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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von RageQuit

 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von RageQuit

Werde Pate



Dachte das geht mittlerweile ganz gechillt auch ohne Zugehörigkeit auch in der katholischen/evangelischesn Kirche. Aber wie gesagt sobald Du wieder drin bist, wird die denken ich mit dem nächsten Gehalt wieder abgeführt.


Leider nicht. Die Kirche verlangt für (eingetragene) Patenonkel weiterhin den Eintritt in eine christliche Religionsgemeinschaft.

@MM - Danke. D.h. im Klartext also ich zahle nur für den Monat (Dezember) u. weitere und nicht Rückwirkend für das ganze Jahr 2018?!



Wieso nicht Taufzeuge? Das bin ich bei meiner Nichte. Das ist zwar kirchenrechtliche kein Amt wie der Pate, aber da du offensichtlich nicht gläubig bist, wäre es doch Quatsch, das Kind in christlichem Glauben (den du nicht teilst) zu erziehen.
13.12.2018 12:02:09  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Christlicher Glaube hat für mich nichts mit Zwangsabgaben zu tun. Das heißt nicht, dass ich nicht an Gott glaube, oder eine Person nicht nach christlichen Werten erziehen kann.

e/ grr...
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 13.12.2018 12:22]
13.12.2018 12:21:07  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
1. Eintreten.
2. Nach Taufe wieder austreten.
3. gesparte Kirchensteuer für Patenkind langfristig anlegen.
4. Profit?!?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 13.12.2018 12:45]
13.12.2018 12:45:16  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Das ist ja eh der Plan. Mir gehts einfach nur darum, dass wenn ich im Dezember wiedereintrete ungern für das ganze Jahr 2018 die Kirchensteuer "nachzahlen" muss. Dies behauptet die ganze Zeit mein Chef, ich glaub das aber nicht.
13.12.2018 13:00:12  Zum letzten Beitrag
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Jolly Roger

AUP Jolly Roger 26.07.2021
 
Zitat von RageQuit

 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von RageQuit

Werde Pate



Dachte das geht mittlerweile ganz gechillt auch ohne Zugehörigkeit auch in der katholischen/evangelischesn Kirche. Aber wie gesagt sobald Du wieder drin bist, wird die denken ich mit dem nächsten Gehalt wieder abgeführt.


Leider nicht. Die Kirche verlangt für (eingetragene) Patenonkel weiterhin den Eintritt in eine christliche Religionsgemeinschaft.

@MM - Danke. D.h. im Klartext also ich zahle nur für den Monat (Dezember) u. weitere und nicht Rückwirkend für das ganze Jahr 2018?!


Was ist das für eine Kirche?
Uns hat man gesagt, die Paten müssen getauft sein. Der Rest ist egal. Der eingetragene Taufpate unseres Sohnes zahlt keine Kirchensteuer. Wir sind katholisch.
13.12.2018 13:35:05  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Ich bin evangelisch getauft, das Kind wird katholisch.

"Überlegen Sie, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, wer Patin oder Pate werden soll. Jeder Mensch, der Mitglied in der evangelischen Kirche oder in einer anderen christlichen Kirche ist, kann Patin oder Pate werden. Denn die mit dem Patenamt verbundene Aufgabe, zur christlichen Erziehung eines Kindes beizutragen, kann nur erfüllen, wer selbst einer christlichen Kirche angehört. Wenn die Paten nicht zu der Kirchengemeinde gehören, in der das Kind getauft wird, dann brauchen diese eine Patenbescheinigung. Diese Bescheinigung stellt die für die Paten zuständige Kirchengemeinde aus."
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 13.12.2018 13:42]
13.12.2018 13:39:37  Zum letzten Beitrag
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Jolly Roger

AUP Jolly Roger 26.07.2021
Ist dann wohl von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich. Vielleicht mal das direkte Gespräch suchen. Man sollte wirklich meinen, dass das heute kein Problem mehr wäre.
Die Methode klingt nach verzweifelter Bettelei. Vielleicht hilft auch ein Fuffi Breites Grinsen
13.12.2018 13:53:47  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Mal ne Frage: ich hab bei der AOK nen Selbstbehalttarif, bei dem ich jährlich einen Bonus bekomme, abhängig davon wieviele Rezepte ich über die KK abrechne.
Da kommen pro Jahr 580¤ raus - muss ich die in der Steuererklärung angeben oder nicht?
15.12.2018 12:37:49  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wenn dir die AOK Beiträge erstattet, dann musst du das im Rahmen der Angabe deiner Sonderausgaben angeben
15.12.2018 15:24:21  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von Mad_Melone

Wenn dir die AOK Beiträge erstattet, dann musst du das im Rahmen der Angabe deiner Sonderausgaben angeben



Sind aber ja keine Beiträge weil ich bezahlt habe und auf dieser Basis dann der Bonus errechnet wird order nicht?
16.12.2018 2:09:27  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Also so wie ich das verstehe handelt es sich ja in dem Fall um eine reine Erstattung von zuvor gezahlten Beiträgen, die den Sonderausgabenabzug mindern.

Anders würde es sich bei einem Bonus für beispielsweise die Teilnahme an einer besonderen Maßnahme verhalten. Zum Beispiel gewähren KK diesen für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Diese stellen Erstattung von tatsächlich geleisteten Aufwendungen dar und werden deshalb nicht besteuert.
16.12.2018 11:58:20  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Switchie, wo genau machst du den Unterschied ("Anders würde es sich bei ... verhalten...") zwischen dem ersten und dem zweiten Punkt oder lese ich da was falsch?
16.12.2018 13:36:51  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Ja, scheint immer noch ziemlich strittig zu sein diese Abgrenzung...
https://www.nwb-experten-blog.de/neues-zu-bonuszahlungen-einer-krankenversicherung/
16.12.2018 14:48:18  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Naja es geht ja um die wirtschaftliche Belastung, mit der die bonuszahlung im Zusammenhang steht. Ich verstehe das so: habe ich Aufwand gehabt und bekomme EXPLIZIT FÜR DIESEN eine bonuszahlung, dann mindert das den Abzug nicht. Aber es ist wirklich ein furchtbarer Fall, da die Krankenkassen ja auch nach wie vor nicht in der Lage sind die Boni ordentlich zu übermitteln.

In dem FG Münster Fall war ja das Fitnessstudio gar nicht teil des Bonusprogramms und wurde vom steuerpflichtigen nur herangezogen, weil er sonst keine wirtschaftliche Belastung vorweisen konnte.

Witzig aber auf jeden Fall, dass Leute für 300 Euro Sonderausgabenabzug vors FG ziehen Hässlon
16.12.2018 15:27:38  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Kinderbetreuung durch Schwiegereltern:

=> Oma holt Kind von der Schule ab| Hin- und Rückfahrt
=> Oma betreut Kind
=> Oma fährt Kind zu den Eltern| Hin- und Rückfahrt

Kann ich die Fahrtkosten, welche ich bezahle, komplett absetzen oder nur die "einfache Fahrt"?
17.12.2018 19:55:13  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Jemand eine Idee, wie ich nachträglich noch einen doppelten Tilgungswillen bei ESt-Vorauszahlungen heilen kann?

Vorauszahlungen vom Konto der Ehefrau auf gemeinsam festgesetzte Vorauszahlungen, kein expliziter Hinweis auf Tilgungwillen nur für die Ehefrau.

Vorauszahlungen würden soweit ich das sehe dennoch hälftig beim Ehemann angerechnet, was sehr ärgerlich ist

Ich hasse es, wenn die Mandanten die Dinge schon in den Sand setzen, danach erst um Hilfe bitten und wir am Ende die Schuldigen sind Hässlon
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 28.12.2018 18:49]
28.12.2018 18:34:35  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Ich möchte für 2019 schon einmal einige Weichen korrekt stellen, von daher erst einmal die Situation:

Wohne aktuell mit meiner Freundin (nicht verheiratet, keine Kinder/Haustiere) zusammen (4 Jahre), ziehen aber berufsbedingt beide woanders hin (weiterhin beide Deutschland) -> gemeinsame Wohnung wird aufgelöst und jeder hat erst einmal eine Wohnung für sich. Jetzt gibt es mit Erst-/Zweitwohnsitz ja folgende Möglichkeiten:

  • beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, keinen Zweitwohnsitz
  • beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, Zweitwohnsitz jeweils beim anderen
  • ein gemeinsamer Erstwohnsitz und einer von beiden einen Zweitwohnsitz beim anderen

Sie wird eine Bahncard 50 vom Arbeitgeber bekommen und zu mir eher mit dem Zug fahren. Ich habe einen Dienstwagen inkl. Privatnutzung und würde entsprechend zu Ihr mit dem Auto fahren. Dienstwagen wir mit 1% Regelung versteuert.

Was tun um steuerlich hier am besten rauszukommen? Was ist zu Beachten?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 31.12.2018 10:59]
31.12.2018 10:59:34  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
unglaeubig gucken
Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.

Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?
31.12.2018 12:36:13  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja, gibt extra Briefkästen dafür. Alternativ auch das gute alte Fax
31.12.2018 12:38:05  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Kung Schu

Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.

Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?


Kann man den nicht haftbar machen in Höhe der zu erwartenden Erstattung? peinlich/erstaunt
31.12.2018 12:58:59  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Kung Schu

Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.

Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?



Elektronisch über Elster geht's natürlich auch. Für zurückliegende Jahre benötigt man auch diese Zertifikate nicht sondern kann einfach so per Knopfdruck übermitteln.
31.12.2018 16:39:55  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
.......
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 05.01.2019 11:12]
05.01.2019 0:10:49  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
Stichwort Bonuszahlungen: Habe gegooglet und Google sagt mir, wenn es eine Einmalzahlung zwischen Januar und März ist, dann wird es automatisch via im zu zahlendem Monat einbehalten während die restlichen Gehälter nicht betroffen sind. Stimmt das so?

Habe mir bisher immer die Steuererklärung ersparen können weil es kaum Vorteile gebracht hat. Da jetzt aber der Jahresbonus ansteht befürchte ich, dass das Finanzamt mich in 2019 falsch besteuert. Das was ich gegooglet hab sagt, dass wird automatisch richtig. Kann ich mich easy zurücklehnen? Wirklich was machen kann ich ja jetzt sowieso noch nicht soweit ich das sehe.
05.01.2019 13:23:37  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Nachdem die sog. Märzklausel mit dem Steuerrecht rein gar nichts zu tun hat, sollte der Bonus halt ganz normal 2019 versteuert werden...
Ob sich deswegen jetzt plötzlich (anders als offenbar in den Vorjahren) nun eine Steuererklärung lohnt, darf stark bezweifelt werden, wird man 2020 schon sehen?!
-> Die Märzklausel ist keine Sache, die mit dem Finanzamt zu tun hat!

https://www.haufe.de/personal/entgelt/vorsicht-maerzklausel-bei-einmalzahlung-zu-jahresbeginn/maerzklausel-bei-einmalzahlungen-steuer-und-sozialversicherung_78_396872.html


& natürlich das, was Switchie sagt


/
EÜR für 2018 geht erst ab 28.02.2019? traurig
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 05.01.2019 14:35]
05.01.2019 14:28:35  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Sofern du das ganze Jahr bei deinem Arbeitgeber bist, Steuerklasse 1 hast und sich auch sonst nichts ändert, dann müsste der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich automatisch machen, bei dem dann etwaige Differenzen wegen erhaltener Einmalzahlungen beglichen werden.
05.01.2019 14:32:38  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
... Auch an Assassin
 
Zitat von Switchie

Sofern du das ganze Jahr bei deinem Arbeitgeber bist, Steuerklasse 1 hast und sich auch sonst nichts ändert, dann müsste der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich automatisch machen, bei dem dann etwaige Differenzen wegen erhaltener Einmalzahlungen beglichen werden.



Perfekt, danke
05.01.2019 15:06:30  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
sieht man das auf dem lohnzettel irgendwo? peinlich/erstaunt
05.01.2019 15:34:28  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Die Lohnsteuerklasse steht auf der monatlichen Abrechnung, zumindest bei mir
05.01.2019 17:58:32  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Ich glaub er meint den Ausgleich.
05.01.2019 18:03:14  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
hm, sagtmal sind bei euch die daten für 2018 schon abrufbar? (wiso steuer). Abrechnungen ect. sind doch schon fertig?

bzgl. lohnabrechnung


habe jetzt auch nochmal den abruf via elster beantragt, dauert halt leider...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 05.01.2019 18:25]
05.01.2019 18:25:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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