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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
Fällt ein begonnenes Lehramtsstudium mit den Fächern Biologie und Physik nach einem abgeschlossenem Bio Master Studium in die Kategorie Zweitausbildung und wäre damit mit den vollen Werbungskosten absetzbar?
15.02.2018 22:29:07  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Würde ich so sehen, Switchie ist aber eher der Experte
15.02.2018 22:29:43  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Passt wahrscheinlich eher in den Aktienthread, aber wo ist mein Denkfehler, wenn ich davon ausgehe, dass durch das neue InvStG 2018 (§ 20 Abs. 1 S. 2) die Behandlung der Aktienfonds als Betriebsvermögen regelmäßig günstiger ist?
Bsp:
a) § 32d inkl SolZ
Random Ertrag 2.000¤ x 26,375% x 70% = 369¤
b) zB Steuersatz 40% inkl SolZ
Random Ertrag 2.000¤ x 40% x 40% = 320¤
c) Spitzensteuersatz inkl SolZ
Random Ertrag 2.000¤ x 47,475% x 40% = 380¤
17.02.2018 8:07:39  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Da ich die letzten 18 Monate fast ausschließlich das neue InvStG beraten habe: deine Rechnungen sind korrekt, aber ich kann als Anleger auch kein TEV mehr nutzen, was ich früher machen konnte. Ich habe auch keine anrechenbare Quellensteuer mehr (sowohl in- als auch ausländische).

Wir haben da recht viele Simulationen durchgespielt und im Prinzip ändert sich da nicht viel - selbstverständlich wird es Besser- als auch Schlechterstellungen geben, aber die sind sehr vom Einzelfall abhängig
17.02.2018 11:36:37  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
...
Die Firma dankt.
17.02.2018 11:42:21  Zum letzten Beitrag
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Gecko

Deutscher BF
Lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen, wenn man keine nennenswerten Ausgaben hat und der Arbeitsweg gerade einmal 3,3km beträgt?
17.02.2018 12:23:29  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
...
Jedes Jahr die gleiche Scheiße bis sich die PKV bequemt, die Daten zu senden/bei Elster einzustellen...
17.02.2018 12:24:29  Zum letzten Beitrag
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Geierkind

AUP Geierkind 26.11.2007
 
Zitat von Gecko

Lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen, wenn man keine nennenswerten Ausgaben hat und der Arbeitsweg gerade einmal 3,3km beträgt?



Kann man Arbeitskleidung nicht immer angeben und so 80 EUR oder sowas rausschlagen? Wenn ich mich recht erinner?
17.02.2018 13:04:55  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Jo Arbeitsklamottenreinigung und Kontoführunggebühren.
Hatte mal 1km zur Arbeit und gab so 50 EURO.
17.02.2018 13:14:05  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Geierkind

 
Zitat von Gecko

Lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen, wenn man keine nennenswerten Ausgaben hat und der Arbeitsweg gerade einmal 3,3km beträgt?



Kann man Arbeitskleidung nicht immer angeben und so 80 EUR oder sowas rausschlagen? Wenn ich mich recht erinner?


Nein, du kommst dennoch nicht über 1000¤, die man eh pauschal hat.
Man kann alles mal in Wiso oder Elster reinkloppen und vllt. gibt es einen Fuffi zurück.

Frage:
Werden die 1000¤ Arbeitnehmerpauschbetrag in den Steuerberechnungen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 17.02.2018 13:20]
17.02.2018 13:18:48  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
verschmitzt lachen
 
Zitat von Klabusterbeere

Frage:
Werden die 1000¤ Arbeitnehmerpauschbetrag in den Steuerberechnungen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt?



Sofern man davon ausgeht, dass der jeweilige Arbeitgeber alles richtig macht (lol!), sagt § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 1 EStG für die Steuerklassen I - V: "ja!".

/ Was in den gerade disktuierten Fällen dann eher keine Erstattung bedeuten sollte.
Die Idee ist ja gerade, dass die Einkommensteuer durch die Lohnsteuer für Staat&Bürger "erledigt/abgegolten" ist.

Aber es gibt ja ohnehin noch einigen anderen Schrott(Sonderausgaben-/Riester-/Rürup-/Spendengedöns, Handwerkerleistungen, Krankheitskosten, etc.) und ggfs. wurden Freibeträge im ELSTAM (nicht) berücksichtigt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 17.02.2018 14:07]
17.02.2018 13:48:58  Zum letzten Beitrag
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sAnDwuRm

AUP sAnDwuRm 21.05.2009
Ich hab eine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 bekommen. Hab auch zum 31.12. den AG gewechselt und im Januar eine Nachzahlung für Urlaub/Überstunden bekommen - da gabs jetzt eine Lohnsteuerbescheinigung für quasi Januar 2018. Ist das so richtig, muss ich das erst kommendes Jahr angeben?
17.02.2018 14:10:15  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Eigentlich erst für 2018
17.02.2018 14:27:14  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
Ich habe exakt 0 Ahnung von Steuererklärungen und keine Ahnung ob es sich lohnt, eine abzugeben. Gibt es empfehlenswerte Testversionen von Programmen o.ä., die einem sowas leichtmachen und ein "Ergebnis" anzeigen, bevor man das kaufen muss? peinlich/erstaunt
17.02.2018 14:32:21  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Wiso
17.02.2018 14:35:33  Zum letzten Beitrag
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sAnDwuRm

AUP sAnDwuRm 21.05.2009
 
Zitat von Mad_Melone

Eigentlich erst für 2018



Danke sehr!
17.02.2018 15:43:17  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von Klabusterbeere

Wiso


Ok, laut der Berechnung lohnt sich der Aufwand wohl nicht peinlich/erstaunt Oder ich bin immer noch zu unfähig. Nuja. Such is life. 2018 könnte es sich eher lohnen.
17.02.2018 15:46:52  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Sonderzahlungen bekommen?
17.02.2018 16:09:35  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

 
Zitat von Klabusterbeere

Wiso


Ok, laut der Berechnung lohnt sich der Aufwand wohl nicht peinlich/erstaunt Oder ich bin immer noch zu unfähig. Nuja. Such is life. 2018 könnte es sich eher lohnen.


Das ist eine Aussage, die ich nicht verstehe - durch die Eingabe in WISO (Test) hast du den Aufwand ja bereits gehabt...

Ich würde es trotzdem versuchen und vielleicht kannst du ja mal kurz deine Situation schildern (wann angefangen zu arbeiten, was vorher gemacht,...), denn erfahrungsgemäß können wir hier noch die ein oder andere abzugsfähige Ausgabe identifizieren
18.02.2018 14:10:32  Zum letzten Beitrag
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ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
Mal ne organisatorische Frage. Bin ja gewerbetreibend und muss ja demnächst noch die Gewerbesteuererklärung für 2017 machen. Jetzt bin ich gerade umgezogen. Mache mein Steuerzeug mit WISO und da muss man ja immer das zuständige Finanzamt mit angeben. Trag ich da jetzt das Alte ein (2017 habe ich noch komplett am alten Ort gewohnt) oder das jetzt seit dem Umzug Zuständige?
18.02.2018 16:17:22  Zum letzten Beitrag
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camera surveillance

AUP camera surveillance 15.09.2014
Hab gerade aufgrund des gleichen Sachverhalts gesucht und wenn man dem Internet trauen darf, dann ist immer Finanzamt am Wohnort bei der Abgabe das zuständige. So mach ich es zumindest jetzt auch.
18.02.2018 16:19:14  Zum letzten Beitrag
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Multi

xmas female arctic
Meine Bank hat mir einen Steuerbescheid geschickt mit der Angabe, dass nicht alle ETFs die Steuerangaben rechtzeitig gemeldet haben.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich warten muss, bis die ETFs im Bundesanzeiger die Angaben gemacht haben und das dann selber pro ETF ausrechnen muss?

Für LU0444605645 wurde das im letzten Jahr erst im Oktober gemeldet. Das heißt, wenn ich bis Ende Mai die Steuererklärung abgeben müsste, brauche ich wahrscheinlich eine Fristverlängerung?
18.02.2018 16:42:20  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Umzugskosten in der Einkommenssteuererklärung
Wenn ich per Umzug meinen Arbeitsweg (einfach) von 45 Minuten - 60 Minuten auf < 15 Minuten gedrückt habe, ist dann der "verkürzte Arbeitsweg" hinreichend erfüllt? Google-Ergebnisse sagen etwas von mindestens 30 Minuten Zeitersparnis für den einfachen Arbeitsweg.
Ich schätze mal, dass bei der Berechnung der Zeiten das gleiche Verkehrsmittel angenommen wird?
18.02.2018 19:04:37  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von horscht(i)

Wenn ich per Umzug meinen Arbeitsweg (einfach) von 45 Minuten - 60 Minuten auf < 15 Minuten gedrückt habe, ist dann der "verkürzte Arbeitsweg" hinreichend erfüllt? Google-Ergebnisse sagen etwas von mindestens 30 Minuten Zeitersparnis für den einfachen Arbeitsweg.
Ich schätze mal, dass bei der Berechnung der Zeiten das gleiche Verkehrsmittel angenommen wird?


Ich dachte, man kann Umzugskosten nur geltend machen, wenn man jobbedingt umzieht?
18.02.2018 19:17:48  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Args, das hat schon geholfen: "Wechsel des Arbeitsplatzes" passt viel besser, da ich im Sommer 2017 eine neu Stelle angetreten habe.

Laut meinem geballten Wissen aus diesem Google Link: https://www.finanztip.de/umzugskosten/

gibt es verschiedene Voraussetzungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. "Verkürzter Arbeitsweg" ist eine davon. Man muss also offensichtlich nicht zwingend eine neue Stelle haben.
18.02.2018 19:30:34  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit
Muss ich für 2017 noch Spendenquittungen beilegen oder nur noch auf Anfrage?
18.02.2018 19:34:55  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Für Spenden, die ab dem 01.01.2017 an inländische Zuwendungsempfänger geleistet werden, reicht der Erhalt bzw. "das Vorhalten" der Bescheinigung aus. Einreichen nur noch auf Anfrage.
Bis 200¤ reicht der Kontoauszug (auch hier nur auf Anfrage).
Näheres dazu auch in den Links am Ende des Startposts.
18.02.2018 19:52:35  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Multi

Meine Bank hat mir einen Steuerbescheid geschickt mit der Angabe, dass nicht alle ETFs die Steuerangaben rechtzeitig gemeldet haben.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich warten muss, bis die ETFs im Bundesanzeiger die Angaben gemacht haben und das dann selber pro ETF ausrechnen muss?

Für LU0444605645 wurde das im letzten Jahr erst im Oktober gemeldet. Das heißt, wenn ich bis Ende Mai die Steuererklärung abgeben müsste, brauche ich wahrscheinlich eine Fristverlängerung?



Nein.

Dein Fonds hat GJE bis Juni, d.h. die Werte, die im Oktober 2017 gemeldet werden, sind auch in der Steuererklärung 2017 einzutragen.

Es gibt dieses Jahr allerdings eine Besonderheit durch das Investmentsteuerreformgesetz: alle Fonds haben zum 31. Dezember 2017 ein (rein steuerliches) Geschäftsjahresende. Dies bedeutet, dass der Fonds auch noch steuerliche Werte zu diesem Zeitpunkt zu veröffentlichen hat, was er noch nicht getan hat (Nebenbemerkung: bei einem guten Berater wäre das nicht passiert *hust*). Aufgrund einer besonderen Übergangsregelung hat der Fonds dafür bis Ende 2018 Zeit.

Du reichst deine Steuererklärung ganz normal ein und reichst die Werte dann nach, wenn sie da sind, Fristverlängerung ist hierfür nicht notwendig.
19.02.2018 7:55:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von ABC-Schütze

Mal ne organisatorische Frage. Bin ja gewerbetreibend und muss ja demnächst noch die Gewerbesteuererklärung für 2017 machen. Jetzt bin ich gerade umgezogen. Mache mein Steuerzeug mit WISO und da muss man ja immer das zuständige Finanzamt mit angeben. Trag ich da jetzt das Alte ein (2017 habe ich noch komplett am alten Ort gewohnt) oder das jetzt seit dem Umzug Zuständige?



Es ist das neue Finanzamt zuständig. Du verwendest einfach noch deine alte Steuernummer im Rahmen der Steuererklärung und wirst dann eine neue Steuernummer bekommen. Das Finanzamt sollte die Verknüpfung aber hinbekommen.

Nach meinem Verständnis muss man im Rahmen des Umzugs eines Gewerbes allerdings das Finanzamt informieren, also einfach mal dort anrufen und kurz in 4 Minuten am Telefon das Vorgehen klären.
19.02.2018 7:59:24  Zum letzten Beitrag
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ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
...
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von ABC-Schütze

Mal ne organisatorische Frage. Bin ja gewerbetreibend und muss ja demnächst noch die Gewerbesteuererklärung für 2017 machen. Jetzt bin ich gerade umgezogen. Mache mein Steuerzeug mit WISO und da muss man ja immer das zuständige Finanzamt mit angeben. Trag ich da jetzt das Alte ein (2017 habe ich noch komplett am alten Ort gewohnt) oder das jetzt seit dem Umzug Zuständige?



Es ist das neue Finanzamt zuständig. Du verwendest einfach noch deine alte Steuernummer im Rahmen der Steuererklärung und wirst dann eine neue Steuernummer bekommen. Das Finanzamt sollte die Verknüpfung aber hinbekommen.

Nach meinem Verständnis muss man im Rahmen des Umzugs eines Gewerbes allerdings das Finanzamt informieren, also einfach mal dort anrufen und kurz in 4 Minuten am Telefon das Vorgehen klären.



Alles klar, danke!
19.02.2018 8:27:38  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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