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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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GLG|Assassin

Gordon
... Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist
Der Alte



Wichtig:

Dieser Thread dient nicht der Beratung von speziellen (echten) Fällen!
Das Steuerberatungsgesetz verbietet es, hier beratend tätig zu werden, und das nicht ohne Grund. Für das Nähere wird auf die Ausführungen im Juristen-Thread verwiesen, welche sinngemäß gelten.

Vielmehr soll der Thread der Erörterung von allgemeinen/abstrakten/technischen bzw. fiktiven Problemen rund um die Themen Steuer(n)/(Einkommen-)Steuerklärung(en)/Elster/etc. dienen, um den Juristen-Thread zu entlasten [verschmitzt lachen].


Links zu MeinELSTER/ElsterFormular/Steuersoftware/Belegeinreichung:
- elster.de
- Elster Formular läuft ab 2019 aus - wer die Steuererklärung nicht mit anderen (kostenpflichtigen) Programmen machen möchte (oder schwankt), sollte sich ggf schon einmal mit MeinElster auseinandersetzen. Datenexports aus ElsterFormular zu MeinElster sind möglich!
- Hinweise zur (Nicht-)Einreichung von Belegen ab dem Steuerjahr 2017
- Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017 (PDF) - richtet sich an Steuerberater etc., ist aber im Grunde auch für die DIY-Erklärung ein erster Anhaltspunkt.
- Hinweise zu Elster für Privatpersonen
- Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung)
- Stiftung Warentest zu (kommerzieller) Steuersoftware

Sonstige Links:
- Lohn-/Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums
- Bund der Steuerzahler e.V.
- nwb.de


Allgemeine Charakterisierung der Einkommensteuer nach Lang, in: Tipke/ Lang, § 9 Rn. 1,4,7:
 
Idealiter hat die Einkommensteuer von allen Steuern die höchste Gerechtigkeitsqualität. Sie ist am besten geeignet, nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Leistungsfähigkeit [...] zu berücksichtigen. Der hohe Gerechtigkeitswert in Gestalt einer gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird allerdings nur erreicht, wenn ausnahmslos alle natürlichen Personen (Universalitätsprinzip) ihr gesamtes disponibles Einkommen versteuern müssen (Totalitätsprinzip).[...] Die Achillesferse der Einkommensteuer ist ihre formelle Rationalität.[...]

Der desolate Zustand des Einkommensteuerrechts veranlasst zur Reflexion.[...] Die einstige „Königin“ der Steuern ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie z.B. die Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.[...]
Daher hat sich der rechtliche Zustand [...] seit 1934 durch die Steueränderungsgesetzgebung kontinuierlich verschlechtert.





Aktuelles:

 
Zitat von Mad_Melone

Schlechte Nachrichten:

BVerfG, Pressemitteilung vom 10.01.2020 zum Beschluss 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14 vom 19.11.2019

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat der Zweite Senat mit am 10.01.2020 veröffentlichtem Beschluss auf Vorlagen des Bundesfinanzhofs hin entschieden.

Zur Begründung hat er ausgeführt, dass es für die Regelung sachlich einleuchtende Gründe gibt. Der Gesetzgeber durfte solche Aufwendungen als privat (mit-)veranlasst qualifizieren und den Sonderausgaben zuordnen. Die Erstausbildung oder das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittelt nicht nur Berufswissen, sondern prägt die Person in einem umfassenderen Sinne, indem sie die Möglichkeit bietet, sich seinen Begabungen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und allgemeine Kompetenzen zu erwerben, die nicht zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind. Sie weist eine besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung auf. Auch die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Erstausbildungskosten auf einen Höchstbetrag von 4.000 Euro in den Streitjahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.



- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von bisher 410 ¤ auf 800 ¤ (je ohne USt) angehoben, sofern diese ab dem 1.1.18 angeschafft/hergestellt/eingelegt werden. Gilt natürlich entsprechend für Arbeitnehmer und deren Werbungskosten.

- Das umfangreiche "Jahressteuergesetz 2019" und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurden beschlossen. Neben allg. Förderung einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität und energetischen Sanierungsmaßnahmen wurden insb. auch einige arbeitnehmerrelevante Vorschriften geändert/geschaffen.

- Weitere Reformen, die derzeit im Gange/Gesetzgebungsverfahren sind oder kürzlich abgeschlossen wurden, findet man etwa hier oder unübersichtlicher hier.


Digital-News:

- Bundestag und Bundesrat haben 2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet.
Es handelt sich um die größte Verfahrensreform seit 1977, als die Abgabenordnung (AO) eingeführt wurde.
Eine (natürlich nicht abschließende) Übersicht über die umfangreichen Änderungen in den folgenden Jahren findet man zum Beispiel hier oder hier.
In diesem Zusammenhang:
[Dieser Beitrag wurde 19 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 10.01.2020 19:09]
30.04.2017 23:14:02  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
3 Wochen hat meine nur bei der Bearbeitung gedauert und das Geld ist auch schon wieder auf dem Konto. Besser geht es nicht.
30.04.2017 23:17:26  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
...
War bei mir ebenfalls so, 3 Wochen, notbad.jpg.

Auch gut möglich, dass da gar keiner drüber geschaut hat (s.o., Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens)...
30.04.2017 23:21:28  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
 
Zitat von GLG|Assassin

War bei mir ebenfalls so, 3 Wochen, notbad.jpg.

Auch gut möglich, dass da gar keiner drüber geschaut hat (s.o., Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens)...


wirds wohl gewesen sein. Sonst hat das hier immer mind. nen Monat bzw länger gedauert, ganz unabhängig von der Abgabezeit.
Und so große "Normabweichungen" hatte ich da eh nicht
30.04.2017 23:35:38  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
Im letzten Thread ging es ja auch um die Mietnebenkosten. Dazu eine Frage: Ist die auf den Mieter umgelegte Gebaudeversicherung als für den Mieter absetzbar? Für den Vermieter ist sie das ja (glaube ich)
03.05.2017 12:01:29  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
Afaik nein
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 03.05.2017 12:52]
03.05.2017 12:51:37  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Mein Tipp für mich dieses Jahr: Ungefähr wie letztes Jahr und davor das auch... und davor das.

Abgeben im Februar / März, Papierkrieg von Juli bis September und die Kohle im November kriegen. Wütend
03.05.2017 12:53:45  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Ich hole das mal aus dem Vorstellungsgespräche Thread rüber:

Steuerklasse 4/4 versus 3/5.
Bei der Kombi 3/5 hat der Mehrverdiener deutlich mehr netto über, aber muss per Steuererklärung ggf. heftig nachzahlen. Soweit wurde das bisher im anderen Thread dargestellt.

Ich verstehe das alles nicht so ganz und habe mal die Tools auf steuerklassen.com mit meinen Daten gefüttert.

 
Zitat von horscht(i)

Ich habe mal einen der zahlreich verfügbaren Brutto/Netto Steuerklasse Rechner bemüht und die Differenz der Kombination 4/4 zu 3/5 nebst zu erwartender Steuernachzahlung bei 3/5 berechnen lassen. Unterm Strich würde bei 3/5 angeblich trotzdem ein 1000¤ Schein p.a. hängen bleiben.



Erstmal bleibt immer noch die Frage von Aspe:
 
Zitat von Aspe

Kann man Mal kurz zusammenfassen, wieso es bei Klasse 3/5 am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung gibt?



Und dann noch die Frage, ob in der Konstellation 3/5 trotz Nachzahlung immer noch netto gegenüber 4/4 mehr hängen bleiben kann. Bei mir kommt das so raus, aber es handelt sich auch nur um eine Aussage von irgendeinem Freeware-Tool auf irgendeiner Website. Wenig belastbar.

Hier gibts ja einige Personen, die vor einer ähnlichen Wahl standen. Vielleicht könnt ihr ja mal eure Erfahrungen schildern?
03.05.2017 18:54:31  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Über die Steuererklärung sollte das aufs Jahr bezogen "richtig" gestellt werden (die festzusetzende Steuer wird berechnet, die im Jahr einbehaltene Lohnsteuer darauf angerechnet), dh. in der Jahresbetrachtung sollte das gleiche rauskommen!
Endgültige Auswirkungen können sich aber zB wo anders ergeben! Z.B. stellt das Elterngeld auf das vorherige Netto ab...

/ Fakeedit: falls ein Mod das liest: Kann jemand den Thread-Titel ändern? Ich habe ein "er" in Steuererklärung vergessen Breites Grinsen Kopf gegen die Wand schlagen
Vielen Dank, Rufus!

/ Richtiger Edit: Als Berechnungstool auch nicht belastbar, da nicht verbindlich, aber zumindest offiziell:

https://www.bmf-steuerrechner.de/
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 04.05.2017 15:56]
03.05.2017 19:11:24  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Wenn ich ab November vollzeit fange zu arbeiten, dann krieg ich maximal 1.5 Gehälter. Zahle aber monatlich schon den vollen Lohnsteuer Satz, aufs Jahr hoch gerechnet. Bei ner Steuererklärung krieg ich dann quasi alles zurück, weil ich unterhalb der freigrenze von 8800¤ bleibe, richtig?
03.05.2017 19:36:46  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Wenn du den Rest des Jahres nicht gearbeitet hast, ja. Sofern du mit alles nicht sowas wie RV etc. meinst.
03.05.2017 19:54:23  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
Noch mal eine Frage:
Nehmen wir an jemand befindet sich in einer Job mit geringer Steuerlast (z.B. Referendar im Schuldienst). Schon durch die Fahrtkosten kommen bei dieser Person die gesamten gezahlten Steuer wieder zurück.
Macht es Sinn jetzt darüber hinaus auch weitere Werbungskosten (Arbeitszimmer, Arbeitsmaterial, Drucker, etc.) anzugeben oder ist das zusätzliche Arbeit die man sich sparen kann?
03.05.2017 21:04:53  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Naja, eine Vergütung wird man nicht bekommen Augenzwinkern Weniger als 0 ¤ Steuer (d.h. "Vollerstattung") geht halt nicht.

Ggfs. kann es außersteuerliche Sachen/Vergünstigungen o.Ä. geben, die an eine der Rechengrößen des Steuerbescheids (Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen) anknüpfen und für diese es sich dann "lohnen" würde; da fällt mir jetzt aber in dem Bereich nichts ein.

Wenn aber natürlich die Einkünfte (!) [d.h. vor Sonderausgaben wie Versicherungen etc.] mit den Werbungskosten ins Negative (!) gedrückt werden, erhält man einen Verlust, den man im Vorjahr (sog. Verlustrücktrag) oder in den Folgejahren (sog. Verlustvortrag) steuerlich nutzen kann. Aber wie gesagt, da muss schon einiges zusammenkommen.
03.05.2017 21:16:23  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das, was Assassin sagt, vielleicht gibt es für den fiktiven Fall des Referendars ja ein Jahresgehalt und eine ungefähre Summe de Werbungskosten?
04.05.2017 0:07:18  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
huhu!
nach welchen kriterien sollte man sich seinen lohnsteuerhilfeverein aussuchen? ich habe bei mir in der nähe den steuerring.

die beiträge bei den vereinen sind ja ach jahresbrutto gestaffelt - wird für die beiträge das brutto des laufenden jahres oder das des jahres für die steuererklärung genommen? peinlich/erstaunt
ich habe nämlich auch unterjährig angefangen zu arbeiten und letztes jahr nur 5,5 monate gearbeitet. aus dem grund erwarte ich auch eine ordentliche erstattung und wollte direkt zum lohnsteuerhilfeverein gehen, damit auch das ganzer pendlergedöns (hab zwei monate gebraucht um eine wohnung zu finden) und mir bisher unbekannte pauschalen berücksichtigt werden. da mahct das mit dem verein shcon sinn, oder? peinlich/erstaunt
06.05.2017 12:08:45  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ob ein Lohnsteuerhilfeverein Sinn macht, musst du selbst entscheiden - den Großteil der Themen hast du ja selber bereits auf dem Schirm.

Kriterien für die Auswahl gibt es nicht wirklich, es sei denn, dir wird direkt jemand empfohlen - ansonsten geh halt zum örtlichen Verein, die kennen ggfs. das für dich zuständige Finanzamt am Besten.
06.05.2017 12:33:56  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
naja ich habe noch nie eine steuererklärung gemacht und gerade bei der geschichte mit der wohnungssuche (entfernung zwischen altem und neuen wohnort ~300 km) will ich keinen blödsinn verzapfen, aus dem mir später ein strick gedreht werden kann. da wird es ja auch verschiedene möglichkeiten geben, wie man da was ansetzen kann.

bei der von mir grob erwarteten rückerstattung tut das geld für den verein auch nicht so sehr weh. mich würde aber trotzdem interessieren, welches brutto als beitragsermessungsgrundlage herangezogen wird.
06.05.2017 12:48:03  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
¤: Problem solved. =)
ich hatte einmal "nein" anstatt "keine Angaben" angeklickt bei Angaben zum Ehepartner.

Google hat da echt geholfen.

--------------------------------------------------

Moin
hab bei elster online eine Angabe zu machen obwohl ich Einzelveranlagung gewählt habe.

"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau/Lebenspartner(in) B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
2-Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau/Lebenspartner(in) B
"
Soll da immer Vorname usw. eingeben.

Bin die Anlage Vorsorgeaufwand durchgegangen aber hab dort keine Einträge gemacht.
Was mach ich da falsch?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 07.05.2017 14:01]
07.05.2017 13:17:26  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
...
Alles anerkannt worden. Sogar die längeren aber schnelleren Wegstrecken. \o/
Da hätte ich erwartet, dass ich einen Einspruch einlegen muss.
08.05.2017 18:04:41  Zum letzten Beitrag
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Tharan

Marine NaSe II
Gibt es eine Deadline für den Privatmann? peinlich/erstaunt
08.05.2017 18:07:37  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Nachdem Steuererklärungen immer "Privatsache" sind, ja

Grob gesagt, für alle die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben (das hängt von verschiedenen Faktoren ab, derjenige weiß es in der Regel aber): 31.05. des Folgejahres (ab 2018: 31.07.2019). Für die die verpflichtet sind mit Steuerberater 31.12. des Folgejahres (ab 2018: letzter Tag des Februars des Zweitfolgejahres, z.B. 29.02.2020, d.h. 02.03.2020).
In Einzelfällen auf Antrag ggfs. Fristverlängerungen denkbar.

Für die, die nicht verpflichtet sind, i.d.R. 4 Jahre (d.h. für 2016 bis 31.12.2020), für Verlustfeststellungen ggfs. 7 Jahre.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 08.05.2017 18:19]
08.05.2017 18:15:19  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Wird man eigentlich aufgefordert, wenn man es nicht weiß? peinlich/erstaunt
08.05.2017 19:52:22  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Würde die Frage gern mal mit Bezug auf nicht-selbständige Arbeit pushen: Wenn ich mir den §46 EStG so als Laie anschaue, kann es doch relativ schnell passieren, dass man abgabepflichtig wird, ohne es so wirklich zu merken?

Ich behaupte, die meisten Menschen haben nie diesen § gelesen oder auch nur auf einem Steuertippblog nach einer etwaigen Abgabepflicht geforscht. Laufen da draußen also tausende Steuersünder rum, ohne es zu wissen? Oder ist das auszuschließen, weil das FA in allen genannten Fällen und Umstandsänderungen (Jobwechsel, Scheidung, etc.) informiert ist (durch Standesamt, Arbeitgeber o.Ä.) und sich bei Bedarf dann seinerseits dann beim Kunden meldet?

// Bonusfrage zu §46 EStG (1)

 
(1) wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, (...) mehr als 410 Euro beträgt;


Betrifft das nicht auch Aktiengewinne und -dividenden? Ganz streng genommen sind das doch Einkünfte, die einer Einkommenssteuer pflichtig sind (nämlich der Kapitalertragssteuer, welche eine Einkommenssteuer ist, unterliegen) aber nicht dem "Steuerabzug vom Arbeitslohn" unterworfen waren.

Ergo: Wer nichtselbständig arbeitet UND mehr als 410¤ an der Börse verdient hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Bullshit? Wahrscheinlich, aber weswegen genau?
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 10.06.2017 0:56]
09.06.2017 23:57:06  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Das FA versendet in solchen Fällen Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung.
10.06.2017 0:23:47  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Wo ich schon hier bin:

Wie verhält sich das "Ehegattensplitting" aka. gemeinsame Veranlagung(?) im Vergleich zum Wechsel in die Steuerklassen III/V bzw. IV mit Faktor? Ist das irgendwo ein und das selbe oder kann man das baukastenmäßig anstellen, also z.B. IV/IV aber trotzdem gemeinsam veranlagt, oder III/V mit zweimal Einzelveranlagungen je nachdem, was nach individuellen Zahlen am klügsten ist? Das wirkt sehr redundant, irgendwie.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 10.06.2017 1:13]
10.06.2017 1:12:23  Zum letzten Beitrag
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placebo_domingo

Japaner BF
 
Zitat von Rufus

Würde die Frage gern mal mit Bezug auf nicht-selbständige Arbeit pushen: Wenn ich mir den §46 EStG so als Laie anschaue, kann es doch relativ schnell passieren, dass man abgabepflichtig wird, ohne es so wirklich zu merken?

Ich behaupte, die meisten Menschen haben nie diesen § gelesen oder auch nur auf einem Steuertippblog nach einer etwaigen Abgabepflicht geforscht. Laufen da draußen also tausende Steuersünder rum, ohne es zu wissen? Oder ist das auszuschließen, weil das FA in allen genannten Fällen und Umstandsänderungen (Jobwechsel, Scheidung, etc.) informiert ist (durch Standesamt, Arbeitgeber o.Ä.) und sich bei Bedarf dann seinerseits dann beim Kunden meldet?

// Bonusfrage zu §46 EStG (1)

 
(1) wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, (...) mehr als 410 Euro beträgt;


Betrifft das nicht auch Aktiengewinne und -dividenden? Ganz streng genommen sind das doch Einkünfte, die einer Einkommenssteuer pflichtig sind (nämlich der Kapitalertragssteuer, welche eine Einkommenssteuer ist, unterliegen) aber nicht dem "Steuerabzug vom Arbeitslohn" unterworfen waren.

Ergo: Wer nichtselbständig arbeitet UND mehr als 410¤ an der Börse verdient hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Bullshit? Wahrscheinlich, aber weswegen genau?



Bullshit, weil der Paragraph sich auf "nichtselbstständige Arbeit" bezieht. Und damit fallen Kapitalerträge schon vor dem von dir zitierten Satz raus.
10.06.2017 1:22:56  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Darauf hätte ich auch gerade noch selbst kommen können. peinlich/erstaunt
10.06.2017 1:25:34  Zum letzten Beitrag
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placebo_domingo

Japaner BF
Ja, manchmal ist es halt einfach zu einfach Breites Grinsen

 
Zitat von Rufus

Wo ich schon hier bin:

Wie verhält sich das "Ehegattensplitting" aka. gemeinsame Veranlagung(?) im Vergleich zum Wechsel in die Steuerklassen III/V bzw. IV mit Faktor? Ist das irgendwo ein und das selbe oder kann man das baukastenmäßig anstellen, also z.B. IV/IV aber trotzdem gemeinsam veranlagt, oder III/V mit zweimal Einzelveranlagungen je nachdem, was nach individuellen Zahlen am klügsten ist? Das wirkt sehr redundant, irgendwie.



Man kann da frei wählen, aber Sinn macht eine Einzelveranlagung nur selten.
Hier ist ne gute Zusammenfassung:
http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/
10.06.2017 1:31:21  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Interessant. Dann sollte folgendes Szenario ja ziemlich "common" sein:

- I/I heiraten
- sie machen aktiv nichts dem FA gegenüber
- sie werden automatisch IV/IV (kein Faktor)
- sie sind somit (auch sonstig) nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet
- sie erhalten folglich auch keine Steuerbescheide
- sie werden trotzdem gemeinsam veranlagt (weil das FA das automatisch tut) und das Paar profitiert (wahrscheinlich) davon, ohne sich diesem Umstand allzu bewusst gewesen zu sein

Ja? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 10.06.2017 2:08]
10.06.2017 2:07:14  Zum letzten Beitrag
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IsCHer

Arctic
Von meiner Freundin, da wäre ich auch finanzmat! Keine Ahnung was sie da gemacht hat... Breites Grinsen

10.06.2017 6:31:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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