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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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GLG|Assassin

Gordon
Wohl kaum.
Ich vermute in Unkenntnis des Sachverhalts, dass es einfach sinnlos war in den Zwischenjahren, da der dargelegte Effekt des Verbrauchs eingetreten ist.
29.10.2018 16:53:31  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
...
Okay, kapiert.
29.10.2018 18:56:29  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Korrekt.

Ich habe natürlich eine StE abgegeben, um die Lohnsteuer wiederzubekommen, aber ansonsten war die Erklärung halt recht dünn.

//edit: ich hab aber tatsächlich die Ausgsben für die private Heilpraktiker-Ausbildung im Jahr ihres ersten Verdienstes angesetzt und das ging aus irgendeinem Grund so durch - auch nicht mein Problem, wenn der Finanzbeamte nicht auf das offen ausgewiesene Datum der Rechnung schaut...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 30.10.2018 8:11]
30.10.2018 8:09:32  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Falls ich das schonmal gefragt habe, find ichs nicht mehr, verzeihts mir. Ich bin im Februar aus der Kirche ausgetreten, zahle aber aktuell noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge. (Auf Gehalt seit dem Austritt nicht mehr.) Meine Bank bzw. das BMF sagen mir, dass erst im August eine Abfrage der Kirchenzugehörigkeit erfolgt, die aber erst für das Folgejahr wirksam wird. Soweit also kein Wunder, dass die Abzüge noch erfolgen, denke ich. Aber wie genau hole ich mir die Abzüge zwischen Austritt und Ende 2018 zurück?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 30.10.2018 14:44]
30.10.2018 14:39:11  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das wird grundsätzlich gezwölftelt und pro-rata auf Basis der Jahressteuer ermittelt.

Aus welchem Bundesland bist du denn?
30.10.2018 17:30:28  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Hessen. (Dass der Austritt hier nach dem Folgemonat gilt, weiß ich.)

 
Zitat von Mad_Melone

Das wird grundsätzlich gezwölftelt und pro-rata auf Basis der Jahressteuer ermittelt.


Okay. Was sagt mir das nun in Bezug auf die Frage, wie ich die gezahlten Beträge ab März wiederbekomme?
30.10.2018 19:40:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Die KiSt wird „normal“ auf deine Steuer berechnet und dann um 9/12 für die Periode April bis Dezember gekürzt
30.10.2018 20:22:52  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Ach so. Die Bank summiert die einzelnen Posten übers Jahr und gibt dann einmalig ab, in meinem Fall nur 3/12?

Das heißt ja, wenn ich als schon Abtrünniger in Q3 und Q4 total die Erträge generiere, profitiert die Kirche immernoch davon da auch die ersten drei Zwölftel wachsen. Clever.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 30.10.2018 21:50]
30.10.2018 21:49:48  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
...
Und deswegen Kirchenaustritt so früh wie möglich.
30.10.2018 22:04:38  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
unglaeubig gucken
Praktisch kapier ichs aber immer noch nicht: Die KiSt auf Kapitalerträge nach dem Austritt hat ja nun meine Bank bisher einfach einbehalten, sprich Gewinne um 9% vermindert ausbezahlt. Geht die Bank jetzt am Jahresende her, überweist 3/12 der einbehaltenen Beträge an den Staat, und 9/12 (unaufgefordert) an mich, oder wie?
31.10.2018 2:11:00  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Nein, du gibst eine Steuererklärung ab und das Finanzamt berechnet das alles. Das bedeutet somit, dass du auch eine Anlage KAP abgeben musst und die Abgeltungswirkung der AbgSt in deinem Fall eben nicht greift
31.10.2018 7:00:33  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Rufus

sprich Gewinne um 9% vermindert ausbezahlt.



Nein, auch das ist nicht richtig.
Die KapESt inkl. SolZ beträgt 26,3750 % des Ertrags.
Die KapESt inkl. SolZ und KiSt 9% beträgt 27,9951 % des Ertrags.
D.h. wir reden über 1,62%, nicht über 9% des Gewinns. Nicht dass du denkst, dir bleiben zukünftig 9% mehr.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Bemessung_der_Kapitalertragsteuer

Auch bei der regulären KiSt werden ja nicht 8 oder 9 % des Einkommens besteuert.

/Potdroid cannot into Links
/Interessant (und wohl für nicht jeden auf den ersten Blick einleuchtend) ist natürlich auch, dass die Ersparnis 1,62% < 2,25%=(9%x25%) ist.
Die Begründung wird euch schockieren!
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 31.10.2018 9:21]
31.10.2018 9:15:35  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Ist WISO nach wie vor die Software für den Mac? Oder soll man was anderes nehmen?
31.10.2018 11:29:55  Zum letzten Beitrag
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Modmaker

AUP Modmaker 08.08.2011
 
Zitat von GLG|Assassin

 
Zitat von Modmaker

Ok, da lassen sämtliche Artikel im Netz einen richtig hoffen und dann das traurig



Auch bei dem Link steht das im Prinzip drin (Ausgaben höher als Einnahmen), die Aussage zu Beginn ist aber tatsächlich geeignet, missverstanden zu werden...

Mit dem Netz (da nehme ich den Thread hier ausdrücklich nicht aus) ist das sowieso so eine Sache. Manchmal sind es irgendwelche "News", die verkürzt dargestellt (Empfängerhorizont?) oder inzwischen überholt (das Steuerrecht kann sich mehrfach PRO JAHR ändern) sind - manchmal ist auch gefährliches Halbwissen o.Ä. dabei.
Generell sind die Ergebnisse desto eher brauchbar, je aktueller, rechtlich fundierter (d.h. insbesondere mit Urteilen und §§ untermauert) und differenzierter, d.h. wenig pauschal sie sind.

--> Für die (Gestaltungs-)Beratung empfiehlt sich im Zweifelsfall ein Steuerberater o.Ä. - und im Voraus ist natürlich regelmäßig besser als im Nachhinein.

/ Ja, Modmaker, das Prinzip der Abschnittsbesteuerung hat hier ziemlich gemein zugeschlagen traurig



Danke für die Info!

Irgendwie schon ungerecht, zumindest für die Leute, die sehr hohe Verlustvorträge aufgespart haben. Bei mir sind es "nur" 2000-3000¤, aber für jemand mit 10 oder 20k¤ ist das ganze ja nicht so prall, wenn er dann im Herbst eines Jahres anfängt und mit der Werbungskosten sein Einkommen dadurch zu Null setzt.

Klingt für mich als Steuernulpe auch rechtlich sehr unfair muss ich sagen, gibt es diesbzgl. Urteile oder Beschwerden?

Blöde Frage: Die Verlustvorträge lassen sich nicht in einem späteren Jahr anrechnen? Beispielsweise im nächsten Jahr bei 60k¤ Jahresverdienst?
31.10.2018 11:42:10  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Blöde Frage: Ab wann lohnt es sich nen Steuerberater zu holen und wann reicht WiSo und Co aus?
31.10.2018 11:44:57  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Modmaker


Danke für die Info!

Irgendwie schon ungerecht, zumindest für die Leute, die sehr hohe Verlustvorträge aufgespart haben. Bei mir sind es "nur" 2000-3000¤, aber für jemand mit 10 oder 20k¤ ist das ganze ja nicht so prall, wenn er dann im Herbst eines Jahres anfängt und mit der Werbungskosten sein Einkommen dadurch zu Null setzt.

Klingt für mich als Steuernulpe auch rechtlich sehr unfair muss ich sagen, gibt es diesbzgl. Urteile oder Beschwerden?

Blöde Frage: Die Verlustvorträge lassen sich nicht in einem späteren Jahr anrechnen? Beispielsweise im nächsten Jahr bei 60k¤ Jahresverdienst?



Bestimmt gibt's da Geweine/Beschwerden. Urteile sind mir nicht bekannt, ich halte die Rechtslage für absolut eindeutig - klar, auch das haben im Steuerrecht schon viele behauptet und sind überrascht worden.
Kannst es ja mal probieren und hochklagen, aber ob das eine RSV übernimmt...

Deswegen sollte man sich die Gedanken vorher machen und ggf. seine Verhältnisse im Voraus so gestalten, dass es passt, als Steuernulpe einen fähigen Ansprechpartner (im Zweifel nicht das Internet) ansprechen.
Hier im Zweifelsfall nicht anfangen zu arbeiten, wenn es vermeidbar ist (soeinfachistdas).
Mir schon klar, dass das wohl nur für Dezember Fälle oder so gelten kann bzw wenn ein Minijob reicht (der nicht zu den Einkünften zählt, da er abgeltend besteuert wird).

Zur letzten Frage: Wenn er verbraucht ist, ist er verbraucht, ansonsten kann man ihn (bis zum eigenen Tod) in die Folgejahre "vortragen" Augenzwinkern
// Ach du meinst, ob man den Verbrauch elegant auf Antrag im Betrag beschränken kann? Nein, das geht nicht für Verlustvorträge, sondern nur für Verlustrückträge. Augenzwinkern

Ich zitiere an der Stelle gern den Startpost:
 

Der desolate Zustand des Einkommensteuerrechts veranlasst zur Reflexion.[...] Die einstige Königin der Steuern ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie z.B. die Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.[...]
Daher hat sich der rechtliche Zustand [...] seit 1934 durch die Steueränderungsgesetzgebung kontinuierlich verschlechtert.



Kann man zumindest mal reflektieren
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 31.10.2018 12:00]
31.10.2018 11:53:38  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von dblmg

Blöde Frage: Ab wann lohnt es sich nen Steuerberater zu holen und wann reicht WiSo und Co aus?



Angesichts der möglichen Komplexität des Sachverhalts (d.h. deines Lebens), der garantierten Komplexität des Steuerrechts und der Unklarheit bezgl deines steuerlichen Wissens ist es für jeden unmöglich, die Frage zu beantworten.

Wenn du dir, gestützt durch die eine oder andere Hilfestellung eines Programms, sicher bist, dass du weißt was du tust - brauchst du keinen Berater.
Sicher insbesondere dahingehend, für den Fiskus alles hinreichend angegeben zu haben und für dich hinreichend korrekt "abgesetzt" zu haben.
Je mehr Einkünfte oder gar Gewerbe und damit Komplexität etc. desto höheres Fachwissen ist erforderlich, das ggf aktualisiert werden muss.

Unabhängig davon: Für jeden der sich quält: rechnet die vergeudete Lebenszeit aus bzw rechnet das von mir aus mit euerem Stundensatz aus und lasst es sein mit dem EigenversuchAugenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 31.10.2018 12:09]
31.10.2018 12:08:50  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Da ich die letzten Jahre parralel Steuerberater für's Berufliche und selbst mit Elster das Private gemachte habe: Der Hauptaufwand bei der privaten Steuererklärung ist jedesmal alles zusammensuchen. Das in Elster einzugeben ist dann eher nebensächlich. Und für's Berufliche ist es halt die gleiche Arbeit. Ich darf alles zusammensuchen und hinschicken. Was ich nicht hinschicke wird nicht berücksichtigt. Eher selten, dass da noch ne Rückfrage kam.
Bei mir ist privat aber auch ezpz. Kein Besitz, keine Vermietereien, Kinder in Kindergarten und Schule. Kann mir kaum vorstellen, dass ein Steuerberater da seine Kosten wieder reinholen könnte.
31.10.2018 12:59:12  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Nein, du gibst eine Steuererklärung ab und das Finanzamt berechnet das alles. Das bedeutet somit, dass du auch eine Anlage KAP abgeben musst und die Abgeltungswirkung der AbgSt in deinem Fall eben nicht greift


Danke. Das war ja meine eingängliche Frage. Breites Grinsen Dazu noch zuletzt: Führe ich in KAP dann alle Erträge des Jahres auf, da die KAP-Abgabe die Wirkung der AbgSt grundsätzlich "deaktiviert"; oder nur die Erträge, bei denen es etwas rückwirkend zu korrigieren gilt, während einige ja durchaus korrekt (Jan-Mär) abgegolten wurden?

 
Zitat von GLG|Assassin

Nicht dass du denkst, dir bleiben zukünftig 9% mehr.


Ist klar, ich habe hier nur die Zahl vom Zettel in den Post übernommen. Danke für den Hinweis vor der etwaigen Enttäuschung. Breites Grinsen

//
 
Zitat von dblmg

Blöde Frage: Ab wann lohnt es sich nen Steuerberater zu holen und wann reicht WiSo und Co aus?


Spätestens wenn die beiden da nicht mehr antworten, würde ich mir einen Berater leisten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 31.10.2018 13:37]
31.10.2018 13:33:42  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Kanonfutter

Bei mir ist privat aber auch ezpz. Kein Besitz, keine Vermietereien, Kinder in Kindergarten und Schule. Kann mir kaum vorstellen, dass ein Steuerberater da seine Kosten wieder reinholen könnte.


Au contraire, gerade den trivialen Fall tippt der mit geschlossenen Augen weg und bekommt trotzdem den Mindestsatz der StBVV. Mehr Gewinnmarge geht also gar nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 31.10.2018 13:45]
31.10.2018 13:44:40  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Ich glaube Kanonenfutter meint den Preis den er am Ende latzt gegenüber dem was der Berater noch an Rückerstattung rausholen kann 
31.10.2018 13:50:47  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
...
 
Zitat von dblmg

Ich glaube Kanonenfutter meint den Preis den er am Ende latzt gegenüber dem was der Berater noch an Rückerstattung rausholen kann 


Exaktamente
31.10.2018 19:21:50  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Kanonfutter

Kann mir kaum vorstellen, dass ein Steuerberater da seine Kosten wieder reinholen könnte.


Gib dir halt Mühe beim Tippen. Breites Grinsen
31.10.2018 19:28:47  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
@ Rufus:

du musst alles in die Anlage KAP eingeben
31.10.2018 19:53:48  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
 
Zitat von Rufus

 
Zitat von Kanonfutter

Kann mir kaum vorstellen, dass ein Steuerberater da seine Kosten wieder reinholen könnte.


Gib dir halt Mühe beim Tippen. Breites Grinsen


Mmh. Für ein Elektroauto würde ich 10k extra zahlen. Glaube kaum, dass die Steuerersparnis da seine Kosten reinholen würde.

Gebe ja zu, dass es missverständlich ausgedrückt ist und man beides verstehen kann grammatikalisch. Oder wie wäre mein Satz aus deiner Sicht grammatikalisch korrekt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kanonfutter am 31.10.2018 19:58]
31.10.2018 19:57:08  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Rufus

Au contraire, gerade den trivialen Fall tippt der mit geschlossenen Augen weg und bekommt trotzdem den Mindestsatz der StBVV. Mehr Gewinnmarge geht also gar nicht.


Au contraire, Geld verdient man mit Beratung und nicht mit Steuererklärungen
31.10.2018 20:01:05  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Au contraire, Geld verdient man mit Beratung und nicht mit Steuererklärungen


Ich unterstelle meinem Steuerberater, nicht mehr als 12 Minuten für meine (triviale) EStE17 gebraucht zu haben. (Wir erinnern uns, das war der Kollege mit der Zinsabschlagssteuer.) Dafür hat er 250 Tacken bekommen, was dann einem Stundenlohn von 1250¤ entspricht. Das schlägst du noch mit Beratungen? Respekt. Breites Grinsen

 
Zitat von Mad_Melone

du musst alles in die Anlage KAP eingeben


Danke.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 31.10.2018 22:10]
31.10.2018 22:09:24  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Kanonfutter

Gebe ja zu, dass es missverständlich ausgedrückt ist und man beides verstehen kann grammatikalisch. Oder wie wäre mein Satz aus deiner Sicht grammatikalisch korrekt?


Das ist interessant. In meinem Sprachverständnis ist es völlig eindeutig, dass es dir um die Kosten geht, die der Berater hat, wenn er "seine" Kosten deckt. Dass deine Variante wohl nicht zwangsläufig falsch, aber imho extrem ungewöhnlich ist, lässt mich da fast an was Regionales denken. Zumal dbImg dich ja gleich "verstanden" hat. Kommt ihr zufällig aus der selben Ecke? Breites Grinsen
31.10.2018 23:24:17  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Rufus

Ich unterstelle meinem Steuerberater, nicht mehr als 12 Minuten für meine (triviale) EStE17 gebraucht zu haben. (Wir erinnern uns, das war der Kollege mit der Zinsabschlagssteuer.) Dafür hat er 250 Tacken bekommen, was dann einem Stundenlohn von 1250¤ entspricht. Das schlägst du noch mit Beratungen? Respekt. Breites Grinsen


Meinst du irgendwas davon ernst?

Ich unterstelle deinem Steuerberater, dass eine Steuerfachangestellter deine Stammdaten erfassen und eintippen musste, diverse Standardfragen zwecks Ausschluss diverser Sachverhalte beantworten musste, das Ding zwecks Review ausdrucken und mit dem Chef besprechen musste. Nach dem Review die Abgabe der Bescheinigung, alles x-mal zum unterschreiben und zur Ablage ausdrucken, nicht zu vergessen die Kommunikation mit dir, einschließlich aller Briefe und Kopien der Dokumente. Achja, die ging ja schon vorher los, als man die entsprechenden Informationen bei dir angefordert hat, und hört noch nicht auf, weil der Steuerbescheid ja noch geprüft wird und dir das Ergebnis der Prüfung (und wenn die nur 5 Minuten dauert) mitgeteilt werden muss.

Und auf der Basis behaupte ich dann doch mal ganz frech, dass mein Stundensatz da locker drüber liegt - der Fairness sei aber gesagt, dass dein Steuerberater im Zweifel selbstständig ist und die ganze Kohle einstecken kann, während ich armer Lohnsklave davon nichts behalten darf...

Was machst du denn beruflich? Kann ich dir bestimmt auch nen Stundensatz von 2.000 ¤ ausrechnen, da ja nur das bezahlt wird, was der Kunde sieht...
31.10.2018 23:41:18  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Meinst du irgendwas davon ernst?


Nein. Entschuldigung. Ich vergesse manchmal, dass hier nur ganz seriöser Talk erlaubt ist. Kommt nicht wieder vor. traurig
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 01.11.2018 0:03]
01.11.2018 0:03:08  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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