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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Rezensionen ( Zum Topic kann ich leider nichts sagen )
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WilhelmTell

AUP WilhelmTell 13.04.2020
Wie kommt man überhaupt mit so nem elektrischen Haartrimmer ohne Blutbad epischstem Umfange in eine Nase rein? Das muss ja ne Popelgarage von dantoX'schen Ausmaßen gewesen sein.
29.06.2018 15:40:08  Zum letzten Beitrag
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Kobayashi

AUP Kobayashi 15.07.2011
WilhemTell cannot into nose.

29.06.2018 17:11:22  Zum letzten Beitrag
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WilhelmTell

AUP WilhelmTell 13.04.2020
Ich dachte halt an diese Nackenfrisierdinger...auch wenn der Text das bei erneutem Lesen nicht unbedingt hergibt.
29.06.2018 17:19:52  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Kobayashi

WilhemTell cannot into nose.

https://www.haarschneidertest.net/wp-content/uploads/2012/11/Panasonic-ER-GN-30k-Test-1.jpg


Will ich schwer hoffen!
29.06.2018 20:04:32  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
29.06.2018 22:10:59  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023


Das eskalierte schnell.
29.06.2018 22:53:37  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Aber immerhin gesiezt.
29.06.2018 23:01:48  Zum letzten Beitrag
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phoe

[DOB] Phoenix
...
Den kompletten Verlauf hab ich gerade beim Kacken gelesen.
War oge.
29.06.2018 23:02:44  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
Ich liebe diesen Thread.
29.06.2018 23:09:10  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
01.07.2018 20:05:05  Zum letzten Beitrag
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BlixaBargeld

BlixaBargeld
...
Breites Grinsen
01.07.2018 20:06:45  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
Schön verwandelt!
01.07.2018 20:55:01  Zum letzten Beitrag
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kleiner blauer Schlumpf

AUP kleiner blauer Schlumpf 02.09.2011
Zwar keine Rezension, aber dafür eine tolle Antwort vom Anbieter:

https://www.amazon.de/WORHAN®-TELESKOPLEITER-ANLEGELEITER-KLAPPLEITER-MULTIFUNKTTIONS/dp/B00WBBPJOS

Leiter gibt es in 2 Varianten zu unterschiedlichen Preisen, die Daten sind aber gleich/ähnlich:

03.07.2018 13:06:23  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
...
Ich bin überzeugt.
03.07.2018 13:49:08  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 17.12.2015
...
Richtiger Orhan.
03.07.2018 13:50:39  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
Acculy is Eugen.
03.07.2018 13:52:27  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
"Eugen". Jewgenij heißt der! MfM!
03.07.2018 14:18:25  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 17.12.2015
Eugen und Orhan, das ist woch wie Hans und Jean.
03.07.2018 14:19:54  Zum letzten Beitrag
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i pwn n00bs

AUP i pwn n00bs 28.02.2010
...
Teil 1:


Teil 2:


Teil 3 (Po-Ente):


Fazit:
Haider erfolgreich ignoriert.
03.07.2018 15:21:01  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
froehlich grinsen
Der Inhaber hat starken Butthurt.
Kann Mal meine bisherige Erfahrung mit unzufriedenen Bewerteten teilen...

 
<removals@google.com>:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf die folgende von Ihnen verfasste Bewertung auf Google My Business:

[...]
vor einem Jahr -
Vorneweg: Die zwei Sterne mögen etwas harsch wirken, sind mangels fehlender Differenzierungsmöglichkeit jedoch leider nicht zu vermeiden um ein paar groben Schnitzer, die einem Restaurant dieser Preisklasse nicht passieren sollten, anzuzeigen. Die Kritik bezieht sich auf die Weinkirche - leider lässt sich diese bei Google nicht vom Gourmetbereich des Restaurants abgrenzen.

Ambiente:
Klasse. Hier liegt die Stärke des Restaurants. Die auf der Webseite etwas plüschig wirkende Einrichtung entpuppt sich dann doch als sehr stilvoll.

Essen:
Gegessen wurde ein 4-Gänge-Menu.
Vorspeise waren verschiedene Lachszubereitungen mit roter Bete, gemischter Blattsalat und Kräutercreme. So landläufig edel der Lachs wirken mag, so lieblos zeigte er sich auf dem Teller. Neben dem ganz ansprechend angemachten Tartar lag der Großteil als einfaches Stück roh daneben. Was beim Sushi dank simpel gehaltenem drumherum gut funktioniert, geht hier leider unter. Wenigstens durch Beizen hätte man das Stück geschmacklich aufwerten können.
Ein Häufchen Rote-Bete-Würfelchen passen zwar geschmacklich, "Haute Cuisine" sieht jedoch anders aus.
Eine Sellerieschaumsuppe mit Seezungenstreifen folgte leider mit dem gröbsten Verstoß des Abends. So lecker die Suppe an sich war, so rar war die Seezunge. Sie einfach ohne Hinweis oder Ansage durch Lachs und Krabben (!) zu ersetzen, ist mehr als frech.
Zum Hauptgang, einem Kalbsrückensteak, dazu "hausgemachte" Spaghettini mit Morchel-Rahm-Sauce, gibt es nicht viel zu sagen. Handwerklich gut gemacht, wenn auch nicht sehr originell.
Der Nachtisch unterbot an Originalität leider den Hauptgang nochmals. Hausgemachtes Vanilleparfait mit Blutorangenkompott und einem Häubchen Schokoladenmousse - Handwerklich wieder gut, aber nichts, was man nicht ohne große Mühe zu Hause nachkochen könnte.
Insgesamt fehlen Akzente und Innovation. Die gutbürgerliche Küche, die serviert wurde, geht in dem Ambiente und am Anspruch, den das Haus vorgibt, an sich selbst zu haben (und sich auch bezahlen lässt), vollkommen unter.

Service:
Freundlich, aber kühl, wenn auch mit leichten Verständigungsschwierigkeiten. Teilweise bekommt man jedoch den Eindruck, Ausbildungstisch fürs "große" Restaurant zu sein.

[...]

Der Beschwerdeführer behauptet, die Bewertung verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unten an.

[...]

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team

***********************Beschwerde***************************
a) Zunächst bestreiten wir, dass es sich um eine richtige Bewertung
handelt. Vielmehr gehen wir davon aus, dass es sich um eine
Fake-Bewertung handelt, mit der unserer Mandantin gezielt geschadet
werden soll. Ein solches Geschehen, wie es der Nutzer hier schildert, ist
bei unserer Mandantin nicht vorgekommen. Der Nutzer soll daher zum Nachweis
dafür, dass er tat-sächlich Gast bei unserer Mandantin gewesen ist,
entsprechende Unterlagen, wie zum Beispiel eine Rechnung oder eine
Kreditkartenabrechnung vorlegen.

b) Die Bewertung ist zudem bereits deshalb rechtswidrig, weil sie sich
pauschal auf den gesamten Restaurantbetrieb unserer Mandantin bezieht.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass in dem Haus unserer Mandantin fünf
einzelne und voneinander unabhängige Restaurants vorhanden sind, die
unterschiedlich gestaltet sind sowie unterschiedliche Speisekarten und auch
unter-schiedliches Personal haben. Durch die pauschale Bewertung des
gesamten Geschäftsbetriebes unserer Mandantin wird somit auch eine
Bewertung zu den anderen Restaurants abgegeben, obwohl der Gast nur ein
einziges der Restaurants besucht haben will. Zu den anderen Restaurants
kann er daher gar keine Bewertung abgeben. Gleichwohl bezieht sich die
Bewertung auf sämtliche der fünf Restaurants.

c) In der Bewertung führt der Nutzer aus:

So landläufig edel der Lachs wirken mag, so lieblos zeigte er sich auf dem
Teller. Neben dem ganz ansprechend angemachten Tartar lag der Großteil als
einfaches Stück roh daneben.

Hierbei handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Unsere
Mandantin legt den Lachs nie einfach so roh auf den Teller. Vielmehr wird
der Lachs mit verschiedenen Salatverzierungen bzw. anderen Beilagen
ansprechend angerichtet, wie es sich für ein so hervorragendes Restaurant,
wie das unserer Mandantin auch gehört. Nie wird der Lachs einfach nur so
danebengelegt.

d) Ferner heißt es:

Wenigstens durch Beizen hätte man das Stück geschmacklich aufwerten
können.

Diese Behauptung bezieht sich auf den Lachs. Diese Behauptung ist jedoch
falsch, denn es wird behauptet, dass der Lachs nicht gebeizt wurde. Bei dem
von dem Nutzer beschriebenen Gericht wird der Lachs jedoch tatsächlich
gebeizt.

e) Ferner behauptet der Nutzer:

Eine Sellerieschaumsuppe mit Seezungenstreifen folgte leider mit dem
gröbsten Verstoß des Abends. So lecker die Suppe an sich war, so rar war
die Seezunge. Sie einfach ohne Hinweis oder Ansage durch Lachs und Krabben
(!) zu ersetzen, ist mehr als frech.

Hier behauptet der Nutzer, dass die Sellerieschaumsuppe keine Seezunge
enthielt. Dies ist falsch. Unsere Mandantin hat die Sellerieschaumsuppe
immer mit Seezunge serviert. Keinesfalls hat sie die Seezunge ohne einen
Hinweis oder eine Ansage durch andere Zutaten ersetzt.

f) Schließlich behauptet der Nutzer:

Teilweise bekommt man jedoch den Eindruck, Ausbildungstisch fürs große
Restaurant zu sein.

Hier wird behauptet, dass das Restaurant Weinkirche lediglich ein
Ausbildungstisch für das große Restaurant sei. Dies ist eindeutig falsch.
Die Gäste unserer Mandantin werden in jedem der einzelnen Restaurants
vorbildlich behandelt. Keinesfalls ist ein Restaurant als
Ausbildungsstation für Bedienstete vorgesehen. Dies ist auch bereits
deshalb unzutreffend, da in dem Restaurant Weinkirche in den letzten 1,5
Jahren keine Auszubildenden gearbeitet haben.

03.07.2018 20:00:46  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Viel besser, dass es irgendwo einen armen Anwalt gibt, der bei einer großen Flasche Rotwein solche Fälle bearbeiten muss
03.07.2018 20:09:23  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Die meisten Anwälte bearbeiten ihre Fälle bei mindestens einer Flasche Rotwein.
03.07.2018 20:10:26  Zum letzten Beitrag
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i pwn n00bs

AUP i pwn n00bs 28.02.2010
Wie bist du denn daran gekommen Breites Grinsen
03.07.2018 20:19:09  Zum letzten Beitrag
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kann_lesen_87

AUP kann_lesen_87 02.12.2007
froehlich grinsen
 
Zitat von niffeldi


Zitat:
Hier wird behauptet, dass das Restaurant Weinkirche lediglich ein
Ausbildungstisch für das große Restaurant sei. Dies ist eindeutig falsch.



Haha - Wat? Du hast doch ganz klar geschrieben "Man bekommt den Eindruck ..."
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kann_lesen_87 am 03.07.2018 20:33]
03.07.2018 20:33:18  Zum letzten Beitrag
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Geimnismann

Phoenix
Wie hat sich das denn weiterentwickelt? Hast du die mit nem Nachweis deines Besuchs weggehawkt?
03.07.2018 22:33:52  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
Hat Google nicht interessiert, wurde gelöscht. War mir zu dumm die Rechtsschutz deswegen einzuschalten, weil Google wahrscheinlich frei entscheiden kann, was sie löschen möchten. Wollte an die Zeitung hier über ne Freundin aber der Chef des Restaurants ist wohl in der gleichen Partei wie der der Zeitung. Hat entsprechend nicht interessiert.

War mir dann egal. Hab über den Account meiner Frau eine unkommentierte 1 Stern Bewertung abgegeben die noch steht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 03.07.2018 23:22]
03.07.2018 23:22:08  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
 
Zitat von zapedusa

Die meisten Anwälte bearbeiten ihre Fälle bei mindestens einer Flasche Rotwein.



Zunächst bestreiten wir, dass es sich hierbei um einen richtigen Post handelt. Vielmehr gehen wir davon aus, dass es sich um einen "Fake-Post" handelt, mit der unseren Mandanten gezielt geschadet werden soll. Ein solches Geschehen, wie es der Nutzer hier schildert, ist bei unseren Mandanten nicht vorgekommen. Der Nutzer soll daher zum Nachweis dafür, dass die meisten Anwälte ihre Fälle tatsächlich bei mindestens einer Flasche Rotwein bearbeiten, entsprechende Unterlagen, wie zum Beispiel eine Rechnung oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen.

Der Post ist zudem bereits deshalb rechtswidrig, weil er sich pauschal auf den gesamten Berufsstand unserer Mandanten bezieht. Tatsächlich ist es jedoch so, dass unter dem Begriff "Anwälte" mindestens fünf
einzelne und voneinander unabhängige praktizierende Personen vorhanden sind, die unterschiedlich gestaltet sind sowie unterschiedlichen Alkoholvorlieben und auch ein
unterschiedliche Pensum haben. Durch die pauschale Bewertung des gesamten Berufsstandes unserer Mandanten wird somit auch eine Bewertung zu den anderen Anwälten abgegeben.

In dem Post führt der Nutzer aus:
"Anwälte bearbeiten ihre Fälle bei mindestens einer Flasche Rotwein"

Hierbei handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Unsere Mandanten behandeln ihren Lachs nie einfach so roh und trocken. Vielmehr werden Fälle bei verschiedenen Alkoholika bzw. anderen Mischgetränken ansprechend bearbeitet, wie es sich für einen so hervorragenden Berufsstand, wie dem unserer Mandanten auch gehört. Nie wird der Fall einfach so bei einer Flasche Rotwein bearbeitet.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking44* am 03.07.2018 23:49]
03.07.2018 23:47:52  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
So Krams bearbeite ich derzeit beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Ich hätte das wohl nicht durchgehen lassen!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 04.07.2018 0:51]
04.07.2018 0:51:10  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Aber du trinkst doch gar nicht Mata halt...
04.07.2018 6:05:59  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von zapedusa

Aber du trinkst doch gar nicht Mata halt...


Ich würde ja auch nicht den Schwurbeltext entwerfen, sondern den vorgelegt bekommen, nachdem Google abgelehnt hat. Um zu entscheiden, ob die Ablehnung falsch war.
04.07.2018 8:17:06  Zum letzten Beitrag
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