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| Zitat von smoo
| Zitat von Bolzplatz
| Zitat von BoMaN
Wie so vieles eben eine Frage der Lebenseinstellung, nech. Ich würde ausrasten, wenn ich jeden Tag von 9 to 5 einer Arbeit nachgehen müsste, die mich nicht erfüllt.
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Ich habe eine 35h Woche und eine Arbeit, die mir extremst viel Bock macht und deswegen mach ich auch gerne mal Überstunden, die ich dann wieder abfeier.
Wieso heißt 9-5 in deinen Augen Nichterfüllung? So ein Blödisnn.
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Nicht böse gemeint, aber fühlst du dich so übel auf den Schlips getreten, dass du BoMaN das Wort im Mund herumdrehst? Das war doch offensichtlich keine Kritik an einem 9-5 Job, sondern Kritik an Arbeit die einen nicht erfüllt? Nochmal markiert:
"Wie so vieles eben eine Frage der Lebenseinstellung, nech. Ich würde ausrasten, wenn ich jeden Tag von 9 to 5 einer Arbeit nachgehen müsste, die mich nicht erfüllt."
Ich fänd's toll wenn wir im Juristenthread die in letzter Zeit im pOT üblich gewordene dumme Rumstinkerei lassen könnten.
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Ist schon okay, man kann seinen Post SO oder SO lesen. Passt schon.
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.... und was ist mit dem natürlichen Willen des Verfassers?
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Wie läuft eigentlich die mdl. Prüfung im 2. ab?
Ist das genauso wie im Ersten, nur dass jetzt alles, was neu hinzugekommen ist an Stoff, auch noch abgefragt wird? Man blättert ja beim Prüfungsgespräch wohl nicht im Kommentar, oder?
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Bei uns gab's da zusätzlich einen Aktenvortrag in der Wahlfachgruppe, echte Akte, natürlich handverlesen... 15 Minuten Einarbeitungszeit, 15 Minuten Vortrag... ansonsten wie im Ersten, naja ok, statt Profs saßen u.a. zwei OLG-Richter da.
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Einen Vortrag hatten wir ja im Ersten auch schon... nur war der damals zufällig aus einem der drei großen Rechtsgebiete.
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Prüfungsgespräch wird nicht im Kommentar geblättert, nein
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wie ist es zu verstehen wenn ein verfahren wegen "mangel an tatsächlichkeit" eingestellt wird?
ablauf war:
brief vom landratsamt bekommen in dem der beschuldigte über vorwürfe informiert wird und eine geldbuße in unbekannter höhe in aussicht gestellt wird. -> antwort ans landratsamt in dem sämtliche vorwürfe abgestritten werden -> landratsamt sagt "verfahren eingestellt wegen mangel an tatsächlichkeit".
irgendwie erscheint mir das alles etwas unsauber.
"mangel an tatsächlichkeit", heißt das sie sehen ein dass alle vorwürfe gelogen waren? warum nicht "mangel an beweisen"? oder ist das komplett gleichbedeutend?
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Klingt österreichisch
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| Zitat von -rantanplan-
Klingt österreichisch
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Deutschland, Bayern. Also, fast österreichisch, ja.
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Na gut, dann kann ich das einordnen - bedeutet "aus tatsächlichen Gründen", so würde das ein Gericht formulieren, d.h. die Tat ist nicht einfach nur verjährt oder sowas, sondern der Verdacht hat sich nicht erhärtet.
"Aus Mangel an Beweisen" taucht in Deutschland in keiner Entscheidungsformel auf, das ist zwar objektiv dasselbe, würde aber einen Nachgeschmack mit sich tragen, und das ist nicht erlaubt. Auch der Verdacht ist mit der Einstellung nämlich erstmal ausgeräumt, rechtlich.
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verstehe, das ist sinnvoll. danke!
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Ah schön, gerade kommt eine Paralegal mit den folgenden Worten rein "Ich glaube wir haben ein Problem". Eine Markenanmeldung gilt laut Register als nicht eingelegt, weil die Gebühr von uns nicht bezahlt wurde. Nach panischen 2 Minuten hab ich aber den Faxbericht samt Gebührenzahlung gesehen. Das macht wacher als Kaffee...
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ich hab noch ne frage.
verfahren wegen einer zumindest bedingten vorsätzlichen ordnungswidrigkeit. das landratsamt schickt einen brief raus in dem der beschuldigte eine große lügengeschichte liest. die polizei hat u.a. einen zeugen benannt der überhaupt nichts davon weiß als zeuge aufgeführt wird.
durch die aussage von dem "zeugen" wird die ganze sache aber erst mindestens bedingt vorsätzlich.
ist sowas ganz normale "ermittlungstaktik" und rechtlich einwandfrei von der polizei, oder ist das doch etwas mehr als die möglichkeiten des rechtsstaates hergeben und da hat sich ein bulle etwas weit aus dem fenster gelehnt?
ich hab nicht vor den der die falschaussage gemacht hat jetzt vorn kadi zu ziehen, aber mich interessiert einfach wie rechtlich sauber die nummer ist, einfach einen zeugen aus dem hut zu zaubern.
der fragliche zeuge ist angestellter vom ordnungsamt und soll ausgesagt haben dass es bei ihm ne anfrage zur durchführung einer veranstaltung gab, er der jedoch eine absage erteilt haben. dieser ganze behauptete vorgang hat jedoch nie stattgefunden.
also, wie gesagt, ich will da jetzt keinen rechtsstreit vom zaun brechen, sondern mich interessiert nur ob es zulässig ist dass die polizei solche behauptungen aufstellt oder wie sich das verhält.
danke!
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Ich bin ja schon ein richtiger Nerd. Aber selbst ich schlafe gerade über einem forensischen Bericht einer IT-Firma ein, die die Daten auf gespiegelten Festplatten von Beschuldigten mit den Daten eines anderen vergleicht. Alter, wer kann dabei denn wach bleiben.
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Glaube ich sofort. Musste mich in meiner letzten Station gelegentlich mit eDiscovery rumschlagen, das war auch der absolute Horror.
Gab in einer der letzten Ausgaben der JUVE einen interessanten Artikel zu aktuellen Entwicklungen aus dem KI Bereich und deren Einsatzbereiche für Kanzleien. Gerade im Hinblick auf die leider nicht vermeidbaren Dödelaufgaben lässt das hoffen.
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Letztens erfahren, dass einige Immobilienrechtler bei DDs mittlerweile regelmäßig auf Legal Tech setzen, etwa wenn es beim Erwerb eines Einkaufszentrums darum geht, lauter kleine Mietverträge zu prüfen. Den Vertrag mit dem Legal Tech-Unternehmen sollte dann aus Haftungsgründen aber der Mandant schließen
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Kennt sich jemand mit Arbeits- bzw. Sozialversicherungsrecht aus?
Grundsätzlich ist ein beherrschender Gesellschafter/Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ja von der Rentenversicherung befreit. Wird er jedoch Minderheitsgesellschafter und bleibt Geschäftsführer, so ist der Einzelfall zu prüfen (vertragliche Gestaltung etc.)
Weiß jemand, ob im Falle der Bejahung einer Rentenversicherungspflicht ersatzweise eine private (RüRup o.ä.) Rentenversicherung ersatzweise abgeschlossen werden kann?
Und wenn ja - ist diese in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abzuschließen oder ist dies frei wählbar? Vor ein paar Jahren war letzteres noch der Fall, allerdings fehlt mir etwas aktuelles...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 06.01.2017 9:49]
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Könnte man nachlesen, ich finde allerdings, dass Geschäftsführer, die jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, sich Anwälte und Steuerberater leisten können.
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... macht Switchie sowas nicht sogar?
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Der Punkt dabei ist eher, dass Beratungen über Rentenversicherungsansprüche extrem haftungsträchtig sind. Ohne komplette Bestandsaufnahme und dedizierte Disclaimer usw. sag ich hier jedenfalls nichts zu sowas.
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Ick gloob er will eher einen Stoß in die richtige Richtung, als eine Beratung. Aber wat weiß isch.
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Da würde ich erstmal nen Vorschuss verlangen
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Crosspost:
| Zitat von loliger_rofler
SCHLIESSFÄCHER WERDEN KNAPP!!!!!1
| Die steigende Zahl von Einbrüchen und der allgemeine Anlagenotstand haben in Deutschland einen Run auf Schließfächer ausgelöst. Die Wartezeiten werden immer länger, die Gebühren steigen. | |
Ich brauch keins, weil ich arm bin! \o/
Oh. /o\
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Ich wollte nur fragen, was ihr hier alle so mit euren Examenszeugnissen gemacht habt. Ist vielleicht nicht mehr spannend, wenn man praktiziert oder so.
Aber was mache ich, wenn meine Bude abfackelt oder jemand sinnlos meine Unterlagen klaut.
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Ich gehe stark davon aus, dass man das beim zuständigen Prüfungsamt erneut anfordern kann. Bin ich naiv?
Davon abgesehen habe ich es digitalisiert, was ja quasi immer ausreicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 06.01.2017 18:10]
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Ich hörte mal (Gerüchte!), dass die das nur bis zu 10 Jahre aufbewahren.
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Hallo Freunde der Juristerei,
Ich werde vorrübergehend für 3 Monate meine Wohnung inkl. Internetanschluss vermieten und habe jetzt etwas Bedenken, dass der Untermieter irgendwann mal mit Bittorrent oder ähnlichem experimentiert und ich dann unschöne Post von irgendwo bekommen.
Habt ihr Ideen wie sich so etwas vermeiden lässt? Könnte ich da irgendwelche Passagen in den Untermietvertrag einbauen, die mir da etwas den Rücke freihalten?
Habe im Netz diesen Vordruck gefunden: https://ggr-law.com/fileadmin/downloads/Nutzungs-und-Haftungsbeschraenkungsvereinbarung-Vermieter-von-Wohnraum-Formular.pdf
Haltet Ihr den für umfassend und ausreichend?
Danke bereits im Voraus!
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| Zitat von smoo
Ick gloob er will eher einen Stoß in die richtige Richtung, als eine Beratung. Aber wat weiß isch.
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Ich wollte lediglich einen stoß in die richtige Richtung bzw einer Quelle, wo man es hätte nachlesen können. Da ich im Bereich Steuerberatung arbeite ist mein Standard-Satz bei solchen Fragen eh: "aus berufsrechtlichen Gründen kann hierzu keine Beratung erfolgen - bitte kontaktieren Sie einen entsprechenden Fachanwalt" :Zyklop:
Hätte mich nur vorab für mich selbst interessiert
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Na dann; klang irgendwie anders - also, die Weiche ist bei der Gestaltung. Wenn VersicherungsPFLICHT besteht, dann bedeutet das genau das. Es sind Beiträge an die gesetzliche RV abzuführen, eine Ersetzungsbefugnis besteht nicht.
D.h. man muss aus der Versicherungspflicht raus (z.B. mit Sperrminorität usw.), kann dann freiwillig versichert sein (§§ 7, 167 SGB VI) und die Höhe steuern. Mehr als Bemessungsgrenze geht allerdings nicht. Zusatzabsicherungen gehen die DRV nix an.
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |