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Hier leben und arbeiten bedingt grundsätzlich ja eine unbeschränkte Steuerpflicht und eine "Steuererklärung wie jeder Deutsche".
Ich lese aus der kurzen Beschreibung raus, dass auch keine Ansässigkeit mehr im Heimatland besteht, dann sollte das so passen.
(Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, aber im Sachverhalt steht dazu nichts)
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| Zitat von Mad_Melone
1) 2019
2) 2017
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Danke dir. Und wie verhält es sich steuertechnisch, wenn ich eine Fortbildung für Mitte 2019 bereits 2018 bezahlt habe, sie jetzt in der Steuererklärung für 2018 geltend mache und sie dann, z.B. aus Krankheitsgründen, nicht antreten kann und einen Teil der Kosten rückerstattet bekomme?
Ach und noch eine Frage: Wenn die Belastung der Kreditkarte für die Fortbildungskosten 2018 erfolgte, der Kontoausgleich/Abrechnung mit dem Girokonto aber erst 2019, welches Jahr ist dann für die Steuererklärung maßgeblich? Laut diesem Link 2018. Richtig?
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[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von Necabo am 21.01.2019 11:01]
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Im Fall des Nichtantritts und Erstattung der Kosten würde ich einfach die Veranlagung 2018 ändern lassen - die reine Lehre des Zufluss-Abfluss-Prinzips ist m.E. nicht zielführend, das mag man aber auch anders sehen und die Erstattung in 2019 dann werbungskostenmindernd ansetzen
Und zu Kreditkarten sagt der Link eigentlich alles
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| Zitat von shibby
Ja gut, mit einem "machs so und du sparst dir drölfzig Euro" hatte ich auch nicht gerechnet sondern halt eher ein "das könnte am sinnvollsten sein aber lies doch mal hier nach oder lass Dich bei xyz beraten" (Steuerberater macht das also auch Vorab und nicht nur um die Steuer dann tatsächlich auch durchzuführen?)
Danke.
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Genau, sowas wäre ein typischer Beratungsfall, wofür man einen Termin beim StB machen könnte ohne Angst zu haben, gleich den ganzen Fall dort machen lassen zu müssen.
Wir bekommen öfters solche Anfragen. Unter ner halben Stunde Aufwand dafür schicken wir die Leute mit nem guten Rat wieder nach Hause, weil in einfachen Arbeitnehmerfällen die Mehrkosten in keinem Verhältnis zur Mehrerstattung stehen und freuen uns über einen Frühstückskorb oä für unsere Mitarbeiter
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Ich dachte, du warst bei einer der Big4?
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Das war ich - und wir bekommen nie Obstkörbe
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Ab wann kann man denn über ELSTER Online ca. die Belege des Sozialversicherungsträgers abrufen?
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Die Sozialversicherungsträger haben zeit bis zum 28.02. des Folgejahres. Insofern also spätestens dann, früher geht's meistens aber auch schon. Ich denke das wird auf die jeweilige Kasse/Versorgungswerk/DRV ankommen.
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Bei mir ist es schon übermittelt, trotz "Sonderfall" Beitragsvorauszahlung
LSt-B ebenfalls.
Waren aber auch beide in den vergangenen Jahren schon recht fix.
Jetzt müsste halt mal die EÜR gehen....
/Ah, 18.2.19 soll's gehen. Damit kann ich handeln
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 30.01.2019 18:04]
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Super, danke Euch. Mal sehen wann sich die TK und das Versorgungswerk aufraffen können..
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| Zitat von GLG|Assassin
Jetzt müsste halt mal die EÜR gehen....
/Ah, 18.2.19 soll's gehen. Damit kann ich handeln
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Das ärgert mich dieses Jahr auch. Was ist da los? Ich hab meine Erklärung sonst auch gerne schon in der ersten Januarwoche abgegeben und das war nie ein Problem
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| Zitat von ABC-Schütze
Ich hab meine Erklärung sonst auch gerne schon in der ersten Januarwoche abgegeben und das war nie ein Problem
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Aber da hat man doch noch gar keine Spendenquittungen?
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| Zitat von ABC-Schütze
| Zitat von GLG|Assassin
Jetzt müsste halt mal die EÜR gehen....
/Ah, 18.2.19 soll's gehen. Damit kann ich handeln
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Das ärgert mich dieses Jahr auch. Was ist da los? Ich hab meine Erklärung sonst auch gerne schon in der ersten Januarwoche abgegeben und das war nie ein Problem
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Sicher? Das denke ich tatsächlich nicht, die EÜR hat schon immer auf sich warten lassen - außerdem werden die Programme auf Ämterebene wohl auch nicht vor Februar/März laufen, von daher ist es auch unerheblich...
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Hundertprozentig sicher. Ich muss meine EÜR seit 2011 abgeben und habe das bis 2016 konsequent in der ersten Januarwoche gemacht. Seither geringfügig später, aber in der Regel immer noch im Januar. Ging immer. Hab die Meldung dieses Jahr zum ersten Mal gesehen und mich doch etwas gewundert.
Könnte das am zuständigen Finanzamt direkt liegen? Bin letztes Jahr nämlich umgezogen. Das ist die erste Erklärung ans neue Amt.
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Hm ich kann mich gar nicht so erinnern.
Üblicherweise liegt das glaub ich daran, dass die Programmierung erst nach den im Herbst durch das BMF bekanntgegebenen Formularen beginnen kann (diese wiederum sind von den Rechtsänderungen abhängig).
Am Finanzamt liegt das nicht, Elster wird bundeseinheitlich programmiert.
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Code: |
2017 16.11.2017 / Version 27.2 02.01.2018 / Version 19.0 27.03.2018 / Release 41
2016 10.11.2016 / Version 25.2 12.01.2017 / Version 18.0 21.03.2017 / Release 38
2015 19.11.2015 / Version 23.2 13.01.2016 / Version 17.0 30.03.2016 / Release 35
2014 13.11.2014 / Version 21.2 13.01.2015 / Version 16.0 |
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Umzugskosten werden wo eingetragen? Ich komme in Summe locker über die Pauschale und würde daher noch eine Liste mit den einzelnen Posten einreichen.
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Berufsbedingt -> Werbungskosten
Privat -> haushaltsnahe Dienstleistungen
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Moin, wenn mein Arbeitgeber mir Fortbildungskosten komplett erstattet hat und als Extrazahlung überwiesen hat, dann muss ich die ja angeben bzw auf dem Lohnbeacheid steht es ja eh extra aufgeführt drauf.
Frage 1:Zahle ich dann für die Summe (600) Euro dann noch nachträglich Steuern? Frage 2: Bin ich damit dann verpflichtet eine Steuererklärung im kommenden Jahr abzugeben weil der Betrag über 410 Euro liegt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jayposel am 01.02.2019 11:20]
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| Zitat von Switchie
| Zitat von shibby
Ja gut, mit einem "machs so und du sparst dir drölfzig Euro" hatte ich auch nicht gerechnet sondern halt eher ein "das könnte am sinnvollsten sein aber lies doch mal hier nach oder lass Dich bei xyz beraten" (Steuerberater macht das also auch Vorab und nicht nur um die Steuer dann tatsächlich auch durchzuführen?)
Danke.
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Genau, sowas wäre ein typischer Beratungsfall, wofür man einen Termin beim StB machen könnte ohne Angst zu haben, gleich den ganzen Fall dort machen lassen zu müssen.
Wir bekommen öfters solche Anfragen. Unter ner halben Stunde Aufwand dafür schicken wir die Leute mit nem guten Rat wieder nach Hause, weil in einfachen Arbeitnehmerfällen die Mehrkosten in keinem Verhältnis zur Mehrerstattung stehen und freuen uns über einen Frühstückskorb oä für unsere Mitarbeiter
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Alles klar, danke.
Trotzdem noch eine Frage: was meinst du mit Mehrkosten gegenüber der Mehrerstattung? Die Situation ist bei uns ja wie sie ist; es ist ja nicht so, dass wir uns denken "yolo lass 350km voneinander entfernt wohnen um steuern zu sparen!!1". Von daher geht es ja nur darum das "steuerlich beste" aus der Situation noch heraus zu holen.
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ich habe mal paar Fragen zu Basics; bisher hab ich immer brav bei den Werbungskosten Pausch angegeben weil sich's nicht gelohnt hat. Nun will ich mal ausrechnen ob sich das ändert.
Ich muss mein privates Handy dienstlich nutzen; sprich ich habe Rufdienst. Wie wird das nun prozenztual überschlagen wieviel von tarifkosten absetzungfähig sind? 25%? 50%? oder unterschieden die finanzämter nur 50% und 100%?
Wie genau prüfen die gewisse Sachen bei Technik?
Wenn ich da nun einen Dokumentenscanner angebe, geht das automatisch mit 100% durch?
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| Zitat von John Mason
ich habe mal paar Fragen zu Basics; bisher hab ich immer brav bei den Werbungskosten Pausch angegeben weil sich's nicht gelohnt hat. Nun will ich mal ausrechnen ob sich das ändert.
Ich muss mein privates Handy dienstlich nutzen; sprich ich habe Rufdienst. Wie wird das nun prozenztual überschlagen wieviel von tarifkosten absetzungfähig sind? 25%? 50%? oder unterschieden die finanzämter nur 50% und 100%?
Wie genau prüfen die gewisse Sachen bei Technik?
Wenn ich da nun einen Dokumentenscanner angebe, geht das automatisch mit 100% durch?
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Kannst ja mal in Elster durchrechnen. Und bei solchen Dingen ist bzw. GWG das Stichwort. Es wird aber immer Glücksspiel sein,was und wieviel das FA anerkennt.
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html
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Habe am Dienstag nen Termin beim Steuerberater. Erste Tipps? Was soll ich mitbringen und woher merk ich, dass der kompetent ist?
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Ich war noch nie beim Steuerberater. Nimm doch mit, was relevant erscheint. Kompetenz misst Du am Listenpreis seines Autowagens.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Huckel am 02.02.2019 19:01]
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Perfekt! Danke
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Hast du mit diesen Steuerhilfevereinen Erfahrung oder war das einfach einer der ersten Suchmaschinentreffer zu dem Thema?
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Der erste Termin beim StB ist für viele eine Reise ins Ungewisse. Wenn da im Vorfeld des Termins der Fall nicht grob durchgesprochen wurde, tappt man im dunkeln. Anhand solcher Checklisten kriegt man ein grobes Gefühl was beim Ersttermin hilfreich sein könnte. Das Feintuning muss dann der StB ansprechen.
Die Lohnsteuerhilfevereine sind gut für einfachste Fälle (die man größtenteils bei Eigenengagement auch selbst machen könnte). Oftmals sitzen da Angelernte und Umgeschulte als Sachbearbeiter. Die haben für den engen Bearbeitungsrahmen der Lohnsteuerhilfevereine ein ausreichendes Wissen. Für anspruchsvollere Dinge würde ich da nicht hingehen, da dort weder spezielles Fachwissen noch kreativ-gestalterische Fähigkeiten vorhanden sind.
Die machen eben Ihr Geschäft über die Masse, von daher weiß man, was da zu erwarten ist. Besonders preiswert sind die nämlich nicht - ein weit verbreiteter Irrglaube!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hessenpower am 02.02.2019 23:52]
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Nene, nix mit Lohnsteuerhilfe. Hab überwiegend selbstständigen arbeit geleistet und muss schon zum StB
Aber die Listen sind super.
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |