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| Zitat von RageQuit
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von RageQuit
Werde Pate
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Dachte das geht mittlerweile ganz gechillt auch ohne Zugehörigkeit auch in der katholischen/evangelischesn Kirche. Aber wie gesagt sobald Du wieder drin bist, wird die denken ich mit dem nächsten Gehalt wieder abgeführt.
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Leider nicht. Die Kirche verlangt für (eingetragene) Patenonkel weiterhin den Eintritt in eine christliche Religionsgemeinschaft.
@MM - Danke. D.h. im Klartext also ich zahle nur für den Monat (Dezember) u. weitere und nicht Rückwirkend für das ganze Jahr 2018?!
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Wieso nicht Taufzeuge? Das bin ich bei meiner Nichte. Das ist zwar kirchenrechtliche kein Amt wie der Pate, aber da du offensichtlich nicht gläubig bist, wäre es doch Quatsch, das Kind in christlichem Glauben (den du nicht teilst) zu erziehen.
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Christlicher Glaube hat für mich nichts mit Zwangsabgaben zu tun. Das heißt nicht, dass ich nicht an Gott glaube, oder eine Person nicht nach christlichen Werten erziehen kann.
e/ grr...
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 13.12.2018 12:22]
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1. Eintreten.
2. Nach Taufe wieder austreten.
3. gesparte Kirchensteuer für Patenkind langfristig anlegen.
4. Profit?!?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 13.12.2018 12:45]
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Das ist ja eh der Plan. Mir gehts einfach nur darum, dass wenn ich im Dezember wiedereintrete ungern für das ganze Jahr 2018 die Kirchensteuer "nachzahlen" muss. Dies behauptet die ganze Zeit mein Chef, ich glaub das aber nicht.
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von RageQuit
Werde Pate
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Dachte das geht mittlerweile ganz gechillt auch ohne Zugehörigkeit auch in der katholischen/evangelischesn Kirche. Aber wie gesagt sobald Du wieder drin bist, wird die denken ich mit dem nächsten Gehalt wieder abgeführt.
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Leider nicht. Die Kirche verlangt für (eingetragene) Patenonkel weiterhin den Eintritt in eine christliche Religionsgemeinschaft.
@MM - Danke. D.h. im Klartext also ich zahle nur für den Monat (Dezember) u. weitere und nicht Rückwirkend für das ganze Jahr 2018?!
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Was ist das für eine Kirche?
Uns hat man gesagt, die Paten müssen getauft sein. Der Rest ist egal. Der eingetragene Taufpate unseres Sohnes zahlt keine Kirchensteuer. Wir sind katholisch.
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Ich bin evangelisch getauft, das Kind wird katholisch.
"Überlegen Sie, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, wer Patin oder Pate werden soll. Jeder Mensch, der Mitglied in der evangelischen Kirche oder in einer anderen christlichen Kirche ist, kann Patin oder Pate werden. Denn die mit dem Patenamt verbundene Aufgabe, zur christlichen Erziehung eines Kindes beizutragen, kann nur erfüllen, wer selbst einer christlichen Kirche angehört. Wenn die Paten nicht zu der Kirchengemeinde gehören, in der das Kind getauft wird, dann brauchen diese eine Patenbescheinigung. Diese Bescheinigung stellt die für die Paten zuständige Kirchengemeinde aus."
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 13.12.2018 13:42]
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Ist dann wohl von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich. Vielleicht mal das direkte Gespräch suchen. Man sollte wirklich meinen, dass das heute kein Problem mehr wäre.
Die Methode klingt nach verzweifelter Bettelei. Vielleicht hilft auch ein Fuffi
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Mal ne Frage: ich hab bei der AOK nen Selbstbehalttarif, bei dem ich jährlich einen Bonus bekomme, abhängig davon wieviele Rezepte ich über die KK abrechne.
Da kommen pro Jahr 580¤ raus - muss ich die in der Steuererklärung angeben oder nicht?
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Wenn dir die AOK Beiträge erstattet, dann musst du das im Rahmen der Angabe deiner Sonderausgaben angeben
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| Zitat von Mad_Melone
Wenn dir die AOK Beiträge erstattet, dann musst du das im Rahmen der Angabe deiner Sonderausgaben angeben
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Sind aber ja keine Beiträge weil ich bezahlt habe und auf dieser Basis dann der Bonus errechnet wird order nicht?
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Also so wie ich das verstehe handelt es sich ja in dem Fall um eine reine Erstattung von zuvor gezahlten Beiträgen, die den Sonderausgabenabzug mindern.
Anders würde es sich bei einem Bonus für beispielsweise die Teilnahme an einer besonderen Maßnahme verhalten. Zum Beispiel gewähren KK diesen für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Diese stellen Erstattung von tatsächlich geleisteten Aufwendungen dar und werden deshalb nicht besteuert.
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Switchie, wo genau machst du den Unterschied ("Anders würde es sich bei ... verhalten...") zwischen dem ersten und dem zweiten Punkt oder lese ich da was falsch?
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Naja es geht ja um die wirtschaftliche Belastung, mit der die bonuszahlung im Zusammenhang steht. Ich verstehe das so: habe ich Aufwand gehabt und bekomme EXPLIZIT FÜR DIESEN eine bonuszahlung, dann mindert das den Abzug nicht. Aber es ist wirklich ein furchtbarer Fall, da die Krankenkassen ja auch nach wie vor nicht in der Lage sind die Boni ordentlich zu übermitteln.
In dem FG Münster Fall war ja das Fitnessstudio gar nicht teil des Bonusprogramms und wurde vom steuerpflichtigen nur herangezogen, weil er sonst keine wirtschaftliche Belastung vorweisen konnte.
Witzig aber auf jeden Fall, dass Leute für 300 Euro Sonderausgabenabzug vors FG ziehen
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Kinderbetreuung durch Schwiegereltern:
=> Oma holt Kind von der Schule ab| Hin- und Rückfahrt
=> Oma betreut Kind
=> Oma fährt Kind zu den Eltern| Hin- und Rückfahrt
Kann ich die Fahrtkosten, welche ich bezahle, komplett absetzen oder nur die "einfache Fahrt"?
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Jemand eine Idee, wie ich nachträglich noch einen doppelten Tilgungswillen bei ESt-Vorauszahlungen heilen kann?
Vorauszahlungen vom Konto der Ehefrau auf gemeinsam festgesetzte Vorauszahlungen, kein expliziter Hinweis auf Tilgungwillen nur für die Ehefrau.
Vorauszahlungen würden soweit ich das sehe dennoch hälftig beim Ehemann angerechnet, was sehr ärgerlich ist
Ich hasse es, wenn die Mandanten die Dinge schon in den Sand setzen, danach erst um Hilfe bitten und wir am Ende die Schuldigen sind
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 28.12.2018 18:49]
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Ich möchte für 2019 schon einmal einige Weichen korrekt stellen, von daher erst einmal die Situation:
Wohne aktuell mit meiner Freundin (nicht verheiratet, keine Kinder/Haustiere) zusammen (4 Jahre), ziehen aber berufsbedingt beide woanders hin (weiterhin beide Deutschland) -> gemeinsame Wohnung wird aufgelöst und jeder hat erst einmal eine Wohnung für sich. Jetzt gibt es mit Erst-/Zweitwohnsitz ja folgende Möglichkeiten:
- beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, keinen Zweitwohnsitz
- beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, Zweitwohnsitz jeweils beim anderen
- ein gemeinsamer Erstwohnsitz und einer von beiden einen Zweitwohnsitz beim anderen
Sie wird eine Bahncard 50 vom Arbeitgeber bekommen und zu mir eher mit dem Zug fahren. Ich habe einen Dienstwagen inkl. Privatnutzung und würde entsprechend zu Ihr mit dem Auto fahren. Dienstwagen wir mit 1% Regelung versteuert.
Was tun um steuerlich hier am besten rauszukommen? Was ist zu Beachten?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 31.12.2018 10:59]
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Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.
Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?
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Ja, gibt extra Briefkästen dafür. Alternativ auch das gute alte Fax
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| Zitat von Kung Schu
Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.
Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?
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Kann man den nicht haftbar machen in Höhe der zu erwartenden Erstattung?
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| Zitat von Kung Schu
Angenommen jemand hat sich auf einen Steuerberater verlassen. Dieser hat es jedoch vergeigt, bis heute die Erklärung für 2014 einzureichen.
Kann man bis heute Abend 23:59:59 Uhr die Erklärung beim Finanzamt einwerfen?
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Elektronisch über Elster geht's natürlich auch. Für zurückliegende Jahre benötigt man auch diese Zertifikate nicht sondern kann einfach so per Knopfdruck übermitteln.
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.......
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 05.01.2019 11:12]
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Stichwort Bonuszahlungen: Habe gegooglet und Google sagt mir, wenn es eine Einmalzahlung zwischen Januar und März ist, dann wird es automatisch via im zu zahlendem Monat einbehalten während die restlichen Gehälter nicht betroffen sind. Stimmt das so?
Habe mir bisher immer die Steuererklärung ersparen können weil es kaum Vorteile gebracht hat. Da jetzt aber der Jahresbonus ansteht befürchte ich, dass das Finanzamt mich in 2019 falsch besteuert. Das was ich gegooglet hab sagt, dass wird automatisch richtig. Kann ich mich easy zurücklehnen? Wirklich was machen kann ich ja jetzt sowieso noch nicht soweit ich das sehe.
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Sofern du das ganze Jahr bei deinem Arbeitgeber bist, Steuerklasse 1 hast und sich auch sonst nichts ändert, dann müsste der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich automatisch machen, bei dem dann etwaige Differenzen wegen erhaltener Einmalzahlungen beglichen werden.
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Auch an Assassin
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| Zitat von Switchie
Sofern du das ganze Jahr bei deinem Arbeitgeber bist, Steuerklasse 1 hast und sich auch sonst nichts ändert, dann müsste der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich automatisch machen, bei dem dann etwaige Differenzen wegen erhaltener Einmalzahlungen beglichen werden.
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Perfekt, danke
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sieht man das auf dem lohnzettel irgendwo?
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Die Lohnsteuerklasse steht auf der monatlichen Abrechnung, zumindest bei mir
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Ich glaub er meint den Ausgleich.
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hm, sagtmal sind bei euch die daten für 2018 schon abrufbar? (wiso steuer). Abrechnungen ect. sind doch schon fertig?
bzgl. lohnabrechnung
habe jetzt auch nochmal den abruf via elster beantragt, dauert halt leider...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 05.01.2019 18:25]
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |