oder gehts "nur" um die solide Falllösung?
17.06.2018 21:30:37  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

Sagt mal, der Kurzvortrag im ersten Examen in NRW (welchen ich nicht hatte), hatte der ein besonderes Format in das man den Vortrag gliedern muss? Also formelle Regeln wie vorgetragen werden muss?

Oder gehts "nur" um die solide Falllösung?



Im ersten Examen ist das wirklich nur ein materielles Gutachten, das Du mehr oder weniger frei vorträgst. Außer der Begrüßung der Prüfungskommission gibt es da - anders als im Aktenvortrag - meines Wissens auch keine wirklich feststehende Form.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 17.06.2018 21:46]
17.06.2018 21:43:14  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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18.06.2018 07:26:22 Sharku hat diesen Thread geschlossen.

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