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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Switchie

switchie
 
Zitat von Lauchi

Fällt ein begonnenes Lehramtsstudium mit den Fächern Biologie und Physik nach einem abgeschlossenem Bio Master Studium in die Kategorie Zweitausbildung und wäre damit mit den vollen Werbungskosten absetzbar?



Deine Frage zielt womöglich auf eine BFH-Entscheidung zum "konsekutiven" Studium ab. Nach dem Master ist die erste Ausbildung aber definitiv beendet.
19.02.2018 8:49:32  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Für 2016 habe ich keine Steuererklärung gemacht (für die Jahre davor schon). Kann man die noch nachträglich einreichen, oder ist es dafür zu spät?
19.02.2018 10:27:43  Zum letzten Beitrag
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camera surveillance

AUP camera surveillance 15.09.2014
Hab meine für 2016 gestern in den Briefkasten geworfen und bin mir ziemlich sicher, dass das noch locker im Rahmen ist. Meine irgendwas von 4 Jahren im Hinterkopf zu haben.
19.02.2018 11:06:47  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
Ja. 4 Jahre für normale Arbeitnehmer ist richtig.
19.02.2018 12:51:52  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Lauchi

Fällt ein begonnenes Lehramtsstudium mit den Fächern Biologie und Physik nach einem abgeschlossenem Bio Master Studium in die Kategorie Zweitausbildung und wäre damit mit den vollen Werbungskosten absetzbar?



Deine Frage zielt womöglich auf eine BFH-Entscheidung zum "konsekutiven" Studium ab. Nach dem Master ist die erste Ausbildung aber definitiv beendet.


Der Master in Biologie fällt vielleicht unter die Konsekutivregelung, m.E. aber nicht das Lehramtsstudium. Von daher: m.E. voller WK-Abzug
19.02.2018 13:07:28  Zum letzten Beitrag
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Multi

xmas female arctic
...
 
Zitat von Mad_Melone

...
Du reichst deine Steuererklärung ganz normal ein und reichst die Werte dann nach, wenn sie da sind, Fristverlängerung ist hierfür nicht notwendig.




Danke.

Ehrlich wenn ich meinen Steuerberater irgendetwas frage, verstehe ich immer nur die Hälfte von dem was er mir erklärt.
19.02.2018 17:21:22  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit


Einfach mal auf gut Glück was eintragen oder was? Mata halt...
19.02.2018 17:25:47  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

 
Zitat von Klabusterbeere

Wiso


Ok, laut der Berechnung lohnt sich der Aufwand wohl nicht peinlich/erstaunt Oder ich bin immer noch zu unfähig. Nuja. Such is life. 2018 könnte es sich eher lohnen.


Das ist eine Aussage, die ich nicht verstehe - durch die Eingabe in WISO (Test) hast du den Aufwand ja bereits gehabt...

Ich würde es trotzdem versuchen und vielleicht kannst du ja mal kurz deine Situation schildern (wann angefangen zu arbeiten, was vorher gemacht,...), denn erfahrungsgemäß können wir hier noch die ein oder andere abzugsfähige Ausgabe identifizieren



Ja, das Problem ist auch eher, dass ich diese Elster-Geschichte vor dem Ummelden beantragt habe, so dass die Unterlagen jetzt wo sind, wo ich nicht drankomme. Dh ich muss auch noch zum Finanzamt und so. Aber gut, versuchen wirs trotzdem Mal:

Ich hab bis August Teilzeit gearbeitet und bin dann innerhalb von 2 Monaten mit Zwischenstufen auf 40 Std. hoch. Die gezahlten Steuern halten sich also sowieso im Rahmen. Sonderzahlungen o.ä. gabs nicht, auch sonst kein anderes Einkommen oder irgendwelche Aufwendungen. Zur Arbeit fahre ich mitm ÖPNV über ein Scheinstudent-Semesterticket (Strecke 1,7km peinlich/erstaunt). Hab zwar ein Notebook gekauft, aber einerseits glaube ich nicht, dass ich bei Gearbest eine brauchbare Rechnung bekomme, andererseits stellt mir mein Arbeitgeber auch ein Notebook für Homeoffice zur Verfügung. Vielleicht kenne ich nur einfach nicht genug Tricks etc, aber wenn ich stumpf dem Programm folge, dann liegt die vorraussichtliche Erstattung bei ungefähr 30¤ Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [FGS]E-RaZoR am 19.02.2018 17:46]
19.02.2018 17:45:38  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Multi

 
Zitat von Mad_Melone

...
Du reichst deine Steuererklärung ganz normal ein und reichst die Werte dann nach, wenn sie da sind, Fristverlängerung ist hierfür nicht notwendig.




Danke.

Ehrlich wenn ich meinen Steuerberater irgendetwas frage, verstehe ich immer nur die Hälfte von dem was er mir erklärt.


Dann frag halt nach - du bezahlst ihn doch auch?
19.02.2018 18:20:11  Zum letzten Beitrag
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Multi

xmas female arctic
Klar das mache ich auch...

Es ist halt immer nervig. Ich schreibe ihm oft eine Email mit Fragen. Er will aber irgendwie fast nie schriftlich antworten, sondern wir telefonieren dann meistens. Ich mache mir dabei Notizen und merke manchmal dann erst bei der Aufarbeitung, dass ich es doch nicht verstanden habe. Bzw. ich finde online andere Informationen. Und dann geht es wieder von vorne los.

Es zieht sich halt hin und ich fühle mich dann oft so doof, wenn er meine Frage nicht versteht und ich dann seine Antwort nicht.
19.02.2018 19:15:32  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Lauchi

Fällt ein begonnenes Lehramtsstudium mit den Fächern Biologie und Physik nach einem abgeschlossenem Bio Master Studium in die Kategorie Zweitausbildung und wäre damit mit den vollen Werbungskosten absetzbar?



Deine Frage zielt womöglich auf eine BFH-Entscheidung zum "konsekutiven" Studium ab. Nach dem Master ist die erste Ausbildung aber definitiv beendet.


Der Master in Biologie fällt vielleicht unter die Konsekutivregelung, m.E. aber nicht das Lehramtsstudium. Von daher: m.E. voller WK-Abzug



So war das eigentlich auch gemeint Breites Grinsen sorry wenn undeutlich
19.02.2018 21:51:35  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Sehe ich das richtig, dass ich als Selbständiger meine kompletten Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen darf?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 22.02.2018 14:23]
22.02.2018 14:22:55  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Ich hab jetz mal https://www.studentensteuererklaerung.de ausgefüllt, für die letzten 7 Jahre.

Ist das seriös? 3 Erklärungen kosten ca. 90¤. Und Belege etc hab ich bisher garnicht einfügen müssen. Hab generell (außer Ausland) auch nur Standardzeugs angegeben (Semesterbeiträge, Fahrten und sowas). Nachher fragt mich das Finanzamt nach tausend Dingen, und dann hab ich denselben Aufwand als wenn ich das selber mit Elster oder Wiso mache.

Hat das schonmal jemand durchgezogen?
23.02.2018 22:07:03  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
Wiso setzt eine Arbeitsmittelpauschale von 103 ¤ an. Kann ich diese auch ohne irgendwelche Belege drin lassen? Habe tatsächlich Fachliteratur gekauft, aber "privat" und ohne Nachweis.
24.02.2018 15:33:28  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Hier müssen einige Dinge unterschieden werden:

1) Arbeitsmittelpauschale

Wie alle Pauschalen erlaubt auch die Arbeitsmittelpauschale (AMP) den Ansatz von Werbungskosten, ohne dass entsprechende Nachweise (=Belege) eingereicht werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzlich geregelte Pauschale (wie etwa der Arbeitnehmerfreibetrag), sondern um eine im Regelfall von den Finanzämtern akzeptierte Größe.

Es besteht somit keine Garantie/Rechtsanspruch auf diesen Freibetrag, im Regelfall sollte dieser aber gewährt werden und dem Vorschlag von WISO hinsichtlich der Höhe gefolgt werden.

Die AMP ist aber nicht relevant für Bücher (siehe auch unter 2.), sondern für klassische Arbeitsmittel wie Blöcke, Stifte,... Mit anderen Worten: nur wenn du solche Arbeitsmittel für mehr als 110 ¤ (hier anscheinend 103 ¤) gekauft hast, rentiert sich ein Ansatz der Einzelposten, ansonsten fährst du mit der Pauschale besser oder gleich gut bei weniger Aufwand.

2) Literatur

Für Fachliteratur (und ich würde diesen Begriff weit auslegen, ich habe auch schon Comics über Steuern, Bücher über Vortragstechniken und - weil tatsächlich in einem gewissen Zusammenhang mit der Branche, in der ich tätig bin - alles über Finanzwirtschaft angesetzt) gilt dieser Freibetrag nicht und du musst tatsächlich (zumindest auf Nachfragen) Nachweise erbringen - der Ansatz von tatsächlich gekauften Büchern, ohne dass du Belege hast, ist also keine Steuerhinterziehung, kann aber dazu führen, dass die Ausgaben nicht anerkannt werden.

Hier hat der Online-Besteller natürlich Vorteile, weil man sich zB bei Amazon auch noch nach ein paar Jahren einen Beleg ausdrucken kann - vielleicht schaust du mal nach.

Auch wenn ich nicht ganz genau einschätzen kann, was "privat" zu bedeuten hat, kann man allgemein sagen, dass von dieser Regelung gerade nur privat angeschaffte Fachliteratur erfasst ist, die einem Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht. Wenn die Literatur durch den Arbeitgeber ersetzt wird, kann natürlich kein Ansatz als Werbungskosten mehr erfolgen (diese wäre dann auch schon eine Steuerstraftat).


Bei weiteren Fragen immer gerne.
24.02.2018 16:18:20  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
1) Ich verstehe das jetzt so: Die Pauschale (Ich nenne Sie mal so, auch wenn es eher ein "belegfrei akzeptierter Grenzbetrag" ist) kann jeder ohne Nachweise ansetzen. Wenn dann doch Belege verlangt werden kann ich sagen: Habe ich nicht. Dann wird der Abzug eben nicht gewährt. So korrekt?

2) OK, ich dachte Literatur würde mit unter den Punkt Arbeitsmittel fallen. An welcher Stelle würde man denn dann Literatur ansetzen? "Privat" heist teils Kleinanzeigen und in einem Fall vom Arbeitskollegen gekauft.
24.02.2018 16:46:10  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
1) geht immer durch

2) irgendeinen Zusammenhang zum Job muss man konstruierten können. Der Liebesroman wird schwierig bei nem Metallbauer Augenzwinkern
24.02.2018 19:31:36  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
110¤ und zusätzlich irgendwas mit 100¤ für Reinigung ging bei mir bis dato auch immer durch peinlich/erstaunt
Wenn man noch in der Kirche ist, geht wohl auch die wöchentliche Klingelbeutelspende durch.
25.02.2018 5:57:24  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Heartbreaker

1) Ich verstehe das jetzt so: Die Pauschale (Ich nenne Sie mal so, auch wenn es eher ein "belegfrei akzeptierter Grenzbetrag" ist) kann jeder ohne Nachweise ansetzen. Wenn dann doch Belege verlangt werden kann ich sagen: Habe ich nicht. Dann wird der Abzug eben nicht gewährt. So korrekt?

2) OK, ich dachte Literatur würde mit unter den Punkt Arbeitsmittel fallen. An welcher Stelle würde man denn dann Literatur ansetzen? "Privat" heist teils Kleinanzeigen und in einem Fall vom Arbeitskollegen gekauft.



ad 1) Nein, Pauschale geht immer, unabhängig von Nachweisen. Nur darüber hinaus muss man Nachweise erbringen

ad 2) Es ist egal, von wem man das gekauft hat, Problem wird nur der Nachweis, da Kleinanzeigen oder Arbeitskollegen selten eine Rechnung ausstellen werden...


Nebenbemerkung: Liebesroman bei Metallbauer ist offensichtlich eine Heranführung an Personalführung ErschrockenBreites Grinsen
25.02.2018 8:54:40  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Heartbreaker

1) Ich verstehe das jetzt so: Die Pauschale (Ich nenne Sie mal so, auch wenn es eher ein "belegfrei akzeptierter Grenzbetrag" ist) kann jeder ohne Nachweise ansetzen. Wenn dann doch Belege verlangt werden kann ich sagen: Habe ich nicht. Dann wird der Abzug eben nicht gewährt. So korrekt?

2) OK, ich dachte Literatur würde mit unter den Punkt Arbeitsmittel fallen. An welcher Stelle würde man denn dann Literatur ansetzen? "Privat" heist teils Kleinanzeigen und in einem Fall vom Arbeitskollegen gekauft.



ad 1) Nein, Pauschale geht immer, unabhängig von Nachweisen. Nur darüber hinaus muss man Nachweise erbringen

ad 2) Es ist egal, von wem man das gekauft hat, Problem wird nur der Nachweis, da Kleinanzeigen oder Arbeitskollegen selten eine Rechnung ausstellen werden...


Nebenbemerkung: Liebesroman bei Metallbauer ist offensichtlich eine Heranführung an Personalführung ErschrockenBreites Grinsen



zu a) Verstanden. Aber wenn ich hier gar nichts einsetze, dann wird auch nichts, abgezogen, d.h. die Pauschale muss also aktiv eingesetzt werden?

zu b) Schon klar. Frage wäre jetzt, wenn ich tatsächlich Fachliteratur bei Amazon oder im Buchladen kaufe, wo würde diese dann in der Steuererklärung angesetzt?
25.02.2018 11:39:38  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Zeile 46f

Im oberen Fall müsste die pauschale schon aktiv beantragt werden, ja.
25.02.2018 12:02:24  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
...
Einfach mal nur so btw:


Super Job von euch hier im Thread, Switchie und Mad Melone!
25.02.2018 12:23:19  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
Auf jeden Fall, vielen Dank für die kompetente Nachhilfe
25.02.2018 15:40:48  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ich hab hier auf meiner Lohnsteuerbescheinigung Angaben in den Zeilen 37 und 38 (steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeiten und steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit).
Bei Wiso geht es aber nur bis zur Zeile 34. Wo kann ich das jetzt eintragen? verwirrt


E-Street... No retreat, no surrender
25.02.2018 16:17:51  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Anlage N Kz 420 und 490.

Wenn man lediglich die Erstattungen vom Arbeitgeber einträgt müssten diese Einkünfte quasi nochmals versteuert werden obwohl vorher steuerfrei. Daher mindestens die gezahlten pauschalen auch als Werbungskosten angeben, sodass die Summe 0 Euro beträgt.
25.02.2018 16:25:55  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ok, danke. Dann muss ich das im Programm mal finden.
Was ein Stress.


E-Street... No retreat, no surrender
25.02.2018 16:39:14  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Noch ne kurze Frage. Haushaltsscheck-Verfahren.
Arbeitslohn wurde regulär unterjährig gezahlt.
Die zusätzlichen Abgaben für den Zeitraum Juli bis Dezember werden von der Knappschaft aber immer erst 31.01. des Folgejahres gebucht.
Hier gilt das normale Abflussprinzip, oder?
Bedeutet:
- Lohn in die Erklärung 2017
- Steuern und Abgaben dann in die 2018, oder?

¤ Ist hat beides auf einer Bescheinigung und daher etwas verwirrend.


E-Street... No retreat, no surrender
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 25.02.2018 19:57]
25.02.2018 19:49:45  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ich weiß, einfache Frage und so... keiner?


E-Street... No retreat, no surrender
26.02.2018 13:46:19  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Beides (aus Vereinfachungsgrd) 2017.

BMF vom 9. November 2016, Rn. 44.
Wusste ich bisher auch nicht Augenzwinkern
26.02.2018 14:56:57  Zum letzten Beitrag
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-Zero-

Arctic
Frage
Frage an die Spezialisten (für 1en Freund):

Kann mir jeder Steuerberater beim Thema Prämien aus Stillhaltergeschäften (ebenso Gewinne/Verluste aus Futuretrades) helfen oder muss ich das im Zweifelsfall erfragen?

Die Gebühr des Beraters richtet sich soweit ich weiß nach den Aufwänden. Gibt es viele Transaktionen, dauert die Bearbeitung entsprechend länger. Außerdem müssen ggf. Gewinne und Verluste aus Käufen/Verkäufen von Aktien von den Prämien getrennt betrachtet werden.
Kann ein Fachmann im Vorfeld abschätzen wie viel Zeit in etwa benötigt wird oder läuft das nach dem Motto: "es dauert so lange wie es dauert".

Ergänzung: es gibt natürlich keine Bescheininung durch den Broker mit den Auflistungen der einzelnen Ziffern für die Erklärung, sondern nur ein sog. Activity Statement (ausländischer Broker).
26.02.2018 16:12:44  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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26.02.2020 12:17:58 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
03.05.2017 21:16:01 Rufus hat den Thread-Titel geändert (davor: "Steuerklärung(en)")

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