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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Studienthread LXXXIV
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HeilunG

Marine NaSe
 
Zitat von caschta

Ich werde im Oktober in mein 15. Semester kommen. Aber die Thesis wird am 15.10 abgegeben und ab 1.11 arbeite ich. Heißt das ich muss für den einen Monat die verteuerte Krankenversicherung bezahlen? Gibt's da evtl Ausnahmen oder sowas?



Kommt auf die Krankenversicherung an. Die AOK hatte damals einen Übergangstarif. Da wurde es dann für ein Semester nur etwas teurer. Einfach mal direkt anfragen. Vor allem wenn man nachweisen kann, dass es ab dem 1.11. sowieso anders weiter geht lässt sa bestimmt was regeln.
08.07.2017 14:58:54  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Ich bin jetzt im 12. Fachsemester meines Studiengangs und werde wohl im 13. fertig.
Allerdings habe ich noch 2 Fachsemester von einem alten begonnen Studium.
Werden die Fachsemester beider Studien für die Krankenkasse zusammengezählt? Es war ein recht ähnliches Studium, prinzipiell aber nicht der gleiche Studiengang.



//oh gleiches thema

Auf der Seite der TK steht:
"Mehr als 14 Fachsemester im derzeitigen Studienfach studiert" - damit müsste ich ja noch 2 Semester aus dem Schneider sein.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 08.07.2017 15:33]
08.07.2017 15:22:20  Zum letzten Beitrag
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NotOnTour

Deutscher BF
Falls ihr doch mal kurz vorm Berufseinstieg in die freiwillige Krankenversicherung rutscht - man kann die Beiträge in der Steuer angeben und bekommt ein bisschen was raus...
08.07.2017 16:43:41  Zum letzten Beitrag
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Grim Reaper*

AUP Grim Reaper* 06.06.2018
Wenn man noch Sachen wie Zivildienst und Wartezeit hat, kann man dies übrigens auch angeben und diese Zeit an die Frist hintendran bekommen.
08.07.2017 17:51:10  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Pfeil
Verweise auf andere Kapitel der Arbeit mit "vgl. Kapitel 3.1" in den Fließtext mit Klammer oder als Fußnoten?
Es gibt hierzu keine Vorgabe.
14.07.2017 10:26:06  Zum letzten Beitrag
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Kzad-bhat

AUP Kzad-bhat 16.03.2019
 
Zitat von Selenic

Verweise auf andere Kapitel der Arbeit mit "vgl. Kapitel 3.1" in den Fließtext mit Klammer oder als Fußnoten?
Es gibt hierzu keine Vorgabe.


Ich schreibe solche Verweise in meiner Arbeit (Disziplin: Soziologie) in Klammern in den Fließtext.
Das hängt allerdings mitunter von der Disziplin ab, in der du deine Arbeit schreibst.
14.07.2017 17:07:00  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Ok, danke. Dann schau ich mal, wie die BWLer das handhaben.
14.07.2017 19:14:41  Zum letzten Beitrag
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Kzad-bhat

AUP Kzad-bhat 16.03.2019
In einer BWL-Arbeit sollte das wohl auch im Fließtext stehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kzad-bhat am 15.07.2017 8:39]
15.07.2017 8:38:52  Zum letzten Beitrag
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DanceDiscoDetective

Arctic
Pfeil
Ich finde das hängt vom restlichen Zitierstil ab. Würde ich prinzipiell dem anpassen.
15.07.2017 18:58:49  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Naja, in den Fußnoten sind halt die üblichen "vgl. Autor" und hier und da wenige Anmerkungen. Wahrscheinlich passt es im Text.
15.07.2017 22:39:28  Zum letzten Beitrag
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Zipper

zipper
Ich hatte es in der Fußnote.
15.07.2017 22:49:36  Zum letzten Beitrag
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solaaaaaaaaar

solaaaaaaar
Frage
Isch habe Frage: In der Schweiz ist es gang und gäbe berufsbegleitend an einer Fachhochschule zu studieren. Oft mit einem 50-60% Arbeitspensum. So gut wie jeder Studiengang wird in dieser Variante angeboten. Damit meine ich kein duales Studium, ich könnte in diesem System auch als Dachdecker arbeiten und gleichzeitig Psychologie studieren.

Mir wurde gesagt, dass dies in Deutschland nicht wirklich üblich ist. Das so eine Art "Heimstudium" gibt, wobei man etwa einen Tag in der Woche an Vorlesungen geht und den Rest zuhause selbst studiert. Eine kurze Google Suche nach "Deutschland berufsbegleitend Bachelor-Studiengang" hat das bestätigt.

Ist das so, oder war meine Quelle falsch informiert? Was machen Studenten, die dennoch "normal" studieren wollen ohne sich von Mamma durchfuttern zu lassen? Jeden Abend kellnern?
20.07.2017 19:09:54  Zum letzten Beitrag
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homer is alive

AUP homer is alive 14.03.2022
Bafög, Kredit, Nebenjobs
20.07.2017 19:12:48  Zum letzten Beitrag
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hardCoreGEN

AUP hardCoreGEN 03.02.2016
+Vorlesungen nicht besuchen
20.07.2017 19:13:48  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Hm, gibt schon berufsbegleitende Studiengänge, aber das sind eher spezielle Sachen wie MBA und sowas. Fernstudium gibts auch, aber auch das ist kein Regelstudium in diesem Sinne.

Ohne Gewähr würde ich sagen, dass dein Eindruck korrekt ist, sowas ist in D regulär eher nicht möglich.

Studenten bekommen in D halt Bafög und/oder arbeiten nebenher. Oder die Eltern füttern sie durch.

Je nach Studium hindert dich aber niemand daran, einfach 50% zu fahren solang du unter der Maximalstudienzeit bleibst. Je nach Fach ist das mit 50% Pensum/Semester natürlich aber eher nicht möglich.
20.07.2017 19:14:58  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Manche Studiengänge werden auch in Teilzeit angeboten, d.h. also pro semester nur 15 ECTS. Das entspräche dann wohl dem was ihr auch macht.
20.07.2017 19:23:39  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
Zitat von homer is alive

Bafög, Kredit, Nebenjobs


 
Zitat von hardCoreGEN

+Vorlesungen nicht besuchen


 
Zitat von Strahlung-Alpha

Manche Studiengänge werden auch in Teilzeit angeboten, d.h. also pro semester nur 15 ECTS. Das entspräche dann wohl dem was ihr auch macht.



Letzteres verringert die Studiengebühren und für Dinge wie das Studienzeitkonto (Langzeitstudiengebühren!) zählen Halbzeitstudiumssemester nur wie ein halbes Vollzeitstudiumssemester. Insbesondere verdoppelt sich die Regelstudienzeit (anteilig, man kann Halb/Vollzeit jedes Semester unbeschränkt wechseln, zumindest hier).
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 20.07.2017 19:27]
20.07.2017 19:26:50  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Hat hier jemand Erfahrung mit der Verlängerung der Höchststudienzeit? peinlich/erstaunt

Ich schreibe gerade meine Masterarbeit und gebe sie Mitte August ab.
Bis 30.09 bin ich offiziell noch Student, und verlängern kann ich (und will ich) offiziell nicht mehr, da das schon mein 5. Semester ist.
Jetzt kann es natürlich sein, dass die Masterarbeit nicht in den 6 Wochen korrigiert ist. Dann würde sie ja offiziell als "im ersten Versuch nicht bestanden" gelten, obwohl ich sie abgegeben habe, da ich keinen Studentenstatus mehr habe.

Kann da trotzdem verlängert werden, da ja nur noch die Korrektur aussteht?
Ich lasse mich nächste Woche natürlich dort direkt beraten, aber vielleicht hat hier ja schon mal jemand etwas Ähnliches erlebt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 23.07.2017 19:41]
23.07.2017 19:40:50  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Ist das wirklich so bei euch?
Bei uns zählt da das Datum der Abgabe und du kannst auch als Nicht-Student noch Prüfungen ablegen, allerdings halt keine mehr anmelden.
So dass genau dein Fall eigentlich ausgeschlossen ist.
23.07.2017 19:44:15  Zum letzten Beitrag
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Wraith of Seth

wraith_of_seth
Gibt es Fristen, wie lange eine Korrektur dauern darf? Normalerweise kenne ich das so, dass Angabedatum entscheidet, nicht Korrekturdatum. Kann natürlich von Uni zu Uni und Fach zu Fach wechseln...
23.07.2017 19:49:45  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
Ich konnte mich für die Dauer der Korrektur nach Absprache mit der Studentenkanzlei nochmal zurückmelden.
23.07.2017 19:50:35  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Auf der Intranetseite steht, dass die Korrektur zu der Zeitvorgabe der Masterarbeit zählt.

 
"Für den Fall, dass die späte Abgabe in Ihrem letzten Semester vor Erreichen der Höchststudiendauer liegt, sollten Sie unbedingt eine Nachfrist für den Bewertungszeitraum bei der zuständigen Prüfungskommission beantragen, um die Fristfünf am Ende des Semesters wegen erstmaligen Nichtbestehens bzw. endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung im Wiederholungsfall zu vermeiden."



Habe ich vorhin überlesen, dann muss ich da wohl mal was beantragen.
Danke für die Antworten

 
Zitat von Wraith of Seth

Gibt es Fristen, wie lange eine Korrektur dauern darf? Normalerweise kenne ich das so, dass Angabedatum entscheidet, nicht Korrekturdatum. Kann natürlich von Uni zu Uni und Fach zu Fach wechseln...



Hier sind es 6 Wochen für Bachelor-, und 8 Wochen für Masterarbeiten.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 23.07.2017 20:01]
23.07.2017 19:59:50  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Kann dir der Korrektor nicht eine vorläufige Prüfungsbescheinigung (bzw. 4,0-Bescheinigung) ausstellen?
An der FAU ist sowas üblich. Da steht dann erstmal nur drin, ob die Prüfung grundsätzlich als Bestanden gewertet wird. Die eigentliche Note wird erst später ermittelt. Das reicht aber vielen Stellen erstmal als Nachweis, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 23.07.2017 21:44]
23.07.2017 21:43:37  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Pfeil
Ich einem mir vorliegenden Buch zum Projektmanagement ist ein Verweis genannt auf Seite 322 aus: Bea, F., Scheurer, S., & Hesselmann, S. (2011). Projektmanagement (2. überarbeitete und
erweitere Aufl.). Konstanz und München: UVK Verlagsgesellschaft.

Ist es jemandem möglich mir die entsprechende Seite zukommen zu lassen?
27.07.2017 16:00:47  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
Kommt per PM.
27.07.2017 17:27:13  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
...
Dieses Forum und seine User sind toll!
27.07.2017 21:33:28  Zum letzten Beitrag
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FBKC

Arctic
Habe mich jetzt zu einem Fernstudium entschieden, es wird ja empfohlen bei Vollzeitarbeitnehmern das Teilzeitmodell (48 Monate/5h Lernphase pro Tag) zu wählen, jedoch sehe ich viele das Vollzeitmodell (36 Monate/2h Lernphase pro Tag) wählen.

Sind diese angepeilten Lernitensitäten wirklich etwas aussagend? Würde mich für das Vollzeitmodell interessieren da es einfach kürzer ist. Und ausser meinem 9to5 Job und Sport habe ich nichts was man Freizeit nennt(Keine Kinder, Frau und Freunde lel), habe sogar extra mit dem Beginn des Studiums gewartet bis ich einen Job gefunden habe ohne Reisetätigkeiten.
07.08.2017 13:11:06  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von FBKC

Habe mich jetzt zu einem Fernstudium entschieden, es wird ja empfohlen bei Vollzeitarbeitnehmern das Teilzeitmodell (48 Monate/5h Lernphase pro Tag) zu wählen, jedoch sehe ich viele das Vollzeitmodell (36 Monate/2h Lernphase pro Tag) wählen.


Die Lernphasen haste aber vertauscht, oder? Mata halt...
07.08.2017 13:19:26  Zum letzten Beitrag
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FBKC

Arctic
Puh, ja. Sorry
07.08.2017 13:20:36  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Ich mastere auch über ne private Fernuni und außer am WE mache ich kaum was.
Jetzt kommt die Masterthesis, da werde ich wohl auf 32 Stunden runterfahren, aber ansonsten war das recht ezpz.

Man muss dazu sagen, dass die Hochschule vor den Präsenzklausuren noch Repertorien anbietet, die wirklich sehr gut sind peinlich/erstaunt
07.08.2017 13:24:21  Zum letzten Beitrag
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