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| Zitat von Che Guevara
Ich glaub er meint den Ausgleich.
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jop.
wenn ich das richtig verstehe, dann müsste ja im dezember mehr netto übrig bleiben als sonst, weil man ja zuvor bei den sonderzahlungen mehr abgedrückt hat, richtig?
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| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
hm, sagtmal sind bei euch die daten für 2018 schon abrufbar? (wiso steuer). Abrechnungen ect. sind doch schon fertig?
bzgl. lohnabrechnung
habe jetzt auch nochmal den abruf via elster beantragt, dauert halt leider...
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Kommt drauf an.
Dein Arbeitgeber, deine Versicherungen, deine Banken usw. haben für die Übermittlung an die Finanzbehörden bis zum letzten Tag des Februars Zeit (§ 93c AO).
Bevor die nicht übermitteln, kannst du nichts abrufen.
/zu deiner Frage: Bei mir ging gestern noch nichts (außer Stammdaten & Religion, aber das sind ja die Daten des FA)
Hier das Video von ELSTER und die Kritik zu dem ganzen
--> m.E. ist die Idee nicht schlecht, der praktische Nutzen derzeit aber sehr gering. Wird vielleicht in Zukunft noch nützlicher.
Bank-Freistellungsdaten etwa sollen wohl auch demnächst mal folgen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 05.01.2019 18:59]
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| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
hm, sagtmal sind bei euch die daten für 2018 schon abrufbar? (wiso steuer). Abrechnungen ect. sind doch schon fertig?
bzgl. lohnabrechnung
habe jetzt auch nochmal den abruf via elster beantragt, dauert halt leider...
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Hab einfach die Daten der Dezemberabrechnung genommen und damit Elster vorgestern gefüttert und auch direkt abgeschickt.
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| Zitat von M@buse
sieht man das auf dem lohnzettel irgendwo?
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Wenn es gemacht worden ist sollte es auch drauf stehen. Muss nicht zwingend im Dezember gemacht werden, möglich ist auch Januar oder Februar.
Einen sichtbaren unterschied hat man eh meist nur, wenn es steuerrechtliche Einmalzahlungen gegeben hat oder sonstige, nicht "L" Bezüge wie Zuschläge oä
Hab aber auch schon von vielen AG gehört, die es einfach nicht machen obwohl eigentlich verpflichtet.
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nope steht nicht drauf. sonderzahlungen sind bei mir urlaubs- und weihnachtsgeld.
naja dieses jahr kümmere ich mich vielleicht mal um die steuererklärung von 16-18. dann lohnt es sich wenigstens
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Frage zum Thema Verpflegungsmehraufwand und 3-Monatsregelung:
Wie verhält es sich, wenn ich erstmalig 3 Tage auswärts beim gleichen Kunden arbeite, ab der zweiten Woche aber nur noch 2 Tage die Woche. In der 6. Woche arbeite ich wieder 3 Tage vor Ort. Zählen die Wochen 2-5 zur 3 Monatsregelung oder beginnt ab Woche 6 der Zeitraum von vorn?
Anders gefragt: sind 1-2 Arbeitstage/Woche genauso zu werten wie die vollständige Abwesenheit?
Edit:Falls letzteres der Fall ist, wo kann ich die gesetzliche Entscheidung hierzu finden?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Zero- am 08.01.2019 11:27]
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Siehe Ausführungen hier
Siehe dazu R 9.6 (4) LStR.
Erst nach 4 Wochen beginnt der Zeitraum neu.
Bei nicht mehr als zwei Tagen liegt keine Tätigkeitsstätte iSdG vor.
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Steuer DAU hier. Habe eben meine Lohnabrechnung für Dezember 2018 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Durch Heirat im September bin ich (und meine Frau) nun in Steuerklasse 4. Habe gemerkt, dass ich im Gegensatz zur Steuerklasse 1 nicht mehr automatisch in den Genuss des Lohnsteuerjahresausgleichs mit der letzten Abrechnung gekommen bin.
Kann ich jetzt eine freiwillige Steuererklärung abgeben bzw. das sogar gemeinsam mit meiner Frau machen?
Bin Werkstudent (20 Stunden/Woche), das galt für sie bis vor einigen Monaten auch. Nun macht sie 30 Stunden/Woche und schließt nebenbei ihren Master ab.
Jemand einen Tipp? Einfach WISO steuer:Start 2019 oder steuer:Web kaufen und damit die Steuererklärung (gemeinsam?) machen oder mich selbst und ohne jede Ahnung durch die Elster-Formulare arbeiten?
Welche Steuerklassen sind für die Zukunft die beste Wahl wenn wir nun unterschiedlich viel verdienen?
In diesem Jahr habe ich nur Rund 200 EUR Lohnsteuer gezahlt, Sie in etwa 350¤ (lol, arme Lutscher). Bisher gab es mit dem Lohnsteuerjahresausgleich immer was zurück, weil der Monatslohn durchaus schwankt.
Ist man mit Abgabe der Steuererklärung außerdem anschließend dauerhaft Steuererklärungspflichtig?
Einkünfte bestehen außschließlich aus Lohnarbeit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von keinerfari am 09.01.2019 9:47]
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Dazu müsste eigentlich Elster reichen und bei den Summen dürftet ihr wohl mehr oder weniger 100% zurückbekommen.
Das ist eigentlich kein Rocket Science. Wenn ihr beide eure Lohnsteuerbescheinigungen habt, flippert die Daten da rein und Elster zeigt euch direkt an, was kommt. Du kannst dann auch noch testen, ob eine Zusammenveranlagung vielleicht noch ein paar Euro mehr einbringt als eine getrennte Veranlagung.
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Danke
Elster-Zugang ist beantragt. Durch den Belegabruf sollte das ja eigentlich ez pz sein ohne viele Daten von Hand zu übertragen.
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| Zitat von keinerfari
Danke
Elster-Zugang ist beantragt. Durch den Belegabruf sollte das ja eigentlich ez pz sein ohne viele Daten von Hand zu übertragen.
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Oder du installierst direkt die Elster Software auf deinem Rechner, ich mag die lieber.
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Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und stolpere gerade über das Thema Umzug.
Folgende Situation:
- Unverheiratetes Paar mit einem Kind
- Beim Mann wäre es ein beruflich bedingter Umzug, also absetzbar als Werbungskosten
- bei der Frau wäre es nur privat, also haushaltsnahe Dienstleistungen
- Rechnung eines Umzugsunternehmens vorhanden
Wer kann denn jetzt was absetzen?
Die Umzugskostenpauschale gilt, wenn ich das richtig verstanden habe, nur bei beruflich bedingen Umzügen, wäre für mich als oben genannte Frau also nicht verwendbar?
Soll er jetzt die Pauschale nehmen und ich die Transportkosten-Rechnung?
Ich hab jetzt so viel gelesen und steig gar nicht mehr durch
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Wie hoch ist denn die Rechnung vom Transportunternehmen?
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Woah gute Frage, genau das kommt auch auf mich zu. Höhe der Rechnung: um die 2400¤
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Dito.
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| Zitat von ABC-Schütze
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und stolpere gerade über das Thema Umzug.
Folgende Situation:
- Unverheiratetes Paar mit einem Kind
- Beim Mann wäre es ein beruflich bedingter Umzug, also absetzbar als Werbungskosten
- bei der Frau wäre es nur privat, also haushaltsnahe Dienstleistungen
- Rechnung eines Umzugsunternehmens vorhanden
Wer kann denn jetzt was absetzen?
Die Umzugskostenpauschale gilt, wenn ich das richtig verstanden habe, nur bei beruflich bedingen Umzügen, wäre für mich als oben genannte Frau also nicht verwendbar?
Soll er jetzt die Pauschale nehmen und ich die Transportkosten-Rechnung?
Ich hab jetzt so viel gelesen und steig gar nicht mehr durch
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Wenn ich es richtig ergoogelt habe, dann könnt ihr entweder die Umzugskostenpauschale + 3xx Euro Zusatz für die weitere (nicht verheiratete) Person geltend machen, oder alle Belege als Werbungskosten angeben. Da alleine euer Umzugsunternehmen schon die Pauschale sprengt, würde ich sagen, es lohnt sich eher letztere Option zu wählen.
Absetzen kann man auch Sachen wie Renovierung der alten Wohnung, Reisen zum Umzugsort, etc.
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Startpost um zwei aktuelle Sachen ergänzt:
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Niemand?
Zu einfache oder zu komplizierte Frage?
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Mein Vermieter schreibt, er wolle meine Kaution in ein Kautionskonto legen und bräuchte zum Anlegen dessen neuerdings Persokopie und SteuerId.
Ich vermute mal wegen der Kapitalertragssteuer auf die Zinsen (welche Zinsen..), aber the fuck? Ich hab kein Interesse daran, seiner Hausbank meine Daten zu geben, aber an sich ist der Vermieter ja soweit ich weiß verpflichtet, die Kaution anzulegen. Aber ich muss sie doch nicht jährlich versteuern, oder wie läuft das?
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Ich hab keine Ahnung, was näher dahinter steckt. Aber ich bekomme vom Vermieter jedes Jahr einen Wisch über die Kautionsanlage bei der Bank für das Finanzamt.
Habe aber vorher nie etwas spezielles abgeben müssen, mein ich
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| Zitat von shibby
Niemand?
Zu einfache oder zu komplizierte Frage?
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Das liegt daran, dass das ein so individueller Fall ist und über das übliche Maß an Informationen hinaus geht, welches man mal eben so schreiben kann. Das sind klassische fragen für ein Beratungsgespräch beim Steuerberater
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Ja gut, mit einem "machs so und du sparst dir drölfzig Euro" hatte ich auch nicht gerechnet sondern halt eher ein "das könnte am sinnvollsten sein aber lies doch mal hier nach oder lass Dich bei xyz beraten" (Steuerberater macht das also auch Vorab und nicht nur um die Steuer dann tatsächlich auch durchzuführen?)
Danke.
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| Zitat von Irdorath
Mein Vermieter schreibt, er wolle meine Kaution in ein Kautionskonto legen und bräuchte zum Anlegen dessen neuerdings Persokopie und SteuerId.
Ich vermute mal wegen der Kapitalertragssteuer auf die Zinsen (welche Zinsen..), aber the fuck? Ich hab kein Interesse daran, seiner Hausbank meine Daten zu geben, aber an sich ist der Vermieter ja soweit ich weiß verpflichtet, die Kaution anzulegen. Aber ich muss sie doch nicht jährlich versteuern, oder wie läuft das?
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Leg du doch selber eins bei deiner Bank an.
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| Zitat von Irdorath
Mein Vermieter schreibt, er wolle meine Kaution in ein Kautionskonto legen und bräuchte zum Anlegen dessen neuerdings Persokopie und SteuerId.
Ich vermute mal wegen der Kapitalertragssteuer auf die Zinsen (welche Zinsen..), aber the fuck? Ich hab kein Interesse daran, seiner Hausbank meine Daten zu geben, aber an sich ist der Vermieter ja soweit ich weiß verpflichtet, die Kaution anzulegen. Aber ich muss sie doch nicht jährlich versteuern, oder wie läuft das?
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Seine Bank ist seit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verpflichtet, diese Daten von jedem Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlichen Berechtigten einzusammeln. Allerdings sind Mietkautionskonten nach AEAO zu § 154, Rz. 11.2, 2. Spiegelstrich (siehe BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2017) hiervon ausgenommen.
Kannst ja fragen, ob das sonst einen anderen Grund hat und dich ggfs. wieder melden, falls meine Vermutung des Grundes der Anfrage falsch war.
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| Zitat von shibby
Ich möchte für 2019 schon einmal einige Weichen korrekt stellen, von daher erst einmal die Situation:
Wohne aktuell mit meiner Freundin (nicht verheiratet, keine Kinder/Haustiere) zusammen (4 Jahre), ziehen aber berufsbedingt beide woanders hin (weiterhin beide Deutschland) -> gemeinsame Wohnung wird aufgelöst und jeder hat erst einmal eine Wohnung für sich. Jetzt gibt es mit Erst-/Zweitwohnsitz ja folgende Möglichkeiten:
- beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, keinen Zweitwohnsitz
- beide Erstwohnsitz beim Arbeitsort, Zweitwohnsitz jeweils beim anderen
- ein gemeinsamer Erstwohnsitz und einer von beiden einen Zweitwohnsitz beim anderen
Sie wird eine Bahncard 50 vom Arbeitgeber bekommen und zu mir eher mit dem Zug fahren. Ich habe einen Dienstwagen inkl. Privatnutzung und würde entsprechend zu Ihr mit dem Auto fahren. Dienstwagen wir mit 1% Regelung versteuert.
Was tun um steuerlich hier am besten rauszukommen? Was ist zu Beachten?
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Das maximal möglich würde man wohl mit der Überkreuzlösung hinbekommen, ob diese allerdings einer Überprüfung des Finanzamts standhält ist für mich zumindest nicht glockenklar...
Ein Hauptwohnsitz und einer von beiden noch mit einem Zweitwohnsitz hört sich für mich jetzt nach der besten Lösung an. Zu beachten sind hier aber Dinge wie Zweitwohnsitzsteuer, tatsächliche vs. ansetzbare Kosten der Familienheimfahrten, Miete,...
Aber wie bei vielen Lebenssachverhalten würde ich Steuer nur an zweiter Stelle sehen und mir das Leben so einfach wie möglich machen. Mit anderen Worten: findet raus, wie es für euch am Besten läuft und dann kann man sehen, dass man auf diesem Sachverhalt alle steuerlichen Weichen richtig stellt und alle Kosten absetzt, die man absetzen kann, aber Steuergestaltung am "echten" Leben ist es m.E. meist nicht wert.
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| Zitat von Mad_Melone
Seine Bank ist seit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verpflichtet, diese Daten von jedem Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlichen Berechtigten einzusammeln. Allerdings sind Mietkautionskonten nach AEAO zu § 154, Rz. 11.2, 2. Spiegelstrich (siehe BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2017) hiervon ausgenommen.
Kannst ja fragen, ob das sonst einen anderen Grund hat und dich ggfs. wieder melden, falls meine Vermutung des Grundes der Anfrage falsch war.
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Much love, danke für die gute Antwort.
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Habe zwei Fragen zum Erstellen der Steuererklärung:
1.) Bei der Ermittlung der Kirchensteuer für die Steuererklärung 2017 wird programmunterstützt die Erstattung aus dem Vorjahresbescheid (2016) übernommen und von der mit dem Lohnabzug bezahlten Kirchensteuer abgezogen. Wenn diese Erstattung für das Jahr 2016 erst im Januar 2019 geleistet wurde (weil erst dann der Bescheid von 2016 erstellt wurde), muss ich dann trotzdem die Erstattung bei der Steuererklärung 2017 angeben oder gilt die erst für die Steuererklärung 2019?
2.) Wenn ich eine Fortbildung 2017 bezahlt und daran 2018 teilgenommen habe, in welchem Jahr kann ich die Kosten als Werbungskosten ansetzen?
Danke schonmal für Eure Hilfe.
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| Zitat von Mad_Melone
Kannst ja fragen, ob das sonst einen anderen Grund hat und dich ggfs. wieder melden, falls meine Vermutung des Grundes der Anfrage falsch war.
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Hat dann wohl mit der Info bei der Bank geklappt.
Gibt es steuerlich irgendwelche Besonderheiten für hier lebende und arbeitende EU Ausländer, die man auf dem Schirm haben sollte? Steuern oder Abgaben im Heimatland fallen keine an, hier dann einfach ne normale Erklärung wie jeder Deutsche?
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |